Lieferung falsche Farbe für Pflasterung

Diskutiere Lieferung falsche Farbe für Pflasterung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Bei dem Händler sollte das mit Umtausch gehen. Lieber jetzt ein paar Euro, als Tausende vor Gericht. Sprich mal mit jemand anderem,...

  1. Lebski

    Lebski Gast

    Bei dem Händler sollte das mit Umtausch gehen. Lieber jetzt ein paar Euro, als Tausende vor Gericht.
    Sprich mal mit jemand anderem, Abteilungsleiter o. ä.
     
  2. Julius

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    Vorher beim Hersteller klären, ob es die erwähnten schwarzen überhaupt (noch) gibt!

    Daß es sehr ungeschickt war (und auch nicht üblich) bei Lieferung ungeprüft zu unterschreiben und gar noch zu bezahlen, ist Dir inzwischen hoffentlich klar.
    Es gibt aber Leute, die müssen jene Erkenntnis mit Lehrgeld deutlich über 1k€ bezahlen...
     
  3. #23 Hangflor, 18.10.2011
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    Farbbezeichnungen

    So wie ich dass hier sehe hatt außer dir selber kein einziger die Farbbezeichnung schwarz oder mittelgrau genannt oder erwähnt. Jeder sprach immer von der Farbe anthrazit. Übrigens auch der betreffende Hersteller hatte und hat niemals von schwarze Pflastersteine in seinem Sortiment. Betonpflaster in anthrazit wird unter Verwendung von schwarzer Betonfarbe hergestellt. Aber rauskommen wird niemals ein schwarzer Stein. Da ist immer noch jede menge andere Farbgebende Zuschläge und auch grauer Zement mit drin der den Beton maximal anthrazit werden lassen kann.
     
  4. #24 Sparky, 18.10.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18.10.2011
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    Hallo rundum,

    tja, was soll ich sagen? einmal zu meiner Entschuldigung: Ich bin seit etwa einem Jahr Hausbesitzer, habe ein etwa 30 Jahre altes Haus gekauft und dementsprechend muss jetzt einiges renoviert/modifiziert werden.

    Habe vorher in meinem Leben nie mit solchen Dingen zu tun gehabt, das ist auch der Grund warum ich mich hier in diesem Forum "herumtreibe".

    Eines habe ich bisher aber schon gelernt: Die Leute vom Bau sind eine ganz besondere Spezies, nicht immer "feine Leute".

    Nochmal zu meinem Anliegen.

    Beweisführung: Der von mir bestellte Stein ist immernoch beim Händler zu besichtigen, so wie ich ihn bestellt habe.
    So wie er geliefert wurde gibt es bei dem Händler garkeinen Stein, den hat der schlichtweg garnicht.

    Insofern ist Beweis erbracht, dass der Fehler nicht von mirselbst ausgelöst worden sein kann.

    Aber jetzt kommt der Knackpunkt, auch dem Händler kann kein Verschulden nachgewiesen werden, denn der hat nichts weiter gemacht als den Stein den er vor 5 Jahren vom Hersteller zur Ausstellung gelegt hat weiter zu verkaufen. Der Stein wird vom Händler nicht auf Lager gehalten, sondern auf Bestellung von geliefert.

    In seinem Katalog gibt es diesen Stein halt nur in diesem anthrazit, weiss und gelb.

    So, wer hat jetzt die A...karte?

    Der Hersteller weil er die Produktion verändert hat?
    Der Verkäufer weil er diese Information nicht weiter gegeben hat?
    Ich, weil ich als letztes Glied der Kette sowieso immer die Rechnung zahlen muss?

    Ich sehe schon worauf es hinausläuft.....

    Herzlichen Dank für euer aller Hilfe.

    Ich merke schon, daß ich euch noch öfter brauchen werde....

    Gruß
     
  5. Julius

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    Das steht zu befürchten.

    Aber dann solltest Du Dich mit derartigen Pauschalfreundlichkeiten etwas zurückhalten... ;)
    Zum Problem:
    Bitte mal den Hersteller schriftlich (unter Beifügung von Fotos) um eine Stellungnahme!
    Daß Stücke einer Mustertafel "zufällig" ganz besonders schön herauskommen, dann aber Mengenlieferungen nicht annähernd dieses Niveau erreichen, ist leider eine Unsitte, die ab und zu mal vorkommt. :shades
     
  6. Sparky

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    Du brauchst dich an meinen Posts nicht zu beteiligen

    Warum? daran ist nichts zu beanstanden.

    Sowas nennt man dann: "Artikel entspricht nicht den angegebenen Eigenschaften" und ist beklagenswert.
    Daß sowas, wie du sagst, ab und zu mal vorkommt, kenne ich in meiner Branche nicht, das bestätigt wieder nur meine Aussage, daß es in der Baubranche auch "weniger feine Leute" gibt.

    Aber als Endverbraucher brauche ich mich garnicht an den Hersteller zu wenden, denn mit dem habe ich keinen Vertrag.
    Mein Ansprechpartner ist ausschliesslich der Verkäufer. Irgendwelche Mängel hat selbiger gegenüber dem Kunden zu vertreten.
    Der Verkäufer hat dem Hersteller gegenüber auch eine ganz andere Position und Rechte.

    Meine Rechte beruhen einzig auf dem Kaufvertrag mit dem Händler und nur dem gegenüber kann ich reklamieren.

    Auf jeden Fall werde ich mein Anliegen mal der Geschäftsleitung des Händlers schildern und eine Stellungnahme abwarten.
    Danach werde ich entscheiden was zu tun ist.

    Gruß
     
  7. #27 wasweissich, 18.10.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wieso ist ein verkäufer ein passendes beispiel für die baubranche ??

    da hast du irgendwie einen denkfehler , hätte ich gesagt ........
     
  8. #28 loennermo, 18.10.2011
    loennermo

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    Mit PIN oder per Unterschrift? Bei Unterschrift ist die Kohle noch nicht futsch. ;)
     
  9. #29 Siedler, 19.10.2011
    Siedler

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    Mit geht´s grade ähnlich.
    Die gelieferten Pflastersteine sind zwar im Prinzip die richtigen, allerdings hat die Farbe mit der im Prospekt überhaupt gar nichts zu tun.
    Auch die von mir besichtigten verlegten Steine sehen von der Farbe total anders aus.
    Aussage des Aussendienstlers des Herstellers: die Steine sind so in Ordnung. Die Farbe kommt immer anders raus. Damit müsse man leben.
    Der Kauf von Pflastersteinen schein also ein reines Lotteriespiel zu sein. Die Hersteller sichern sich ab, indem sämtliche Farbabweichungen als "in der Toleranz" anzusehen sind. Um die Steine anschauen zu können, muß die Palette geöffnet werden und somit entfällt das Rückgaberecht. Selbst originalverpackte Paletten werden nur mit einem Abzug von 20% des Kaufpreises zurückgenommen.

    Gruß
     
  10. Uwe!

    Uwe!

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    Rechtlich korrekt. Aber rehctlich hast Du gegen den Verkäufer ja vermutlich auch keine Chance! Und Kulanz kann Dir auch der Hersteller gewähren, also den Versuch wäre es allemal wert!

    PS: Ich hab diesen Weg erst kürzlich bei einem Dachstein bzw. Scheefanggitter Hersteller versucht. Muss gestehen, ich bin da auch abgeblitzt. Aber würde es trotzdem wieder so machen! Auch dei Hersteller sollen merken, wenn die Kunden unzufrieden sind.
     
  11. roro

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    Wobei Anthrazit eine "gemeine" Farbe ist.
    Ich habe bei meiner Böschung anthrazitfärbige Stein verwendet. Das Foto zeigt an Stein aus der selben Lieferung, einmal nass und einmal trocken.

    [​IMG]
     
Thema: Lieferung falsche Farbe für Pflasterung
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  1. gabionensteine falsch geliefert

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  2. falsche farbe von Pflastersteinen

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