Gemeinsame Garage Grundstücksübergreifend

Diskutiere Gemeinsame Garage Grundstücksübergreifend im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir sind aktuell in der Planung für ein eigenes zu Hause und stehen auch vr dem Bau einer Garage. Das Grundstück ist vorhanden. Auf dem...

  1. #1 drcliff, 27.09.2011
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    Hallo,

    wir sind aktuell in der Planung für ein eigenes zu Hause und stehen auch vr dem Bau einer Garage. Das Grundstück ist vorhanden. Auf dem Nachbargrundstück wohnen meine Schwiegereltern. An die Grundstücksgrenze grenzt (?) direkt deren (Einzel-)Garage an.

    Meine Schwiegereltern lassen unser Grundstück (noch nicht umgeschrieben) nun nochmal neu vermessen, so dass an der Grenze ein neuer freier Streifen von ca. 4m entstehen und an sie übergehen wird.

    Nun möchten wir zusammen eine neue (weitere) Garage erreichten, zwischen der bestehenden Garage und unserem Neubau.
    Folgende Fragen habe ich hierzu:

    a) Ist es möglich einen gemeinsamen Bauantrag zustellen?

    b) Ist es möglich die gemeinsame Garage Grundstücksübergreifen, aber offen zu bauen? (Eine Mauer kann später bei "Schwierigkeiten" ja jederzeit eingezogen werden!)

    c) Wie sieht es Versicherungstechnisch hier aus?

    Ich hoffe, ich habe es einigermaßen Verständlich erklärt.

    Danke schon mal für eure Mühen!

    Gruß
    drcliff
     
  2. #2 ralf9000, 27.09.2011
    ralf9000

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    Ich kann nur beitragen, was wir erlebt haben: Unsere Garage (in NRW) war über zwei Parzellen geplant, diese zwei Parzellen in unserem Besitz mussten zu einer zusammengelegt werden, nach dem Motto ein Gebäude soll nur auf einer Parzelle stehen. Erst dann gabe es die Baugenehmigung.
     
  3. #3 Nutzer des BEFs, 27.09.2011
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    Wer soll denn der Eigentümer der Garage sein? Eigentümer eines Gebäudes ist immer der Eigentümer des Grundstücks.

    Am einfachsten ist es vermutlich die Garage+Zufahrt zu einem 3. Grundstück zu machen und mittels Baulasten die Bebaubarkeit zu sichern.
     
  4. #4 bluecher, 27.09.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    an der grenzbebauung ist eine brandwand einzubauen,
    es sei denn die grundstücke werden (wie oben bereits erwähnt) zusammen gelegt, und eine eigentümergemeinschaft gebildet! dann ergeben sich die antworten von selbst.
     
  5. #5 Der Bauberater, 27.09.2011
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    So einfach ist es dann doch nicht :D Wenn ich in Erbpacht baue? Gehört dann das Haus mir oder dem Erbpachgeber? :shades

    @ drcliff:
    entweder Grundstücke vereinigen zu einem oder über eine "Vereinigungsbaulast", baurechtlich zu einer Einheit vereinigen, aber grundbuchmäßig sind es nach wie vor zwei getrennte Eigentümer.
    Ohne dies: Brandwand --> siehe Blücher
     
  6. #6 Nutzer des BEFs, 27.09.2011
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    Ich dachte, Vereinigungsbaulasten gibt es nur in einigen Bundesländern und gerade in Bayern nicht, oder irre ich da? (Da gibt es wohl gar keine Baulasten sondern nur Grunddienstbarkeiten.)
     
  7. #7 bluecher, 27.09.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    nein, wir haben in bayern keine lasten. wir dienen den nachbarn!
    alles eine frage der sichtweise ...
     
Thema: Gemeinsame Garage Grundstücksübergreifend
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  1. reihengarage als parzelle

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