Kosten für komplette Bauübewachung durch Dritten?

Diskutiere Kosten für komplette Bauübewachung durch Dritten? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir werden kommendes Jahr ein Einfamilien-Fertighaus schlüsselfertig bauen lassen. Baubeginn (Aushub) ist ca. März, vorläufig geplante ENdabnahme...

  1. #1 Tom1972, 14.10.2011
    Tom1972

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    Wir werden kommendes Jahr ein Einfamilien-Fertighaus schlüsselfertig bauen lassen. Baubeginn (Aushub) ist ca. März, vorläufig geplante ENdabnahme im Oktober. Das Haus ist bereits bestellt und die meisten wesentlichen Details (Bemusterung) festgelegt. Jetzt haben wir erfahren, dass wir beruflich bedingt voraussichtlich noch vor Baubeginn für einige Jahre nach Übersee ziehen müssen. Den Hausbau möchten wir jedoch nicht stoppen. Kann uns jemand einen groben Anhaltspunkt geben, mit welchen Kosten wir rechnen müssen, wenn wir jemand professionellen beauftragen würden, der den kompletten Bau für uns beaufsichtigt? (was sicher weit über das übliche Leistungspaket einer Baubegleitung, wie sie z.B. der TÜV anbietet, hinausgeht).

    Vielen Dank für eine Antwort!
     
  2. Taipan

    Taipan

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    Ich würde so die Hälte des Honarsatzes der anrechenbaren Kosten nach HOAI verlangen.

    Allerdings bleib das Problem mit der Entscheidungsvollmacht hinsichtlich Abnahmen und wirtschaftlichen Entscheidungen. Ihr müsstet demjenigen eine sehr weitgehende Vollmacht geben, die eben auch beinhaltet Geld für Euch ausgeben zu können. Habt Ihr jemanden, der fachlich gut ist UND dem Ihr Euer Geld blind anvertraut (zeichnen in Vertretung!)

    Ich würde Eltern, Geschwister oder so einbinden und eben eine Baubegleitende Qualitätskontrolle von TÜV oder einem Verbrauchschutzbund (z.B. BSB).

    Das würde in etwa 2%-3% der Bausumme kosten und kein Fremder fällt wirtschaftliche Entscheidungen für Euch.

    Von der Haftung des Bevollmächtigten will ich mal gar nicht reden.

    Weitere Frage: Was passiert die mehreren Jahre mit Eurem Haus? Es wird sicher nicht besser vom Rumstehen. Ich würde das Grundstück behalten und nach meiner Rückkehr bauen. Dann gibts mehr fürs gleiche Geld.
     
  3. #3 ManfredH, 14.10.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Da möchte ich dem Vor-Schreiber ein wenig widersprechen.

    Zunächst: Was bedeutet denn "so die Hälte des Honarsatzes der anrechenbaren Kosten nach HOAI" ???

    Natürlich kann (eigentlich muss) man das Honorar auf der Grundlage der HOAI ermitteln, aber dazu braucht man nicht nur die anrechenbaren Kosten, sondern muss sich auch über die Honorarzone (entsprechend dem Schwierigkeitsgrad) einigen und insbesondere den genauen Leistungsumfang klären (ausschliesslich LP 8, oder evtl. noch Teilleistungen aus anderen Leistungsphasen erforderlich?) und ggf. noch Erleichterungen/Minderleistungen bzw. Erschwernisse/Zusatzleistungen gegenüber dem Normalfall kalkulieren und vereinbaren.

    Das Problem der Entscheidungen sehe ich nicht so; in Zeiten von Internet, Email, Skype etc. ist es doch kein Problem, mit Übersee zu kommunizieren; man kann heute Pläne, Bilder, Vidoes usw. einfacher ans andere Ende der Welt schicken als vor ein paar Jahren noch ins Nachbardorf.

    Eltern und Geschwister einbinden? > In welcher Weise? als Bauleiter?

    Eine baubegleitende Überwachung durch TÜV o.ä. findet meines Wissens nur stichprobenweise statt und ersetzt keine kontinuierliche Überwachung; das hat ja der TE selbst schon geschrieben.

    Und warum bekommt man in ein paar Jahren mehr für´s Geld? Ok, das Haus wäre dann neu, aber den Wertverlust könnte man ja durch Vermietung in der Zwischenzeit ausgleichen. Aber was die reinen Herstellungskosten angeht, da wird man in ein paar Jahren sicher nicht mehr, sondern weniger für gleiche Geld bekommen.
     
  4. Taipan

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    @Manfred: Wenn ich die Hoai (nach der wir immerhin abrechnen) verstanden habe, steht dort nix drin über die Erfüllung der Pflichten des Bauherren. Damit ist die geforderte Leistung frei verhandelbar. Ich schrub eben meinen Preis, den ich verlangen würde. Wie hoch der wirklich ist, hängt natürlich vom Vorhaben ab. Hätte ich schreiben sollen, ich würde dafür 12.500,00 EUR haben wollen und der Bauherr baut eine große Stadtvilla? Neee. Mit meiner Angabe kann er etwas anfangen.

    So einfach wird es mit den Entscheidungen nicht sein, viele Sachen müssen im Orginal unterschrieben sein, ich denke dabei z.B. an die Kommunikation mit dem Bauamt, welches nur der Bauherr oder ein bevollmächtigter Dritter machen kann. DAS geht nicht über das Netz. Auch müssen sicherlich Dinge bemustert werden. Eine haptische beurteilung übers Netz? Soweit sind wir noch nicht. Eine Farbechte Wiedergabe über das Netz? Einen räumlichen oder farblichen gesamteindruck über das Netz? Soweit sind wir noch nicht ....

    Die Eltern und Geschwister natürlich nicht als Bauleiter, sondern als Bauherrenersatz. Ich gehe davon aus, dass mit einem GU oder GÜ gebaut wird. Damit reicht als Hilfstellung für den Bauherren die baubegleitende Qualitätskontrolle. Diese kann auch intensiver als die üblichen 6-7 Vor-Ort-Termine sein, wird aber keine Bauleitung ersetzen können. Sie dient dem Bauherren auf Augenhöhe mit dem GU/GÜ zu agieren - Sie dient dem Bauherren als Beratung seine Pflichten als Bauherr wahrnehmen zu können. Wer anderes behauptet, weiss es nicht besser.

    Warum man in ein paar Jahren mehr fürs Geld bekommt? Regelmäßig werden die Dämmwerte für Gebäude verbessert, ohne dass der Preis für die beste verfügbare Dämmung wirklich steigt, neue Baustoffe kommen in immer dichtere Folge auf den Markt, die auch regelmäßig eine sicherere Bauasuführung ermöglichen, ohne dass damit der Preis steigt. Es werden regelmäßig neue Verfahren entwickletz, welche die Qualität am Bau steigern. Die technische Gebäudeausstattung entwicklet sich mit einem Tempo voran, dass die heute gekaufte Technik zu Ostern schon fast als veraltet gilt, ohne dass der Preis für das Gesamtpaket wirklich steigt. Deswegen bekommst Du in 5 Jahren für das gleiche Geld mehr.
     
  5. Taipan

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    Achso ich Vergaß: Ich meinte natürlich: die Hälfte aus der Tafel des §34 HOAI. Honorarzone wäre noch zu ermitteln. Man weiss ja noch nichts vom Haus.

    Und wenn Du sagst, dass das Haus in einigen Jahren teurer würde, dann hoffe ich Du vergisst die Inflation nicht.
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

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    waruuuum? :cool:
    das macht er doch schon selbst :p

    man mischt aqarell mit öl mit acrylfarbe, verschmiert den schlatz mit einem copic und
    furcht mit billiger chinaborste. ungeniessbar.

    der bauherr sucht einen vertreter seiner interessen.
    das ist kein grund, einen bbq-ler zu generalbevollmachten.
    das ist kein grund für e. unklare halb- oder viertelbeauftragung.

    es gibt für e. bauherren genug gründe, die verantwortlichkeit ganz klar in seinem interesse
    vertraglich zu regeln - d.h., an e. fachmann (hoffentlich) zu delegieren.
    wie weit die haftung mancher genossen reicht, wurde oft genug diskutiert,
    vertrag lesen .. hilft auch.

    der grosse unterschied in verschiedenen kostenansätzen beruht wesentlich auf der
    mal mehr, mal weniger erfolgreichen haftungsfreistellung des "fachmanns".
     
  7. #7 Tom1972, 15.10.2011
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    Danke

    Hallo,

    vielen Dank an alle, die Ihr so schnell geantwortet habt! Hat auf jeden Fall etwas weiter geholfen. Das Haus ist bereits beauftragt (Fertighaus schlüsselfertig, inklusive Bauleitung, Architekt etc.), Finanzierung abgeschlossen etc., so dass ein Absagen oder Verschieben des Baus nicht in Frage kommt. Ausserdem wäre das bei der derzeitigen Zinssituation auch finanziell wenig sinnvoll. Zudem haben wir keine Lust, mit dem ganzen Stress (Auswahl Bauträger usw.) in ein paar Jahren noch einmal von vorne anzufangen. Soviel zum Hintergrund...

    Eine Vertrauensperson, die uns rechtlich vertreten kann und dem wir vertrauen, haben wir. Diese wohnt jedoch auch nicht in unmittelbarer Nähe des Neubaus. Es geht also vor allem darum, jemanden zu haben, der vor allem in der "heißen Phase" des Neubaus mit einem gewissen Sachverstand hin und wieder die Baustelle besuchen, mit dem Bauleiter das notwendige besprechen, einfache Entscheidungen treffen und die wichtigeren an uns weiterleiten kann. Wenn wir bei so jemandem mit den 2-3% der Bausumme (in unserem Fall wären das ca. 10'000 EUR) rechnen könnten, würde uns das helfen.

    Noch einaml danke für alle bisherigen und noch kommende Ratschläge dazu!
     
  8. Taipan

    Taipan

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    Also ...

    Du brauchst eine "baubegleitende Qualitätskontrolle" in Intensivform. Diese findest Du, wenn Du bei der Suchmaschine Deiner Wahl den ersten Treffer anklickst und den dortigen Regionalempfehlungen folgst.

    Den ganzen Haftungskram kannst Du vergessen, da Du ja eine einen Bauherrenvertreter Deiner Wahl gefunden hast ...
     
  9. sepp

    sepp

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    sag mal, was redest du eigentlich für einen stuss?
    die haftung ist bei der objektüberwachung das A und O.
    und genau das will der fragesteller.
    einen objektüberwacher der als erfüllungsgehilfe seine interessen wahrt.
    darunter gehört das erkennen von mängeln während der ausführung, sowie die prüfung des bautenstandes zur rechnungsbegleichung .
    ist der objektüberwacher zu doof die mängel zu erkennen und gibt eine rechnung "frei", ist er ganz schnell in der haftung.
    daher -
    objektüberwachung nur mit haftpflicht. deshalb einen der ahnung von der sache hat und ein genaues leistungsbild beauftragen.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 19.10.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Werte Giftschlange, bevor Sie sich hier mit Titeln schmücken, die Ihnen gar nicht zustehen, sollten Sie mal ganz ruhig in sich gehen.
    Zu den Folgen der unberechtigten Führung des Titels "Architekt" fragen Sie doch am besten mal Ihre Frau!
     
  11. #11 ManfredH, 19.10.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Sag mal, hast du einen Kumpel bei diesem Verein? Dies ist nun schon der zweite Thread, in dem du diese Empfehlung abgibst.
     
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