Gasherd mit Gasflasche betreiben - was beachten?

Diskutiere Gasherd mit Gasflasche betreiben - was beachten? im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Ich hoffe, das gehört zu Sanitärfragen: Ich würde in meinem neuen Reihenhäuschen gerne mit Gas (im Wok) kochen und will mir, da kein...

  1. bauer1

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    Ich hoffe, das gehört zu Sanitärfragen:

    Ich würde in meinem neuen Reihenhäuschen gerne mit Gas (im Wok) kochen und will mir, da kein Gasanschluss gelegt wird, einen Wokbrenner (Hockergaskocher) mit Gasflasche in die Küche stellen.

    Das Volumen des Raumes beträgt ca 25 m3.

    Wisst ihr, was sonst beachtet werden muss? Falls bauliche Änderungen nötig sind, wäre jetzt noch die Gelegenheit, da der Rohbau gerade fertig geworden ist.

    Und hat jemand eine Idee, was ein Einbau mit Abnahme vom Gasfachmann kosten dürfte?

    Schönen Dank schon mal vorab.
     
  2. Julius

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    Vermutlich gibts dafür noch keine Regelungen, welche die weitgehende Luftdichtheit moderner Gebäude berücksichtigen.
    Bisher jedenfalls gabs dafür - soweit mir bekannt - keine Voraussetzungen.
     
  3. #3 Achim Kaiser, 15.10.2011
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    Verbrennungsluftversorgung, max. Leistung des Herdes, Aufstellbedingungen für die Flasche, nur 1 Flasche innerhalb der Wohnung .... etc.

    Kosten sind von dem zu betreibenden Aufwand abhängig ... Größenordnung 200 bis 500 Euro je nach örtlichen Verhältnissen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. bauer1

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    Erst mal danke für die Infos. Gebrutzelt wird ohnehin nur bei geöffneten Fenster. Alles Andere ist auch nicht so tunlich, da der Bratgestank ansonsten kaum auszuhalten wäre.

    Ein Loch für den Dunstabzug soll ohnehin in die Wand, hoffe, das reicht dann aber auch mit der Belüftung.

    Werde mal die Gasspezialisten in der Umgebung hier anbimmeln.

    Wer sonst noch etwas weiß, kann sich gerne äußern.
     
  5. #5 Eumeltier, 15.10.2011
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    Hallo,

    ich dachte bislang, die Gasflasche dürfte nur außerhalb des Hauses in einem durchlüfteten Kasten an der Wand angebracht sein. Von da halt normale Verrohrung nach drinnen.

    Aber ob das stimmt, keine Ahnung.

    Gruß,
    Martin
     
  6. #6 Baldbauherr, 15.10.2011
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    Und ich dachte man darf nur maximal 11 kg Gas im Haus haben und das aber nicht im tiefsten Raum oder Keller. Aber sicher bin ich mir da auch nicht ;)
     
  7. #7 Baufuchs, 15.10.2011
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    Google mal nach "Technische Regeln Flüssiggasanlagen"
     
  8. bauer1

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    Hab ich gemacht, sieht ja hochkompliziert aus. Gilt das auch für ne einfache Flasche in der Küche? Wirkt auf mich eher nach Heizungsanlagen oder so.
     
  9. H.PF

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    Naja, 11 kg Gas reichen aus um ein Haus komplett platt zu machen...

    Und das Nachbarhaus auch direkt noch schwer zu beschädigen. Wo soll da der unterschied zu einer festen Gasanbindung sein?
     
  10. bauer1

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    Will ja nur 5 kg :-)

    "Zu Flüssiggas-Verbrauchsanlagen im Sinne dieser TRF (in Haushaltsanlagen) gehören ortsfeste Gasgeräte mit einem Nenn-Anschlußdruck von 50 mbar."

    Was soll das heißen? Die Flasche ist doch eher nicht ortsfest (im Ggs. zu einem Gastank). Und auch ein Wokbrenner lässt sich leicht verschieben. Sofern die Verbindung ein Schlauch sein könnte, ist da doch gar nichts ortsfest.

    Was sagen die Gasexperten? Es muss doch Leute geben, die mit Gasflaschen im Haus hantieren. So selten ist das doch nicht. Oder leben die konsequenterweise alle nicht mehr?
     
  11. #11 Schmitt, 16.10.2011
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    mfG. Schmitt
    :winken Doch sie leben noch.

    Nach TRF 1996 Pkt. 4

    Absatz 4.2.2
    Aufstellung von Flüssiggasflaschen mit einem Füllgewicht bis höchstens 14 kg in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen.

    Innerhalb von Aufenthaltsräumen dürfen Flüssiggasflaschen bis zu einem Füllgewicht von höchstens 14 kg aufgestellt werden.

    Absatz 4.2.2.1
    Schlafräume.

    In Räumen, die ausschließlich Schlafzwecken dienen, dürfen keine Flüssiggasflaschen aufgestellt werden.

    Absatz 4.2.2.2
    Anzahl der Flüssiggasflaschen.

    In einer Wohnung dürfen höchstens 2 Flüssigasflaschen, einschließlich entleerter, je Raum höchstens 1 Flüssiggasflasche, vorhanden sein.


    mfG. Schmitt
     
  12. H.PF

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    Ich fänd es, wenn der Brenner nicht mobil bleiben soll, aus platztechnischen Gründen praktischer wenn die Flasche draußen stehen kann...
     
  13. bauer1

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    H.PF, wenn ich die Flasche in der Küche habe, kann ich sie nach jeder Nutzung einfach zudrehen, und Ruhe ist.

    Schmitt, das können ja nicht alle Regeln zu diesem Thema sein. Sonst könnte ich mir ja problemlos so ein Teil in die Küche stellen, Wokbrenner daneben, und lost gehts.

    Kann die Installation grundsätzlich jeder Saniäterbetrieb legen, der sich auf Gas spezialisiert hat?
     
  14. H.PF

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    Bauer, ich kenne deine Küche nicht, wenn genug Platz da ist ist das doch völlig in Ordnung...
     
  15. #15 planfix, 16.10.2011
    planfix

    planfix Gast

    es gibt küchenbauer, die bieten auch gasherde mit flaschen in den unterschränken an. von daher ist schmitts darstellung schon richtig.
     
  16. H.PF

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    Ja, so wollte ich das ja auch machen.... Aber mir fehlt dann einfach der Platz.

    Die meisten Herde kann man auf Flaschengas umrüsten, die müssen oft nur umgedüst werden...
     
  17. #17 Schmitt, 17.10.2011
    Schmitt

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    Info aus einer Weiterbildungsmaßnahme, Stand Oktober 2009.

    [​IMG]

    Wenn er entsprechende Ausbildung hat, ja.


    mfG. Schmitt
     
  18. Julius

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    Im Prinzip ist das aber so!
    Wenn Du ausschließlich fabrikfertige, mobile und laienbedienbare Teile verwendest und die Mengenbeschränkung einhältst, steht dem nach meiner Kenntnis rechtlich nichts entgegen.
    Wie es in der Realität in geschlossenen modernen Neubauten aussieht (Zuluftfrage), hab ich eingangs schon angedeutet.
     
  19. #19 Skeptiker, 17.10.2011
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    Nicht nur im Prinzip ist das so, auch praktisch. Unter Einhaltung genau der von "Schmitt" zitierten Regeln habe ich jedenfalls bereits eine private Küche, eine Anrichte für Empfänge innerhalb eines Bürogebäudes und einen Gaskamin von Bauaufsicht und Feuerwehr abgenommen bekommen. :biggthumpup:
     
  20. bauer1

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    Danke, Schmitt, das ist ja interessant! Aber das Ganze müsste dann von einem Fachmann ebaut und abgenommen werden? Oder nur abgenommen werden?

    Ich meine, anderswo gelesen zu haben, dass der Gasschlauch zum Wokbrenner maximal 40 cm lang sein darf. Dann würde es ja reichen, den Brenner aufzustellen, daneben einen Strahlungsschutz zu basteln, dann die Flasche mit einem 40 cm langen Schlauch verbinden und los gehts, richtig?

    Die Flasche würde ich noch auf ein kleines Podest stellen, weil sie dann hoher steht und außerdem über der Fußbodenheizung sein würde.

    Belüftung ist kein Problem, weil sie nach jedem Kochen zugedreht wird und beim Kochen das Fenster geöffnet wird.
     
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