10% Sicherheitseinbehalt, Fertigstellungsgarantie - Verständnisfrage

Diskutiere 10% Sicherheitseinbehalt, Fertigstellungsgarantie - Verständnisfrage im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, wir sind grad am Verhandeln des 10%igen Sicherheitseinbehalt von jeder Abschlagszahlung mit unserer Baufirma, als eine...

  1. Green

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    Hallo Zusammen,

    wir sind grad am Verhandeln des 10%igen Sicherheitseinbehalt von jeder Abschlagszahlung mit unserer Baufirma, als eine Fertigstellungsgarantie.

    Nach unserem Verständnis, ziehen wir von jeder Abschlagszahlung 10% ein, packen diese auf ein Seperates Konto und Zahlen dem Bauunternehmer diesen Betrag nach Endabnahme zurück.

    Er formuliert jetzt folgenden Satz, der nach unserem Verständnis ihn jedoch berechtigt den Sicherheitseinbehalt bereits vor Endabnahme einzufordern.

    Sprich, "Baufirma XY" zeigt an, der Bau ist Fertig und hält die Hand auf.
     
  2. bemi

    bemi

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    Man kann eine Endabnahme auch vorher machen, wenn die Baufirma zb nur den Rohbau macht, dann hat man noch Restarbeiten zb Durchbrüche schliessen.
    bemi
     
  3. Green

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    Gut, jedoch schreibt er ja "Vertagsobjekt"
    Und wenn das Haus wie im Vertrag vereinbart gebaut wurde, ist es ja für ihn Fertig und er kann die 10% einfordern ohne dass die Endabnahme stattgefunden hat?
     
  4. #4 ManfredH, 20.10.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Meistens werden bei einer Abnahme Mängel festgestellt - mal mehr, mal weniger, mal harmlose, mal grössere. Die Abnahme ist aber (sofern sie nicht aufgrund erheblicher Mängel verweigert wird) trotzdem "erfolgt".
    Ich würde deshalb nicht "nach erfolgter Abnahme", sondern "nach Abnahme und vollständiger Mängelbeseitigung" schreiben.
     
  5. #5 Baufuchs, 20.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    "spätestens mit Fertigstellung" ist ein früherer Zeitpunkt als der Abnahmezeitpunkt und sollte dehalb nicht so vereinbart werden.

    Sinn des Sicherheitseinbehalts ist es sicherzustellen, dass das Objekt vertragsgemäß -also im wesentlichen mängelfrei" hergestellt wird.

    Diese Mängelfreiheit wird aber erst mit der Abnahme geprüft/festgestellt.

    Verschärfte Fassung ist die von ManfredH beschriebene.
     
  6. Green

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    Dann hab ichs richtig aufgefasst.
    Dank Euch...
     
  7. #7 Manfred Abt, 20.10.2011
    Zuletzt bearbeitet: 20.10.2011
    Manfred Abt

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    meines Achtens gehen in diesem Thread Vertragserfüllungssicherheit und Gewährleistungssicherheit durcheinander.

    Gem. Eingangsfrage gehts euch doch um eine Fertigstellungsgarantie, also erst einmal kein unmittelbarer Zusammenhang mit Mängeln sondern die Sicherheit, dass er euer BV zu Ende bringt. -> Vertragserfüllungssicherheit

    da macht ein %-Bezug auf die einzelnen Abschlagsrechnungen keinen Sinn sondern nur eine Vertragserfüllungssicherheit als %-Betrag der Auftragssumme. Und da das mehr ist wird das dann in der Regel über Bürgschaft und nicht durch Einbehalt geregelt.

    • Beispiel: 100.000 €
    • Vertragserfüllungsicherheit 5 % = 5.000 €
    • erste Rechnungssumme 12.000 €
    • Auszahlung, wenn keine Bürgschaft vorliegt: 12.000 € - 5.000 € = 7.000 €
    • diese gilt dann bis zur Bestätigung der Mängelbeseitigung nach Abnahme
    Regelablauf der (formalen) Abnahme:
    • BU meldet Fertigstellung und bittet um Abnahme
    • Abnahme erfolgt als einseitige Willenserklärung des BH, hier ist es ein bissel blöd für den BU, wenn der BH die Abnahme einfach nicht macht, obwohl der BU ein Anrecht darauf hätte, evtl. kommt daher der Gegenvorschlag des BU
    • Mängelbeseitigung nach Abnahme
    • BU meldet, dass Mängel beseitigt sind
    • Bauüberwachung bestätigt, dass Mängel beseitigt sind
     
  8. #8 RMartin, 20.10.2011
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    Also ich kenne das schon, dass man das von jeder Abschlagsrechnung entspr. einbehält (wenn keine Bürgschaft vorliegt) und nicht die gesamte Vertragserfüllungssicherheit von der ersten Rechnung. Allerdings natürlich von der Auftragssumme.
    Erhöht sich diese dann, erhöht sich auch die Gesamtsumme der Vertragserfüllungssicherheit.

    Wie soll das denn bei größeren Aufträgen laufen?! Dann erhält die Firma ja mit der ersten Rechnung evtl. kein Geld?!
     
  9. #9 Baufuchs, 20.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Manfred ich glaube, du machst da einen Gedankenfehler.

    Es geht bei einer Vertragserfüllungssicherheit nicht darum, dass der BU das Objekt "irgendwie fertigstellt", sondern darum, dass er es "vertragsgemäß" erstellt.

    Das bedeutet aber gleichzeitig, dass das Objekt "im wesentlichen mängelfrei" erstellt ist, denn nur dann ist es vertragsgemäß.

    Ein Zusammenhang mit Mängeln besteht also schon und daher hat die Rückzahlung auch erst nach Abnahme zu erfolgen.

    Recht gebe ich dir darin, dass der 10% Einbehalt von Abschlagszahlungen als Vertragserfüllungssicherheit keinen Sinn macht, denn die 10%-ige Sicherheit muss von Anfang an in voller Höhe gegeben sein.

    Ergo: Dafür Vertragserfüllungsbürgschaft.

    @RMartin
    Selbst das BGB schreibt vor, dass, sofern der BU Abschlagszahlungen fordert, vor der ersten Zahlung vom BU eine Sicherheit in Höhe von 5% zu stellen ist.

    Damit Geld fliesst, werden Vertragserfüllungssicherheiten daher auch meist durch Bürgschaften gestellt.
     
  10. #10 Manfred Abt, 20.10.2011
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    deshalb ja normalerweise über Bürgschaft und nicht durch Einbehalt.
     
  11. #11 Baufuchs, 20.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So isses.:winken
     
  12. #12 Manfred Abt, 20.10.2011
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    und Baufuchs, Gedankenfehler gabs nicht aber schlecht formuliert und Hinweis trotzdem gut, ich hab noch ein Wörtchen eingefügt!
     
  13. #13 Reinsch, 20.10.2011
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    Inwieweit ist den ein Mangel-behaftetes Bauwerk Fertiggestellt ,wenn bei der Endabnahme Mängel auftreten ?
    Hier dürfte auch der Umfang der Mängel entscheidend sein.Somit denke ich das der Fertigstellungstermin erst nach der Abnahme erfolgt.Evtl. noch fehlende Leistungen stellen ja auch einen Mangel dar .
     
  14. Green

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    Nach kurzer Verhandlung mit Baufirma da sich diese weigert den folgenden kurzen und knappen Satz so zu aktzeptieren,

    da sie Angst haben, dass wir das Haus nicht abnehmen, obwohl wir ja dazu verpflichtet sind, haben wir uns jetzt auf eine Umformulierung geeinigt.


    Damit sollten wir leben können, oder haben wir etwas übersehen?
     
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