Aufgaben des Statikers / Abnahme

Diskutiere Aufgaben des Statikers / Abnahme im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Bauexperten, sagt mal, ist es richtig, dass der Statiker der die Berechnungen vorgenommen hat auch die Abnahmen (Bodenplatte &...

  1. #1 BVH2011, 26.09.2011
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    Hallo liebe Bauexperten,

    sagt mal, ist es richtig, dass der Statiker der die Berechnungen vorgenommen hat auch die Abnahmen (Bodenplatte & Decken) durchführen muß?

    Danke & Viele Grüße
    Raffael
     
  2. #2 Schwarz, 26.09.2011
    Schwarz

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    hessen? 61381 Friedrichsdorf ... hessen.

    aaaaaaaaalso ... siehe anhang 2 zu den handlungsempfehlungen zur hbo im link (ist auf der rechten seite der verlinkten seite zu finden)

    http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?uid=2757095a-d52a-0701-be59-263b5005ae75

    gebäudeklasse wählen und aus den abkürzungen schlau werden ;)

    vereinfacht: (ich unterstelle eine gebäudeklasse 1 bis 3 ohne sonderbaueigenschaft)

    statiker ist nachweisberechtigt (liste ingenieurkammer). der, oder anderer nachweisberechtigter, nimmt die konstruktionen (gründungen, mauerwerk, bewehrung, dach et cetera) ab und bescheinigt dies entsprechend auf dem amtlichen vordruck (BAB 36 glaube ich) gegenüber dem bauherren; der schickt bescheinigung zu amt. gut ist.

    schwarz
     
  3. mls

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    womit nicht gesagt ist, "dass der Statiker der die Berechnungen vorgenommen hat auch die
    Abnahmen (Bodenplatte & Decken) durchführen muß" ..

    .. was wer wem schuldet, wird manchmal in verträgen fixiert ;)
     
  4. #4 susannede, 26.09.2011
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    Siehe Schwarz.

    Und im Allgemeinen können auch etwas weniger intellektuelle Menschen Positions- und Bewehrungspläne lesen = ggf. verstehen ... und dann nachmessen und nachzählen.

    ;)

    Und auch Prüfstatiker können abnahmetechnisch schwer daneben liegen.

    :yikes
     
  5. #5 BVH2011, 27.09.2011
    BVH2011

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    Darf das denn ein Architekt Dipl.-Ing., der seine Berichte später an den Statiker gibt und der dann den Abschlussbericht schreibt, der auch an das bauamt geht? So wurde es mir nämlich erklärt, wie es bei uns laufen soll. Hört sich für mich aber komisch an.
     
  6. #6 Schwarz, 27.09.2011
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    das darf nur

    1. ein nachweisberechtigter
    2. ein prüfstatiker (der ist aber für efh nicht mehr erforderlich)

    natürlich darf der betreuende statiker in seinem auftrag jemand hinschicken der für ihn verantwortlich die abnahme übernimmt, also z.b. ein geeigneter angestellter.

    die bescheinigung darf nur eine geeignete person ausstellen.
     
  7. #7 susannede, 27.09.2011
    susannede

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    was nicht unbedingt ein Statikus sein muss...
     
  8. #8 Schwarz, 28.09.2011
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    achtung! hessen!

    http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?uid=60150fb9-a214-3021-f3ef-ef91921321b2

    siehe rechts NBVO, dort "§2 nachweisberechtigte für tragwerksplanung"

    das ist schon relativ eng umrissen, wer das machen darf und ist gekoppelt an die eignung "nachweisberechtigter". ich kenne wenigstens einen architekten, der ebenfalls dort eingetragen ist. also darf es sogar u.u. ein architekt. dann wird es langsam eng.

    schwarz
     
  9. #9 susannede, 28.09.2011
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