Vollgeschoßregelung - Problem

Diskutiere Vollgeschoßregelung - Problem im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, folgende Situation: - Neubau EFH in Hessen - Bebauungsplan: 1 Vollgeschoß, Drempel 1m, Trauffhöhe 4,5m, Firsthöhe 9m Habe zum...

  1. #1 joejo, 25.02.2005
    Zuletzt bearbeitet: 25.02.2005
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    Hallo,

    folgende Situation:

    - Neubau EFH in Hessen
    - Bebauungsplan: 1 Vollgeschoß, Drempel 1m, Trauffhöhe 4,5m, Firsthöhe 9m

    Habe zum Verständnis unseren Grundriß angehängt.

    Geplant wurde mit 1m Drempel im Haupthaus und 1,5 in der Gaube. Alle Richtmaße wurden eingehalten. Aber:
    Das Bauamt hat diese Größen auf 87,5cm und 1,25m reduziert wg. Verletzung der Geschoßigkeit.
    Nun das Problem:

    Nach der Meinung unseres Architekten (und meiner) gehört bei der Berechnung (Hessen: Schnitt bei 2,3m Höhe im DG -> max 3/4 der Fläche des EG) der im DG geplante Balkon (gestrichelte Fläche) !NICHT! zur Grundfläche des DG, dann kommt die Rechnung mit 1m und 1,5m Drempelhöhen hin. Das Bauamt hat ihn dazugerechnet, deswegen die Reduzierung.

    Und die Frage:

    Wo steht in der LBO irgendwas darüber geschrieben ob und wann man so einen Balkon dazuzählt und wann nicht???
    Der Bauamtsmann hat irgendwas von : "Kommt drauf an, wer den Antrag bearbeitet" geredet. Das kann doch wohl nicht sein ernst sein.

    LBO-Hessen: http://www.feuertrutz.de/cgi-bin/php/service/main.php

    Bitte, bitte ein kleiner Tipp.

    Gruß Jo
     
  2. #2 Baufuchs, 25.02.2005
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25.02.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lt. LBO Hessen

    ist ein Dachgeschoss dann ein Vollgeschoss, wenn es eine Höhe von 2,30m gemessen von OKRohfussboden bis OK Dachhaut auf einer Fläche von mehr als 3/4 der Bruttogrundfläche des darunterliegenden Geschosses (Erdgeschoss) hat.
    Die Fläche des Balkons ist aber nicht dem darunterliegenden Geschoss (EG) hinzuzurechnen.

    M.E. ist der Balkon auch nicht der Grundfläche des DG hinzzurechnen. Fragen Sie mal den Sachbearbeiter, wie er im Bereich des Balkons die Bemessung "von OK Rohfussboden bis OK Dachhaut" anstellen will. Der Balkon liegt ausserhalb der überdachten Fläche. Oder ist der Balkon komplett überdacht?
     
  3. #3 joejo, 25.02.2005
    Zuletzt bearbeitet: 02.11.2006
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    Ich glaube es ist ein Mißverständnis aufgetreten:

    Der gezeigte Grundriß ist sowohl im EG als auch im DG identisch. Der "Anbau" erstreckt sich vom EG bis ins DG und ist auch vollständig überdacht. Nur springt er im DG um 2m nach innen, so daß ein Balkon entsteht. Und die Frage ist, ob der Balkon zur Fläche im DG bei der Berechnung dazuzählt oder nicht???

    (So ähnlich wie im Bild nur mit einem "tieferen" und breiteren Anbau)

    Gruß Jo
     
  4. #4 Baufuchs, 25.02.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In diesem Fall

    würde ich den Balkon eher als Loggia bezeichnen. Meine Ansicht in diesem Fall: Die Fläche der Loggia ist (da komplett überdacht) der Grundfläche des Dachgeschosses hinzuzurechnen.
     
  5. joejo

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    Gibst es irgendwelche Richtlinien in der LBO, wann so ein Balkon dazugezählt wird und wann nicht und wenn wo stehts, oder kann das jeder Sachbearbeiter ausm Bauch heraus bestimmen, a la: wenn's ein großer Balkon ist zählen wir ihn dazu, ansonsten lassen wir ihn weg ???

    Ich würde ungern die reduzierten Drempelhöhen in Kauf nehmen und suche daher nach irgendeinem "rettenden Ufer"

    Gruß Jo
     
  6. #6 Baufuchs, 25.02.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das Problem

    -so wie ich es sehe-, liegt darin, dass die "Balkonfläche" überdacht ist und deshalb in die Berechnung "OKFB bis 2,30 OKDachfläche" einbezogen werden muss.
     
  7. joejo

    joejo

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    Danke Baufuchs !

    Ich wäre auch für andere Meinungen dankbar und natürlich insbesondere für das "rettende Ufer", oder muß ich mich mit den reduzierten Drempelhöhen abfinden??? Was meint ihr???

    Gruß Jo
     
  8. #8 Baufuchs, 25.02.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nochmal nachgefragt

    sollte das Ganze etwa so aussehen? Es sind die Maße (ausser Dachneigung weil nicht angegeben) verwendet die Sie eingestellt haben.
     
  9. #9 joejo, 25.02.2005
    Zuletzt bearbeitet: 25.02.2005
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    :respekt Oh mann ich bin begeistert !!!:respekt

    So ein Programm hätte ich auch gerne !!!:yikes (Was isn das?)

    Aber weiter: Genau so sieht das aus bzw. soll es aussehen!

    Dachneigung 38 Grad; Haupthaus und Anbau!


    Respektvoller & Dankender Gruß Jo
     
  10. #10 Baufuchs, 25.02.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das war die Variante

    1m/1,5m im Anbau, Dach 38 Grad.
    Hier gleicher Grundriss, aber Balkon ohne Überdachung.
     
  11. #11 joejo, 25.02.2005
    Zuletzt bearbeitet: 25.02.2005
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    Sie sind wirklich ein Fuchs, muß ich nochmal mit meiner besseren Hälfte besprechen, aber mit überdachtem Balkon gefällt mir persönlich viel besser!

    Wenn ich diese nicht überdachte Variante wähle, könnte ich bei der Berechnung der DG-Fläche den Balkon weglassen richtig?
    Das ist mir ein Rätsel, weil Variante 1 ist eigentlich gleich Variante 2 nur mit überdimesioniertem Dachüberstand, na gut und gemauerten Seitenwänden... das will einer verstehen, da muß doch was zu machen sein.

    Nochmals herzlichsten Dank für all ihre Mühe.

    Gruß Jo
     
  12. #12 hscholl, 25.02.2005
    Zuletzt bearbeitet: 25.02.2005
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    In beiden Fällen,

    die Baufuchs skizziert hat, bleibt die Anrechnung gleich. Es gilt die Umfassungsfläche des darunter liegenden Geschosses. Die Erläuterungen hierzu im Rahmen der diversen Kommentare sind ebenfalls einleuchtend.
    @joejo: sie sollten nicht auf dem Begriff "Balkon" herumreiten: es ist ja keiner.

    Ich hoffe, die Zeiten der Gefälligkeitsgenehmigungen ist endgültig vorbei - allein schon um allen Bauwilligen Rechts- und Planungssicherheit zu geben.

    ps: warum beschwert sich denn niemand darüber, dass die 2,30m-Regel den Wohnraum erheblich verringert und damit denjenigen benachteiligt, der besser dämmen will? Dies ist in meinen Augen von Seiten der Politiker scheinheilig. Wie redlich sind die Apelle an die Bauherrn gemeint, besser zu dämmen und damit die Baukosten zum Wohle der Umwelt zu erhöhen ( ich verschweige nicht das wohltuende für den Bauherrn: die Senkung der langjährigen Betriebskosten)? Warum werden auch heute noch nicht alle B-Pläne solarenergetisch überprüft?
    Stoppppp!!
     
  13. #13 Baufuchs, 25.02.2005
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25.02.2005
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    Bezugsfläche ist schon klar,

    aber es bleibt sich nicht gleich.

    denn der Raum oberhalb des nicht überdachten "Vorbaus" ist dann nicht in die Dachfläche (den Dachraum) eingebunden. Eine Berechnung nach der Formel OKRohfussboden bis OK Dachfläche (bei 2,30m) fällt dann im "Vorbau"bereich weg.
    Das ist ja die Krux bei der Geschichte. Bezugsfläche ist EG, dazu Verhältnis DG Fläche bei 2,30m. Nur weil der "Balkon" im vorliegenden Fall im DG als Fläche mit angerechnet wurde (bei Ermittlung Fläche über der 2,30m einzuhalten ist) geht das Ganze "den Bach runter". Das Verhältnis EG zu DG Fläche unter 2,30m passt sofort, wenn "Balkon" bei der DG-Fläche aussen vor bleibt.
    Einfach mal beide Versionen zeichnen und nachrechnen.

    Da kann auch der knauserigste Bauamtssachberabeiter im Bereich "VorbauDG" keine Schnittlinie mit OK Dachfläche ermitteln. Es ist einfach keine da!
     
  14. #14 hscholl, 25.02.2005
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    ich darf zitieren:

    "Die (Fußboden-)Grundfläche des Geschosses bemißt sich nach den Außenkanten bzw. Außenflächen der Gebäudeumfassungswände oder - sofern das Geschoss keine Gebäudeumfassungswände aufweist - nach den Außenkanten bzw. Außenflächen der das Geschoss begrenzenden Bauteile......"
    ".....Flächen von Gebäudeteilen, die über diese Gebäudeumfassungswände hinausragen, wwie Balkone, müssen bei der Grundfläche außer Betracht bleiben; würden sie der Grundfläche zugeschlagen, so könnte aus einem Geschoss, das ohne Balkonfläche ein Vollgeschoss ist, trotz größerer Ausnutzbarkeit ein "Nicht-Vollgeschoss" oder ein "Normalgeschoss (=Geschoss) werden. Flächen von Dacheinschnitten, wie Loggien oder Terrassen, demnach Flächen, die innerhalb der Gebäudeumfassungswände liegen" ( Bem.:und damit ist das darunterliegende Geschoss gemeint).."müssen in die Bemessung der Grundfläche mit einbezogen werden; ansonsten würde das unlogische und vom Gesetzgeber nicht gewollte Ergebnis eintreten, dass aus einem Nicht-Vollgeschoss trotz verringerter Ausnutzbarkeit ein Vollgeschoss wird." (aus Temme/Böckenförde, Kommentar zur BauONW).
    Der Kommentar verweist auch auf auskragende Dächer, die auf diese Weise eine größere Ausnutzbarkeit erreichen könnten, also auch Vollgeschosse werden könnten, obwohl sie wenn nur die eigene Grundfläche gälte unter der 3/4 Grenze bleiben könnten.
    Häufig ist nur die Zahl der Vollgeschosse geregelt; dann ließe sich bei der Nichtberücksichtigung von Dachterrassen das Gebäude turmartig aufstocken, das ist aber nicht gewollt.
     
  15. #15 Baufuchs, 25.02.2005
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    Baufuchs Gast

    Kommentar

    bezieht sich auf LBO NRW. Die Bemessungsgrundlage für "wann ist Dachgeschoss ein Vollgeschoss" sind in NRW anders als in Hessen.
    Gerade das von Ihnen markierte Problem "Balkon muss bei Bemessung aussen vor bleiben" weil sonst..... gilt für NRW deshalb, weil Bemessungsgrösse in NRW die Grundfläche des DG ist, dazu dann 3/4 bei 2,30m ins Verhältnis setzen. Wenn dann ein Balkon eingerechnet würde, gäbe es den im Kommentar beschriebenen Effekt.

    In Hessen ist aber Bezugsgröße nicht die Grundfläche des DG, sondern die des Erdgeschosses.

    Im übrigen handelt es sich im vorliegenden Fall (mein Vorschlag 2) auch nicht um eine Dachterrasse oder Loggia, welche -weil innerhalb der Dachfläche liegend- zu "einer unerwünschten Aufstockung" führt.
     
  16. #16 hscholl, 26.02.2005
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    @baufuchs,

    Zusatzfrage:
    was ist in Hessen die Brutto-Grundfläche? Zählt der außen angebrachte Balkon im darunterliegenden Geschoss dazu und wenn zu 50% oder zu 25%?

    Ansonsten sehe ich jedoch keine Unterschiede zwischen NRW und Hessen

    HBO 2002 §2:
    2Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben.
    ³Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) und ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel der Brutto-Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. 4Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Rohfußboden bis Oberkante Rohfußboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante Dachhaut gemessen.
     
    mammut gefällt das.
  17. #17 Baufuchs, 26.02.2005
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26.02.2005
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    Baufuchs Gast

    Wie Sie schon schrieben..

    weg mit dem "Balkon", denn es ist ja keiner. Betrachten Sie das Ganze mal als Flachdachanbau im EG, der im DG als "Balkon" genutzt wird. (Mein Vorschlag 2).

    Und dann die Unterschiede der Bezugsflächen genau beachten:

    NRW: DG ist dann Vollgeschoss, wenn es diese (2,30m) Höhe über mehr als 3/4 seiner Grundfläche hat. (Bezugsfläche also DG)

    Hessen: DG ist dann ...... wenn es diese Höhe über mehr als 3/4 der Bruttogeschossfläche des darunterliegenden Geschosses hat. (Bezugsfläche also Erdgeschoss)

    Das in Ihrem Zitat des Kommentars zur LBONRW angesprochene Problem besteht nur bei LBONRW, denn wenn man dann die Flächen oberhalb von Erkern (oder auch Balkonflächen) in die Berechnung einbeziehen würde, träte der im Kommentar als unerwünscht beschriebene Effekt auf.

    Die LBOHessen lässt die Einbziehung in die Berechnung dann zu, wenn das Bauteil unter dem "Balkon" der Geschossfläche des Erdgeschosses zuzurechnen ist. Und genau das ist hier (Mein Vorschlag 2) der Fall. Wäre es ein echter Balkon, der nicht mit Wohnraum unterbaut wäre, hätten Sie Recht.
     
  18. #18 Kanjuka, 26.02.2005
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    Hallo,

    in Niedersachsen ist es glaube ich so wie in Hessen. Deswegen schieben hier einige Bauträger noch ein Büro oder einen HWR zwischen Haus und Garage um so die Fläche des Erdgeschosses zu erhöhen.

    Vielleicht wäre das ja auch eine Möglichkeit für joejo?

    Gruß,
    Kanjuka
     
  19. #19 Baufuchs, 26.02.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Stimmt,

    die Niedersachsen rechnen (was DG/Vollgeschoss) angeht wie die Hessen.
     
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