Kostenberechnung LP3 - Abweichungen

Diskutiere Kostenberechnung LP3 - Abweichungen im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, welche Möglichkeiten hat der Bauherr wenn im Zuge der Baumaßnahme massive Abweichungen zur Kostenberechnung für einzelne Gewerke aus LP3...

  1. #1 netweb5, 22.10.2011
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    Hallo,

    welche Möglichkeiten hat der Bauherr wenn im Zuge der Baumaßnahme massive Abweichungen zur Kostenberechnung für einzelne Gewerke aus LP3 vorliegen (Ausschreibungsresultat >100% gegenüber Kostenschätzung)?

    Besten Dank für die Antworten
     
  2. Idlab

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    da kann doch der arme architekt nix dafür, das ihr so viele "extra wünsche" hattet und dann auch noch die preise so gestiegen sind :Brille !


    schau doch mal in meine alten posts.
    wir hatten zum glück einen für uns guten vertrag und haben das ganze projekt eingestampft. (hab neulich unseren archi auf nem fahrrad gesehen, nicht mehr im 5 BMW):D
     
  3. #3 netweb5, 22.10.2011
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    Nun... wir befinden uns leider schon in der Bauphase und es stellt sich heraus, dass die Angebote nicht zur Kostenberechnung aus LP3 passen.

    Das es nicht immer Punktelandungen geben kann ist sicherlich offentlich, aber Anweichungen von >100% sind aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Zumal die Mehrkosten für ein einzelnes Gewerk z.Z. >30.000 € liegen, ohne dass wir etwas gegenüber der ursprünglichen Planung verändert hätten
     
  4. #4 Baufuchs, 22.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Toleranzrahmen bei Kostenschätzung liegt bei 30%.

    Über mögliche Maßnahmen/Schadenersatzforderungen berät ein im Architektenrecht erfahrener Anwalt.
     
  5. #5 BitteDanke, 22.10.2011
    BitteDanke

    BitteDanke

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    Willkommen in der Realitaet...
     
  6. Idlab

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    übrigens, sind die genau so schwer zu finden wie "gute" architekten.

    klären dich dann aber auch spätestens beim dritten treffen über das rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf :biggthumpup:

    und das beste, schau mal in deine rechtsschutzversicherung und staune.
    würde mich nicht wundern wenn dort diese streitfälle ausgeschlossen sind.
    also, spar schon mal für den nächsten "experten", der dich dann gegen den anderen "experten" den du schon bezahlt hast, vertritt.
    viel spaß und alles wird gut :e_smiley_brille02:
     
  7. Idlab

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    Überhöhte Kosten

    Die so genannte Baukostenüberschreitung ist der häufigste Grund für Streitigkeiten zwischen dem Bauherren und seinem Architekten.

    Wird das Haus teurer als geplant, sollte sich der Bauherr an folgende zwei Regeln halten:

    Regel 1: Keine übereilte Kündigung
    Bei Streit mit dem Architekten sollte der Bauvertrag nicht übereilt gekündigt werden. Sonst kann es sein, dass der Bauherr später eine Rechnung vom Architekten bekommt, die es "in sich hat": Er kann dem Bauherrn nämlich nicht nur geleistete Arbeiten in Rechnung stellen, sondern eventuell auch Schadensersatz für entgangenen Gewinn oder für beantragte Leistungen, die nicht mehr ausgeführt wurden, verlangen. Rechtstipp: Erst die eigenen Rechte klären - gegebenenfalls durch Beratung eines Rechtsanwaltes - und dann aktiv werden.

    Regel 2: Das müssen der Bauherr hinnehmen:
    Grundsätzlich gilt: In den meisten Fällen wird der Hausbau teurer als geplant. Wie viel Prozent dem Bauherrn zuzumuten sind, das sieht die Rechtsprechung nicht immer einheitlich: Mal werden 16, mal 29 und manchmal sogar 58 Prozent als zulässig erachtet. Im Einzelfall hängt es davon ab, wie konkret der Kostenrahmen vorgegeben war.

    Unter Umständen muss aber auch der Architekt für die Mehrkosten haften. Grundsätzlich schuldet er dem Bauherrn nämlich eine zutreffende Beratung über die voraussichtlichen Baukosten (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.11.2004, Aktenzeichen: VII ZR 128/03). Bei drohender Kostenüberschreitung muss er darauf "engmaschig" hinweisen. Sonst hat er eventuelle Mehrkosten zu tragen, soweit hätte günstiger gebaut werden können. (Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 07.02.2002, Aktenzeichen: 8 U 10/01).

    Rechtstipp: Klären Sie den Kostenrahmen so genau wie möglich. Ebenso gut können Sie mit dem Architekten auch einen Festpreis vereinbaren. Gibt es Streit um einzelne Punkte des Vertrages, sollte ein Anwalt zu Rate gezogen werden. Als Fachmann ist er in der Lage, die Rechte des Bauherrn wahrzunehmen und seine Interessen zu vertreten.
     
  8. #8 susannede, 23.10.2011
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    Hi netweb5,

    was für eine intelligente Frage, hmmm, Du bist ja auch hauptberuflich Bauherr.
    Ich hoffe wenigstens, da sind schon ein paar Berufsjahre dabei.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Kostenberechnung

    Entwurfsplanung und gewerkebezogene Kosten ? Hah !
    Schön, wenn man / frau das kann...
    Vorgesehen ist was anderes. Siehe link.
    Ansonsten sind das Äpfel-Birnen-Vergleiche, deren Kostenfortschreibung nicht - und so wie hier schon von niemand -nachvollzogen werden kann.

    Erst lesen, dann verstehen und dann vielleicht noch mal neu und konkreter fragen.

    Ansonsten hier dem Club der Klageweiber betreten (oder Urschrei-Therapie).
     
  9. #9 Baufuchs, 23.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Susannede

    Was mokierst du dich über die Berufsangabe "Bauherr"?

    Deine eigene ist auch nicht besser.

    @Fragesteller:

    Lass dich nicht kirre machen.
     
  10. #10 susannede, 23.10.2011
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    Meine trifft aber zu.

    Ansonsten, lieber Manfred, ich verstehe schon Dein Interesse, den kostenschätzenden und -berechnenden Archis ans Bein zu...
     
  11. #11 ManfredH, 23.10.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Auf jeden Fall hat susannede völlig recht, wenn sie auf den Unterschied zwischen gewerke- und bauteilbezogener Kostenberechnung hinweist.

    Ausserdem ist im Eingangsposting nur etwas über deutliche Kostenabweichungen bei einzelnen Gewerken zu lesen. M.E. kommt es doch primär darauf an, dass die Gesamtsumme stimmt; wenn das der Fall ist, wären doch Abweichungen bei den Gewerken rel. egal.
    Deshalb Frage an netweb5: Wie gross ist denn die Abweichung der Gesamtsummen?
     
  12. #12 susannede, 23.10.2011
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    So isses.

    Aber, ich habe jedenfalls so ein Bauchgefühl, der Faden ist eher "zum Unmut klagen", denn zur konkreten Fallbetrachtung geeignet.

    Können sie auch nicht, jedenfalls nicht zur KB aus Lph 3 - Äpfel und Birnen.

    Daher ist Manfred Frage zur voraussichtlichen Überschreitung der Gesamtkosten wichtig.
    Und vielleicht mal ein paar Detailangaben, wo hier die Kosten so gewaltig hochgetitscht sind.

    (Lass mich raten: Rohbau, Gründung)
     
  13. #13 susannede, 23.10.2011
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    Nachtrag:

    In diesem Forum sind auch einige Architekten unterwegs, die in ihrer Freizeit kostenlos (und manchmal richtig sinnvoll :D ) hier helfen.

    Daher wäre es sicher auch angebracht, nicht jedem Fragesteller zu erlauben, sein kleines, persönliches Unglücks"häuflein" und seine daraus resultierende Generalvorverurteilung eines ganzen Berufsstandes, hier völlig unkommentiert "abzusetzen". :konfusius
     
  14. #14 Baufuchs, 23.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wo bitte liest Du aus dem Text des Fragestellers eine "Generalvorverurteilung eines ganzen Berufsstandes "?
     
  15. Idlab

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    @ susannede

    genau !!!


    eine zensur ist schon lange überfällig !

    wo kommen wir denn hin, wenn hier jeder über die glanzleistungen von "experten" berichten kann.:mauer
    :respekt
     
  16. #16 susannede, 23.10.2011
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    Siehe Idlab.

    Kommentar, nicht Zensur ...
     
  17. #17 netweb5, 23.10.2011
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    Liebe Braufrau, schön dass sie einen Goldesel im Keller sitzen haben und nicht auf Kosten zu achten haben. Leider ist dies nicht bei allen der Fall und daher erachte meine simple Frage durchaus für relevant.

    Die Frage nach Berufserfahrung ordne ich eher mal ihrer Streitlust zu, anstatt sich konstruktiv zu unterhalten. Somit steigert man sicherlich das Ansehen, dieses ansonsten sehr hilfreichen Forums, nicht. Aber vielleicht ist dies ja ihre Intention, damit sie dann ihre "kostbare" Freizeit nicht mehr opfern müssen ( ich gehe mal davon aus, dass sie zumindest ein paar Kröten als Kauffrau verdienen...)...

    @manfredh
    Das Argument der Gesamtkosten ist sicherlich nachvollziehbar, jedoch liegen wir zur Zeit mit den Gesamtkosten > 30% und soll dann der Bauherr tatsaechlich hoffen, dass die ausstehenden Ausschreibungen die Kohlen aus dem Feuer holen?

    Und nein, Kostenvoranschlag ist bei den Gewerken Dach, Fenster, Zimmerei und sanitär teurer. Rohbau ist ok.
     
  18. #18 Thomas B, 23.10.2011
    Thomas B

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    Persönlich und grundsätzlich (also ohne auf geltende Rechtsprechung durch deutsche gerichte eingehen zu wollen!) halte ich Kostenabweichungen, die im zweistelligen Prozentbereich aufschlagen für schlichtweg unzumutbar! Dies, sofern diese ursächlich nicht in Änderungen in der Größe und Ausstattung usw. zu verorten sind, sondern auf reine Fehleinschätzung beruhen. Natürlich weiß ein Planer nicht vorab, wo genau die Kosten für die einzelnen Gewerke landen werden. Daher heißt es ja auch Kostenschätzung und nicht Kostenfixierung o.ä.! Abweichngen sind also durchaus normal...mal kostet ein gewerk mehr als vorab gerechnet, eines kommt günstiger. Im Idealfall gelcieh sich alle Abweichungen aus und man landet exakt beim geschätzten Preis. Das ist natürlich fast ausgeschlossen. Abweichungen wird es fast immer geben. Und die meisten werden über und nicht unter der KS liegen. Eine Ursache hierfür sind in der Tat auch Preissteigerungen! Da entwirft und schätzt man ein Projekt und erst Monate später gehen die Ausschreibungen raus. Klar, daß hier Preissteigerung möglich sind.

    Preisliche abweichungen, die im zweistelligen %-Bereich lliegen sind aber aus meiner Sicht unvermittelbar. Da will Jemand ein Haus bauen, spart, finanziert, man rechnet und rechnet...der A. sagt: Kostet ca. 250.000 und am Ende sind es dann 300.000. Das geht einfach nicht! So etwas kann Familien ruinieren oder zumindest finanziell in arge Bedrängins bringen. So etwas halte ich für gänzlich unverantwortilich, unabhängig davon wie Gerichte urteilen.

    Thomas
     
  19. Idlab

    Idlab

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    Thomas, das man so etwas noch mal lesen darf. danke !

    kann mich deinen worten nur anschließen, somal keiner ein "punktlandung" erwartet.

    nun zurück zur frage, was soll er tun ?

    außer wie beschrieben, den nächsten "experten" zu bezahlen und hoffen das er einen guten vertrag hat ?
     
  20. #20 ManfredH, 23.10.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ich stimme Thomas absolut zu.

    Aber:

    Mögliches Alternativszenario:

    A. sagt: Kostet ca. 300.000 und B (oder der Nachbar, Kumpel von B.) sagt: Kann nicht sein, darf doch niemals soviel kosten, xyz hat das gleiche Haus für 200.000 gebaut, der A. setzt die Kosten doch nur so hoch an, damit er ein dickes Honorar bekommt...

    Kürzlich hatte ich Interessen nach einem positiven Erstgespräch beim zweiten Treffen eine grobe - aber m.E. durchaus in der richtigen Grössenordnung liegende - Kostenangabe gemacht.... "wir überlegen uns das nochmal in Ruhe und melden uns dann wieder"... nie wieder von Ihnen gehört.

    Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich will damit weder einer vorsätzlich zu niedrigen Kostenaussage das Wort reden, noch behaupten, dass es im vorliegenden Fall so wäre.... aber trotzdem auch mal auf diese andere Seite der Medaille hingewiesen haben.
     
Thema: Kostenberechnung LP3 - Abweichungen
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