Vergessene Abklebung unter dem Estrich

Diskutiere Vergessene Abklebung unter dem Estrich im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich bräuchte dringend euren Rat: Bei unserem Neubau wurde leider im Keller die Abklebung der WU-Sohlplatte im Bitumbahnen vergessen....

  1. Siljan

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    Hallo,

    ich bräuchte dringend euren Rat:

    Bei unserem Neubau wurde leider im Keller die Abklebung der WU-Sohlplatte im Bitumbahnen vergessen.

    Kelleraufbau: (steht z.T. im Wasser)
    Fußboden:
    20cm WU Beton
    leider keine Abklebung
    12cm Dämmung
    Estrich

    Kellerwände:
    12cm Dämmung
    Bitumanstrich
    20cm WU Beton

    Nun meine Fragen:
    Muss der Estrisch wieder raus und die Abklebung nachträglich gemacht werden?
    Würde es genügen auf den Estrich Fliesen zu verlegen?
    Leidet die Dämmwirkung wenn keine Abklebung vorhanden?
    Was würdet ihr tun?

    Besten Dank
    Siljan
     
  2. Julius

    Julius

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    Woraus ist die Dämmung?
    Welche Raumnutzung?

    Wenn der Keller teilweise im Wasser steht, ist ne "WU-Sohlplatte" sowieso nicht ausreichend!
    Wie hatte sich der Planer denn die Abdichtung der Bodenplatte und den Anschluß derselben an die außenliegende Abdichtung der schwarzen Wanne vorgestellt?
    Warum keine vermünftige Weiße Wanne???

    Und Fliesen dichten schonmal überhaupt nicht.
     
  3. Siljan

    Siljan

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    Die Dämmung im Fußboden ist Syropor (oder so)
    Raumnutzung ist noch offen, ist aber beheitzt und mit Lüftungsanlage (Später ggf. Wohnraum)
    Insgesamt haben wir eine Weißewanne!
    Mit 12cm Dämmung.

    Nur wurde die zusätzliche vollflächige Abklebung der Sohle vergessen. Unter den Innenwänden wurde aber daran gedacht.

    Gruß
    Siljan
     
  4. #4 Baufuchs, 07.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wer hat bei "im Wasser stehendem Keller" die 20cm Sohlplatte geplant?

    Kelleraussenwände 20cm? Fertigteilkeller?
     
  5. Siljan

    Siljan

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    Die Wände sind 30cm Fertigbetonteile, innen mit 20cm WU Beton gefüllt.

    Fußboden ist nach sauberkeitsschicht 20cm WU Beton.
     
  6. #6 Baufuchs, 07.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    ich würde keine "Weisse Wanne" mit 20cm Sohlplattenstärke bauen.

    Mal hier lesen
     
  7. #7 RMartin, 07.10.2011
    RMartin

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    Das ist sowieso keine weisse Wanne. Im ersten Beitrag schreibt der Fragesteller, dass die Aussenwände mit Bitumenanstrich versehen sind...

    Ist mit GÜ gebaut? Also alles inkl. Planung in einer Hand?
     
  8. H.PF

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    Weiße Wannen brauchen bei höherwertiger Nutzung auch einen schwarzen Anstrich. Der kann ruhig auch ein wenig löchrig sein, das ist egal. Der ist Dampfsperre und keine Feuchtigkeitssperre wie bei einer schwarzen Wanne...
     
  9. #9 RMartin, 07.10.2011
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    Aber nicht bei den Wänden?!
     
  10. H.PF

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    Doch, Das Wasser diffundiert durch Beton durch und das soll verhindert werden.
     
  11. #11 RMartin, 07.10.2011
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    Ja, das weiß ich. Dachte aber ehrlich man macht es nur bei horizontalen Flächen mit Fußbodenaufbau.
    Ist mir neu, dass das nun auch bei Wänden (teilw.) gemacht wird.
    Aber man lernt nie aus...
     
  12. #12 Gast036816, 07.10.2011
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    Gast036816 Gast

    @ Siljan - bei deinem bauvorhaben ist mehr als nur ein detail in vööliger schieflage.

    eine 20 cm sohlplatte ist eine sohlplatte, mehr nicht. den nachweis als wu-bauteil möchte ich gerne sehen.

    dass die bituminöse abdichtung vergessen wurde, sollte dir zu denken geben und dich dazu bewegen, eigenen sachverstand mit ins boot zu nehmen. eventuell gibt es noch einige korken mehr.

    dass was du hier beschreibst sind schon ein PAAR schwere mängel.

    aus meiner sicht geht nur: estrich raus und alles neu - aber richtig.
     
  13. #13 Thomas B, 08.10.2011
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    Verstehe ich nicht.....

    Nun mag beim Bauen mit einem GU, der das Teil kalkulatorisch auf Kante genäht hat sicher nicht im High-End oder Luxussektor verortet werden. das ist dem BH sicher auch klar.

    Warum aber an so einem Bauteil, wie der Bopla, die, wenn wir den obigen Angaben trauen dürfen, zwingend als WW hätte ausgeführt werden müssen (oderSW!), ein paar jämmerliche Euros eingespart werden sollen, ist mir gänzlich unbegreiflich.

    Eine WW ist je per se ein "schadensträchtiges Bauteil", welches bei den Architekten eine "erhöhte Überwachungs- u. Planungspflicht" beinhaltet, wohl wissend, daß da zum einen viel schief gehen kann und zum anderen -wenn dies geschehen ist- schwer und nur mit großem Aufwand zu reparieren ist....da wäre der Mehraufwand für ein paar cm mehr Beton (der richtigen Güte...natürlich) geradezu lächerlich wenig. Hier zu sparen ist sträflicher Leichtsinn und kann nur als "angewandte Dummeheit" bezeichnet werden.

    Den Nachweis über das Bauteil Bodenplatte würde ich mir unbedingt sehr zeitnah besorgen. Mir ist bis dato noch keine Bopla einer WW dieser Stärke untergekommen. Aber ich lerne gerne dazu....ganz im Ernst!

    Der Bau scheint aber schon recht weit fortgeschritten zu sein (Estrich wurde ja schon eingebracht)....etwas spät für Korrekturen... Selbst wenn bisher noch kein Wassereintritt im Keller sein sollte und eine WW geschuldet war, liegt -wen die Bopla diesen Anforderungen nicht genügt- ein Mangel vor. Mal unter "Mangel ohne Schaden" gurgeln.

    Grüße

    Thomas
     
  14. Siljan

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    Noch ein paar Fakten:
    Es handelte sich nicht um einen GU, sondern wir haben das Gewerk Betonbau Maurerarbeiten etc. an einen Bauunternehmer vergeben mit dem unser Holzrahmenhausbauer immer zusammenarbeitet.
    Somit liegt mir auch ein Angebot und eine Rechnung der einzelnen Punkte mit Einstandspreisen vor.
    Der Keller wird dort wohl immer so ausgeführt.

    Sauberkeitsschicht aus Noppenbahnen und dann 20cm WU Beton mit je einer Lage Q 335 oben wie unten.
    Dann Anschlussbewehrung und Anschlussbleche zu den Aussenwänden die aus 2*5cm Doppelwänden bestehen die mit 20cm WU Füllbeton inkl. Bewehrung gefüllt wurden. Dann von Außen Dickbeschichtung und 12cm Dämmung drauf.
    Die Innenwände sind aus KSS und stehen auf einer Abklebung.
    Nun fehlt die flächige Abklebung auf der Sohl und es wurde nach 12cm Dämmung aus PS20, Zementestrich ZE20 aufgebracht.

    Wir wohnen seit Mai im Haus und uns ist die fehlende Abklebung erst bei Kontrolle der Rechnung aufgefallen, da hier der Punkt nicht berechnet wurde.
    Weiter sind mir die Fußleisten des Laminats im Keller verschimmelt. (wohl auch aufgrund der Restfeuchte)

    Ich habe mit unserem Architekten, dem Baubegleitenden Architekten (der den Ersten im Thema Wärmeschutz etc. überprüft hat) und mit 2 Kontakten über meine Arbeit (Architekten aus dem Gewerblciehn Bau) gesprochen. 4 Personen und X Meinungen. Z.B. Hätte man einbauen müssen, wird aber wohl auch so gehen, etwas höhere Luftfeuchtigkeit.....
    Wir haben ja auch eine Wohnraumbe- und entlüftung im Keller.

    Von der Versicherung war auch ein Gutachter da, der alles aufgenommen hat, aber auch nicht 100% sagen konnte was er machen würde.
    Schlussendlich zahlt die Versicherung unseren Schaden (Verschimmelte Gegenstände, Bodenbeläge und neu streichen) Die Bodenbeläge müßte ja neu wenn der Estrich entfernt wird.
    Auch der Bauunternehmer hat sofort zugesagt alles neu zu machen. (Kosten für Estrich raus und neu rein teilen sich Betonbauer und Estrich"bauer" Abklebung muss ich zahlen (wie im Angebot))
    Sagen aber beide, dass sie die Hand ins Feuer legt das der Keller auch so nach abklingen der Restfeucht 100% trocken wird.
    Wir könnten uns so eine neue BAUSTELLE im Haus sparen, weiter könnten wir uns bei anderen Themen noch finanziell einigen (Keller komplett fliesen).

    Zusammengefaßt:
    Wir bekommen einen neuen Estrich dann mit Abklebung wenn wir wollen!
    Muss das aber wirklich sein (Verschendung/ Aufwand/ andere finanzielle Einigung...)
    Schimmelt es sonst unter dem Estrich und wo seht ihr noch die Probleme?
    Jeder rät was anderes...

    Ich hoffe Ihr könnt mir bei der Entscheidung helfen.

    Danke
    Siljan
     
  15. Julius

    Julius

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    So ein Kuhhandel käme für mich nie in Betracht!
    Für ein paar m² Fliesen riskierst Du einen massiven und teuren Schaden...

    Frag die zwei Helden mal, für wieviele Jahre bzw. Jahrzehnte sie dir ne bürgschaftsbewehrte verlängerte Gewährleistung geben, daß der Keller dicht bleibt.
    Dann weißt Du wie weit es mit der gebratenen Hand her ist...
     
  16. #16 Gast036816, 09.10.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Siljan - du hast jetzt vieles nachträglich erläutert, es nützt nichts. so wie du alles angegangen bist und wen du alles befragt oder eingeschaltet hast, es ist alles verkehrt.

    schalte einen sachverständigen ein. wenn hier auch noch planer und bauüberwacher geschlafen haben, dann ist das ganze jetzt ein fall für einen rechtsanwalt. mit deiner 20 cm sohlplatte hast du mit größter wahrscheinlichkeit kein wu-bauteil und deine sohle im wasser liegt, wie du schreibst, dann werden die fliesen im keller den mangel nicht beseitigen.
     
  17. oberh

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    Moin!

    Der Keller wird dort wohl immer so ausgeführt.

    Dat hamm´er immer schon esu gemaat ...

    Lastfall? Wat is´n dat? Bruche mer nit ... ;)

    Wir bekommen einen neuen Estrich dann mit Abklebung wenn wir wollen!

    Na dann lass machen ...
    Wieso willst "Du" das Risiko übernehmen?
    Der Mangel ist vorhanden ...

    An die Spezis:
    Prima, dass Ihr Euch über die Bodenplatte so auslasst.
    Ein Keller kann irgendwann aber auch einfach nur unter Wasser stehen, weil kein Bautenschutz gemacht worden ist...
    Ob ein WU-Bauteil von Nöten ist, sagt der Lastfall im Bodengutachten aus.
    @TE - haste da schon mal reingeschaut?
     
  18. Eric

    Eric

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    Müßte man näher aufdröseln:

    Wenn der anstehende Lastfall eine WW erfordert, dann läge ein Verstoß gegen die aRdT und ein funktionaler Mangel vor, weil @TE mit der nur 20cm starken Bodenplatte keine WW im Sinne des Regelwerks in der WU-RiLi erhalten hat.

    Unabhängig vom Lastfall wäre es ein Mangel, wenn eine WW vertraglich geschuldet war, aber ( s.o.) eine solche nicht ausgeführt wurde --> Abweichung des Bau-Solls vom Bau-Ist.

    Ist aber auch schon gesagt worden:

     
  19. #19 Thomas B, 10.10.2011
    Thomas B

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    .....ich glaube, daß dies nun alles Dinge sind, die er nun so gar nicht hören wollte....
     
  20. Siljan

    Siljan

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    Bezüglich der fehlenden Abklebung bin ich auf folgendes gestoßen:
    http://sv-carden.de/ww_o_ad_ardt.html

    Hiernach würde ich mir den Ärger (neue Baustelle im Haus), Zeit (bis der Keller entlich genutzt werden kann) und das Geld (Abklebung bezahlen + finanzielle Einigung mit dem BU) ersparen, da die zusätzliche Luftfeuchtigkeit durch die Lüftungsanlage abtransportiert werden würde.
    So richtig feucht ist es in unserem Keller auch nicht.
    Oder was meint Ihr?

    Nur eine Frage umtreibt mich noch: Bekomme ich in der Dämmung unter dem Estrich ein Schimmelproblem?

    Und dann das neue Thema auf das Ihr mich gebracht habt, zu geringe Bodenplatte.
    Hier habe ich erstmal angefragt warum die Bodenplatte ausgeführt ist wie sie ist. Ich werde hier berichten!

    Besten Dank schon mal für eure schnellen und fachkundigen Antworten.

    Gruß
    Siljan
     
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