Dachgeschoss nicht Winddicht

Diskutiere Dachgeschoss nicht Winddicht im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; Hallo erstmal! Zum Thema: Ich wohne zur Miete in Einer Dachgeschosswohnung in einem sanierten Altbau. Wenn bei Kälte der Wind aus der...

  1. derKay

    derKay

    Dabei seit:
    28.09.2011
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechaniker
    Ort:
    Leipzig
    Hallo erstmal!

    Zum Thema: Ich wohne zur Miete in Einer Dachgeschosswohnung in einem sanierten Altbau.
    Wenn bei Kälte der Wind aus der richtigen Richtung kommt muss ich mehr heizen und !!!!! das Kinderzimmer wird trotz Heizung auf Stufe 6 GAR NICHT WARM (max 15Grad).
    Nun hab ich den Trockenbau geöffnet und gesehen das die Dampfsperrfolie NICHT untereinander, NICHT an den Balken und NICHT am Wandabschluss Luft und Winddicht geschossen wurde.
    Die Sache ist jetzt das mein Vermieter behaubtet dies sei alles korrekt nach dem Stand der Technik von 1995 (als das Haus saniert wurde).
    In der Wärmeschutzordnung vom 01.01.1995 hab ich im §4 Abs.1 gelesen, dass "...überlappende Bauteile...luftundurchlässige Schicht einzubringen ist."
    Ist das nun so zu Verstehen das die Folie abgeklebt sein müsste, oder war das nur wie eine Empfehlung zu dieser Zeit.

    Ich brauch da dringend Hilfe um herauszufinden ob dies Baufusch ist und das ich weis wie ein Baugutachter entscheiden wird (die sind ganz schön teuer! Weil ich meine enorme Nebenkostennachzahlung zurückfordern kann wenn das ein Mangel ist. Und wenn das für damalige Bauordnung so legitim war hab ich zusätzlich die Kosten für den Gutachter.

    Vielen Dank im Voraus!!!!!
     
  2. KPS.EF

    KPS.EF

    Dabei seit:
    24.09.2006
    Beiträge:
    1.316
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Mathematiker
    Ort:
    Erfurt
    Benutzertitelzusatz:
    Gebäudediagnostiker
    Die angefragten Luftdichtheitsanforderungen bestanden bereits für den angegebenen Sanierungszeitraum.

    siehe ... Link.

    KPS
     
  3. #3 Gast943916, 29.09.2011
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Die Anforderung der Luftdichtheit bestand auch 1995 bereits, nur wurde es in der Praxis in den seltensten Fällen umgesetzt, weil vermutlich niemand die Tragweite des Problems ernst genung genommen hat.

    Entscheiden wird ein Gutachter nichts, er wird nur Tatsachen feststellen,
    ob man allerdings dem Vermieter in irgendeiner Weise dafür belangen kann, entscheidet notfalls ein Gericht.

    Mein Rat: ab zum Fachanwalt
     
  4. #4 Baufuchs, 29.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @derKay


    Was kümmern Dich die Ursachen dafür, dass im Kinderzimmer nur eine Temperatur von 15 Grad erreicht wird?

    Das allein ist ein Mangel der Mietsache, der zu Mietkürzung berechtigt.

    Du brauchst also keinen Gutachter wg mangelhafter Bauausführung, sondern einen Anwalt für Mietrecht.
     
  5. FHolm

    FHolm

    Dabei seit:
    15.06.2011
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Hannover
    Hallo,

    zum Anwalt wirst du so oder so gehen müssen, denn nach ich zitiere "Nun hab ich den Trockenbau geöffnet" wird dein Vermieter so oder so gegen dich vorgehen. Sowas nennt man Sachbeschädigung.
    Ich würd mir schonmal eine andere Wohnung suchen ... .

    Gruß,
    FH
     
  6. #6 Baldbauherr, 29.09.2011
    Baldbauherr

    Baldbauherr

    Dabei seit:
    04.10.2008
    Beiträge:
    860
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Soz.Arb
    Ort:
    Karlsruhe
    Wie lange wohnst Du schon da und wieso wird das Kinderzimmer erst nach einer hohen Nebenkostennachzahlung nicht richtig warm? Max 15° ist zu wenig, Ursache kann Dir als Mieter eigentlich egal sein.
     
  7. derKay

    derKay

    Dabei seit:
    28.09.2011
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechaniker
    Ort:
    Leipzig
    Hallo,
    Danke für eure antworten!
    Ich hab jetzt zwei Winter in der Wohnung verbracht und das Problem mit der extremen Kälte ist nur "sporadisch". Die meiste Zeit ist es Angenehm von der Temperatur her aber die Heizung läuft durchgehend (Thermostat schaltet nie ab um die Wärme zu halten).
    Der Beweis gegenüber dem Vermieter ist das Problem, bei Vorortterminen bei uns war eben gerade kein Südwind mit unter -12Grad, so das eine Angenehme Temperatur herrschte. Und das die Heizung gerade heizt ist ja kein Beweis für Isolationsschäden.
    Das mit dem Öffnen des Trockenbaus war vorher Mündlich Besprochen und ein OK gegeben, das ich die Revisionsklappe einbaue. Trotzdem (hat FHolm recht) hat mich der Vermieter über seinen Anwalt abmahnen lassen.
    Neue Wohnung ist fast gefunden, es geht mir nur noch darum meine Heizkostennachzahlungen (die ich unter Vorbehalt gezahlt hatte) in entsprechender Höhe zurück zu fordern.
    Das mit dem Anwalt ist richtig aber meine Versicherung weisst mich zurück (Mietvertragsbeginn und Mietmangel vor Vertragsbeginn), deshalb muss ich selber raus finden wie die Rechtslage ist, ob gegen Bauvorschriften Verstossen wurde, und ob sich der Finanzielle Einsatz für Gutachter und Anwalt Lohnt.
     
  8. derKay

    derKay

    Dabei seit:
    28.09.2011
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechaniker
    Ort:
    Leipzig
    Die berechtigung zur eigenmächtigen Mietminderung ist nicht gegeben, weil das Problem mit der Kälte nicht dauerhaft ist. Und eine Minderung könnte ich höchstens von 5%, was mein Vermiter mit seinem Anwalt unterbinden würde. Da ich mich da selber vertreten muss ist mir das zu viel Ärger. Deshalb Versuche ich es kleich über die Gesamtsumme.
     
  9. derKay

    derKay

    Dabei seit:
    28.09.2011
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechaniker
    Ort:
    Leipzig
    @ Gipser:
    bedeutet das "wurde nicht angwendet" das die Winddichtigkeit keine bindende Vorschrift war???
    Kann der der Entscheid nachher lauten: Wurde nun mal damals nicht angewendet, ist nun so, pech gehabt! :mauer
     
  10. #10 Baldbauherr, 29.09.2011
    Baldbauherr

    Baldbauherr

    Dabei seit:
    04.10.2008
    Beiträge:
    860
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Soz.Arb
    Ort:
    Karlsruhe
    Hallo.

    Sorry, aber selbst wenn Du den Mangel bewiesen könntest sehe ich da wenig Chancen, dass du die Nebenkosten nicht zahlen musst.

    Selbst wenn der "Baugutachter" den Mangel bestätigen würde glaube ich nicht, dass sich für Dich irgend etwas ändern würde.

    Ich weiß zwar nicht wie hoch die Nachzahlung ist, aber ob sich so ein teurer, risikoreicher und langwieriger Weg mit ungewissem Ausgang lohnt?
    gruß
    B.
     
  11. derKay

    derKay

    Dabei seit:
    28.09.2011
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechaniker
    Ort:
    Leipzig
    @Balbauherr:
    Ja, sehe das inzwichen auch so. Meine Nachforschungen im Internet Lassen nix gutes Hoffen. "Selbst wenn", Selbst wenn" steht da immer wieder. Im Endeffekt entscheidet dann ein Richter und das zu Gunsten des tereren Anwaltes :irre . Wie du schon sagst, die Mühe, das Geld die Zeit und die Nerven kann man auch anders einsetzen. Nicht wegen geschätzten 1000 € Streitwert, die man selbst wenn alles gut geht aufgrund eines Vergleiches oder anderer Wirrwar nicht mal zurück bekommt. Lieber dem Ganzen den Rücken kehren und mit meiner Tochter auf der Wiese spielen :winken !
    Danke euch allen! Ihr habt mir sehr geholfen!!!! :28: :biggthumpup:
    Bye
     
  12. makawa

    makawa

    Dabei seit:
    24.10.2011
    Beiträge:
    31
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Barnim
    Benutzertitelzusatz:
    Bungalow, ausgebautes DG, erbaut von 1976-2002
    Noch ein Einwurf, bewohnst du das DG? Schon mal geprüft, ob die wärme nicht über den Fußboden abpfeift? Das geschilderte Problem kann nicht allein über die Dampfsperre hinter ner geschlossenen Rigipswand erklaert werden. Außerdem prüfe mal die Steckdosen in der Wand, ob die Luft ziehen.

    Mietrechtlich hast du kaum ne Chance, insbesondere weil das Problem nicht dauerhaft besteht. Ausziehen ist wohl die billigere Variante.
     
Thema: Dachgeschoss nicht Winddicht
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. dachgeschoss kältet bei wind aus

    ,
  2. dachgeschoss bei wind kälter

Die Seite wird geladen...

Dachgeschoss nicht Winddicht - Ähnliche Themen

  1. Älteres Dachgeschoss vermieten - muss die Bauausführung aktualisiert werden?

    Älteres Dachgeschoss vermieten - muss die Bauausführung aktualisiert werden?: Hallo in die Runde, ich möchte folgende Situation mit einer anschließenden Frage zum Baurecht schildern: In unserem Haus mit Erdgeschoss (Bj...
  2. Dachgeschoss Unterteilung ...was muss man beachten?

    Dachgeschoss Unterteilung ...was muss man beachten?: Hi Habe demnächst evtl eine Arbeit bezüglich einer Raumaufteilung im Dachgeschoss eines Hauses. Weiß noch nichts genaues, nur...
  3. Wandrisse Dachgeschoss Kommunwände

    Wandrisse Dachgeschoss Kommunwände: Hallo, Wir wollen ein Haus kaufen und diesbezüglich wollen wir eine wichtige Frage an Ihnen stellen. Das Haus ist auch Reihenmittelhaus mit...
  4. Dachgeschoss ausbauen und dämmen

    Dachgeschoss ausbauen und dämmen: Hallo, ich möchte unser Dachgeschoss ausbauen. Standort Österreich. Nun habe ich bereits mit mehreren Firmen gesprochen und jeder sagt irgendwie...
  5. Elektrische Leitungen - Ausbau Dachgeschoß mit Gaube und Altbestand

    Elektrische Leitungen - Ausbau Dachgeschoß mit Gaube und Altbestand: Liebe Experten, ich suche hier einen Ratschlag da ich mich von meinem "Bauleiter" nicht richtig oder vollständig beraten fühle; vlt. habe ich...