Estrich, belegreif

Diskutiere Estrich, belegreif im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Guten Morgen, folgende Situation: Anfang August ist ein Estrich mit Zuschlag gelegt werden (auf Fußbodenheizung); mit Zuschlag deswegen, damit...

  1. #1 Rheinland, 15.10.2011
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    Guten Morgen,

    folgende Situation: Anfang August ist ein Estrich mit Zuschlag gelegt werden (auf Fußbodenheizung); mit Zuschlag deswegen, damit der Estrich rasch belegreif wird, da der BT schon in Zeitverzug war.
    Vor drei-vier Wochen ist das Funktionsheizen erfolgt.
    Jetzt will der Bodenleger (Parkett, geplant Ende Oktober) auch noch ein Protokoll über Belegreifheizen haben. Der Heizungsbauer hingegen hält das für völlig ungewöhnlich, da der Estrich den ganzen Sommer über bei Sommertemperaturen und guter Lüftung getrocknet ist.

    Messpunkte hat der Estrichleger übrigens nicht markiert. Ist das ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik? Es liegen aber Fotos des Heizungsbauer vor, aus denen sich Messpunkte erschließen lassen.

    Danke für Hinweise.
     
  2. #2 Achim Kaiser, 15.10.2011
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    Interessant :).
    Hat er denn die Restfeuchte des Estrichs schon bestimmt ?

    *Funktionsheizen* ist der Stresstest der Estrich/FBH-Konstruktion.
    Dabei sollen etwaige Probleme bzgl. Ausdehnungsverhalten Risse etc festgestellt werden.

    *Belegreifheizen* ist eine besondere - zusätzliche - Leistung die nur dann ausgeführt werden *kann* sofern der Estrich die notwendige Restfeuchte noch nicht aufweisst.

    Ein Anspruch auf ein Protokol auf Belegreife gibts nicht.

    Der Bodenleger hat die Restfeuchte zu prüfen und wenn die nicht passt dann wird üblicher Weise über zusätzliche Maßnahmen entschieden.

    Es scheint als ob sich der Bodenleger aus der Verantwortung drücken will ...

    Dokument mit allen relevanten Informationen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 Rheinland, 15.10.2011
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    Guten Tag,

    danke für die Antwort:

    Nein. Er hat gesagt, das Belegreifheizen müsse unbedingt erfolgen, unabhängig von der LIegedauer des Estrichs.

    Danke. Das erscheint mir auch logisch - erst schauen, was Sache ist, und dann ggf. entscheiden.

    Gruß aus dem

    Rheinland
     
  4. #4 Achim Kaiser, 15.10.2011
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    Dann scheint er Begrifflichkeiten zu verwechseln.

    Funtionsheizen - muss. Darüber gibts auch ein Protokoll.
    Belegreifheizen - kann, in Abhängigkeit der vorhandenen Restfeuchte. Da gibts kein Protokoll sondern nur Messwerte ... bis es passt.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
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