Baumängelbeseitugung

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  1. busi35

    busi35

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    Hallo:bau_1:

    wir haben im Juni ein Haus gekauft. Es ist 2010 fertiggestellt worden und die Vorbesitzer haben sich getrennt. Tut aber nichts zur Sache. Nun habe ich als Mann neulich mal Fenster geputzt und festgestellt das auf einigen Fenstern stellen im Glas sind.(Frau hat natürlich vorher nichts gesagt') Diese gehen auch nicht weg. Ich hab da schon alles versucht. Dann hatte ich vor einiger Zeit einen Dachdecker der einen Sturmschaden reparieren musste. Er hat festgestellt das die Folie unter den Pfannen eingeschnitten ist. Das muss doch nicht so oder? Des weiteren klemmt eine Tür im Haus. Der Notar meinte damals die Garantie würden wir mit übernehmen. Ich bin leider aber nicht gut zu sprechen auf den Bauunternehmer. Allerdings nur wegen der Vorbesitzer. Ich habe ihm nichts getan.:hammer: Ich brauchte nämlich die ganzen Unterlagen vom Haus und er war sehr unkooperativ.
    Kann ich jetzt einfach eine Baumängelbeseitigungsaufforderung schreiben? oder wie sollte ich vorgehen?
    Wäre super wenn ihr mir ein paar Tipps geben könnt.
     
  2. #2 Baufuchs, 29.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lies erst mal in deinem Notarvertrag nach, ob der Verkäufer Dir tatsächlich seine Gewährleistungsansprüche gegenüber den Handwerkern abgetreten hat.

    Ist das nicht so, kannst Du dir die Mängelrüge bei den Handwerkern sparen, denn die werden Dich (falls sie überhaupt reagieren) darauf hinweisen, dass sie mit Dir keinen Vertrag haben.

    Was die Beurteilung der "Stellen im Glas" angeht, erst mal hier lesen.
    Wenn es Kratzer an der Glasoberfläche sind, kannst Du dir eine Mängelrüge gleich sparen.

    Nachtrag:
    Den Schnitt in der Unterspannbahn wird ja wohl der Sturmnschadenreparierer gleich mit ausgebessert haben.
    Die klemmende Tür lässt sich an den Bändern nachstellen. Kannst Du auch selbst.

    Wenn dann nach Studium der Beschreibung in o.a. Link nichts mehr übrigbleibt, kannst Du dir den ganzen Aufstand sparen.

    Trotzdem: Notarvertrag nachlesen.
     
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