Sockelabdichtung zu welchem Gewerk?

Diskutiere Sockelabdichtung zu welchem Gewerk? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Gemeinde, unser Bau zieht sich immer weiter voran, aber die Nerven werden dafür auch immer weniger. Jetzt stehen wir mit unserem...

  1. #1 Baufix1977, 16.10.2011
    Baufix1977

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    Hallo liebe Gemeinde,

    unser Bau zieht sich immer weiter voran, aber die Nerven werden dafür auch immer weniger.

    Jetzt stehen wir mit unserem GU vor der Frage zu welchem Gewerk denn die Sockelabdichtung gegen Bodenfeuchte gehört.

    Daher auch unsere Frage, gehört sie zum Gewerk Außenputz/Fassade oder zum Gewerk Außenanlagen?

    Ist für uns natürlich eine Kostenfrage, je nachdem zu welchem Gewerk die Sockelabdichtung gehört steht der GU in der Pflicht oder auch nicht.

    Für Eure Antworten sind wir jetzt schon dankbar.

    Liebe Grüße
    Baufix
     
  2. Yilmaz

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    Sie haben doch schlüsselfertig gekauft? Ob mit oder ohne außenanlagen ist es die sache von GU.
     
  3. #3 Baufix1977, 16.10.2011
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    Schlüsselfertig wurde nicht gekauft, haben gewisse Eigenleistungen rausgenommen.

    Eigenleistungen liegen bei Dachdämmung, Dachinnenverkleidung, Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Außenanlagen.

    Das heißt also, wenn GU Keller, Mauern, Putzarbeiten und sämtliches ausführt, gehört da die Sockelabdichtung schon mit dazu und hat mit den Außenanlagen garnichts zu tun?
     
  4. Yilmaz

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    Die Sockelabdichtung ist unter bzw. auf der fassadenbekleidung. Mit außenanlagen hat das nicht zu tun.
     
  5. #5 Baufix1977, 16.10.2011
    Baufix1977

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    Super, genau die Antwort auf die wir gewartet hatten.

    GU dachte nämlich uns verarschen zu können.

    Hier sein Text dazu:

    Vorschlag Sockel / Außenputz:

    Zum Gewerk Außenanlagen / Gartengestaltung gehört die Leistung Sockelabdichtung gegen Bodenfeuchte. Die Sockelabdichtung wird dann angebracht, wenn genau feststeht, wie nun das Gelände um das Haus endgültig angefüllt wird. Ich denke das ist bei Ihnen relativ leicht festzulegen.

    Vorschlag: Wir machen für Sie die Sockelabdichtung bis ca. 5 cm über Lichtschachtniveau. Dafür streichen wir den Sockel nicht. Ein Sockelanstrich ist eh am sinnvollsten, wenn die Außenanlagen weiter fortgeschritten sind. (Ansonsten würde er nur verschmutzen)

    Einverstanden ?


    Aber jetzt dank dem Forum wissen wir ja, was zu tun ist.
     
  6. Yilmaz

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    Diese bemerkungen/vereinbarungen haben weder fachlich noch rechtlich ihre richtigkeit.
     
  7. #7 ecobauer, 16.10.2011
    ecobauer

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    Ich habe den Eindruck, dass da etwas durcheinander gebracht wird.
    Der GU versteht offensichtlich unter Sockel den oberen erdberührenden Teil der Außenmauern bzw. des Putzes, der üblicherweise als Sockelputz ja auch angebracht wird.
    Das hat dann aber nix mit der Kellerabdichtung zu tun, die er ja bis 5 cm über das Niveau der Lichtschächte anbringen würde.
    Der darüber liegende Teil, der dann noch abzudichten wäre, kann ja erst festgelegt werden, wenn ihr wisst, in welcher Höhe letztlich das Geländeniveau liegen wird. Bis knapp darunter wird dann der Sockel noch abgedichtet, darüber natürlich nicht!
    Den GU konkret fragen, dann ist das sicher zu klären.
    Im Übrigen ist es leider heute Usus, dass die GU und GÜ bei Neubauten ohne Keller, den Bauherrn für die Sockelabdichtung in die Pflicht nehmen!
     
  8. #8 Baufix1977, 17.10.2011
    Baufix1977

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    Der Generalunternehmer ist bekannt, dass bis OK Lichtschacht angefüllt wird.
    Somit sollte es ja komplett seine Aufgabe sein?
     
  9. #9 wasweissich, 17.10.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    was hat auch der gärtner/pflasterer mit der dichtheit des gebäudes zu tun ?
     
  10. #10 ecobauer, 18.10.2011
    ecobauer

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    Darum geht es den GÜ/GU/BT ja eigentlich auch nicht. Vielmehr soll doch der Bauherr dafür sorgen, dass das Gebäude unten dicht ist. Damit sind die AN doch fein raus!
     
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