Besteht bei meiner Heizungsanlage noch eine Gewährleistung?

Diskutiere Besteht bei meiner Heizungsanlage noch eine Gewährleistung? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Bei mir wurde im September 2008 eine Wärmepumpenanlage von Heliotherm installiert. Es besteht ein Wartungsvertrag. Im Juli diesen...

  1. Keen

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    Hallo,
    Bei mir wurde im September 2008 eine Wärmepumpenanlage von Heliotherm installiert. Es besteht ein Wartungsvertrag.

    Im Juli diesen Jahres wurde die gesamte Heizungsanlage aus dem Kellerbereich in das Erdgeschoss verlegt. Fragt nicht warum, aber durch die Klimaänderung oder Kosmische Strahlung konnte die Heizung nicht im Keller bleiben, es besteht ständig die Gefahr das der Keller mit Wasser vollläuft.

    Nun das nächste Desaster, der Interne Kreislauf der Wärmepumpe ist undicht.

    Meine Konkrete Frage, muss ich die Reparatur bezahlen oder besteht hier noch ein Gewährleistungsanspruch?

    Im Bauvertrag steht:

    Wird ein Wartungsvertrag mit dem ausführenden AN abgeschlossen, gelten vier Jahre Gewährleistung auf alle durch uns erbrachten Bauleistungen. Des Weiteren gelten die Garantiebestimmungen der einzelnen Hersteller.

    Könnte es sogar ein versteckter Mangel sein?
    3 Jahre läuft jetzt die Heizanlage, man könnte meinen eine Heizung sollte länger halten.
     
  2. #2 ecobauer, 16.10.2011
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    Da die Wärmepumpe ja keine Bauleistung ist, gilt die Garantie des Herstellers.
    Etwas anderes wäre es, wenn der Lieferant der Wärmepumpe im Vertrag drin stehen hätte, dass bei Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem autorisierten Fachbetrieb die Garantie auf z.B. 5 Jahre verlängert wird.
    Einfach mal genau nachlesen und den Lieferanten der Wärmepumpe anfragen!
     
  3. Julius

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    Wer hat die Verlegung angeordnet?
    Wer ausgeführt?
    Wer bezahlt?
     
  4. Keen

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    Meinst du mit dem Lieferanten den Hersteller oder den Fachbetrieb?
     
  5. #5 ecobauer, 16.10.2011
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    Der Hersteller steht nach deutschem Recht für seine Produkte gerade, und das nach gesetzlich definierten Regeln.
    Der Lieferant oder Fachbetrieb oder GU/GÜ/BT können die Herstellergarantie jedoch im Rahmen einer Gewährleistung erweitern. In manchen GÜ-Verträgen ist das so geregelt, dass bei Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem autorisierten Fachbetrieb sich die Gewährleistung für Mängel an der Sache - hier die Wärmepumpe - auf z.B. 5 Jahre verlängert.
     
  6. #6 ecobauer, 16.10.2011
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  7. Keen

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    Wer hat es angeordnet? Im Grunde ich selber, oder indirekt die Versicherung, wenn man ein Schaden kommen sieht, ist man doch verpflichtet den Schaden abzuwehren um nicht den Versicherungsschutz zu verlieren.

    Ausgeführt hat es ein Subunternehmen der Fachfirma die auch die Anlage installiert hat.

    Bezahlen musste ich es selber, leider.
     
  8. Julius

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    Ich hätte erwartet, daß sich ein Betriebswirt mit diesem Thema etwas besser auskennt...
    Stimmt. Und das bedeutet: Keine Gewähr, außer im engen Rahmen der Produkthaftung.

    Können Sie? Das wird den Hersteller aber freuen...
    Vor allem hat jener Vertragspartner erstmal überhaupt die gesetzliche Mängelgewährleistung zu übernehmen!
     
  9. #9 ecobauer, 16.10.2011
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    Julius, sorry, aber da liegste genau schief!
    Lies mal meinen Link!
    Es ist genau die Gewährleistung, die sich aus gesetzlich definierten Regeln ableitet.
    Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers!
    Und die Regelung gibt es tatsächlich in Verträgen, dass der Verkäufer ein Garantieversprechung unter genau definierten Bedingungen abgibt, die über die gesetzlich geregelte Gewährleistung hinausgeht!
    Damit wird auch gerne mal hin und wieder geworben!
     
  10. Keen

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    Was heißt das nun in meinem Fall? Gelten die 4 Jahre Gewährleistung der Fachfirma? Oder die 2 Jahre Garantie des Herstellers.

    Im Bauvertrag steht nur:

    Wird ein Wartungsvertrag mit dem ausführenden AN abgeschlossen, gelten vier Jahre Gewährleistung auf alle durch uns erbrachten Bauleistungen. Des Weiteren gelten die Garantiebestimmungen der einzelnen Hersteller.
     
  11. #11 ecobauer, 16.10.2011
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    Die rechtliche Frage bleibt, ob eine Wärmepumpe eine Bauleistung ist!
    Daher mit der Fachfirma reden und vortragen, was anliegt mit dem Hinweis auf die Gewährleistung! Wobei wohl klar ist, dass du den Nachweis bringen musst, dass die Undichtigkeit schon von Anfang an "eingebaut" war.
    Ansonsten einfach mal nachfragen, ob die das als Folge des Umzugs der Wärmepumpe nicht wieder dicht machen!!
     
  12. Julius

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    Nein!
    Du liegst hier schief.

    Denn der Fragesteller hat gar keinen Vertrag mit dem Hersteller. Daher gibts keinerlei Grundlage für gesetzliche Ansprüche aus Mängelgewährleistung an diesen.
    Es können solche Ansprüche nur an den Verkäufer gerichtet werden (z.B. Heizi, GU oder BT).

    Eine (beliebig ausgestaltete) Garantie kann der Hersteller (und auch der Verkäufer) natürlich trotzdem gewähren.
     
  13. Keen

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    Theoretisch könnte es durch den Umzug undicht geworden sein, Erschütterung durch den Transport oder ähnlich, aber das wird die Firma abstreiten, die möchte ja auch Geld verdienen.
     
  14. #14 Jürgen V., 17.10.2011
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    Nö braucht die gar nicht abstreiten!
    Dadurch das du den Auftrag des umbauens gegeben hast liegt das RISIKO bei DIR. Es sei denn du hast den Auftragvergeben mit.

    Die WP ist erschütterungsfrei umzubauen.:irre
    Nach umbau gehen alle Undichtigkeiten der WP auf Kappe des AN.

    Wenn im Zuge eines standortwechsels hier die WP, irgendetwas undicht wird ist es deine Geldbörse die belastet wird.

    Wenn dein Kumpel dein Auto abholen soll, mit deinem Einverständnis, der fährt ne Beule rein, wer zahlt wohl die Beule?

    Womit sich wieder die Frage stellt, was wurde beauftragt, was wird Geschuldet.

    Nur mM.
     
  15. #15 Achim Kaiser, 17.10.2011
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    Gewährleistung des BT´s besteht auf den ursprünglichen Leistungsumfang.

    Die Anlage wurde unter Einsatz der vorhandenen Geräte örtlich verlegt und umgebaut. Diese Aktion fällt nicht unter den Gewährleistungsanspruch des ursprünglichen Anlagenersteller.

    Nach 4 Jahren liegt die *Beweislast* dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Abnahme vorhanden war beim Bauherrn.

    Der WP-Hersteller, der ursprüngliche Hzb und der BT werden den Mangel nicht anerkennen - bauseitig verursacht und in der Folge selbst zu bezahlen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  16. Keen

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    Der Fehler wurde Heute gefunden, an einer Lötstelle hat sich ein Riss gebildet, Materialermüdung.
     
  17. bernix

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    tja...diese verdammte kosmische Strahlung kriegt aber auch alles klein....:biggthumpup:
     
  18. Keen

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    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
     
  19. Eric

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    Sachverhalt ist unklar. Keen versteht halt nicht, worauf es ankommt.

    Ecobauer ist aber erst Recht am " Schwimmen ".

    Ansatz wäre hier:


    Die Lieferung und der Einbau einer Wärmepumpe ist ein Werkvertrag. Deren Umbau war ebenfalls ein Werkvertrag. AN des Werkvertrages war die " Fachfirma ". Also haftet sie für etwaige Mängel bei der Erstlieferung und beim Umbau.

    Ansprüche aus dem Werkvertrag verjähren grundsätzlich erst 5 Jahre nach Abnahmen. Hier ist eine Regelung mit 2 und 4 Jahren angesprochen, die es so nur in der VOB/B gibt. Keen dürfte Verbraucher sein. Also wäre die Frage, ob mit ihm die VOB/B überhaupt wirksam vereinbart werden konnte. Das wäre nach §§ 305 ff BGB nur dann der Fall, wenn er die Geltung der VOB/B gefordert haben sollte. Wahrscheinlich nein. War wahrscheinöich wieder so ein Depp, der immer noch meint, einem Verbraucher die VOB/B aufdrücken zu können.

    Ist aber auch egal, weil gewartet wird und selbst bei Geltung der VOB/B die 4 Jahre noch nicht um sind.

    Er hat die WP irgendwann in 2008 abgenommen. Verjährung also selbst nach VOB/B irgendwann in 2012.

    Lese gerade: Materialermüdung, also Mangel und damit Haftung des " Fachunternehmers ".
     
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