Ab wann ist ein Keller ein Vollgeschoss?

Diskutiere Ab wann ist ein Keller ein Vollgeschoss? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir haben das Problem, dass wir am Hang bauen wollen/werden, der Keller auf der einen Seite komplett aus dem Erdreich ragt und wir nur...

  1. #1 AlexK74, 10.10.2011
    AlexK74

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    Hallo,

    wir haben das Problem, dass wir am Hang bauen wollen/werden, der Keller auf der einen Seite komplett aus dem Erdreich ragt und wir nur Eingeschossig bauen dürfen. Nach §2 Satz 6 kommen wir auf über 1,4m herausragende, im Mittel gemessene Geländeoberfläche. Den Kellerraum wollen wir ausschließlich zur Unterbringung der Heizung sowie als Lagerraum nutzen, wir überlegen vielleicht einen Raum als Hobbyraum zu nutzen. Da der Keller ebenerdig mit dem Gelände abschließt, wollen wir hier eine Nebeneingangstür einbauen, die in den Garten mündet. Ein Kellerraum soll ein Tageslichtfenster bekommen.

    Ist dieser Keller nun bereits ein Vollgeschoss oder nicht, obwohl er nur ein Nutzkeller ist und keinen Wohnraum hat? Nach §2 Satz 6 Nr. 2 ist auch nicht definiert ob hier lediglich Wohnraum zur Berechnung der Grundfläche herangezogen wird oder nicht...

    Gruß, Alex
     
  2. #2 ManfredH, 10.10.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Die Vollgeschoss-Eigenschaft hängt nicht von der Nutzung ab, sondern lediglich von den in der Bauordnung definierten geometrischen Kriterien.
     
  3. #3 planfix, 10.10.2011
    planfix

    planfix Gast

    vollgeschoß wie manfredh,
    wohnraumkriterien sind von anderen faktoren abhängig, raumhöhe, belichtung, belüftung.
    wenn euer grundstück besonders ungünstig liegt, solltet ihr das mit der genehmigungsbehörde abklären.
     
  4. #4 AlexK74, 10.10.2011
    AlexK74

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    Hallo,

    vielen Dank für Eure Antworten!

    Ich habe im Textteil des B-Planes folgendes gefunden:

    Damit kann ich das Haus um einige cm tiefer legen, bis der Keller im Mittel die 1,4m nicht mehr übersteigt und bin wieder im Rennen ;) muss nur noch geklärt werden, wie viel das sein muss und ob das grundsätzlich Möglich ist...

    Gruß, Alex
     
  5. lumo

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    Du könntest auch ein 2,29 m höhes Kellergeschoss bauen - erst ab 2,30 m entsteht ein Vollgeschoss.
     
  6. #6 Baufuchs, 10.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @lumo

    Das wird nichts.

    Aus Bauordnung BW:

    Bedeutet bei angenommenen 2,29m =

    2,28m - 18cm Deckenstärke - 16cm Fußbodenaufbau = Lichte Höhe 1,94m

    Wer will einen Keller mit einer solchen lichten Höhe?
     
  7. #7 AlexK74, 10.10.2011
    AlexK74

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    Hallo,

    nein, die Kellerhöhe will ich ungern verringern. Wir haben das Haus jetzt "tiefer gelegt", es passt nun gerade so mit den 1,4m mittlerer Höhe. Viel spannender wird noch die Anordnung der Garage... (http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=58629)

    Gruß, Alex
     
  8. lumo

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    Na der Bauherr:
    Eine Heizung bekommt man doch wohl bei 1,94m rein? Und ist nicht "Oberkante Fußboden" = "Oberkante Rohfußboden". Da kann man vielleicht noch ein paar Zentimeter an der Dämmung sparen, wenn man unter der Bodenplatte dämmt.

    Aber an einem Hang würde ich auch lieber ein Vollgeschoss bauen. Ist sonst doch viel zu schade um das Grundstück! Lieber eine Einliegerwohnung als Lagerräume.
     
  9. #9 Baufuchs, 11.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    lumo lass gut sein.

    Lies mal ab wo gerechnet wird: "ab Oberkante Fußboden" nicht ab OK Rohboden. Dämmung unter Sohle ändert also nix.

    Thema ist eh durch, Bauherr hat Lösung gefunden.
     
Thema: Ab wann ist ein Keller ein Vollgeschoss?
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