Grundstück bis zur Grenze bebaut, keine Baulast eingetragen

Diskutiere Grundstück bis zur Grenze bebaut, keine Baulast eingetragen im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Folgende Situation: Es geht um das Grundstück in der Mitte. Rechts davon ist Nachbarbebaung vorhanden. Laut Flurkarte und laut Wertgutachten...

  1. #1 oma ela, 04.10.2011
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    Folgende Situation:
    Es geht um das Grundstück in der Mitte. Rechts davon ist Nachbarbebaung vorhanden. Laut Flurkarte und laut Wertgutachten grenzt eine Garage an das Grundstück (anders schraffiert).
    Im Baulastenverzeichniss steht nichts.
    Vorort kann man sehen das die Garage teil des Wohnzimmers ist, hat der aktuelle Eigentümer schon so gekauft. Auch der Makler bestätigt das die Garage des Nachbars inzwischen Wohnraum ist.
    Nach studium der LBO bin ich nicht schlauer als vorher, aber dort steht "Grenzabbstandsflächen dürfen sich nicht überlappen".
    Gehe ich recht in der Annahme das ich dadurch max. 6 meter an diese ehemalige Garage ranbauen darf??? Ich will keinen Streit mit meinen Nachbarn, aber auch mein Grundstück (sollte ich es denn kaufen) komplett nutzen, ob der Nachbar in seiner Garage wohnt, ein SM Studion betreibt oder nur Sonnenblumen anpflanzt ist mir egal, aber wie schaffe ich es ohne Streit bis an 3 meter legal zu bauen???
     
  2. Baumal

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    indem du ganz legal einen bauantrag mit 3 metern
    grenzabstand stellst.

    die garage als wohnraum ist ein schwarzbau,
    das hat dich und deine zukünftige bebauung nicht zu stören.
     
  3. #3 oma ela, 04.10.2011
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    Ok, was passiert wenn der Bauantrag abgelehnt wird weil der Schwarzbau in der zwischenzeit vom Bauamt bemerkt wurde??? Dann habe ich ein Grundstück was ich nicht so bebauen kann wie ich vor dem Kauf eigentlich geplant habe und einfach pech???
     
  4. #4 oma ela, 04.10.2011
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    Ok, was passiert wenn der Bauantrag abgelehnt wird weil der Schwarzbau in der zwischenzeit vom Bauamt bemerkt wurde??? Dann habe ich ein Grundstück was ich nicht so bebauen kann wie ich vor dem Kauf eigentlich geplant habe und einfach pech???

    Oder anders gefragt: Gibt es eine Möglichkeit das nachträglich zu legalisieren UND dann legal mit 3 metern Abstand zu bauen?
     
  5. Baumal

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    du denkst an so etwas wie bestandschutz, weil es halt nun mal
    schon lange so ist wie es ist?

    gibts nicht.

    wenn das bauamt den schwarzbau schon bemerkt hat, könnte man von einer
    "duldung" sprechen. diese wird aber spätestens nun hinfällig, da du dein grundstück
    bebauen möchtest.

    das heißt für den nachbarn: nachgenehmigung.
    da die garage als wohnraum nicht genehmigungsfähig ist, bedeutet dies
    abriß oder rückbau in vorherigen genehmigungsfähigen zustand. (garage).
     
  6. #6 oma ela, 04.10.2011
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    Klingt gut, also schränkt es mich nicht ein, kann aber böses Blut mit den Nachbar geben.
     
  7. Baumal

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    ....davon gehe ich mal aus.:D

    es ist aber nunmal für alle beteiligten,so.
     
  8. #8 Der Bauberater, 04.10.2011
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    Du kannst dem Nachbarn auch 3m schenken, dann gips kein böses Blut und der grüßt dich jeden Tag ganz freundlich :cool:
     
  9. #9 oma ela, 04.10.2011
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    Sorry, warum gehst Du davon aus? Ist es fast sicher das das Bauamt im Zuge meines Bauantrages sich das ganze ansieht??? Das wäre natürlich übel... das würde ich dem Nachbar ungerne antun. Gibt es eine Möglichkeit das naachträglich zu realisieren? Es soll ja auch Doppelhaushälften geben die ja direkt aneinander grenzen, die sind doch auch legal???
     
  10. Baumal

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    warum? ich wäre als nachbar ziemlich angesäuert, hätte ich mir
    ein wohnhaus gekauft, mit schöner wohnraumerweiterung und nun
    wird die nutzung plötzlich untersagt, weil nebenan einer bauen will.:yikes

    das bauamt wird sich die situation wegen deinem bauantrag, vermutlich
    nicht vor ort anschauen. du und der nachbar und auch seine und
    deine rechtsnachfolger sollten sich aber bewußt sein, dass dies
    (die wohnraumgarage) ein schwarzbau ist.
     
  11. #11 bogi32b, 04.10.2011
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    Aber auf wem kann der Nachbar sauer sein in so einem Fall? Auf Oma Ela ja wohl nicht, die kann ja nichts dafür, sondern doch eher auf den verkäufer der ihn nicht vollständig darüber informiert hat das er einen Schwarzbau verkauft.
     
  12. Julius

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    Ja. Und auf seinen (vermutlich eingesparten) Fachberater, der das vor dem Kauf für ihn hätte feststellen und prüfen sollen...
     
  13. Baumal

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    und man könte seiten lange szenarien spinnen:
    z.b. was passiert im schadenfall?

    brandschutz, illegaler wohnraum
    in garage, versicherungen, staatsanwaltschaften.....usw
     
  14. #14 oma ela, 04.10.2011
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    Hmmmm, wonach muss ich in den Gelben Seiten suchen wenn ich so einen Fachberater beauftragen möchte die Situation für mich zu prüfen?
     
  15. Baumal

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    an stelle deiner, würde ich mal einen architekten anrufen.
     
  16. #16 oma ela, 04.10.2011
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    Einen Ortstermin mit dem Architekten und dem Bauamt hatten wir schon, ging aber eher um erlaubte Dachform und Sockelhöhe wegen §34.
    Ob der Mann vom Bauamt einfach nicht drüber gestolpert ist oder bloss nichts dazu gesagt hat weiss ich nicht.
    Architekt sagt: Rückabwicklungsrecht im Gründstückkaufvertrag einräumen lassen, Bauantrag stellen, wenn der genehmigt wird bauen, sonst anderes Grundstück suchen.
     
  17. Julius

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    Meine Anmerkung war doch auf den Nachbarn bezogen, nicht auf Dich!
    Du brauchst sowieso nen Archi für den Plan.

    Ich würde einfach mein Ding regelgerecht durchziehen.
    Was der Nachbar in seiner Garage macht, mußt Du gar nicht so genau mitbekommen haben...
    Den Rest erledigen ggf. die Ämter (oder eben auch nicht, aber das ist dann das Risiko des Nachbarn).
     
  18. Baumal

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    rückabwicklungsrecht bedeutet der grundstückkaufvertrag
    ist gestorben im falle, dass der bauantrag wegen der
    wohnraumgarage des nachbarn, nicht mit 3m grenzabstand genehmigt wird?

    wäre mir, tschuldigung, zu blöd so etwas als verkäufer.

    einen komischen architekten hast du da an der hand, dass
    du gezwungen bist hier nachzufragen. dann stellt wenigstens nur
    mal eine bauvoranfrage und nicht einen bauantrag.

    für die bauvoranfrage bedarf es notfalls keinen architekten, da er
    scheinbar nicht willens oder fähig ist seinen job zu machen...
     
  19. #19 Der Bauberater, 04.10.2011
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    Die Dachform hat mit § 34 BauGB nichts zu tun. :deal
    Die Dachform ist KEIN Kriterium zum Einfügegebot :D
    Manche Bauämter meinen das aber :sleeping
     
  20. #20 oma ela, 04.10.2011
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    Wo kann ich § 34 BauGB nachlesen???
     
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