Evt. Ablehnung Baugenehmigung, siehe mein Lageplan

Diskutiere Evt. Ablehnung Baugenehmigung, siehe mein Lageplan im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Bauexperten, mein Problem betrifft öffentliches Baurecht. hab vor einiger Zeit mein Problem hier geschildert. Nochmal kurz: Bundesland...

  1. Lilly

    Lilly

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    Hallo Bauexperten,

    mein Problem betrifft öffentliches Baurecht.

    hab vor einiger Zeit mein Problem hier geschildert.

    Nochmal kurz:

    Bundesland RLP, kein B-Plan, 34er Gebiet, Grenzbebauung grundsätzlich erlaubt, da ortsüblich.

    Ich möchte ein Einfamilienhaus auf beide Grenzen bauen. Ich habe 2 Nachbarn, die zustimmen sollen. Der,der selber Abstan hält, stimmt zu. Der andere verweigert die Zustimmung, und zwar der, der selber auf der Grenze steht.

    Das Bauamt findet das Bauvorhaben "baurechtlich i.O.".
    Aufgrund der Unterschriftsverweigerung lud es aber die Nachbarn zum Gespräch ein, um ihnen zu erläutern, dass das Vorhaben ok ist.

    Diese waren nicht einverstanden, da sich für sie ein "Tunnelblick" ergibt,. weil deren Haus entgegen aller Planungsvorgaben auf dem Grundstück platziert ist.

    Des Weiteren haben die Nachbarn selbst 3 Vollgeschosse und eine Gebäudelänge von 16 Metern nur an unserer Grenze. Und Fenster in der Brandwand noch dazu.

    Das Bauamt kann die Abwehr des Tunnelblicks nachvollziehen und will uns jetzt drängen zu diesen Nachbarn 3 Meter Abstand zu halten oder im 3m-Grenzstreifen nur eingeschossig zu bauen. Ansonsten wolle man ablehnen!!

    Einen Anwalt für Baurecht/Verwaltungsrecht habe ich schon gefragt. Dieser meint, dass ein Nachbar bei so vielen Eigenverstößen kein Abwehrrecht mehr gegen eine Grenzbebauung (die viel geringer ist als seine) haben dürfte. Er müsse sich dann an den Tunnelblick gewöhnen, zumal es nur ein Fenster betrifft und er sich dort sowieso auch selbst in so eine Position reinmanövriert habe und es sich dort sowieso nur um einen Hinterhof handelt.

    Die Sachbearbeiterin vom Bauamt sagte zwar, man werde sonst ablehnen, doch ihre Chefin revidierte dies, und meinte nur noch, man müsse dann eben abwägen.

    Ob ich jetzt wohl mit einer Ablehnung rechnen kann?
    Und wenn ja, was wäre die Begründung?
    Und hätte ich Chancen, wenn ich in Widerspruch gehe?

    Im Anhang hab ich noch ein Bild vom Lageplan und dem Vorhaben. Der Nachbar,der verweigert, ist die Flurstücknr. 1163/2.

    Für Antworten bin ich im Voraus sehr dankbar!!:o
     
  2. #2 Der Bauberater, 09.10.2011
    Der Bauberater

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    Das hatten wir doch auf Bau.de besprochen ;)
    Die sollen euch eine rechtsmittelfähige Ablehnung schreiben und dann legt ihr Widerspruch ein.
    Das mit den Fenstern in der Brandwand ist (mir) neu!
    Sprich doch mit dem Nachbarn, dass wenn er zustimmt, dann müsst ihr ihn auch nicht beim Bauamt anzeigen :D
     
  3. Lilly

    Lilly

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    @Onkel Peter,

    Danke für den Beitrag! :) Auf Bau.de schreibt mir ja keiner mehr und irgendwie finde ich keine Ruhe :fleen

    Die Fenster in der Brandwand sind angeblich von damals (60er Jahre) baupolizeilich genehmigt. Das haben hier ganz viele Häuser. Neu dürfte man es nicht, aber die Altbauten haben ja Bestandschutz :-(

    Denkst Du, ich hätte Chancen mit einem Widerspruch??? Auf Bau.de schriebst Du noch, ich solle Bescheid geben, wenn die Genehmigung da ist :(
     
  4. #4 Der Bauberater, 09.10.2011
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    Eben, du musst darauf warten, wie das Amt entscheidet!!! :deal
    Wenn die gegen den Nachbarn genehmigen, dann hast Du Ruhe und kannst bauen. Wenn die den Antrag ablehnen, dann kannst du in Widerspruch gehen und darauf hoffen, dass das RP oder das VG anders entscheiden.

    Bis dahin kann nur Jemand mit einer Kristallkugel was sagen. ;)
    Warte es ab. Da musst du jetzt durch!
     
  5. Lilly

    Lilly

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    Im Falle einer Ablehnung, wenn ich dann in Widerspruch gehe, ist es dann von Bedeutung, dass das Bauamt schon dagegen entschieden hatte?? Oder wird der Fall nochmal neu betrachtet mit alles Rechten und Pflichten??
     
  6. H.PF

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    Naja, wenn das Amt nicht dagegen entscheidet brauchste keinen Widerspruch...
     
  7. Lilly

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    Ich brauch eine Kristallkugeeel!!!!!! :fleen
     
  8. lumo

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    Also ich wurde versuchen mit Anwalt mit der Amtsleiterin einen Gespräch zuführen (besser Dein Anwalt führt), bevor der Bescheid kommt. Auf den Widerspruch würde ich nicht viel setzen, da hat eher der Gang vor das VG Erfolgsaussichten - dauert aber 3 Jahre. Daher würde ich vor dem möglichen Bescheid versuchen das Amt zu überzeugen.

    Bestandsschutz gibt es schon, aber keinen Bestandsschutz im Unrecht......
     
  9. Lilly

    Lilly

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    danke für den Tipp, der ist echt nicht schlecht :-)
     
  10. Lilly

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    Aber immerhin scheint es ja wenigstens nicht ganz hoffnungslos zu sein, wenn die Meinungen sich spalten. :-)
     
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