Eigentumsübergang?

Diskutiere Eigentumsübergang? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich bräuchte mal dringend Hilfe. Verfalle grad in Panik. Wir haben vor fünf Monaten ein Haus gekauft, Kaufvertrag unterzeichnet etc. Nun steht...

  1. #1 NaMa2010, 13.10.2011
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    Ich bräuchte mal dringend Hilfe. Verfalle grad in Panik.

    Wir haben vor fünf Monaten ein Haus gekauft, Kaufvertrag unterzeichnet etc. Nun steht zum 01.11.2011 die Übergabe an. Bisher waren die Verkäufer immer super freundlich und nett, doch nun ändert sich das auf einmal.

    Wir hatten mit Ihnen abgesprochen das wir bereits eine Woche früher ins Haus können, nun kam ein Anruf von den beiden älteren Herrschaften das sie es nicht einsehen würden sich wegen uns zu stressen. Wir hatten nur nett nachgefragt ob es denn möglich wäre!?! Na auf jeden Fall geht es nun nicht mehr früher. Evtl. zum 29.10. Aber nur gehen Cash.

    So nun zu meiner eigentlich Frage:

    - Zahlen Banken auch mitten im Monat aus oder immer nur zum 1. eines Monats? (sie wollen das Geld vor dem Tag der Übergabe haben, ansonsten gibt es keinen Schlüssel. Kenn es zwar so das man normal zum 1. zahlt und schon für die Renoierung rein kann, aber gut kann man nichts machen.)

    - Jetzt will ich aber auch nicht das Geld anweisen (grad wo die nun so komisch sind) und dann bei der Übergabe feststellen dass die das alles was nicht Niet und Nagel fest war abgebaut haben.

    - Dann steht noch eine Grundschuld im Grundbuch, die Zahlung soll aber an eine andere Bank gehen. Wie sieht es da mit der Austragung der eingetragenen Bank aus?
    Im Kaufvertrag steht etwas davon, dass der Notar uns die "Lastenfreistellungserklärung für alle vor oder mit der Vormerkung eingetragenen Belastungen" bestätigt. Bitte sagt das damit die Austragung gemeint ist. :(
     
  2. #2 Bankkaufmann, 14.10.2011
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    Verschiedene Dinge:
    Generell ist der Kaufpreis zum Tag x fällig. Das kann auch mitten im Monat sein. Nach dem Geldeingang ist der Kaufpreis bezahlt und Ihr erhaltet den Schlüssel.
    So steht es auch im Notarvertrag.

    Banken zahlen an jedem Tag aus für jeden Tag Geldeingang woanderst.
    Tip: Da oft KfW dabei ist dauert die Geldbeschaffung paar Tage länger. Da die Bank das Geld auch real von der KfW holt und an Euch als Käufer weiterleitet.

    Aber gut: In den meisten Fällen gibt es fremde Schulden von alten Banken des Verkäufers.

    Variante a) Der Notar kümmert sich im Vorfeld um die Löschungsbewilligungen / Lastenfreistellungen der Grundschulden der verschiedenen Banken. Liegt ihm das vor,stellt er den Kaufpreis fällig. Dann zahlen Sie an das Konto laut Kaufvertrag.

    Variante b) Sie zahlen den Kaufpreis komplett auf ein Notaranderkonto. Der Notar wickelt dann mit dem Geld das selbst ab. Handelt also selbst und überweist an die Banken die noch im Grundbuch stehen.

    Da ein Notaranderkonto teuer ist, wird oft praktiziert, dass es seitens Ihrer Hausbank - also Bank des Käufers - ein Treuhandauftrag an die alte Bank - Bank des Verkäufers - gibt.

    Treuhandauftrag lautet einfach gesagt. Bank des Käufers überweist an Bank Verkäufer Geld im Treuhandwege mit der Auflage dass die im Treuhandweg bestimmte Grundschuld bedingungslos gelöscht wird. Treuhandauftrag dauert immer ein bischen von der Zeit her.

    Da Sie den Kaufvertrag schon beurkundet haben müsste man wissen wie es ganz genau im Notarkaufvertrag steht.

    Jedoch eines sollten Sie tun: So zahlen wie es im Kaufvertrag steht.
    Bei Fragen direkt an den Notar wenden.

    Zahlen Sie nicht zum Kaufpreistermin kann der Verkäufer von Ihnen Zinsen einfordern. Müsste auch im Vertrag drin stehen.
     
  3. #3 NaMa2010, 14.10.2011
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    Schon mal danke für die Antwort.

    Wir wickeln ohne Notaranderkonto ab. Hab ich also richtig verstanden, das wir nun auf die Mitteilung des Notars warten? D
    er Notar somit mit der im Grundbuch eingetragenen Bank in Kontakt tritt, die Bank die Löschung bewilligt bzw. der Löschung, mit der Maßgabe einen Betrag X an die Bank zu zahlen, zu stimmt? Somit würden wir einen Teil des Kredites auf das Konto der Bank in der Löschungsbewilligung zahlen und den Rest auf das Konto der Verkäufer aus dem Kaufvertrag?

    Aber wenn ich das nun richtig verstanden habe, können wir auch erst in Verzug kommen nachdem der Notar uns den Kaufpreis als fällig bestätigt?

    Ich werde aber wohl noch mal beim Notar anrufen.
     
  4. #4 NaMa2010, 14.10.2011
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    Mir ist ne Frage in den Kopf gekommen. Wo liegt für mich als Käufer die Sicherheit, dass das Haus auch wirklich wie vereinbart übergehen wird. Beispiel: Wir weisen das Geld an, erbringen dann den Nachweis der Zahlung, gehen zur Übergabe und stellen dort fest dass das meiste ausgebaut wurde? Dann ist unser Druckmittel das Geld schon weg und wir müsten dann die Übergabe verweigern und hoffen dass die Verkäufer nachbessern???
     
  5. #5 githero, 14.10.2011
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    Sag mal habt Ihr den Notarvertrag überhaupt verstanden? Als Kauffrau sollte man doch in der Lage sein Verträge zu verstehen oder zumindest nach zu fragen, wenn man etwas nicht versteht?
    Deine ganzen Fragen beantwortet Dir der Notar - i.d.R. bevor man den Kaufvertrag unterschreibt. Da hier niemand weiß, was ihr konkret vereinbart habt, sind gute Ratschläge wie Stochern im Nebel. Der Bankkaufmann hat ja die grds. Möglichkeiten schon gut aufgezeigt.
    Also Höhrer in die Hand und den Notar kontaktiert! :bierchen:
     
  6. #6 Bankkaufmann, 14.10.2011
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    Ja, ich bin nun auch etwas überrascht.
    Man ist nicht auf dem Basar wo man bei Kauf von 5kg Äpfeln noch paar Cent billiger bekommen könnte.
    Eine notarielle Urkunde ist ein ganz klares Dokument.
    Der Kaufvertrag wird Ihnen doch auch mündlich in jedem Wortlaut vorgelesen.
    Im Textlaut steht auch drin, dass es keine versteckten Mängel seitens des Verkäufers gibt. Er verschweigt also nichts.
    Verschweigt der Verkäufer etwas muss man sehen was genau das war.
    Jedoch, haben Sie die Immobilie ja sicher besichtigt, ja?
     
  7. #7 NaMa2010, 18.10.2011
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    Ich habe nun mit dem Notar gesprochen. Der Kauf ist halt schon über ein halbes Jahr her. Der Notar hat zwar damals alles erklärt, wir waren uns nun aber nicht mehr sicher.

    Wir warten nun auf die Fälligkeitsmitteilung, da drin wird stehen wieviel Geld die noch eingetragene Bank bekommt und wieviel die Verkäufer. Leider kann die Fälligkeitsmitteilung noch nicht erstellt werden, da noch eine Auflage die die Verkäufer zu erfüllen haben nicht erledigt ist. Wir hoffe nun das es die Woche noch klappt, damit wir unserer Bank die Unterlagen schicken können. Wir haben noch mal mit den Verkäufern gesprochen, ich hoffe sie haben verstanden das wir erst zahlen können wenn sie die Auflage erledigen.

    Ansonsten weiß ich auch nicht was wir machen sollen. Ich meine in dem Fall das wir nicht bis zum 01.11. die Fälligkeitsmitteilung haben. Unser ganzer Urlaub und Renovierungsmaßnahmen sind ja anhand dieses Datums festgelegt (und die Zeit ist eh knapp). Aber soweit wird es hoffentlich nicht kommen (nur die Zeit rennt langsam).
     
  8. #8 Manfred Abt, 18.10.2011
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    Wir hatten auch so (aus unserer Sicht) zickige Verkäufer.

    In unserem Fall war der Makler recht aktiv, die Verkäufer etwas zu drängeln, damit es mit der termingerechten Übergabe klappt. Dürfte aber nur wenige Makler geben, die hier den Käufer so aktiv unterstützen.

    Fälligkeitsvoraussetzung dürfte doch auch eine Räumungsmitteilung sein, d.h. Erklärung, dass das Objekt besenrein geräumt (oder in dem im Vertrag vereinbarten Zustand) ist.
     
  9. Julius

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    Hoffentlich...

    Also, NaMa, was steht zu diesen wichtigen Punkten im Vertrag?

    Nur zu warten und zu hoffen ist keine sehr erfolgversprechende Strategie.
    Man sollte sich schon aktiv darum kümmern, spätestens jetzt, wo Ihr mitbekommen habt, daß es nicht reibungslos läuft wie es besprochen war...
     
  10. #10 NaMa2010, 18.10.2011
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    Wir haben den Makler bereits eingeschaltet. Er hat nun noch mal Mt den Eigentümern und dem Notar gesprochen. Die fehlenden Unterlagen werden nun eingereicht bzw. wurden es schon. Werde morgen noch einmal mit dem Notar sprechen. Den Übergabetermin haben wir nun auch festgelegt, das werde ich dem Notar dann auch mitteilen.
     
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