Rechnung vom AG für Löschung Grundschulden des Voreigentümers

Diskutiere Rechnung vom AG für Löschung Grundschulden des Voreigentümers im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Gericht hat uns jetzt empfohlen, über Mahnverfahren Titel gegen Voreigentümer zu erwirken. [/LIST] du kannst einen Titel über 30 Jahre...

  1. #21 Geodesy, 12.10.2011
    Geodesy

    Geodesy

    Dabei seit:
    02.01.2011
    Beiträge:
    1.273
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Verm.
    Ort:
    NRW

    du kannst einen Titel über 30 Jahre erwirken lassen. Nur, das kostet Anwalt und Gericht und man weiß nie ob je etwas zurück kommt. :(
     
  2. #22 Baldbauherr, 12.10.2011
    Baldbauherr

    Baldbauherr

    Dabei seit:
    04.10.2008
    Beiträge:
    860
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Soz.Arb
    Ort:
    Karlsruhe
    Da müssen allerdings beide Banken mitspielen und manche (viele....fast alle..) verlangen dafür dann Gebühren, die das ganze dann nicht unbedingt viel billiger machen, dafür aber komplizierter ;)
     
  3. #23 Baldbauherr, 12.10.2011
    Baldbauherr

    Baldbauherr

    Dabei seit:
    04.10.2008
    Beiträge:
    860
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Soz.Arb
    Ort:
    Karlsruhe
    Kostet ein paar Euro und ist relativ schnell erledigt: https://www.online-mahnantrag.de

    Dann hat man schonmal nen Titel.
     
  4. #24 Geodesy, 12.10.2011
    Geodesy

    Geodesy

    Dabei seit:
    02.01.2011
    Beiträge:
    1.273
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Verm.
    Ort:
    NRW
    Dass die Gebühren verlangen ist klar. Aber die Löschung kostet Geld und die Eintragung wiederum. Somit ist die Weitergabe bedeutend günstiger.
     
  5. #25 Manfred Abt, 12.10.2011
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    ich wiederhole mich nicht so oft, aber:
     
  6. #26 Geodesy, 12.10.2011
    Geodesy

    Geodesy

    Dabei seit:
    02.01.2011
    Beiträge:
    1.273
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Verm.
    Ort:
    NRW
    Meine letzten Antworten bezogen sich auch auf die Anmerkungen vom baldigen Bauherrn.
     
  7. #27 ecobauer, 12.10.2011
    ecobauer

    ecobauer

    Dabei seit:
    17.01.2010
    Beiträge:
    1.894
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Saarland
    Und das genau ist der Kasus Knaxus: Durch den gemeinsamen Auftrag an den Notar haftet ihr dann auch als Gesamtschuldner!
     
  8. #28 Baldbauherr, 12.10.2011
    Baldbauherr

    Baldbauherr

    Dabei seit:
    04.10.2008
    Beiträge:
    860
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Soz.Arb
    Ort:
    Karlsruhe
    Nein. Das hat mit dem Auftrag an den Notar nichts zu tun.
     
  9. #29 ecobauer, 12.10.2011
    ecobauer

    ecobauer

    Dabei seit:
    17.01.2010
    Beiträge:
    1.894
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Saarland
    Das mag in BW vielleicht anders sein.
    Ansonsten gilt immer nach deutschem Recht: Wer gemeinsam einen Auftrag erteilt, haftet auch gemeinsam für die Erbringung der vereinbarten Leistung!
     
  10. #30 Baldbauherr, 12.10.2011
    Baldbauherr

    Baldbauherr

    Dabei seit:
    04.10.2008
    Beiträge:
    860
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Soz.Arb
    Ort:
    Karlsruhe
    Das mag von mir aus auch in Timbuktu oder weltweit so sein. Aber hier haftet der Käufer auch, wenn der Verkäufer alleine den Auftrag erteilt hätte, und das in ganz Deutschland.
     
  11. makro

    makro

    Dabei seit:
    02.02.2011
    Beiträge:
    134
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Kreis GT

    Macht wenig Sinn wenn die Insolvenz erst nach dem Verkauf (davon gehe ich mal aus) eröffnet wurde. Dann wären diese Forderungen Insolvenzforderungen und diese sind zu Tabelle anzumelden. Wenn für den Schuldner alles normal läuft ist das nach 6 Jahren mit Erteilung der Restschuldbefreiung erledigt und könnte auch mit Titel nicht mehr eingetrieben werden!

    Demzufolge würde ich dem schlechten Geld kein gutes hinerherwerfen!
     
  12. HaJue

    HaJue

    Dabei seit:
    21.02.2004
    Beiträge:
    138
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Oberbayern
    Hallo,

    ich sehe das Ganze mal so: Die "zwangsweise" Übernahme der an sich vom Verkäufer zu tragenden Kosten ist ärgerlich und naturgemäß nicht eingeplant. Ob man als Käufer für die Grundschuldlöschung mithaftet oder nicht vermag ich nicht zu beurteilen - ich versuche das mal pragmatisch zu sehen:

    Angenommen es geht um einen Betrag von 500,-- EUR für die Gerichtskosten zur Löschung der Grundschuld. Wäre an diesem Betrag der Kauf gescheitert - sprich wäre der Kaufpreis 500,-- EUR höher gewesen, wäre der Kauf hieran gescheitert?

    Angenommen, die Löschung der vorrangigen Verkäufergrundschuld wäre an einem fehlenden Kostenvorschuß o.ä. gescheitert - die Bank des Käufers hätte das Darlehen nicht ohne Sicherstellung der rangrichtigen Eintragung der Finanzierungsgrundschuld ausbezahlt.

    Angenommen, die Bank hätte das Darlehen trotzdem ausbezahlt - irgendwann hätte Sie auf die Löschung der vorrangigen Grundschuld bestanden. Verpflichtet wäre der Käufer (=Darlehensnehmer), der Bank die richtige Rangstelle der Finanzierungsgrundschuld zu beschaffen - nicht der Verkäufer.

    .....

    Man hätte dieses "500,-- EUR - Risiko" zwar durch gewisse Vertragskonstruktionen und Abwicklungsmodalitäten ausschalten können - z.B. Zahlungen über Treuhandkonten. Wäre dies unterm Strich günstiger gewesen? Nein!

    Aus meiner Sicht gehört dieses "überschaubare" finanzielle Risiko der Mithaftung für die Grundschuldlöschung zu den "Opfern", die die im Sinne einer schnellen und relativ effizienten und rechtsicheren Übertragung von Grundeigentum in unserem Rechtssystem kalkuliert werden müssen. Jenseits unser Grenzen sind die Risiken im Zuge eines Grundstückskaufes tlw. deutlich höher bzw. die Abwicklung dauert erheblich länger und kostet auch mehr.

    Ärgerlich ist und bleibt dies trotzdem - dies will ich nicht beschönigen!

    Eine Nebenbemerkung zur vorgeschlagenen "Übernahme der Grundschuld zu dinglichen Haftung": Hier muss meist noch die persönliche Haftung nachbeurkundet werden - die kostet auch. Auch müßte man beim Grundschuldgläubiger finanzieren (oder die Grundschuld abtreten lassen - Kkostet wiederum). Einen Kostenvorteil sehe ich nicht - eher höhere Rechtsrisiken (z.B. Gültigkeit von älteren Zweckbesitmmungerklärungen der Verkäufer etc.)

    Gruß

    HaJue
     
  13. #33 Manfred Abt, 13.10.2011
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Nochmals ein Dankeschön und ein kurzes Update:
    • @HaJue: genau so bewerte ich die Situation, ärgerlich, aber ist eben so und wird uns nicht umbringen, es geht um 350 €
    • @all: Aussagen von baldbauherr decken sich zu 100 % mit bisherigen Erkenntnissen, danke! Du machst sowas öfter, gelle?
    • ob Privatinsolvenz vorliegt haben wir noch nicht raus, Verkäufer auch telefonisch nicht erreichbar, über die Bank (übrigens die gleiche beim Verkäufer und uns) haben wir da nichts rausbekommen
    • Notarin ist informiert und um Mithilfe gebeten, Rückmeldung steht aus
    • @geodesy: wollte mit meiner Wiederholung nur dokumentieren, dass es, wie von baldbauherr geschrieben halt durchaus Gründe geben kann, die die Übernahme nicht sinnvoll machen. Ist aber eines von den Themen, die ich nach externer Prüfung/Empfehlung verstehe, entscheide und danach aus meinem Kopf verbanne.
    • @ Kaufwillige: zur Vorbeugung möglich: Notar regelt im Kaufvertrag, dass in der Auszahlungsanweisung an die Bank eine Rücklage für solche Fälle gebildet wird
     
  14. Roth

    Roth

    Dabei seit:
    13.08.2009
    Beiträge:
    973
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Franken
  15. #35 Manfred Abt, 13.10.2011
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    danke, wusste nicht, dass da Privatinsolvenzen drin stehen, der Kandidat ist aber nicht dabei.
     
  16. Roth

    Roth

    Dabei seit:
    13.08.2009
    Beiträge:
    973
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Franken
    Haben Sie auch die Detail-Suche benutzt? (= Für Fälle, deren Bekanntmachung mehr als zwei Wochen zurück liegt.)
     
  17. #37 Manfred Abt, 13.10.2011
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    ja, gemacht. Sogar alle aus der Stadt anzeigen lassen und Liste durchgegangen.
     
Thema:

Rechnung vom AG für Löschung Grundschulden des Voreigentümers

Die Seite wird geladen...

Rechnung vom AG für Löschung Grundschulden des Voreigentümers - Ähnliche Themen

  1. Rechnung für Vor Ort Termin

    Rechnung für Vor Ort Termin: Hallo zusammen, wir haben mit einem Architekten (gleichzeitig KFW Energieeffizienz Experte) einen pauschal Vertrag bis zur Genehmigungsplanung...
  2. Energieberater Rechnung realistisch

    Energieberater Rechnung realistisch: Hi in die Runde, ich habe mein Haus sanieren lassen und in diesem Zuge eine Bafa Förderung (Heizung) wie auch KFW Einzelmaßnahmen in Anspruch...
  3. Kosten Reparatur Wasserleck Rechnung

    Kosten Reparatur Wasserleck Rechnung: Hallo, ich bin entsetzt über die Rechnung einer Wasserleckreparatur. Ok sind 2 Stunden a Euro 60,00 für Arbeitszeit (1 Stunde Arbeit, eine...
  4. Rechnung des Galabauers Lohnkosten

    Rechnung des Galabauers Lohnkosten: Eine erhaltene Rechnung des Galabauers sieht bei mir so aus: - Boden auskoffern und Entsorgen Menge: x m³ | Preis pro m³ | Gesamtpreis Die...
  5. Rechnung

    Rechnung: Hallo Leute hoffe ihr könnt uns da helfen. Wir haben bei unserem Bauträger im Garten vereinbart das es etwas anders gebaut wird, das Plateau 1m...