schlechter Baugrund

Diskutiere schlechter Baugrund im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ich bin mir nicht ganz sicher, ob dieses Thema hier richtig gepostet ist, dennoch versuche ich es einmal. Wir bauen gegenwärtig ein EFH mit einem...

  1. #1 hk73614, 22.09.2011
    hk73614

    hk73614

    Dabei seit:
    16.01.2011
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Speditionskaufmann
    Ort:
    Schorndorf
    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob dieses Thema hier richtig gepostet ist, dennoch versuche ich es einmal. Wir bauen gegenwärtig ein EFH mit einem Bauträger. Die Vermittlung des Grundstücks erfolgte ebenfalls durch diese Firma. Zum Zeitpunkt des Aushubs stellte sich heraus, dass der Baugrund (aufgrund von Torf) schlecht war und der hinzugezogene Geologo empfahl eine stärkere Aufschotterung sowie eine verstärkte Bodenplatte. Die Mehrkosten hierfür bielefen sich auf einen 5-stelligen Betrag. Der Bauträger hatte sich damals sehr verwundert gezeigt, da es angeblich in der Nachbarschaft zu keinerlei ähnlichem Vorkommnis in der Vergangenheit gekommen sei. Man hatte sich im Vorfeld erkundigt. Aufgrund dieser Aussage (ich weiß dumm) hatten wir auf ein Bodengutachten verzichtet. Jetzt stellt sich jedoch heraus, dass mein unmittelbarer Nachbar (er hat 1995 gebaut) auch auf seinem Grundstück die gleichen Herausforderungen mit schelchtem Baugrund hatte und diese Tatsache auch auf dem Baumamt hinreichend bekannt war.

    Nun meine Frage: kann ich den Verkäufer des Grunstückes für die Mehrkosten belangen ? Hätte er nicht auf den Umstand hinweisen müssen ?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen
     
  2. #2 Thomas B, 22.09.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Moin!

    Frage Nummer 1: Wirklich "Bauträger"??? Bauträger baut auf "seinem" Grundstück und verkauft Grundtsück + Haus gemeinsam. Oder doch eher Generalunternehmer. Dieser baut Euer Haus auf Eurem Grundstück.

    Das ist ein entscheidender Unterschied, denn "Baugrundrisiko ist Bauherrenrisiko".

    Gruß

    Thomas
     
  3. #3 hk73614, 22.09.2011
    hk73614

    hk73614

    Dabei seit:
    16.01.2011
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Speditionskaufmann
    Ort:
    Schorndorf
    Hallo,

    stimmt, ich habe mich unklar ausgedrückt. Verkäufer des Grunstücks war der Inhaber des Bauträgers, welcher den Verkauf aber privat regelte. Meine Frage ist, ob ich den Verkäufer des Grunstücks für diesen Mangel belangen kann ?

    Gruß
     
  4. #4 Thomas B, 22.09.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...wohl eher nicht.

    außer wenn Du nachweisen könntest, daß er von diesem "Mangel" vorher gewußt und Dir bewußt verschwiegen hat. Das aber dürfte eher schwierig werden.

    Der "Verkäufer" baut nun also auch das Haus...ist das richtig?

    Grundsätzlich: Da weder ein Architekt, noch ein bauherr, auch kein Bauträger oder Generalunternehmer den Baugrund von außen betrachtet bewerten kann, ist immer ein baugrundgutachten zu empfehlen. Man kann sich das Geld hierfür (ca. EUR 1.000) auch sparen....ob man dann am Ende wirklich spart????

    Thomas
     
  5. #5 hk73614, 22.09.2011
    hk73614

    hk73614

    Dabei seit:
    16.01.2011
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Speditionskaufmann
    Ort:
    Schorndorf
    Ja, der Verkäufer oder genauer die Firma des Verkäufers baut nun das Haus.
    Ja, in der Tat wäre ich sicherlich besser beraten gewesen, wenn wir zuvor ein Bodengutachten gemacht hätten....

    Ich komme eigentlich auch nur deswegen darauf, da mein Nachbar mir erzählte, dass er damals den Verkäufer seines Grundstückes belangt hatte und offensichtlich Recht bekommen hat.
     
  6. #6 Thomas B, 22.09.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ..dann wäre ein Rechtsanwalt wohl der richtige Ansprechpartner. Hier im Forum gibt's da auch einige...vielleicht können/ wollen die sich ja mal dazu äußern?
     
  7. #7 coroner, 22.09.2011
    coroner

    coroner

    Dabei seit:
    17.12.2009
    Beiträge:
    1.908
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    IT Consultant
    Ort:
    Ulm/Deutschland
    Benutzertitelzusatz:
    Baulaie
    Hi,

    Was macht das denn für einen Sinn, dem Bauträger vorher das Grundstück abzukaufen, wenn man später eh mit ihm drauf baut?
    Das FA wird eh die Hand aufhalten, wenn sie den wirtschaftlichen Zusammenhang
    dieser beiden Rechtspersonen feststellt.
    Mir kommt das eher so vor, als wollte der Bauträger hier ganz bewusst das
    Baugrundrisiko weiterreichen.

    Oder kam die Idee von dir selbst?

    -c
     
  8. #8 Thomas B, 22.09.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...ja...ja...komisch ist das schon. Aber: wie beweist man dieses (wenn es denn so ist)???

    den wirtschaftlichen Zusammenhang wir das FA sicher erkenne. Die sind ja nicht blöd. Insofern dürfte dann auch auf das Haus die Grunderwerbsteuer anfallen.
     
  9. #9 hk73614, 22.09.2011
    hk73614

    hk73614

    Dabei seit:
    16.01.2011
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Speditionskaufmann
    Ort:
    Schorndorf
    Die "Idee" kam nicht von mir, sondern von dort. Zum Zeitpunkt des Erwerbs stand auch noch nicht fest, ob man tatsächlich mit denen baut.

    Gruß
     
  10. #10 Thomas B, 22.09.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Das war eigentlich klar. Bauen mit BT bedeutet eben, daß man, da man ja Grundstück inkl. Haus erwirbt, auf beides Grunderwerbsteuer zu löhnen hat.

    Das wird egerne versucht zu umegehen, indem man daraus eine GU-Konstellation macht.

    Das FA aber checkt die Unterlagen und es müßte sich schon um eine sehr müde Truppe handeln, wenn die nicht peilen, daß Verkäufer und Erbauer die selben sind. Und dann könnt Ihr künstlich getrennt haben soviel Ihr wollt...der Fiskus wird (i.d.R.!) den Zusammenhang erkennen und dann heißt es 3,5% aufs haus abzudrücken.

    Thomas
     
  11. #11 papabaut, 22.09.2011
    papabaut

    papabaut

    Dabei seit:
    03.09.2009
    Beiträge:
    315
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Zirndorf
    Moin,

    gehörte das Grundstück wirklich dem Inhaber oder seiner Firma? Bzw. hat die Firma das Grundstück dem Inhaber der Firma vorher verkauft?
    Es riecht einwenig danach, als wenn das Grundstück nicht im BT Modus verkauft und bebaut werden sollte.

    Aber riechen und beweisen ist zweierlei. Ich glaube aber, das man als Inhaber einer Baufirma im Bilde ist, was auf der Baustelle des Nachbargrundstückes passiert. Es könnte nur sein, daß er das Grundstück erst nach dem Bau des Nachbargrundstückes erworben hat.

    Helge
     
  12. #12 Thomas B, 22.09.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...gut möglich. das aber würde nur bedeuten, daß der Verkäufer wußte was nebenan los ist. Dies läßt nicht zwingend Schlüsse auf sein Grundstück zu. Natürlich hätte er sies erwähnen können, hätte er es gewußt....

    An einem Baugrundgutachten wäre man dennoch nicht vorbeigekommen.

    Thomas
     
  13. #13 papabaut, 22.09.2011
    papabaut

    papabaut

    Dabei seit:
    03.09.2009
    Beiträge:
    315
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Zirndorf
    => als Käufer ja.

    Der Verkäufer hat (zufällig) alles richtig gemacht.
    Es gab eventuell Anhaltspunkte für mögliche Komplikationen beim Bau und er hat das Grundstück verkauft anstatt sich mit einem Bodengutachten zu vergewissern. Den den Inhalt des Bodengutachten hätte er dem Käufer mitteilen müssen (Ihm bekannte Mängel muß er erwähnen, und ein bestelltes Gutachten bei Verkauf zu verschweigen wäre zu riskant.)

    Oder er wollte nur die Grunderwerbssteuer sparen helfen. Kann natürlich auch der Fall gewesen sein.

    Helge
     
Thema: schlechter Baugrund
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. kann ich Geld zurückfordern wenn das bodengutachten schlecht ausgefallen ist

    ,
  2. Wie sieht ein schlechtes bodengutachten aus

    ,
  3. bodengutachten schlecht

    ,
  4. schlechter baugrund,
  5. bauen mit schlechten Baugrund,
  6. baugrundrisiko ist bauherrenrisiko,
  7. generalunternehmer baugrundrisiko
Die Seite wird geladen...

schlechter Baugrund - Ähnliche Themen

  1. Wieviel kann auf eine Fussbodenheizung bis zur schlechten Wärmeübertragung?

    Wieviel kann auf eine Fussbodenheizung bis zur schlechten Wärmeübertragung?: Hallo Zusammen, wir haben eine Warmwasser-Fussbodenheizung im Anhydrit Estrich und planen die Böden und haben etwas "platz" sodass Fragen...
  2. Die Leistung von HJT bei schlechten Lichtverhältnissen und die Effizienz der bifazialen Stromerzeugu

    Die Leistung von HJT bei schlechten Lichtverhältnissen und die Effizienz der bifazialen Stromerzeugu: Hallo zusammen, kann mir bitte jemand die Daten zur Leistung bei schwachem Licht und zur doppelseitigen Stromerzeugungseffizienz der...
  3. Palisaden bei schlechtem Baugrund mit Schichtenwasser und ohne Versickerung

    Palisaden bei schlechtem Baugrund mit Schichtenwasser und ohne Versickerung: Hallo, ich möchte in meinem Garten Palisaden setzen lassen. Manche davon freistehend bis ca. 50cm Höhe über der Oberkante des Geländes, andere...
  4. Palisaden bei schlechtem Baugrund mit Schichtenwasser und ohne Versickerung

    Palisaden bei schlechtem Baugrund mit Schichtenwasser und ohne Versickerung: Hallo, ich möchte in meinem Garten Palisaden setzen lassen. Manche davon freistehend bis ca. 50cm Höhe über der Oberkante des Geländes, andere...
  5. Hilfe! schlechter Baugrund!

    Hilfe! schlechter Baugrund!: Hilfe, gaaanz dringend !!! Raum Hamburg. Als alleinerziehende mit einem kleinen Kind habe ich es geschafft! Alle Verträge zum Bau einer DHH...