Innenputz

Diskutiere Innenputz im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Sehr geehrte Damen und Herren, bei unserem Hausbau,haben wir einen Verputzer beauftragt, den Innenputz in der KW 41 zu machen. Der Verputzer,...

  1. #1 engelchenoder, 19.09.2011
    engelchenoder

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    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bei unserem Hausbau,haben wir einen Verputzer beauftragt, den Innenputz in der KW 41 zu machen. Der Verputzer, hat den Termin zugesagt, kam aber erst nach immer wieder nachfragen, unsererseits, in der KW 43...also 2 Wochen zu spät. Dann hieß es bei Auftragsgabe, dass der Handwerker zwei Wochen, für den Innenputz benötige...wie sich herausstellte, war auch das falsch...er benötigte fast 3 Wochen.
    Die Arbeiten waren sehr schlecht ausgeführt. Der Glattputz wurde teilweise nicht abgeschliffen, Fensterleibungen sind unsauber verputzt und es sind einige Löcher zu sehen.

    Daraufhin haben wir mit dem Handwerker einen Nachbesserungstermin vereinbart. Dieser war da, hat die Mängel notiert und hat seinen Kollegen vorbei geschickt, um diese auszubessern. Leider waren danach immer noch Mägel zu sehen (Loch bei der Treppe, Fensterleibungen unschön, nicht abgeschliffene Wände)
    Da wir unter extremen Zeitdruck standen, unter anderem, weil der Handwerker seine Termine bei uns nicht eingehalten hat, mussten wir mit 4 Personen die Wände selbst abschleifen und Ausbesserungsarbeiten leisten. Daraufhin haben wir bei der Abschlussrechnung, ca. 10% einbehalten.

    Nun möchte die Firma ihr Geld und behauptet, dass sie nacharbeiten können, so oft sie will bzw. es nötig ist. Inzwischen wohnen wir bereits im Haus und möchten nicht noch einmal den Dreck und die evtl. Schäden, den die Arbeiten hervorrufen würden, in Kauf nehmen.
    Nun zu unseren Fragen:

    1. Sind wir verpflichtet, dem Handwerker, nach einmaliger Nachbesserung, eine nochmalige Nachbesserung zu gewähren, obwohl wir davon überzeugt sind, dass dies auch nicht besser wird, da er seine erste Nacharbeit auch nicht zuverlässig ausgeführt hat.?

    2. Wenn wir die Nachbesserung gewähren müssen, kann ich vom Handwerker verlangen, dass er alles wieder sauber macht?

    3. Können wir, da wir mit 4Mann die Wände selbst abgeschliffen haben, einen Abzug bei der Rechnung machen?

    4. Wenn man die Wände streicht, was wir inzwischen gemacht haben, heißt das, wir haben die Arbeit des Handwerkers "abgenommen"?

    Hoffe, ich habe den Fall gut verständlich geschildert und hoffe auf schnelle Antwort.
    Bis dahin verbleibe ich

    mit freundlichen Grüßen
    engelchenoder
     
  2. bernix

    bernix

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    Es dürfte hier alles davon abhängen, was vereinbart war.

    Wenn zB die Wand nicht mit entsprechender Oberfläche bestellt war (vereinfacht: 1x Verputzen ist nicht gleich superglatte Wand) kannst du einen Rechnungsabzug für die Eigenleistung von vornherein vergessen.....

    Nicht richtig ist, dass die Firma unbegrenzt nacharbeiten darf....

    Was im Einzelfall bei Euch zutrifft, sagt euch der baurechtserfahrene Anwalt....
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Was war wie vereinbart?

    Zu der ganzen Aktion sage ich nur, "Formfehler ist Anwalts Liebling", und von diesen Formfehlern gab´s hier anscheinend eine ganze Menge.

    Hast Du den Mangel und den mangelhaften Ausbesserungsversuch schriftlich angezeigt? Frist gesetzt? Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Frist angedroht? usw. usw.

    Es würde mich ehrlich gesagt nicht wundern, wenn der Verputzer seinen Anspruch geltend machen würde, und auch Recht bekäme, aber zu Risiken und Nebenwirkungen, fragen Sie ihren Fachanwalt oder jur. Berater.

    Das hätte man an sich schon viel früher machen sollen, anstatt eigenmächtig in das Werk des Verputzers einzugreifen.

    Gruß
    Ralf
     
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