Wärmedämmung und Abstandsflächen

Diskutiere Wärmedämmung und Abstandsflächen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ich habe einige Fragen zur nachträglichen Wärmedämmung: Unser Haus steht in der Mitte von 3 Häusern. Einer der Nachbarn möchte sein Haus...

  1. #1 Polarschnee, 20.09.2011
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    Ich habe einige Fragen zur nachträglichen Wärmedämmung:

    Unser Haus steht in der Mitte von 3 Häusern. Einer der Nachbarn möchte sein Haus dämmen.

    1.)Braucht er eine Baugenehmigung?
    2.)Müssen Abstandsflächen neu berechnet werden?
    3.)Muß der Nachbar gefragt werden?
    4.)Kann man uns zwingen, ein eigenes Regenfallrohr vorn und hinten anzubringen
    Z. Zt. wird das Wasser seit 60 Jahren links und rechts abgeführt. Wer
    trägt die Kosten?

    Vielen Dank im Voraus
     
  2. #2 Geodesy, 20.09.2011
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    Ist es ein Reihenmittelhaus? Wahrscheinlich ja, oder?
    Solange er auf seinem Grundstück bleibt ist es erstmal ok.

    Sind die Häuser versetzt zueinander? Dann wird es an den Seiten Probleme geben. Burscheid NRW?
     
  3. Julius

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    Gebäude in Flucht oder versetzt?

    Grundstücke real geteilt?

    Gibts Grunddienstbarkeiten/Baulasten?
     
  4. #4 Polarschnee, 20.09.2011
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    Ein Mittelhaus. Die Häuser sind in der Flucht. Wie sieht es wg. dem Fallrohr aus?
     
  5. #5 Polarschnee, 20.09.2011
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    Ein Mittelhaus. Die Häuser sind in der Flucht. Wie sieht es wg. dem Fallrohr aus?
     
  6. #6 Geodesy, 20.09.2011
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    Da der Nachbar ja dann nur hinten und vorne dämmt und an den Seiten wohl von Innen ensteht für Euch ja kein Nachteil.

    Mit dem Fallrohr verstehe ich aber noch nicht.

    Wenn das Fallrohr an den 3 Häusern nur links und rechts ist, dann habt ihr ja keins. Wenn es bei der Dämmung im Weg ist, hat er doch dafür zu tragen. Ist ja an seiner Hälfte.

    Er müßte sich beim Bauamt schlau machen ob das Baufenster vorne und hinten nicht überbaut wird. Ich denke erstmal nicht. Vielleicht vorne. Dann müßte das BA dies durch Freistellung genehmigen. Aber wo ist Euer Problem? Nur das Fallrohr?
     
  7. #7 ReihenhausMax, 20.09.2011
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    Nur weil das Fallrohr vielleicht 20cm weiter vorne ist, brauchts sicherlich kein neues
    Fallrohr, daß muß halt schräg eingeleitet werden. Da so ein Fallrohr ja auch nicht
    das ewige Leben hat, fände ich es schon fair, wenn Ihr den Anteil für die Anpassung
    selber zahlt, wenn der Nachbar schon das Fallrohr, das Ihr mitbenutzt, auf seinem
    Grundstück hat oder gibts irgendwelche eingetragenen Baulasten, die das regeln
    (siehe Fragen von Julius)?
     
  8. #8 Baufuchs, 20.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wegen der evtl. Unterschreitung von Abstandsflächen benötigt der Nachbar keine Genehmigung, sofern er nicht stärker als 25cm dämmt.

    (§ 6 Bauordnung NRW)
     
  9. #9 Polarschnee, 20.09.2011
    Polarschnee

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    Das Fallrohr ist ja irgendwann einmal so genehmigt worden. Nur weil es dem Nachbarn nicht gefällt, sollen wir es auf unsere Kosten verlegen. D. h. aber auch Garten aufgraben und am Kanal anschließen. Ob das im Verhältnis steht.
    Der Nachbar auf der anderen Seite hat uns bei seiner Dämmung einfach abgeklemmt, ohne zu fragen. Also haben wir nur noch ein Fallrohr
     
  10. #10 Baufuchs, 20.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ob das verhältnismäßig ist?

    Darauf kommt es nicht an. Wenn wg. des Fallrohrs weder Baulast noch Grunddienstbarkeit auf den Nachbargrundstücken eingetragen ist, müsst ihr halt nun dafür sorgen, dass ihr euer Abwasser nicht mehr über die Nachbardachrinnen/Fallrohre ableitet.

    Sprich halt mal mit dem Nachbarn, evtl. ist er ja mit einer Schrägeinleitung in seine Dachrinne einverstanden. Dann sparst Du dir das eigene Fallrohr und das Aufgraben des Gartens.
     
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