Mehrkosten Fliesen = gleich BGB Vertrag mit Fleisenleger?

Diskutiere Mehrkosten Fliesen = gleich BGB Vertrag mit Fleisenleger? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir bauen mit einem GÜ, haben im Vertrag Fleisen bis 35€/m² inklusive. Unsere Fliesen waren aber teurer. Lt. GÜ sollten wir im...

  1. DAFX

    DAFX

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    Hallo,

    wir bauen mit einem GÜ, haben im Vertrag Fleisen bis 35€/m² inklusive.
    Unsere Fliesen waren aber teurer. Lt. GÜ sollten wir im Fliesenhandel bemustern und die Aufpreise mit dem Fliesenleger klären.

    Wurde so gemacht, Rechnung über Fliesenaufpreise in Bezug auf das Bauvorhaben haben wir erhalten und beglichen, damit die Fleisen bestellt werden konnten. Die Rechnung kam vom Fliesenleger direkt, wie im Vorfeld mit dem GÜ abgemacht.

    Im Vorfeld durch den GÜ sogar erhöhte Anforderungen für dieses Gewerk beim Handwerker angemeldet. Nun sind wir in der unschönen Situation das Teile der Fliesenarbeiten mangelhaft sind und es evtl. zu einer Ersatzmaßnahme kommen muss.

    Wer ist nun für unseren Aufpreis verantwortlich?
    In unserem Sinne, der GÜ, er hat ja den Fliesenleger und dessen Arbeit bestellt. Er hat auch einen Vetrag nach VOB mit ihm.

    Der GÜ meint aber, durch die Merhpreis Rechnung hätten wir einen Vertrag nach BGB mit dem Fliesenleger und müssten das Geld nun selber von Ihm zurückfordern.

    Wie ist Euren Einschätzung dazu? Wir werden uns die Tage wohl erst mal Rechtsbeistand zu diesem Thema holen. Nur wollten wir im Vorfeld wissen was die Expertan dazu meinen, bzw. wie Eure Einschätzung ist.

    Danke!

    P.S. Für Tipps sind wir auch immer dankbar.

    :respekt
     
  2. sepp

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    was kam vom fliesenleger direkt?
    ich denke hier kommts auf die art der beauftragung an.
    1. die mangelhafte ausführung hat primär nichts mit dem material zu tun?
    2. habt ihr den fliesenleger mit der der ausführung beauftragt?
    3. gab es irgendeine vereinbarung mit dem gü, daß die fliesenlegerleistung aus eurem vertrag ausgenommen wird?
    wenn er sich wirklich weigert die mängel zu beseitigen -> RA
     
  3. DAFX

    DAFX

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    Hallo sepp,

    - Vom Fliesenleger direkt kam eine Rechnung per Fax, welche auch den Titel
    ____________________________________
    Fliesenaufpreise

    BV - Unsere Namem - Ort wo gebaut wird

    ____________________________________

    - Beauftragt wurde der Fliesenleger definitiv vom GÜ, nicht von uns. Wir haben nur die Fliesen im Fliesenhaus bemustert. Alles was über den im Gü Vertrag verhandelten Festpreis pro qm ging, haben wir in der oben genannten Rechnung als Aufpreis erhalten und bezahlt, damit das Materiel auch bestellt werden konnte.

    zu 1) Das Material war einwandfrei
    zu 2) Nein wir haben den Fliesenleger nicht beauftragt
    zu 3) Der GÜ hatte uns das angeboten, was wir aber nicht wollten, daher stellte der GÜ den Fliesenleger

    Der GÜ will die Mängel beseitigen lassen, Problem ist aktuell nur die Summe unserer Fliesenaufpreise.

    Wir meinen der GÜ muss dafür Sorge tragen das die gleichen Fliesen wieder an die Wand kommen, allerdings stellt er sich auf die Position, wir hätten aufgrund der Rechnung einen seperaten Vertrag nach BGB mit dem Fliesenleger und müssten uns den Aufpreis selber wieder bei Ihm holen.

    Beste Grüße

    David
     
  4. sepp

    sepp

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    versteh ich noch nicht ganz.
    wenn der mangel beseitigt wird, warum soll dann wieder geld zurückfliesen?
    oder - GÜ will die mängel mit den ursprünglichen fliesen beheben lassen?
    das ist ein fall für die juristen - weil
    wer hat anspruch von wem auf die wiederverlegung der von euch bezahlten fliesen.
    ihr vom gü, der gü vom fliesenleger, ihr vom fliesenleger
    innenverhältnis - aussenverhältnis
    das kann ich dir nicht beantworten

    allerdings wäre mal ein gespräche mit allen 3 sinnvoll.
    klar ist, da der fliesenleger gemurkst hat muss er auch die "teuren" fliesen wieder herstellen.
    die soll er auf seine kappe nehmen und der gü soll ihm das deutlich machen.
     
  5. DAFX

    DAFX

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    Hallo Sepp,

    ja der Fliesenleger hat sich auf ne Baustelle abgesetzt und ist für niemanden zu sprechen. Weder für den GÜ noch für uns... mehrfach probiert und nichts erreicht.

    Außerdem darf der Fliesenleger nicht mehr nachbessern, er hat es schon mehrfach probiert und nur verschlimmert. Somit soll es ja eine Ersatzmaßnahme geben.

    ABER, bei dieser ist eben nciht klar wer für den Aufpreis der Fliesen geradestehen muss:
    - Unser GÜ meint eben, wir müssten selber unser Geld vom Fliesenleger zurückfordern.
    - Wir meinen, es war sein Fliesenleger der das Material versaut hat (anders kann man es wirkllich nciht nennen), also ist es Aufgaeb vom GÜ dafür Sorge zu tragen das die gleichen Fliesen wieder an die Wand und auf den Boden kommen!

    Gruß und gute Nacht... :sleeping
     
  6. Julius

    Julius

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    Unschöne Situation.
    Das müssen die Juristen klären.

    Jetzt weißt Du wenigstens, daß es durchaus begründet ist, wenn hier im Forum stets von dieser Art der Mischbeauftragung abgeraten wird!
     
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