Garage ohne Tor

Diskutiere Garage ohne Tor im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, wir planen eine Doppel-Fertiggarage bauen zu lassen. Da wir aber nicht vorhaben dort unserer Autos zu parken, sondern...

  1. Bully

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    Hallo zusammen,

    wir planen eine Doppel-Fertiggarage bauen zu lassen.
    Da wir aber nicht vorhaben dort unserer Autos zu parken, sondern lediglich Motorräder und Fahrräder, wollen wir die Garage ohne Tor in Auftrag geben.
    Es soll nur eine etwas breitere Tür als "Einfahrt" (Eingang) dienen.
    In verschieden Gesetzestexten (Garagenverordnung, Landesbauordnung)
    ist nichts über die Notwendigkeit eines Tores zu finden.
    Ist es ohne Tor immer noch eine Garage ?? Kann man dadurch Probleme kriegen??

    Wer kann helfen ???

    Viele Grüße
    Bully
     
  2. Baumal

    Baumal

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    mit wem??
     
  3. FHolm

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    Tjaaa, jetzt muss ich lachen.

    Wir hatten in der Tat mal eine schriftliche Beschwerde der Nachbarn im Briefkasten, dass wir unser Garagentor schließen sollten. Die Garage war leer, kein Müll, Gerümpel oder sonstiges. Nur unser
    Auto stand nicht drin, wenn wir wegfuhren.
    Begründung der Beschwerde: Man schaue in ein dunkles Loch, das sei nicht sehr nett, wenn man den ganzen Tag da rein schauen müsse! :respekt

    Wir haben gelacht und freundlich darauf hingewiesen, dass wir unsere Garage offen stehen lassen werden, wenn wir nur kurz wegfahren oder es eilig haben.
    Nachts schließen wir das dunkle Loch, versprochen!

    Also stell dich schonmal auf das Gerede der Nachbarn ein .... (Habt wohl kein Geld mehr was? ... die lieben Nachbarn finden da schnell Gesprächsstoff)

    Viele Grüße,
    FH
     
  4. #4 nachttrac, 13.10.2011
    nachttrac

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    Ich empfehle dringend dennoch ein Tor einzubauen.

    1. Tor lässt sich elektrisch öffen
    2. Tor bietet auch später die Möglichkeit sperrige Dinge in die Garage zu schaffen

    Wir haben zwei Tore und daneben eine Tür. Diese war auch gedacht für Motorrad. Die Tür ist seit 2 Jahren zugesperrt.
     
  5. #5 Baufuchs, 13.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @FHolm

    In USA gibt es sog. "Gate Communtiys", da ist den Anwohnern sogar per Vertrag vorgeschrieben, dass Garagentore auch bei kurzfristiger Abwesenheit zu schliessen sind. Ausser Autos darf da in den Garagen grundsätzlich nichts abgestellt werden.

    Wusste nicht, dass es so was auch in Hannover gibt :biggthumpup:
     
  6. FHolm

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    ach Blockwarte gab es schon zu Wilhelms Zeiten, die leben immer noch ...
     
  7. Bully

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    Also es ist kein finanzieller Grund. Das wir das Tor weglassen kostet uns sogar etwas mehr.
    Es geht uns vielmehr um eine gesetzeskonforme Definition einer Garage; d.h. muss ein Tor haben ? Ja oder nein ? Und wo steht es. Es gibt nämlich gelangweilte Rentner in der Nachbarschaft die gerne andere Leute anzeigen, wenn etwas bestimmten Paragraphen nicht entspricht.
     
  8. Baumal

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    ich kenne keine gesetzliche festlegung nachder
    eine garage mit öffnung, aber ohne tor, keine garage wäre.
     
  9. #9 Baufuchs, 13.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    wie Baumal

    aber: Denk daran, dass eine bestimmte Anzahl von KfZ-Stellplätzen (ggf auch im B.-Plan festgesetzt) nachzuweisen ist.

    Ist die Garage einer der nachgewiesenen Stellplätze, dann muss ein Tor rein.
     
  10. #10 nachttrac, 13.10.2011
    nachttrac

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    @Baufuchs

    Hier würde auch eine Tür reichen:
     
  11. Baumal

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    weshalb muß dann ein tor rein?
    bei einem carport ist auch kein tor drin.
    bei einem stellplatz ohne überdachung, erst recht nicht...
     
  12. #12 Baufuchs, 13.10.2011
    Baufuchs

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    Fragesteller will keine Öffung groß wie ein Tor lassen, sondern nur eine "etwas breitere Tür" einbauen.

    Klar, dass auch eine Torbreite Öffung reichen würde.


    Erbsenzähler..:D
     
  13. #13 00imperator, 14.10.2011
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    Abseits der baurechtlichen Regelungen stellt sich hier eher ein anderes Problem:

    Was wurde bei der KFZ-Versicherung angegeben (sofern Teil- / Vollkasko)???? Wenn Garagenplatz als regelmässiger Standort angegeben wurde, dann sollte das Ding auch ein Tor haben, sonst kann bei Diebstahl, o.ä. die Versicherung sagen: Da war ja nie ein Tor!!! Das ist keine Garage!!! -> Irreführung, Vertrag unwirksam...

    Nur mal so als Überlegung...

    Ach ja, "regelmässig" heißt nicht, dass das Fahrzeug dort immer stehen muss... Regelmässig kann auch am WE sein oder so. Auch wenn das Fahrzeug vor dem HAus stand und gestohlen / aufgebrochen wurde ist der Versicherungsschutz gewährleistet. Nur wenn die dann mal mitkriegen, da ist ja kein Tor... dann isses bestimmt keine Garage mehr ;)
     
  14. Bully

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    Natürlich ist das bei der Versicherung nicht angegeben das wir eine Garage haben.
    Das wäre ja grob fahrlässig und wie gesagt Betrug.
    Ich denke so wie die Meinungen bis jetzt von Fachleuten (Architekt/Bauunternehmer) sind können wir bedenkenlos das Tor bei unserer Fertiggarage weglassen.
    Bis hier hin vielen Dank an alle Beteiligten !!
    Viele Grüße :winken
    Bully

    PS: Wenn jemand natürlich noch Einwände findet kann er gerne zu dem Thema noch kommentieren. Wir sind immer dankbar für jeden Hinweis
     
  15. #15 ThomasMD, 14.10.2011
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    Wie ich erst so nach und nach verstanden habe, will der TE nicht die große Toreinfahrt offenlassen, sondern zumauern und stattdessen nur eine Tür einbauen.

    Dann ist es aber keine Garage mehr und verliert die Privilegierung der Grenzbebauung. Wobei noch nicht gesagt wurde, ob es sich um eine solche handelt.
     
  16. #16 Baufuchs, 14.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Falsch.

    In Rheinland-Pfalz (trifft zu, wenn Wohnort Fragesteller=Bauort) sind nach § 8 (9) 3 LBO auch "sonstige Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten" in/oder ohne Abstandsflächen zulässig, sofern sie eine mittlere Wandhöhe von 3,20m einhalten und auf einer Grenze nicht länger als 12m sind.
     
  17. kike

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    a) Ist das ein notwendiger Stellplatz (Stellplatzsatzung)?
    b) Befindet sich die Garage in den Abstandsflächen?

    b) Hat sich durch das Posting von Baufuchs erledigt.
     
  18. Baumal

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    langsam hab ich auch verstanden, was er vorhat.

    das hört sich nach kellerersatzraum an.

    seinen stellplatz wird er aber immer noch nachweisen.
     
  19. Baumal

    Baumal

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    bin ja erbsenzähler.:D

    nachweisen müssen...
     
  20. Bully

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    Stellplätze hätten wir 3 zur Verfügung. Nachweisen müssen wir 1,5.
    Also wäre die Garage als Stellplatz nicht notwendig.
    Die Garage ist als Grenzbebauung geplant und hat eine Länge von 6m.
    Mit der mittleren Raumhöhe gibt es auch keine Probleme.
    Bei uns gilt die LBO von Rheinland-Pfalz wie schon richtig festgestellt wurde.
     
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