Gebäudevermessung

Diskutiere Gebäudevermessung im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo, habe folgendes Problem: Schnurrgerüst wurde folgerichtig auf 2,62m wegen Grenzabstand und aufgrund von einem 120er WDVS eingemessen....

  1. #1 bomberos, 05.10.2011
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    Hallo,

    habe folgendes Problem:

    Schnurrgerüst wurde folgerichtig auf 2,62m wegen Grenzabstand und
    aufgrund von einem 120er WDVS eingemessen.
    In unserer Fensterausschreibung hat unser Planer aber mit
    140er WDVS gerechnet.
    Laut Ihm "bemerkt" das niemand...

    Aber das Haus wird nach Fertigstellung doch nochmal vermessen, oder?
    Kann ich da Probleme bekommen?

    Weiß zufällig auch einer der Experten, wie die Fenster bzw die
    Ausschreibung sich verändern mit 2 cm weniger Dämmung?

    Ich bin auf euere Antworten gespannt...
    Danke

    bomberos
     
  2. #2 Geodesy, 05.10.2011
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    Wieso 2,62m? Grenzabstand ist doch 3,00m, oder was wurde geplant?

    Merkt schon keiner! Aha! Tolle Aussage. Wenn die Baubehörde mal eine Sockelabnahme verlangt, dann merkt es doch einer und dann viel Spaß...
     
  3. #3 Thomas B, 05.10.2011
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    ...rechnen wir noch etwas Abweichungen beim Mauern hinzu, dann den Kleber fürs WDVS und obendrein noch den Putz als solches, wird es nochmals etwas weniger....

    Ich gehe wohl recht in der Annahme, daß bei Euch ein Grenzabstand von 2,50 m einzuhalten ist (würde es in BY nicht geben...da braucht man mehr Abstand zum Nachbarn....). Dies ist der Mindestabstand. Weniger darf nicht sein.

    Richtig ist, daß es evtl. keiner bemerkt. Dumm nur, wenn doch (Nachbar meldet einen Verstoß, eifriges Bauamt,...?)!!!

    Einfacher und sicherer wäre es doch einfach ein paar cm weiter wegzurücken. Das vermeidet Probleme und schafft Rechtssicherheit!

    Was hat sich der Planer eigentlich dabei gedacht? Sicher weiß er, daß er mit so einer "Beratung" auf dünnem Eis tanzt.....naja...wenn er eine Berufshaftpflicht mit ausreichend hoher Deckungssumme hat, ist es ja kein Problem........weiter so!

    Grüße

    Thomas
     
  4. #4 Thomas B, 05.10.2011
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    Da wir ja heute so schön bei "Freudschen Versprechern" sind:

    Gebäudeeinmessung oder wie hier dann doch
    Ist ja eigentlich korrekt......
     
  5. #5 bomberos, 05.10.2011
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    Grenzabstand ist 2,50m! Also mit SG auf 2,62 richtig
    eingemessen.

    Wände stehen schon. Fenster sollen demnächst ausgemessen
    werden. Da müsste ich dann angeben wie ich haben will!
    Ändert sich viel beim Rahmenaufbau der Fenster?
    Oder gar beim Vorbaurolladen mit Putzträger?

    Vielen Dank erstmal für die Antworten
     
  6. #6 Der Bauberater, 05.10.2011
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    Rhein-Neckar liegt in BaWü. Da brennt das Feuer anders und es reichen 2,50m Grenzabstand! :D

    Da es schon öfter vorgekommen ist, dass der Vermesser das Schnurgerüst eingeschnitten hat und der Maurer danach gemauert hat :hammer:, hat man dann später einn Problem, denn die Außenwand steht schon auf 2,50m Grenzabstand und dann sollen noch 20cm WDVS darauf, sind viele Baurechtsämter sensibel geworden.

    Besser ist die dünnere Dämmung, erspart Ärger!
     
  7. #7 Thomas B, 05.10.2011
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    Etweas verwundert mich ja schon, daß erst 12 cm WD geplant waren, es nun aber 14 cm werden sollen.

    Was mag der Grund hierfür sein?

    1. Höhere Anforderung (KfW-Darlehen? Bauherr will einfach mehr...?)
    2. Vorher falsch ausgelegt
    3. Generalunternehmer (um einen solchen handelt es sich wohl, oder?) will sparen und bevorzugt eine Dämmung mit einer schlechterern WLG, was durch Mehrstärke ausgeglichen werden muß....

    Was mußt DU angeben? Die Dämmstoffstärke?

    Ich würde hier den beauftragten Planer (oder den des GUI) befragen, denn der plant das doch und müßte eigentlich wissen, was er geplant hat.....

    Nochmals: Vorsicht beim Grenzabstand.....!

    Und: Dem Planer, der hier leichtfertig zu einer Unterschreitung ders Mindestabstandes rät, würde ich mal deutlich auf den Zahn fühlen....
     
  8. #8 ralf9000, 05.10.2011
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    4. Evtl. weil man an das Limit eines Parameters des B-Plans kam und es nur so genehmigt bekam ... ???
     
  9. #9 Thomas B, 05.10.2011
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    ...vielleicht erhellt uns der TE ja noch über die Gründe/ Notwendigkeit dieser Änderung.
     
  10. #10 bomberos, 05.10.2011
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    Also,

    wir haben einen Planverfasser.
    Dieser hat am Anfang mit 12er WD gerechnet.
    Bei den Fenster plötzlich mit 14!
    Wir bauen nicht mit GÜ oder ähnliches.
    Gewerke wurden ganz normal ausgeschrieben.
    Es wird einiges in EGL gemacht.

    Hab allerdings auch so meine bedenken wegen dem
    ganzen ENEV-Zeugs.
    Wir haben einen 4 Seiten Energieausweis bekommen.

    Bin da völlig überfordert.
    Da steht nichts von Perimeterdämmung, kein WDVS,
    Dämmung Obere Geschossdecke als Abschluss der Thermischen Hülle,
    kein Fußbodenaufbau.

    Muss da nicht normal das geplante Material drin stehen?

    MfG
    bomberos
     
  11. #11 Thomas B, 05.10.2011
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    Hallo Herr Feuerwehrmann,

    nun entfummeln wir das ganze mal...so ganz blicke ich noch nicht durch....

    ...mit welcher Qualifikation (würde michmal interessieren...).

    dann muß er doch eine Aussage dazu machen können warum er nun 14 cm bevorzugt. Klar...14 cm dämmt mehr. Kann man aber auch in geringerer Stärke mit besserer WLG hertstellen. Wenn er mit 12 cm "gerechnet" hat, dann muß es ja eine Berechnung geben. Frage also: Warum nun 14 cm?

    Die Ergebnisse des Energiepasses müssen aber vorher ermittelt worden sein...berechnet eben. Dieser Papierkram ist etwas umfangreicher als nur 4 Seiten. Einfach vom Planer geben lassen. Muß er ja irgendwo haben.

    Nochmals (ich weiß, ich wiederhole mich)......mit Mindestabstandsunterschreitungen ist nicht zu spaßen!!!
     
  12. #12 Geodesy, 05.10.2011
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    Nochmal zu dieser Frage. Zu den anderen bzgl. Dämmung und Planer gibt es ja andere Experten.

    Ja, das Haus wird zum Schluß eingemessen. Dem Vermesser juckt das nicht, der Katasterbehörde auch nicht. Wenn aber mal Dein Nachbar in die Unterlagen guckt und sieht das der Abstand, auch wenn es nur mickrige 2cm sind, geringer ist als erlaubt, dann könnte es wieder die besagten Schwierigkeiten geben wie beim Maschendrahtzaun...
     
  13. #13 bomberos, 05.10.2011
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    Vielen Dank.

    Ich werde da mal ein klärendes Gespräch führen müssen.
    Auf einen "Maschendrahtzaun"- Streit a la Stefan Raab hab ich keinen Bock...
     
  14. oberh

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    Moin!

    Einfach vom Planer geben lassen. Muß er ja irgendwo haben.

    Ich lach mich kringelig ... ;)
    Da warte ich schon über ein Jahr drauf ...
    Nu weiss ich auch warum ... er hat sie "irgendwo" - weiß nur nicht mehr wo ... ;)

    Zu Deinem Problem ... spreche Deinen Planer an, was denn nu wirklich verwendet werden soll.
    Sich jetzt schon Gedanken über die Gebäudeeinmessung und potentielle Folgen zu machen, ist zwar nicht fehl am Platze - Du vernachlässigst aber die wichtige Ursachenforschung/-klärung!

    In NRW kann übrigens die Bauaufsichtbehörde eine Bescheinigung verlangen, dass die Bauausführung dem Bauantrag entspricht.
    Der Vermesser "müsste" also die 2 cm Abweichung darlegen ...
     
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