Vermieter verweigert die Rückzahlung der zuviel bez. Nebenkosten

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  1. #1 Linda2010, 07.10.2011
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    Hallo zusammen,

    genau deswegen haben wir nun ein Eigenheim, damit wir uns in Zukunft nicht mehr mit solchen Problemen rumschlagen müssen.

    Es geht um unsere Nebenkosten. Etwas kompliziert.....
    Wir haben monatlich 65,- im Voraus für die Gebäudeversicherung und Grundbesitzerhaftpflicht bezahlt. 190,- im Quartal für Müll, Wasser und Grundsteuer.

    Die 65,- Euro hat er aber jährlich nie abgerechnet und wir haben ehrlich gesagt auch gar nicht daran gedacht. Es geht hier um 4 volle Jahre... 6 Monate vor unserem Auszug hat mich der Immobilienmakler darauf aufmerksam gemacht. Ich habe unseren Vermieter mehrfach schriftlich per Einschreiben mitgeteilt, dass er die Nebenkostenabrechnung fertig stellen soll. Vor 4 Wochen schickte er mir endlich die Versicherungspolicen, somit konnte ich selbst :motz meine Nebenkostenabrechnung fertig stellen. Es kam dabei raus, dass er uns noch 1040,- Euro schuldet. Jetzt sind 14 Tage vergangen und immer noch kein Geld auf dem Konto, auf Email reagiert er gar nicht und am Telefon legt er sofort auf, wenn er unseren Namen hört (Oh-Ton... er sagt vorher noch "Sche.sse).

    Uns bleibt wohl nix anderes übrig als wieder mal zum Anwalt zu gehen. Wieder mal, weil unser vorheriger Mieter genau das gleiche mit uns gemacht hat... da ging es um die Kaution.

    Immerhin hat unser Exvermieter uns wenigstens die Kautionspolice zugeschickt, sodass ich diese bei der Bank auflösen konnte. Also Schäden und Beschwerden gibt es nicht.

    Mein Weg wäre jetzt ein Einschreiben mit einer Frist von einer Woche zu schicken... und danach leider zum Anwalt? Wäre das der richtige Weg?

    LG
    Linda
     
  2. Julius

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    Man kann übrigens (in Ermangelung einer rechtzeitigen Abrechnung) die gesamten Vorauszahlungen (soweit noch nicht verjährt) zurückverlangen! Dem Vermieter steht dann nicht einmal der an sich gerechtfertigte Teil zu...
    Im Detail erläutert Euch das dann Euer Anwalt.
     
  3. #3 Linda2010, 07.10.2011
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    Aha, das wusste ich z.B. auch nicht. Wären dann 2600,- Euro :wow
    Die Forderung würde erst in 3 Jahren nach Erhalt der Abrechnung verjähren. Wir haben aber nie eine Abrechnung bekommen, von daher fängt die Verjährung jetzt ab Oktober 2011 an... ich habe jetzt 3 Jahre Zeit.... vorher heize ich dem Vermieter aber per Anwalt richtig ein. :motz
     
  4. R.B.

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    Ist die Summe strittig? Oder zahlt er einfach nicht?

    Ich würde ihm eine letzte Frist von 14 Tagen setzen, und dabei auch androhen, dass bei Verstreichen der Frist Dein Anwalt mit der Bearbeitung beauftragt wird.
    Vergiss Telefon, eMails und so Kram. Einschreiben mit Rückschein, am besten von einem unabhängigen Dritten eintüten und verschicken lassen, bzw. einen Zeugen hinzuziehen.

    Ist Dir das zu aufwendig, dann kannst Du das Schreiben auch durch einen GV zustellen lassen.

    Sollte er nicht reagieren, dann Anwalt einschalten. Der weiß dann was zu tun ist.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Linda2010, 07.10.2011
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    Nein, die Summe ist nicht strittig. Schau mal hier:

    Ich habe insgesamt 2600,- Euro an NK für die Gebäudevers., Grundbes.Haftpflicht gezahlt. 1427,6 Euro sind für die Gebäudeversicherung, Grundbes.Haftpflicht angefallen. Das macht ein Guthaben von 1172,40 Euro. Davon habe ich noch eine Nachzahlung unsererseits von 131,54 Euro für Wasser/Müll und Grundsteuer abgezogen. So komme ich auf ein Betrag von 1040,86 Euro. Habe alles wirklich sauber auf die 40 Monate gerechnet. Solange hatten wir das Haus gemietet.

    Mein Anwalt sitzt zwar 20 km in einer anderen Stadt... aber die km fahre ich dann gerne. Ist noch einer vom alten Schlag und hat sämtliche Paragraphen im Kopf.

    LG
    Linda
     
  6. #6 Linda2010, 07.10.2011
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    Naja, wenn er nicht reagiert, muss er eben mehr zahlen, denn dann zahle ich die verjährten 3 Jahre auch nicht. D.h. Ich bekomme von ihm dann 1284,93 Euro mehr, als ich jetzt fordere!! Wenn er nicht will, dann eben so! :bau_1:
     
  7. #7 Aldious, 19.10.2011
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    Aus dem Grund bin ich seinerzeit in den Mieterverein eingetreten, aber Eigenheim ist natürlich auch eine Lösung ;)
     
  8. #8 ecobauer, 19.10.2011
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    Was sicherlich die bessere Alternative als ein eigener Anwalt ist. Die beim Mieterschutzbund kennen sich wirklich aus! Und vertreten den Mieter auch bei solchen Angelegenheiten!
     
  9. #9 Linda2010, 05.01.2012
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    Hallo zusammen,

    aus zeitgründen haben wir es erst kurz vor Weihnachten geschafft zum Anwalt zu gehen. Das erste Schreiben wurde mit dreisten Schuldzuweisungen abgelehnt. Er möchte uns jetzt sogar die Rechnung von seinem Gärtner schicken, da der Garten viel zu vernachlässigt war.... aha!! Bei der Übergabe war aber noch alles O.K. Schwiegervater war Zeuge.
    Ein zweites Schreien vom Anwalt ging mittlerweile raus und wieder nur Ausreden und Zeitschinderrei.
    Jetzt habe ich gerade eine Email von meinem Anwalt bekommen, mit der Frage, ob er jetzt Klage übers Amtsgericht erheben soll.

    Eigentlich sind wir ja im Recht, aber wir haben trotzdem ein komisches Bauchgefühl.

    Was ist, wenn er jetzt mit infarmen unterstellungen anrückt ect. ?

    600,00 Euro müssten wir jetzt erst mal vorschiessen für die Gerichtskosten und Anwaltskosten.

    LG
    Linda
     
  10. #10 ThomasMD, 05.01.2012
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    Darum hatte R.B. ja auch gefragt, ob die Summe strittig ist.
    Da ging es nicht darum, ob Dir Deine Rechnung plausibel erscheint, sondern um die Anerkennung der Höhe und des Grundes durch den Vermieter.
    Bevor ich da weiteres Geld hineinstopfe, würde ich mich erstmal über die finanziellen Verhältnisse des Vermieters schlau machen. Nicht dass die Bude schon so hoch belastet ist, dass ohnehin nichts mehr zu holen ist...
     
  11. #11 Linda2010, 05.01.2012
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    Hi Thomas,

    über seine genauen finanz. Verhältnisse weiss ich nichts. Nur das sie das Haus jetzt wohl mit 100.000,- Euro saniert haben. Er hat eine Krankengymnastikpraxis, sie arbeitet auch und kommt nur am We nach Hause, Kinder ausgezogen und flügge.
    An dem Haus wurde seit 30 Jahren nix gemacht, bis auf Bad und Fenster 1995 und Heizung 1986.
    Jetzt wurde das Dach komplett neu gemacht sowie Heizung und neue Fenster auf der Nordseite. Sie möchten ein anderes Klientel in dem Haus haben. Am liebsten ein vermögendes Ehepärchen ohne Kinder :yikes Und das am Ar.ch der Welt, wo es nicht mal eine Einkaufsmöglichkeit gibt... Für alles braucht man ein Auto.

    Ich sehe nicht ein, warum ich ihm das Geld für den Gärtner schenken soll, nur dass das gehobene Klientel auch entzückt ist..... :irre

    LG
    linda
     
  12. #12 Geodesy, 05.01.2012
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    So einer hätte mit mir noch lange lange Spass :D
     
  13. #13 Der Bauberater, 05.01.2012
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    Apropoppo Spaß, ist der Grill schon eingebrannt? :shades
     
  14. #14 Geodesy, 05.01.2012
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    Ich bin froh dass der 90 Kg Bolide noch dem Sturm trotzt.
     
  15. #15 Linda2010, 13.03.2012
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    Wen es interessiert :winken

    Gestern war der Termin beim Amtsgericht. Wir haben die Klage gewonnen. Gründe waren offensichtlich, Schadensersatzansprüche des Ex-Vermieters verjährt und noch dazu nicht begründet. Er muss uns nun alles zurück zahlen inkl. der Anwalts- und Gerichtskosten.

    Ich verstehe es nicht. Er hatte soviel Chancen das ohne Gericht zu klären und er hatte sie nicht genutzt.

    So what. Für uns ist das Kapitel nun erledigt. Glücklicherweise sind wir nun unsere eigenen Hausherren/Frauen:bierchen:

    LG
    Linda
     
  16. bernix

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    ....ohne allzu pessimistisch sein zu wollen....

    Die erfolgreiche Klage ist der erste Schritt....ob es Geld gibt ist eine andere Frage....

    Gründe für sein Verhalten gibts einige: Zahlung hinauszögern,...falsche Beratung/Einschätzung seitens seines Anwalts (möglicherweise auch aufgrund "geschönter" Angaben des Mandanten)...Starrsinn/Uneinsichtigkeit..


    Vor Jahren hab ich da mal ein nettes Büchlein gelesen....man glaubt es nicht, aus welchen Gründen es zu Verfahren kam (Nachbarschaftsstreitigkeiten).
    ...Da reicht selbst eine üppige Phantansie nicht aus!
     
  17. #17 Linda2010, 13.03.2012
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    Er hatte keinen Anwalt :yikes Und der Richter hat ihm eindeutig klar gemacht, dass es für ihn keine Chance gibt. Er hat dem Urteil auch zugestimmt.

    Unser Anwalt sah das eher unproblematisch. unser Vermieter schuldet ihm das Geld. Ziert er sich gibts eben von unserem Anwalt ein Mahnverfahren und später dann den Kuckuck. Da wir jetzt auf das Geld nicht angewiesen sind, habe ich es nicht eilig. Ich habe Zeit :shades
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 13.03.2012
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    Das ist eine Aussage, die man von Bauherren und -frauen eher selten zu hören bekommt. Das Gegenteil ist wesentlich häufiger der Fall!
     
  19. #19 Linda2010, 13.03.2012
    Linda2010

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    Da hast du vollkommen recht. Aber wir haben glücklicherweise noch Reserven auf der hohen Kante. Natürlich fühlt es sich besser an, die Kohle endlich auf dem Sparbuch zu haben damit wir entgültig abschließen können, aber einen speziellen Verwendungszweck haben wir jetzt nicht für das Geld....
     
  20. Hfrik

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    Vorsicht, da könnte die einfache Verjährung von 6 Monaten laufen - die soweit ich mich erinnere nur durch Gerichtliches Mahnverfahren gestoppt wird - juristische Laienmeinung. mit dem Anwalt dranbleiben.
     
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