Überfinanzierung sinnvoll?

Diskutiere Überfinanzierung sinnvoll? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Soll AWG - Alles wird gut - bedeuten? Das hoffe ich auf jeden Fall. Werde aber alles in meiner macht (+ externen Gutachter) stehende tun, dass...

  1. R.B.

    R.B.

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    Gruß
    Ralf
     
  2. Rene'

    Rene'

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    Oh mein Gott....

    Gibt es tatsächlich noch Bauherren die den "oder gleichwertig"-Fallstrick noch nicht kennen ?!

    @Olaf:

    Stell Dir vor Du kauft ein neues Auto und im Vertrag steht:

    - Opel Insignia (oder gleichwertig)
    - Farbe schwarz metallic (oder gleichwertig)
    - BBS Alufelgen mit 225er Goodjear-Bereifung (oder gleichwertig)
    - eingebautes Original-Opel Navigationssytem (oder gleichwertig)
    - komplette Opel OPC-Ausstattung (oder gleichwertig)
    - usw.
    - usw.

    So einen Kaufvertrag würdest Du im Leben nicht unterschreiben. Stimmts?

    Wohl aber ohne mit der Wimper zu zucken bei einem Invest in 10-facher Höhe.

    Gruß,
    Rene'
     
  3. #83 omb2000, 24.10.2011
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    Haus ist fertig (BT)
    Also den oder Gleichwertig Trick kannte ich schon. Nur die opimale reaktion darauf ist mir noch nocht ganz klar. Das Argument des Bauträgers ist, dass er im Falle von Lieferproblemen des aufgeschriebenen Typs einen Anderen wählen muss um nicht in Verzug zu kommen. Für mich nachvollziehbar.
    Lösungsmöglichkeiten:
    1. Man Erlaubt keine Abweichung und der Bauträger muss mehrere Alternariven auflisten.
    2. Der Bauträger gibt den Preis des Teils an und kann gleichteure nutzen.
    3. Die Leistungsdaten werden Angegeben und Sachen mit gleicher/besserer Leistung können genutzt werden
    4. Der Bauträger darf nur nach Absprache Sachen ändern, dass bringt aber alleine nichts
    5. Sonstige Vorschläge?

    Deine Beispiele braucht ich um das zu kapieren nicht. Aber trotzdem danke.

    Gruß,
    Olaf

    Dieser Text wurde mit dem Handy geschrieben. Sorry für die Tippfehler.
     
  4. #84 omb2000, 24.10.2011
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    So, habe gerade noch mal mit meinem Bauträger gesprochen.

    Zum Thema KfW70...
    Die Gebäudedämmung ist gut, um einen besseren KfW Wert zu bekommen müsste halt was am Heizkonzept gemacht werden. Zur Zeit Gastherme + WW Solar. Verbesserung durch z.B. KWL möglich. Da haben wir uns aber bewusst gegen entschieden. Wir haben einen Kaminofen vorgesehen (Auch Finanziel eingeplant) und bekommen das Holz kostenlos aus dem eigenen Wald der Eltern. Das und regelmäßiges Lüften sollte reichen.

    Zum Thema oder gleichwertig:
    Dieser Passus wird ersatzlos gestrichen. (Auch ne Möglichkeit :bounce:)

    Die Fliesen werden wir uns diese Woche mal anschauen. Vielleicht reichen ja die 25€/m²

    Schönen Abend noch, :bierchen:
    Olaf
     
  5. #85 BitteDanke, 24.10.2011
    BitteDanke

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    Eine KWL und ein Kamin können parallel betrieben werden.
    Man benötigt lediglich einen zertifizierten raumluftunabhängigen Ofen. Dieser darf bei einem Neubau eurer Größe sowieso nur maximal 5kW haben, sonst habt ihr eine Sauna.

    Wir haben eine KWL und sind sehr zufrieden damit. Im Winter hat man stets frische Luft trotz eisiger Temperaturen und im Sommer viel weniger Fliegen und Wespen im Haus... Dieser Komfortgewinn kostet natürlich auch Einiges, das ist aber fast der einzige Luxus, den wir uns gegönnt haben.

    Es ist schon mal gut, dass das "gleichwertig" aus dem Vertrag gestrichen wird... Komisch nur, dass das immer erst auf Nachfrage geschieht. Die Gastherme wird sowieso erst in frühestens 3 Monaten eingebaut, da hat der Bauträger doch genug Zeit, um diese zu beschaffen, oder?

    Als nächstes würde ich mir mal den Zahlungsplan vornehmen. Der fällt meist auch immer zu Gunsten des Bauträgers aus. Man sollte nicht mit irgendwas in Vorleistungen gehen, denn sonst steht man im Falle einer Insolvenz dumm da.
    Wie das aber jetzt genau bei Bauträger Verträgen ist, kann ich dir aber nicht sagen. Beim GU/GÜ Vertrag sagt man, dass nach Fertigstellung des Rohbaus (inklusive Fenster und Dach) höchstens 50% der Gesamtsumme gezahlt sein sollen. Zudem sollte man die Schlussrate so wählen, dass man im Falle von ausstehenden Mängeln immer noch ein Druckmittel hat. Bei uns waren das bspw. 5.000 EUR.

    Ich würde mich auf jeden Fall mit einem Berater des VPB/BSB treffen und diesen den Vertrag überprüfen lassen. Das hat uns 200 EUR gekostet.
     
  6. #86 Dachstuhlgang, 24.10.2011
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    Hallo Olaf,
    Hallo Zusammen,

    jetzt habe ich mich fast nur wg. diesem Thread angemeldet. Ich befinde mich derzeit in der allg. Informationsphase, die geht zwar nun auch schon seit ein paar Monaten, aber ich denke es wird bald konkreteter.

    Was ich durch die Blume damit eigenlich sagen will, ist, dass ich den Thread sehr gut finde und sich die aufkommenden Fragen von Olaf für mich als Laien sehr gut nachvollziehen lassen............durch eure Antworten konnte ich mir schon so einiges Wichtiges hinter die Ohren schreiben!

    Also bitte weiter machen! :28::D

    Gruß :bierchen:

    André
     
  7. #87 omb2000, 25.10.2011
    omb2000

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    Haus ist fertig (BT)
    Hallo Dachstuhlgang,

    freut mich, dass diese Diskussion nicht nur für mich lehrreich und interessant ist. :bau_1:

    @BitteDanke:
    Der Zahlungsplan bei Bauträgerleistungen ist meines Wissens nach fest vorgeschrieben. Es gibt 12 Unterschritte von denen aber höchstens 7 Teilbeträge angefordert werden dürfen. Bis die Fenster drin sind, das ist der 7. Teilschritt von 12, werden da schon 71,3% bezahlt.
    Aber in Vorleistung gehen muss man da anscheinend immer. Die erste Rate (30%) wird z.B. mit Beginn der Erdarbeiten fällig. Da hat man ja noch gar keinen Gegenwert. Aber das ist bei einem BT doch normal, oder? Die Zweite Rate gibt es dann erst nach Fertigstellung des Rohbaus incl. Zimmererarbeiten usw.

    Als Sicherheit gibt es eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% des Kaufpreises. Also ca. 15.000€.
     
  8. #88 BitteDanke, 25.10.2011
    BitteDanke

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  9. #89 omb2000, 25.10.2011
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    Ja, die ersten 30% sind fürs Grundstück. Wenn man das rausrechnet sind wir beim Baustand mit Fenstern drin bei 41,3% - 5% Vertragserfüllungsbürgschaft = 36,3%. Das ist doch ein guter Wert!

    Danke für die beiden Links. Da sah die Zahlungsfolge ja um einiges Schlechter für den Käufer aus. Aber da wir mit BT arbeiten muss er sich an den vorgeschriebenen Plan halten. Wenn nicht, können wir darauf pochen den Gesamtbetrag erst nach kompletter Fertigstellung zu bezahlen.
     
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