Abnahme des Neubaus, Gutachter beauftragen?

Diskutiere Abnahme des Neubaus, Gutachter beauftragen? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Am 1ten Nov ist nun Abnahme bzw. Übergabe der schlüsselfertigen Neubauwohnung. 3 Stadtvillen, je 7 Wohnungen pro Haus. Eine erste...

  1. stefor

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    Hallo!

    Am 1ten Nov ist nun Abnahme bzw. Übergabe der schlüsselfertigen Neubauwohnung. 3 Stadtvillen, je 7 Wohnungen pro Haus. Eine erste Eigentümerversammlung hat bereits stattgefunden.

    Wir haben ja 5 Jahre Garantie, aber auf was? Sollte bei der Schlüsselübergabe auch jemand vor Ort sein, der Mängel sofort notiert? Ich denke, dass nicht alles im Nachhinein geltend gemacht werden kann, schließlich kann man ja auch meinen WIR haben es selbst verursacht (wenn Malerarbeiten nicht korrekt ausgeführt wurden, usw).

    Obwohl wir keine Eigenleistung erbringen mussten, bin ich inzwischen ÜBELST genervt, dass man 4 Mal die Woche vor Ort sein muss, damit die verdammten Handwerker die Arbeiten auch so ausführen wie man es haben will, bzw. überhaupt mal in die GÄNGE KOMMEN!

    MfG
     
  2. #2 ecobauer, 15.10.2011
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    Am 1. November ist gesetzlicher Feiertag!
    Da wird üblicherweise nix übergeben!! - Mal zum Grundsätzlichen!
    Für die Abnahme würde ich mit allen Eigentümer gemeinsam einen Bausachverständigen zum Abnahmetermin hinzuziehen. Wird für jeden dann günstiger!
     
  3. #3 ManfredH, 16.10.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Garantie hast du schon mal gar nicht, sondern vermutlich 5 Jahre Gewährleistung bzw. Mängelhaftung.
    Unterschied? > google

    Geltend machen kannst du alles und wann immer du willst... die Frage ist, ob du einen berechtigten Anspruch hast.
    Grundsätzlich ist es so, dass sich mit der Abnahme die Beweislast umkehrt, d.h. dass für Mängel, die NACH der Abnahme reklamiert werden, die Beweislast bei dir liegt.

    tolle Ausdrucksweise, fördert sicherlich die Motivation der Forumsteilnehmen (auch viele Handwerker dabei), dir mit Auskünften weiterzuhelfen :konfusius
     
  4. #4 wasweissich, 16.10.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast


    tja , was soll man da sagen ....

    wenn du nicht in der lage bist , deinem vertragspartner klar zu machen , wie du was gerne hättest , damit er die handwerker (seine vertragspartner ) entsprechend zu instruieren vermag , sind nicht die :shades :irre :p handwerker schuld ......

    die nächste frage ist , ob er das überhaupt will .........
    ;)
     
  5. stefor

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    Danke für die Antworten und sorry dass ich mich im Ton vergriffen habe :(

    Die Abnahme der Wohnung ist nun für den Samstag, 29ten Okt geplant. Ich habe mich hier im Forum und per Google versucht schlau zu machen und merke, dass ein Sachverständiger wohl am sinnvollsten ist. Vorallem wenn man bedenkt, dass bei uns zuerst Parkett gelegt und erst dann der Maler reingeht (da es nun zügig gehen muss).

    Ich bin mir auch nicht sicher in wieweit ich dem Architekten bzw. Bauleiter trauen kann. Dieser wird schließlich von der Immovation (Verkäuferpartei) bezahlt, ist er dann nicht geneigt Mängel in der Wohnung (Außenanlagen sind ja noch lang nicht fertig und stehen garnicht zur Abnahme) zu verschweigen?

    Ansonsten, wo sucht man einen Sachverständigen am besten (Architektenbüros?)? Sehe dass der TÜV bzw. DEKRA es auch anbietet
     
Thema: Abnahme des Neubaus, Gutachter beauftragen?
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