Entwurfsplaner anstatt Architekt - Erfahrung?

Diskutiere Entwurfsplaner anstatt Architekt - Erfahrung? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo und Guten Morgen an alle, da wir zur Zeit auf der Suche nach einem Architekten sind, beschäftigen wir uns mit Angebotseinholung usw....

  1. #1 Marcios, 29.09.2011
    Marcios

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    Hallo und Guten Morgen an alle,

    da wir zur Zeit auf der Suche nach einem Architekten sind, beschäftigen wir uns mit Angebotseinholung usw.

    Nun hatten wir gestern ein Gespräch mit einem Entwicklungsplaner, der auch privaten Wohnbau betreibt.

    Entgegen den Honorarwünschen eines Architekten (günstigstes Angebot bisher 25000 brutto - ohne Statiker, Vermessung, usw.) verlangt der Entwicklunsgplaner für alles insgesamt 12000 € netto.

    Diese Kosten werden sich so aufteilen

    1) Architektenleistung/Entwurfsplanung 3000 €
    2) Vermessung 1500 €
    3) Statik/Wärme 2500 €
    4) Bauleitung mit ca. 200 Std Arbeitsaufwand 5000 € (hier evtl etwas weniger)
    5 ) Energieberater inklusive (da auch der Entwurfsplaner die Berechtigung hat, dies zu machen).

    Auf den ersten Blick ist dieses Angebot in meinen unerfahrenen Augen gigantisch...ich muss dazu sagen, dass der Entwurfsplaner uns von Bekannten empfohlen wurde, die mit ihm vor 2 Jahren gebaut haben - und sie waren sehr zufrieden.

    Auch muss ich dazu sagen, dass der Herr in der ehemaligen Sowjetunion Architektur studiert hat - dieses Studium aber in Deutschland nicht anerkannt wurde. In Deutschland hat er dann für den öffentlichen Dienst (öffentliche Bauträger Privat- und Geschäftsbauten entwickelt und sich dann vor 10 Jahren selbständig gemacht).

    Was meint Ihr, wenn Ihr dieses Angebot liest/hört?

    Vielen Dank für eure Meinung

    Gruß
    Mario

    P.S. Hab das Thema bereits in einem anderen Thread eröffnet, da ich mir nicht sicher bin, wo es reinkommt, hier also nochmal
     
  2. #2 Thomas B, 29.09.2011
    Thomas B

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    Moin,

    wie kann man das
    und das
    miteinander vergleichen????

    Bei zweiterem fehlt Folgendes:
    - Werkplanung (Ausführungsplanung; Pläne für die Handwerker)
    - Ausschreibung der Leistungen
    - Vergabe

    "Dein" Mann will also nach dem Entwurf (Bauantrag dabei?) gleich mit der bauleitung loslegen....? Da fehlen noch viele Zwischenschritte.....alles etwas dubios....

    Thomas
     
  3. #3 Marcios, 29.09.2011
    Marcios

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    Hallo Thomas,

    danke für deine Meinung. Ich sollte dies vielleicht noch erwähnen.

    Die Ausschreibungen und Vergabe der Leistungen sind in den 200 Arbeitsstunden eingerechnet (also kommt zur Bauleitung). Seiner Berechnung nach benötigt er ungefähr 150 Stunden für die Baustellenbesichtigung bei einer Bauzeit von etwa 6-8 Monaten - 50 Stunden für die Ausschreibungen.

    Da wir selbst im Bekanntenkreis einige Handwerkerfirmen an der Hand haben, können wir hier die Kosten ein wenig senken, wenn die 50 Stunden praktisch wegfallen.

    Auch der Bauantrag/Baugesuch ist dabei...nur die Gebühren kommen noch extra hinzu.

    Ich weiss, hört sich tatsächlich dubios an, deshalb auch hier meine Threaderöffnung. Ich habe ihn gestern auch gefragt, warum ein Architekt deutlich teurer ist als ein Entwursplaner...die Begründung war wie folgt: Da er nicht offiziell Architekt ist und auch nicht bei der Architektenkammer gemeldet ist, muss er sich auch nicht an die HOAI halten. Er läuft als Entwicklungsplaner in der Industrie-und Handelskammer und kann so sein Honorar selbst festlegen.
     
  4. #4 Baufuchs, 29.09.2011
    Baufuchs

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    Na ja, die Bauantragsplanung fehlt auch.

    Und da das Studium nicht anerkannt wurde, stellt sich in dem Zusammenhang noch die Frage, wer dann da als "Bauvorlageberechtigter" den Bauantrag unterschreibt.
     
  5. #5 Marcios, 29.09.2011
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    Hallo Baufuchs,

    danke für das Schließen des einen Threads - war ein Versehen. Könntest du noch die 2 Meinungen hier reinkopieren, damit ich darauf auch antworten kann?

    Gruß Mario
     
  6. #6 Der Bauberater, 29.09.2011
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    Das macht dann Bruder von Schwager dessen Schwester einen kennt, der das darf. :bounce:

    Ne Haftpflicht hat er doch, oder?

    Mach das mit dem und stell dann ab und zu ein paar Bilder und Erfahrungsberichte ein. :28:
     
  7. #7 Baufuchs, 29.09.2011
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    Antwort von Mathie aus geschlossenem Parallel-Thread:

     
  8. #8 Marcios, 29.09.2011
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    Gut, zur Bauantragsplanung kann ich jetzt nichts sagen, dass muss ich nochmal nachfragen. Danke für den Hinweis.

    Zum Studium: Das ausländische Studiengänge in Deutschland nicht anerkannt werden, erlebe ich leider öfters. Ob die Personen deshalb schlechtere Leistungen abliefern, lässt sich natürlich nicht sagen.

    Wie gesagt, er ist bei der IHK Stuttgart angemeldet und hier kann ich auch zur Not noch anfragen, da ich im selben Haus arbeite.

    Versicherungstechnisch sollte es eine geben - aber auch das kann ich nicht 100% antworten. Da ich selbst Versicherungsbetriebswirt bin, ist das aber natürlich für ein Thema, dass mir wichtig ist.
     
  9. #9 Baufuchs, 29.09.2011
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    Antwort von Rolf a i b aus geschlossenem Parallel-Thread:

     
  10. #10 Marcios, 29.09.2011
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    kurz zum Beitrag von Mathie (kann leider nicht zitieren, da kopiert)

    Statik macht ein statiker, Vermessung ein Vermessungstechniker...die Kosten sind oben aufgeführt.

    Der Planer macht Entwurfsplanung, Kostenübersicht, Werkplan, Bauantrag, Baugesuch, Bauleitung und wenn nötig Energieberatung mit nötigen Nachweis.

    Wer für Fehler haftet, muss ich noch abklären...hier siehe oben Versicherungstechnische Angelegenheit.

    Bzgl des günstigen Honorars habe ich seine Begründung oben schon aufgeführt. Ich kenne mich nicht aus, die Begründung höt sich für mich erstmal plausibel an.
     
  11. #11 Der Bauberater, 29.09.2011
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    wie macht der das, wenn er nicht vorlageberechtigt ist? :cool:
     
  12. #12 Marcios, 29.09.2011
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    Antwort zu Rolf:

    - laut seiner Aussage darf er Bauleitung machen, ob er zugelassen nach lbo ist, weiß ich (noch) nicht
    - Werk- und Detailplanung ist enthalten
    - Ausschreibung und Vergabe ist in den 200 Stunden enthalten
    - was nach 200 Stunden passiert, weiss ich nicht. Allerdings sind nach seiner Auskunft 150 stunden für die Baustellen angedacht, dass ist m.E. schon recht viel. Bisherige Angebote beinhalteten max. 12 Baustellenbesichtigungen á 2 Stunden
    - PH 5,6,7 (sind Ausschreibung und Vergabe, oder?) ist enthalten

    Kurz eine Aussage zu seiner Vergabemethoden. Er arbeitet seit Jahren mit den gleichen Firmen zusammen und er weiss, dass es mit diesen Firmen kaum Probleme geben wird. Deshalb hat er hier ein hohes Vertrauen und seine Bauüberwachung wird sich reduzieren. Die Bauabnahme nimmt er immer ab. Rechnungen werden überprüft. Also alles, was ein Architekt auch immer anbietet. Wenn wir Firmen wählen, die er nicht kennt (was wir vorhaben, da wir im Bekanntenkreis einige Möglichkeiten haben), erhöht sich sein Aufwand, da er hier öfters kontrollieren will. Die 200 Stunden sind angesetzt auf diesen Fall, dass er Firmen nicht kennen sollte bzw er mit diesen Firmen noch nie zusammengearbeitet hat.
     
  13. #13 Marcios, 29.09.2011
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    Das ist ja noch eine Frage, die ich klären muss. Ist noch nicht sicher, dass er NICHT vorlagenberechtigt ist. Wie kann ich denn das herausfinden, ohne ihn selbst fragen zu müssen?
     
  14. #14 Gast036816, 29.09.2011
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    Gast036816 Gast

    erteilt die IHK auch die bauvorlaberechtigung beim amt und regelt bauleitererklaerung nach LBO?

    der kalkulierte stundensatz für bauleitung betraegt 25 €. ein auskömmlicher stundensatz als freiberufler fängt bei sparsamen schwaben bestimmt bei 65 € an. allein meine fixkosten übersteigen die summe von 5000 € im projekt.
     
  15. #15 Marcios, 29.09.2011
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    Ich klär das mal kurz ab...werd auch mal bei der IHK bzw HK anrufen.
     
  16. #16 Gast036816, 29.09.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ruf lieber bei der architekten- oder baukammer an.
     
  17. #17 Manfred Abt, 29.09.2011
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    Diese Info fehlt dir noch: diese Begründung ist falsch. Er darf es nicht und du darfst es auch nicht.
     
  18. #18 Marcios, 29.09.2011
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    Warum darf er das nicht? Gibt es hier irgendwelche Richtlinien?

    Gruß Mario
     
  19. Baumal

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  20. #20 Thomas B, 29.09.2011
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    Der "Entwicklungsplaner" plant, koordiniert usw. Dir das gesamte Projekt (externe leistungen habe ich mal eben rausgenommen) für EUR 8.000.

    Gegehn wir davon aus, daß er ein fixes Kerlchen ist und auch entwerferisch echt was auf dem kasten hat, so wird er für die Entwurfs- und Eingabeplanung vielleicht nur 2 Wochen (= 80 Stunden) benötigen. Die werkplanung ist dann schon etwas mehr Aufwand...aber da er -wie vorstehend schon beschrieben- ein flotter Kerl ist, prügelt er das Thema auch in 80 Stunden durch. Respekt!

    Dann noch die Ausschreibung (sorry...das gehtm. E. in 50 Stunden nicht mal ansatzweise!) und Bauleitung 150 Stunden, macht grob über den dicken Daumen 360 Stunden. Sein Stundensatz betrüge mithin also netto 22,22 EUR. Da er -wie Du schriebst- selbständig ist hat er natürlich auch noch "Unkosten" (Büro? Versichertungen, Betriebskosten, wie Kfz usw., Telefon, Computer...was weiß ich), muß etwas Steuer abdrücken (ogleich: bei so geringem Einkommen vielleicht auch nicht...), muß Renten- und Krankenversicherung berappen......

    Abgesehen davon, daß auch er als "Entwicklungsplaner", wenn er Leistungen anbietet, die in der HOAI beschrieben sind, an diese gebunden ist (!!!), so ist diese Kalkulation klar unwirtschaftlich. Für so wenig Geld kann man, HOAI hin oder her, diese Leistungen nicht erbringen. Er bietet seine Leistung mit einem Nachlaß gegenüber der HOAI von ca. 62 % an! das sollte aufhorchen lassen...

    Thomas
     
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