Eigentumswohnung - Dachdämmung

Diskutiere Eigentumswohnung - Dachdämmung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob ich mit dieser Frage hier richtig bin. Wenn nicht bitte verschieben .... Frage: Ich möchte mir...

  1. sarkas

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    Hallo,

    bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob ich mit dieser Frage hier richtig bin.
    Wenn nicht bitte verschieben ....

    Frage:
    Ich möchte mir eine Eigentumswohnung als Geldanlage kaufen und stehe kurz vor dem Abschluss.
    Die Wohnung ist im 4. OG und darüber ist nur der Dachboden, der separat zum Ausbau verkauft werden soll.
    Dieser Dachboden hat bis dato keinerlei Dämmung. Gem. aktueller EnEV wird in absehbarer Zeit wohl eine Zwischensparren-
    bzw. (und) Aufsparrendämmung erforderlich werden.

    Wenn dieser Dachboden (von wem auch immer) ausgebaut wird, ist mit Sicherheit der Ausbau einiger Gauben nötig,
    welche in punkto Dämmung einen Mehraufwand (Mehrkosten) darstellen würden.
    Ist nun für die Dachdämmung der Käufer des auszubauenden Dachbodens verantwortlich,
    die Eigentümergemeinschaft oder beide.

    Daraus ergibt sich noch eine Frage:

    Kann dieser potentielle Käufer, für den Fall, dass die ETG zahlen oder "mit"zahlen muss, auf diese sofortige Dämmung bestehen.
     
  2. #2 ReihenhausMax, 18.10.2011
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    Laß im Zweifelsfalls lieber eine Fachanwalt die Teilungserklärung prüfen
     
  3. sarkas

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    Hm - hätte ja sein können, dass dies klar geregelt ist.
     
  4. #4 githero, 18.10.2011
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    Wie Max schon schrieb hängt das davon ab, was wie geteilt wurde.

    Freunde von uns hatte ein ähnliche Situation. Die haben das noch "auszubauen Dach" nachträglich selbst erworben und dort selbst gedämmt (ohne, dass die Gemeinschaft damit blastet wurde).
     
  5. sarkas

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    Was wie geteilt wurde hab ich ja schon beschrieben. (das war ja nicht die Frage)

    Das Haus hat 10 Eigentumswohnungen, wovon ich eine im 4. OG kaufen will.
    Der Dachboden wird zum Selbstausbau von zwei weiteren ETW's angeboten, findet aber derzeit und wohl aufgrund des sehr hohen
    Ausbauaufwandes keinen Käufer. Somit heißt die klare Teilung, das 4. OG gehört mir und das Dachgeschoss gehört momentan
    noch dem bisherigen Besitzer, der das über eine Imm.-Firma vertickt.

    Drum nochmal mit copy und paste die gestellte Frage:
    "Ist nun für die Dachdämmung der Käufer des auszubauenden Dachbodens verantwortlich,
    die Eigentümergemeinschaft oder beide."


    ... und ich werde den Teufel tun und rund 300 m² Zwischensparrendämmung auf meine Kosten durchführen
     
  6. #6 ReihenhausMax, 18.10.2011
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    Anderes Beispiel zur Klärung:
    Bei unserer ETW ist jeder selber für die Fenster verantwortlich, das kann aber
    auch Gemeinschaftseigentum sein und dann bist Du dabei, wenn einer neue
    Fenster braucht. Ob Änderungen daran immer notariell festgehalten werden müssen,
    kann ich Dir leider auch nicht sagen (bei uns wollte einer, daß die Fenster
    Sache der Gemeinschaft sind, wurde aber abgelehnt).
     
  7. #7 Konrad29, 18.10.2011
    Konrad29

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    Es gibt einfach viel zu viele Regelungsmöglichkeiten, als dass sich die Frage für Deinen Einzelfall erklären ließe. Du wirst wohl um die juristische Beratung beim Anwalt h nicht herumkommen.
     
  8. #8 githero, 19.10.2011
    githero

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    Nein, das hast Du eben nicht. Die Frage ist schlicht und ergreifend, ob das Dach dann Teil der Wohnung(en) über Dir ist oder weiterhin Gemeinschaftseigentum bleibt. Und daher musst Du in die Teilungserklärungen gucken.
     
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