Dämmung der BoPl und Frostschürze?

Diskutiere Dämmung der BoPl und Frostschürze? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo an alle...ich mal wieder ich habe eine rein Frage zum Verständnis...unser begleitender Architekt hat uns wie folgt beraten...zur...

  1. #1 kai1976, 19.09.2011
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    Hallo an alle...ich mal wieder


    ich habe eine rein Frage zum Verständnis...unser begleitender Architekt hat uns wie folgt beraten...zur Vorgeschichte..

    Wie bauen auf eine Hanggründstück mit aufstauendem Sickerwasser..nun sollten wir ja 80cm in das Erdreich eindringen und den Boden abtragen und entsorgen.

    Unser Architekt meinte aber es wäre ja besser nur 50cm Erdreich abzutragen und vorn den Mutterboden, dort dann mit Füllsand auf eine Ebende aufzufüllen, das spart Geld und passt sich auch besser in das Bild der Siedlung ein. Um noch zu sagen, unsere Baugenehmigung erlaubt uns ein Sockel von 1 m.

    Dies wurde auch alles so mit dem GU besprochen und aufgenommen. Nun sagte uns unserer Architekt wir müssten/sollten vor dem Haus (bei der Auffüllung) eine Frostschürze erbauen lassen um das eindringen von Kälte zu vermeiden. Das kann ich alles nachvollziehen.

    Die Bodenplatte wird auf einem Streifenfundament errichtet auf einer Sandschicht von 30cm höhe auf mittel. Es ist halt eine Beschreibung wie in vielen Verträgen mit einem GU. Später ist man schlauer...:mauer.

    Nun soll ja auf der BoPl eine Dämmung von 8cm, FBH und dann Speicher-Zementestrich. Unser Architekt hat die Wärmeschutzberechnung nachgerechnet und meinte sie passt gerade so.

    Nun kommt für mich das verwirrende, er meinte man sollte die BoPl von unten dämmen um zu verhindern, dass die Kälte in den Fussboden eindringt, da wir ohne Keller bauen. Um zu vermeiden das die uns die feuchtigkeit ins Haus kommt...die Dämmung sollte gem. DIN 4108 Beiblatt 2 erfolgen.

    Wir besuchten Familie die mit dem gleichen Unternehmer gebaut hat, hier wurde keine zusätzliche Dämmung verbaut. Auch hier wurde der Bau durch einen baubegleitenden Architekten begleitet aber dies wurde nicht zur Sprache gebracht...

    Ich kann aus meinem logischen Denken her, dass mit der Dämmung nach vollziehen und wir haben bzw. der Architekt hat unseren Vertragspartner daraufhin angsprochen...und passiert ist, dass der Bau gestoppt wurde durch den AN. Ist die DIN 4108-2 bindet in dem Punkt der Wärmedämmung bei erdberührenden Bodenplatten?

    Meine Frau sitzt nun oft und weint, weil Sie denkt wir können schon mal Herrn Zwegert rufen. Es ist aber bis jetzt nur eine geringe Zahlung erfolgt...

    Ich habe in letzter Zeit viele Beiträge gelesen aber leider hilft es mir kaum weiter...

    Danke für eure Beiträge...
     
  2. #2 bayerth, 19.09.2011
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    Als Laie und Bauherr denke ich, dass die Dämmung unter der Bopla wegen der EnEV erforderlich ist. Die andere Familie hat wahrscheinlich nach EnEV2007 gebaut. Was ist am Bau bis jetzt passiert? Ist die Bopla schon betoniert? Falls ja, dann könnte man durch mehr als 8cm Dämmung auf der Bopla (sprich unter dem Estrich) die Wärmedämmung verbessern.
     
  3. #3 kai1976, 19.09.2011
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    Hi...die andere Familie hat letzte Woche das Haus übernommen...Nein es ist noch nix passiert...Die Firma hat nur den Erdhaushub vorgenommen. Den Füllsand haben wir selber liefern lassen, da uns das Angebot des GU zu überteuert war...bzw. nachdem der Architekt ihm sagte wir lasses es durch eine andere Firma machen, lenkte er preislich ein.

    lg
     
  4. lumo

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    Habt Ihr ein Bodengutachten? Unter dem Mutterboden ist meist noch eine Verwitterungsschicht welche nicht sonderlich tragfähig ist.... Und statt Füllsand würde ich eher Schotter nehmen.

    Wärmedämmung und Feuchtigkeitsisolation sind zwei verschiedene Dinge!
    Die DIN 4108 Beiblatt 2 beschreibt eine Standardausführung der Wärmedämmung, so dass bei der EnEV-Brechnung der reduzierte Wärmebrückenzuschlag von 0,05W/Km^2 verwendet werden darf.

    Eine Dämmung unter der Bodenplatte ist sinnvoll, um Wärmebrücken zu reduzieren - insbesondere bei gut wärmeleitendem Mauerwerk wie Beton oder Kalksandstein. Man kann aber auch auf der Bodenplatte unter dem Estrich dämmen (ist auch DIN-konform). Darüber wurde im Forum schon viel geschrieben - einfach mal suchen....

    Zum Weinen besteht kein Grund, eher zu einen klärenden Gespräch mit dem Architekten.
     
  5. #5 kai1976, 21.09.2011
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    Unser Architekt und der Geologe sagen das reicht so mit dem Aushub des Bodens. Gestern haben wir mal nachgemessen, hinten wurden 70cm abgetragen und vorne 40cm.

    Ja habe schon viel gelesen über die Dämmung über oder unter der Bodenplatte. Unser Archi meint das uns der frost bzw. die Kälte von unten über die Bodenplatte in den Fussboden kommt und somit der Temparaturunterschied kondenswasser bilden könnte und dann logischer Weise die Wände feucht werden würden.

    Geplant ist es ja eh vorne, wo der Boden angefüllt wird eine Frostschürzte setzen zu lassen um zu verhinden, dass der Frost von vorne unter die Bodenplatte geht.

    lg
     
  6. #6 kai1976, 21.09.2011
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    Alles sehr verwirrend, der eine sagt so und der andere so....man möchte doch nur erreichen, das man später nicht nochmal was ändern muss und nicht alles feucht wird...
     
  7. lumo

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    Selber Meinung bilden (dauer halt) oder Archi vertrauen......

    Zum Meinung bilden siehe auch http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=26637&highlight=perimeterd%E4mmung
     
  8. #8 kai1976, 21.09.2011
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    danke sehr für den Link...das verwirrende ist nicht das Forum sondern die Aussagen der Baufirma, unseren Architekten oder auch von dem ausführenden tiefbauer....deshalb versuche ich viel zu lesen umd für uns eine vernüftige Lösung zu finden...ohne das man seine Finanzierung sprengt oder auch das haus in 6 jahren feucht ist

    danke
     
  9. lumo

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    Die Lösung muss eigentlich Dein Architekt finden und Dir erklären...
     
  10. mls

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    ist es "dein" architekt?
    oder der architekt des generaluntenehmers?
    womit ist der architekt beauftragt?
    gibt es eine belastbare (dh nachweisbare) planung?
     
  11. #11 kai1976, 22.09.2011
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    Es ist unser/mein Architek...also ich habe Ihn beauftragt unseren Bau zu betreuen und uns zu beraten.

    Es gibt eine werksplanung und auch die Berchnung der Statik und der Wärmeschutznachweis bzw. die Berechung.

    Unsere Architekt war halt auf der Baustelle als die Erdarbeiten anliefen uns lies sich die Ausführungspläne zeigen, dan wies er uns darauf hin das halt die Bodenplatte und die Streifenfundamente. Es wurde dann besprochen das auf der Bodenplatte 8cm Dämmung komme und die FBH und dann der Estrich, und auch die Feuchtigkeitsperre aus Bitumbahnen. Er wies mich dann auf daruaf hin das bei der Bodenplatte nur der Kies/Sand von 30cm kommt und dann die Bodenplatte. Und er sprach von der DIN 4108 Beiblatt 2 und von der Abdichtung erdberührender Beuteile. Wir besprachen daruf hin die Sache mit dem GU, auch im Bezug wegen eine Frostschürze, diese wurde zusätzlich vereinbart.

    Dann meinte der GU wir legen erstmal ein Baustop ein....dann kam eine Mail in der es ablehnte die Streifenfundamente wegzulassen aber davon war nie die Rede.

    Ich schrieb dann es ginge nicht darum sondern um eine Dämmung der Bodenplatte von unten nach der obenbenannten DIN. Er meinte ich solle ihm diese per mail senden und er würde dies dann mit seinem Sachverständigen besprechen.

    so ist der Sachstand....

    lg
     
  12. #12 kai1976, 22.09.2011
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    Noch ein Nachtrag: Die Dicke der Bodenplatte wird mit 20cm angeben, Estrich 6cm, Dämmung WLG 035 8cm..
     
  13. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ich entnehme deiner beschreibung, dass es keine belastbare planung des architekten
    gibt (sonst würde deine frage - wonach auch immer - garnicht erst auftauchen),
    dass DU ihm (und dem GU) sagen sollst, wie was gemacht werden soll - und dass der
    generalunternehmer (oder ist es ein übernehmer, der selber "plant", immerhin schreibst du,
    der "Architekt war halt auf der Baustelle .. uns lies sich die Ausführungspläne zeigen" - wessen
    pläne?) macht, was er für schön findet?

    wenn ich den technischen hintergrund deiner frage suche, geht´s um den wegfall (??)
    von frostschürzen und um etwaige zusätzliche perimeterdämmung?

    das muss (!) vom architekten im normalen leistungscanon, unter einbeziehung der
    ergebnisse von baugrundgutachten, tragwerksplanung und enev-nachweis, geplant werden.

    was du genau beauftragt hast - "Bau .. betreuen und .. beraten" .. erschliesst sich mir nicht.
     
  14. lumo

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    Die DIN kostet, diese sollte der GU aber haben. Wie will er sonst DIN-gerecht bauen lassen.
    In der DIN gibt es Ausführungen mit und ohne Dämmung unter der Bodenplatte. D.h. die Planung muss keinen Mangel haben.

    Ziemlich spät für Planänderungen......
     
  15. #15 kai1976, 22.09.2011
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    Es ging von Anfang an um die Frage der Perimeterdämmung unter der Bodenplatte. So wurde es auch mit dem GU besprochen aber mit mal hieß es dann von Ihm er könne die Streifenfundamente nicht weglassen...aus meiner Sicht steht dies in keiner Beziehung zu der Perimeterdämmung.

    Aus meiner persönlichen Sicht ist es mir logisch das die Kälte unter der 20cm dicken Bodenplatte noch oben in den EG-Bereich dringt. Ich meine auch das eine 30cm Sand/Kies die Kält nicht abhalten wird. Auch wenn man vorne nochmal 50cm Füllsand aufkippt.

    Unsere beauftrager Architekt war auf der Baustelle das er schauen sollte ob die Tiefbaufirma den Aushub sauber erledigt, da es hier auch wieder Probleme gab zwischen den Tiefbauer und dem GU. Wir hatten ja mit dem GU besprochen nur 50cm auszuheben aber sie meinte es wären noch 80cm...

    Die zusätzliche Frostschürze war ein Hinweis meines Architekten, sowie auch der Hinweis zu der Berechung des enev-nachweis gerade so passt aber er mir rät besser zu dämmen.

    @lumo

    Ich weiß das der GU die Statik und die enev-nachweis bei einem Ing-Büro erstellen läßt und diese müssten ja auf alle Fälle die DIN-Blätter haben.

    Es wurde auch gesagt man könnte die Dämmung auch im FB erhöhen aber dann müsste die der Aufbau der Bodebplatte bzw. der Aufbau unter der Bodenplatte (Sand/Kies) verändern.

    Es verwirrt mich alles nur noch mehr
     
  16. sepp

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    euer bauberater hat den nachweis vom gu nachgerechnet und bestätigt "passt so".
    er rät (vielleicht sinnvoller weise oder auch nicht) die konstruktion zu verändern.
    du kannst mit dem gu über alles sprechen, allerdings musst du dir im klaren sein, daß jede änderung (sofern vertrags-und regelkonform) geld kostet (sofern er der vertragsänderung zustimmt).
    wenn dein bauberater einen mangel in der ausführung erkennen will, muss er das auch vor dem gu begründen können.
     
  17. #17 kai1976, 22.09.2011
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    @sepp

    danke...es ist mir klar das es, das es dann zusätzlich Geld kosten wird. Ich denke lieber jetzt mehr investieren als später Mehrkosten zu haben. Ich denke, wenn man die Dämmung im EG um 5cm erhöht, sollte es nicht zu einer extremen Kostenexplosion kommen.

    ich meine man sollte jetzt ezwas mehr Investieren als später entweder die Wände feucht haben oder das die Heizkosten explodieren.

    lg
     
  18. #18 bayerth, 22.09.2011
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    Welche Dämmplatten werden verwendet? Ich habe mir im EG alukaschierte PUR-Hartschaumplatten (Lambda = 0,025) gegen Aufpreis einbauen lassen. Geplant waren EPS-Plattem mit Lambda = 0,035.
     
  19. #19 kai1976, 22.09.2011
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    Bei uns sind die gleichen geplant wie bei dir auch
     
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