Heizlastberechnung

Diskutiere Heizlastberechnung im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo,ich habe da mal wieder eine Frage.Wer muß mir eine Heizlastberechnung erstellen ? Mir hat man gesagt,derjenige der mir die Heizungsanlage...

  1. #1 lakasbah, 17.09.2011
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    Hallo,ich habe da mal wieder eine Frage.Wer muß mir eine Heizlastberechnung erstellen ?
    Mir hat man gesagt,derjenige der mir die Heizungsanlage eingebaut hat müßte die mir erstellen .
     
  2. #2 Rokklith, 17.09.2011
    Zuletzt bearbeitet: 17.09.2011
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    Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist eine Regelleistung des Heizungsbauers.
    Unter Umständen macht es Sinn die Berechnung extern zu vergeben, da die vereinfachte Berechnung bis zu 25% höhere Werte ergeben kann.

    Da sich bisher die höheren Werte bei konventionellen Heizungen nicht so drastisch im Gelbeutel bemerkbar gemacht haben, sieht es aber im regenerativen Berich anders aus. 25% mehr Sondenmeter sind bei einer Erdwärmesondenanlage ein nicht unerheblicher Kostenblock und nicht notwendig.

    Ich verlinke hier mal einen guten Vortrag zum (komlpexen) Thema.
    www.f09.fh-koeln.de/imperia/md/content/.../vortrag_din_en_12831.pdf
     
  3. #3 Achim Kaiser, 17.09.2011
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    Eine Heizlastberechnung hat der zu erstellen der damit beauftragt wird !

    Grundsätzlich fallen Berechnungen zunächst in den Planungsbereich und somit in den Hoheitsbereich des Bauherrn !

    Der Bauherr ist gut beraten die Wärmebedarfsberechnung explizit zu beauftragen und zum Vertragsgegenstand zu machen.

    Ausführen kann sowas ein Ing.-Büro für Haustechnik, der Heizungsbauer oder ein externer Dienstleister.

    Zu beachten hierbei ist dass die Heizlastberechnung lediglich die Basis liefert für alle nachfolgenden Auslegungs- und Dimensionierungsfragen, die wiederum jeweils gesondert zu betrachten sind.

    @Rokklith
    Es gibt kein *vereinfachtes* Berechnungsverfahren (mehr).
    Die Berechnung ist auch keine *Regelleistung* auf die der Bauherr grundsätzlich kostenlosen Anspruch hat. Sie ist zu vereinbaren und zu vergüten.

    Sondenauslegungen von WP-Anlagen sind ein gänzlich anderes Thema und so manche diesbezügliche Internettparole und auch *im Prinzip-Aussage* einer Uni kann im Detail in der Praxis weit daneben gehen.

    Der Link zur Uni funktioniert übrigens nicht ... bitte PN oder ich nehm den Link raus.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Wer ist "man"? Wenn eine Heizlastberechnung beauftragt wurden, dann iste es so. Müssen muss er es nicht. Wer den Aufwand kennt, der kann sich vorstellen, dass man so etwas nicht so nebenbei mit macht :shades

    Vielleicht sollte man sich auch darüber im Klaren sein, wie umfachreich eine Heizungsplanung ist. Meistens kommt dann noch die Lüftungsplanung dazu. Und ob man einen Kostenvoranschlag oder ein Angebot beauftragt hatte.

    Gruß

    Bruno Bosy
     
  5. R.B.

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  6. #6 Achim Kaiser, 17.09.2011
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    Tja - der Vortrag ist von 2004 ...
    und deswegen in einigen Teilen schon wieder heftig überholt.
    Nach Einführung der Norm wurden einige deftige Böcke an den Berechnungsergebnissen festgestellt und deswegen wurde die Norm danach noch einige Male *verbessert* in dem zu den alten Bewertungsansätzen der 4701 zurückgekehrt wurde.

    Nicht jede Info im Internet ist den Speicherplatz wert, der dafür verbraten wird. Vor allem altern manche Informationen schnell.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. #7 lakasbah, 17.09.2011
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    Entschuldigung,ich habe vergessen zu schreiben das es ich um ein Neubau handelt,wo eine Nibe Heizung eingebaut wurde und ich denke mir der Heizungsbauer der mir die Heizung eingebaut hat muß mir auch eine Heizlastberechnung machen,oder :bef1006:
     
  8. #8 Achim Kaiser, 17.09.2011
    Achim Kaiser

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    Beauftrage es. DANN muss er :).
    Ansonsten tut er / tat er das vermutlich - aber du hast keinen Anspruch auf ne Kopie bzw. nur gegen Kohle.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. R.B.

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    Nö, das muss er nicht.

    Wenn Du ein Auto kaufst, dann muss Dir der Händler ja auch nicht die kompletten Entwicklungsunterlagen für den Motor geben, oder die Prüfberichte von Versuchsreihen.

    Ich sag´s mal so. Wenn nicht beauftragt, dann schuldet er Dir "nur" ein Werk, eine funktionierende Heizungsanlage. Auch eine Dokumentation, aber keine Berechnung(en). Er muss zwar eine Berechnung machen, diese muss er Dir aber nicht aushändigen.

    Gruß
    Ralf
     
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