Grundstück bis zur Grenze bebaut, keine Baulast eingetragen

Diskutiere Grundstück bis zur Grenze bebaut, keine Baulast eingetragen im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; googel kaputt? http://www.bau-rat.de/1000e_erlaeuterungen_etc/bodenordnung_planungsr/12/34_baugb.html

  1. Baumal

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  2. #22 oma ela, 04.10.2011
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  3. Baumal

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    was wird auslegungssache sein?????

    es geht doch um deinen legalen neubau.
    §34 hat mit dem illegalen schwarzbau deines
    nachbarn nix am hut. und du auch nicht!!!

    (am hut hast du die gesellige nachbarschaft.:eek:)
     
  4. #24 oma ela, 04.10.2011
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    Das ist klar das das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, wollte nur nicht einen extra thread aufmachen.
    Hoffen wir einfach das das Bauamt sich nie wieder in der Gegend blicken lässt ;)
     
  5. Baumal

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    bauamt hin oder her....

    nerven wird die situation auf dauer.
    dich und den nachbar.
     
  6. #26 bogi32b, 04.10.2011
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    Können die nicht einfach nachträglich eine Baulast eintragen lassen (Doppelhaushälften gibt es doch auch???) um das zu legalisieren???
     
  7. Baumal

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    weshalb sollte sie ein gründstück erwerben,
    (welches vermutlich nicht nur ein paar € fünfzig kostet)
    und sich mit baulasten quälen, um eine doppelhaushälfte
    zu realisieren, nur weil der nachbar in seiner garage wohnt?
     
  8. #28 oma ela, 04.10.2011
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    Das Grundstück ist sonst OK.
    Ich will keine Doppelhaushälfte sondern nur 3 meter an die Grenze bauen, so als wäre es eine als Garage genutzte Garage. Mich stört es nicht das der Nachbar in seiner Garage Wohnraum hat.
     
  9. Julius

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    Warum fragst Du dann überhaupt?
    Worauf möchtest Du hinaus?
     
  10. #30 oma ela, 05.10.2011
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    Letztendlich wäre es mir am liebsten:
    Ich gehe mit neuen Nachbar zum Bauamt oder wo auch immer und sein Schwarzbau wird legalisiert. Dafür bekomme ich das Recht auch bis zur Grenze bauen zu dürfen (ähnlich DHH), so das ich einen eventuellen Anbau später legal da hin setzen darf.
     
  11. Baumal

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    zieh doch direkt bei ihm ein.

    bei 3m grenzabstand terassentür/fenster zu der
    wohnzimmergarage wirst du sowieso jedes gesprochene wort
    des nachbarn live miterleben.... tag täglich....
     
  12. #32 Siedler, 05.10.2011
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    Bei mir ist es ähnlich. Mein Anbau steht auch auf der Grenze zum Nachbarn.
    Laut Bauamt kann bis 3m Grenzabstand das Gebäude nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Im unteren Bereich wird das Nebengebäude als Schuppen genutzt im oberen Bereich als Abstellkammer. Daneben befindet sich dann die Küche. Von der Küche ab beträgt der Grenzabstand dann ca. 4m.
    Laut Bauamt ist die Nutzung so in Ordnung. Eine Umnutzung der Abstellkammer zu Wohnraum geht aber nicht (was in meinem Fall auch praktisch schlecht geht, aufgrund der Höhe des Raums).
    Allerdings galten wohl vor 1960 auch noch etwas andere Bauvorschriften, was Höhe und Größe der grenzbebauten Nebengebäude anbelangt.

    Gruß
     
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