Bebauungsplan richtig lesen?

Diskutiere Bebauungsplan richtig lesen? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, kann mir vielleicht jemand helfen wegen einem Bebauungsplan? Kann mir nicht ganz vorstellen, welche Art Haus ich bauen darf?...

  1. #1 Neuling, 23.02.2005
    Neuling

    Neuling Gast

    Hallo,

    kann mir vielleicht jemand helfen wegen einem Bebauungsplan?

    Kann mir nicht ganz vorstellen, welche Art Haus ich bauen darf?

    Erstmal einige Angaben: (Grundstück 988 qm groß)
    WR = reines Wohngebiet
    Grundflächenzahl 0,4
    Geschossflächenzahl 0,4
    Nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig (will ein Einzelhaus!)

    und was ich jetzt nicht richtig verstehe:

    Bei Zahl der Vollgeschosse steht: I (WD)
    soll heißen 1 Vollgeschoss und ein Walmdach

    Heißt das, dass mein Haus nur aus einem Erdgeschoss bestehen darf? Und ich somit unter dem Dach keine Wohnräume mehr haben kann?


    Danke an alle, die helfen!
     
  2. #2 Baufuchs, 23.02.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Doch,

    sie können unter dem Dach Wohnräume haben. Das Dachgeschoss darf nur nicht zu einem sog. "Vollgeschoss" werden. Näheres ist in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Für weitere Angaben müssten Sie mitteilen, in welchem Bundesland Sie bauen möchten.
     
  3. #3 Neuling, 23.02.2005
    Neuling

    Neuling Gast

    Danke für die schnelle Antwort!

    Ich möchte in Bayern bauen, Schwaben.

    Darf ich dann auch "gerade Fenster"=Gaube? in so ein Walmdach bauen, sonst hätte ich ja nur Fenster, die dachschräg sind (wie auch immer man diese nennt!)

    Habe mal bei Fertighäusern schauen wollen, wie ein Haus mit Walmdach aussehen könnte, finde aber keine ausser mit Krüppelwalmdach ...

    Ansonsten haben Häuser irgendwie fast alle Satteldächer...

    Ist es denn von Nachteil, wenn ich ein Walmdach bauen muss?
     
  4. #4 Baufuchs, 23.02.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In Bayern

    ist das Dachgeschoss dann ein Vollgeschoss, wenn es über mehr als 2/3 seiner Grundfläche eine Höhe von mehr als 2,30m hat. Je nach Dachneigung des Walmdachs können dann natürlich unter Beachtung der o.a. Regel auch Dachgauben vorgesehen werden.
    Empfehlung: Sprechen Sie mit einem Architekten vor Ort Ihr Vorhaben oder, wenn Ihnen ein solcher Kontakt noch zu früh ist, lassen Sie sich vorab beim zuständigen Bauamt beraten.
     
  5. #5 Neuling, 23.02.2005
    Neuling

    Neuling Gast

    jetzt bin ich etwas schlauer

    So, danke für die Info...

    War selbst auf Suche in der Landesbauordnung Bayern, aber wenn man nicht weiß was genau, dann findet man das bei all den Paragraphen eh nicht...

    Die Idee mit dem Bauamt klingt gut, allerdings war ich dort schon und das ist eine etwas unwissend wirkende Dame (machte auf mich einen Eindruck als wäre sie nur eine Sekretärin?) die in dem kleinen Ort im Bauamt saß... (und mir den Bebauungsplan kopiert hat)

    Mit wem sollte ich da reden? Baurat? Brauche ich einen Termin oder geht sowas zu den normalen Öffnungszeiten?

    Gruß
     
  6. #6 Neuling, 23.02.2005
    Neuling

    Neuling Gast

    nochmal

    Habe gerade noch gefunden, dass die Neigung des Daches 24° - 27° betragen muss...

    Ach ja, ist es denn nun ein Nachteil, wenn ich ein Haus mit einem Walmdach bauen muss, statt beispielsweise einem Satteldach???

    Gruß
     
  7. #7 Baufuchs, 23.02.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bei Satteldach

    ist der zur Verfügung stehende Dachraum a) größer und b) besser zu belichten, da ja senkrechte Giebelwände für die Fenster zur Verfügung stehen.
    Walmdach mit 27 Grad ist für Ausbau zu knapp, es ei denn, Sie können mit Kniestock bauen. Wenn die Gemeinde kein eigenes Bauamt hat, ist bei uns in NRW die Kreisverwaltung zuständig. Nennt sich in Bayern (glaube ich) Landratsamt.
     
  8. #8 Neuling, 23.02.2005
    Neuling

    Neuling Gast

    danke nochmal

    Ok, dann gehe ich gleich ins Landratsamt, im Ort war mir das doch alles etwas klein...

    Herzlichen Dank für die schnellen Auskünfte

    P.S. "Kniestöcke: Bei Walmdachhäusern darf die Außenkante der Dachrinne gegenüber der Umfassung bis zu einem Meter auskragen." Nachdem mir das wieder wie Chinesisch vorkommt gehe ich baldmöglichst ins Landratsamt!
     
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