Erdaushub seitlich lagern

Diskutiere Erdaushub seitlich lagern im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe eine Frage zum Erdaushub. Im LV ist eine Pos. "Erdaushub, Bkl. 3 - 5, seitlich auf dem Grundstück lagern, einschl. erstellen...

  1. Russi

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    Hallo, ich habe eine Frage zum Erdaushub. Im LV ist eine Pos. "Erdaushub, Bkl. 3 - 5, seitlich auf dem Grundstück lagern, einschl. erstellen Grobplanum".
    Die nächste LV Pos ist " Erdaushub. Bkl. 3 - 5, laden und auf Deponie transportieren" als Eventualposition.
    Nun ist es so, dass nicht alles Erdreich auf dem Grundstück gelagert werden kann. Ein Teil wird abgefahren auf die Deponie. Der andere Teil der nicht auf dem Grundstück gelagert werden kann, weil zu klein, muss auf das Nachbargrundstück transportiert werden. Dazu ist ein LKW notwendig.
    Ich möchte für den Transport auf das Nachbrgrundstück eine Vergütung für den LKW. Der Architekt sagt aber, wenn nicht genügend Fläche zur Verfügung steht, dann muss ich dafür sorgen einen Lagerplatz zu finden , wo ich das Erdreich das zum hinterfüllen der Baugrube verwendet wird, lagern kann. Auch die Kosten für den Transport dahin muss ich als Unternehmer übernehmen.
    Stimmt das?
     
  2. #2 Baufuchs, 19.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn ausgeschrieben und angeboten wurde "seitlich auf dem Grundstück", dann ist damit Lagerung auf dem Baugrundstück gemeint.

    Wenn dort nicht gelagert werden kann, weil zu klein, hätte der Architekt eine entsprechende Position "abfahren auf vom Unternehmer zu stellende Lagerfläche und späteres wiederanfahren zur Baustelle" ausschreiben müssen.

    Ausschreibungsfehler, den nun der BU ausbaden soll.
     
  3. Russi

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    Seh ich auch so. Steht da was in der VOB?
     
  4. Russi

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    Das LV wurde von mir erstellt, nicht vom Architekten. "abfahren auf vom Unternehmer zu stellende Lagerfläche und späteres wiederanfahren zur Baustelle". Diese Pos. hab ich nicht drin.
     
  5. Russi

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    Der Architekt ist nur ein "baubegleitender Gutachter"
     
  6. #6 Baufuchs, 19.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Du sollst eine nach Vertrag (Leistungsbeschreibung) nicht vorgesehene Leistung erbringen. Nach VOB/B hast Du Anspruch auf gesonderte Vergütung, Du musst dem Auftraggeber (kannst dem Architekten eine Kopie schicken) den Anspruch vor Ausführung der Arbeiten anzeigen.

    Guckst DU VOB/B § 2 Nr. 6.
     
  7. Russi

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    und das gilt auch wenn ich diese Pos. nicht drin hab: ""abfahren auf vom Unternehmer zu stellende Lagerfläche und späteres wiederanfahren zur Baustelle".
     
  8. #8 Baufuchs, 19.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Entsteht dem Bauherren durch fehlerhafte Aufstellung einer Leistungsbeschreibung ein Schaden hättest Du den ersetzen müssen.

    Das hier sind aber "Sowieso Kosten".

    Der Bauherr hätte diese Kosten auch zahlen müssen, wenn Du die Position von vornherein mit drin gehabt hättest.

    Nachtrag:
    Hast Du vor Abgabe des Angebots das Grundstück besichtigt?
    Gabs Lagepläne ?
    Warum hast Du die Pos. nicht eingerechnet?
     
  9. Russi

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    Alle klar. Vielen Dank
     
  10. Russi

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    Grundstück hab ich besichtigt. Lageplan vorhanden. Hab bisher immer seitlich lagern können und hatte den Fall so nicht.
     
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