Kellerabdichtung Drainage

Diskutiere Kellerabdichtung Drainage im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bei meinen Neubau in Hanglage hat der Bauträger bei der KMB-Dickbeschichtung nicht die nötige Sorgfalt walten lassen. 1. Es wurde keine...

  1. mosto

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    Hallo,
    bei meinen Neubau in Hanglage hat der Bauträger bei der KMB-Dickbeschichtung nicht die nötige Sorgfalt walten lassen.
    1. Es wurde keine Dickenmessung gemacht und damit auch kein Protokoll erstellt.
    2. Für die Drainage wurde Kalkstein-Schotter verwendet und nicht DIN-gerechte Rohre. Kalkstein-Schotter löst sich nach Meinung des Sachverständigen auf und verstopft die Drainage.
    3. Hinter den Filtersteinen wurde das übliche Filtervlies vergessen
    4. Ein Sachverständiger hat festgestellt, dass an einer Stelle die Dicke der Beschichtung nur 1 mm beträgt.
    5. Der Bauträger will als Reaktion eine Garantie auf 15 Jahre geben.
    Kann ich mich auf dieses Garantieversprechen einlassen, ist dies relistisch???
    Meinungen erwünscht!
    Hat jemand einen Vorschlag???
    Gruß mosto
     
  2. Yilmaz

    Yilmaz

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    Hallo,
    wie weit ist die Bauablauf? Schon verfüllt?
    Aus was sind die Kelleraußenwände? Gemauert, Beton?
    und zuletzt welche lastfall liegt vor? Ich nehme an aufstauendes sickerwasser, weil Drainage geplant?

    Unter umständen ist die gefahr das es zu schäden kommt größer als das nicht zu schäden kommt. Was bringen Ihnen dei 15 Jahre wenn sie jedes jahr ihre garten neu machen müßen weil der BT irgendwo zum sanieren aufgräbt.
    Ich würde sagen fachgerech abdichten lassen.
    Mfg.
     
  3. mosto

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    Hallo,
    das ganze wurde verfüllt Mitte 2009, damit sind nun schon 2 Jahre vergangen. Das Haus wurde noch nicht übernommen wegen der Beschichtung und einer nicht funktionierenden Wärmepumpe. Um solche Probleme zu vermeiden, habe ich ein Unternehmen Vor-Ort gewählt auch wenn der Preis höher lag. Trotzdem kam es zu dieser Enttäuschung.
    Die Kelleraußenwände sind aus "Wärmedämmziegel-Mauerwerk 36,5 cm mit Leichtmauermörtel".
    "Feuchtigkeitsisolierung gegen nichtdrückendes Wasser - mit Wasser-Sperrputz nach DIN und Bitumendickbeschichtung einschl. Voranstrich. erdberührte Flächen mit Filtersteinen 10 cm aus Einkornbeton" (lt. Baubeschreibung).
    Der Sachverständige hat einen Minderungsbetrag von ca. 20 000 EUR vorgeschlagen. Befragte Unternehmen reden von Sanierungskosten von 50 000 EUR. Der BT will aber nur die bereits genannte Garantie von 15 Jahren und bezweifelt die Angaben des vereidigten IHK-Sachverständigen.
    MfG
     
  4. Yilmaz

    Yilmaz

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    Der BT kommt günstiger bei weg wenn er neu abdichtet.
    Verstehe nicht ganz, wieso verfuellt wenn mangelhaft? Wieso drainage wenn bodenfeuchte?
     
  5. Eric

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    Und volle Bezahlung und es ist wahrscheinlich eine GmbH.:mega_lol:

    Mindestschichtstärke der KMB muß beim geringsten Lastfall " Bodenfeuchte ", der an jedem Bauwerk vorliegt, 3 mm betragen. SV hat aber an einer Stelle nur 1 mm gemessen ( Mangel ! ). Ist das wirklich die einzige Stelle oder müssen dem BT noch weitere Stellen gezeigt werden ( Serienfehler )?

    Eine Drainage baut man, um den höheren Lastfall aufstauendes Sickerwasser ( bei lehmig-tonigem Boden, der die Versicherung des Niederschlagswassers behindert ) auf den Grundlastfall " Bodenfeuchte " herabzusetzen ( Stauwasser wird dann über die Drainage abgeführt ).

    Wenn die Drainage erforderlich war, aber lt. dem SV nicht dauerhaft funktionsfähig ist, dann ist die vorhandene Abdichtung erst Recht mangelhaft. Denn dann ist von dem Lastfall zeitweise aufstauendes Sickerwasser auszugehen und dafür fordert die KMB-RiLi eine Mindestschichtstärme von 4 mm und eine zusätzliche Verstärkungseinlage ( Glasgewebe ). Nach wohl h.M. ist KMB bei aufstauendem Sickerwasser allerdings nicht aRdT und damit wegen des vewrstoßes gegen die aRdT ein Mangel.

    Mängel über Mängel. Was willste da mit einer Verlängerung der Gewährleistung oder Minderung. Der BT soll seinen Murks jetzt in Ordnung bringen und gar nicht erst in Versuchung kommen, seinen Laden dicht zu machen, wenn später in den Keller Wasser eindringt. Wenn Du Dich auf die Minderung einläßt, ist das ein abschließender Vergleich und schließt spätere Gewährleistungsansprüche aus. Die Idee des SV ist daher grober Unfug.

    Abgenommen hast Du ja hoffentlich noch nicht. Schwerer Mangel ------> Haus nicht abnahmefähig.

    Du brauchst einen versierten Bauanwalt. Denn jetzt dürfte der Kampf mit dem BT erst richtig anfangen: Verweigerung des Einzugs, wenn keine Lösung in seinem Sinne akzeptiert wird usw.
     
  6. #6 BitteDanke, 11.10.2011
    BitteDanke

    BitteDanke

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    Wohnt ihr in dem Haus?
    Ist der Keller denn feucht?

    Wie kann sich sowas denn 2 Jahre hinziehen?
     
  7. mosto

    mosto

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    Hallo,
    natürlich wohnen wir in dem Haus.
    Der Keller ist noch nicht feucht. Dieses Problem tritt meist erst nach 5 Jahren auf. Dann ist die Gewährleistung abgelaufen und der BU fein heraus.
    Wegen anderer Bauprobleme - z. B. eine Wärmepumpe, bei der Heizstab in der Heizperiode z. T. bis zu 57 % des Gesamtstromes verbraucht - der lange Zeitraum. Der Erdkollektor wurde mittlerweile ausgegraben und neu verlegt. Problem gelöst?

    MfG
    mosto
     
  8. oberh

    oberh

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    Hi!

    Googele mal nach den Schlagwörtern Urteil, BGH, Hohlkehle, Drainage ...
    Du wirst auf ein Urteil stoßen, welches eindeutig besagt - das ausgeführte Gewerk ist fehlerhaft - es existiert dadurch ein Mangel - und die Verhältnismäßigkeit der Sanierungskosten in Höhe von 15.000 € sind irrelevant ...

    Wozu solltest DU also das Risiko des Unternehmers tragen?
     
Thema: Kellerabdichtung Drainage
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