Frage zum EEWärmeG

Diskutiere Frage zum EEWärmeG im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Forum, wir, die Eigentümer eines neuen 3-Familienhauses, haben eine Frage zum EEWärmeG: Wir hatten unseren Bauträger und...

  1. #1 Bernd123, 23.10.2011
    Bernd123

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    Hallo Forum,

    wir, die Eigentümer eines neuen 3-Familienhauses, haben eine Frage zum EEWärmeG:

    Wir hatten unseren Bauträger und Vertragspartner bei Abnahme um eine Kopie des Energieausweises gebeten. In diesem Energieauweis ist auf Seite 3 vermerkt, das die Einhaltung de EEWärmeG erfüllt wird durch den Einsatz einer Solaranlage zur Trinkwassererwärmung von mindestens 20,4 qm (aus 0,03 x Nutzfläche von 678,8). Tatsächlich haben wir aber nur 3 Kollektoren mit je 2,37 qm Bruttofläche auf dem Dach.

    Wie sollen/können wir damit umgehen?
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Energieausweis und Baubeschreibung bzw. Bau-IST vergleichen.

    Wurden keine Ersatzmaßnahmen realisiert, dann wäre das ein Mangel der zu korrigieren wäre.

    Einfach den BT um Klärung bitten. Entweder er hat eine plausible und nachprüfbare Begründung, oder er muss nachrüsten.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Bernd123, 29.10.2011
    Bernd123

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    Danke für die Info. Der BT hat nun geantwortet: Er will sich nun mit dem Aussteller des Energieausweises besprechen und versichert gleichzeitig dass weitere Solarzellen keinen Nutzen hätten und die Anlage für das Haus richtig dimensioniert ist.

    Ich bin jetzt erst recht verwirrt. Denn am Energieausweis kann man m. E. nichts ändern. Sowohl der in die Rechnung eingehende 1. Parameter (3%) als auch die Nutzfläche des Hauses als 2. Parameter ist gegeben und auch so korrekt.

    Dass weitere Solarzellen keinen Nutzen haben liegt am Speicher, der nur 400 l hat. Es handelt sich immerhin um ein 3-Familienhaus mit über 650 qm Nutzfläche.

    Grüße
     
  4. #4 Baufuchs, 29.10.2011
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    Baufuchs Gast

    Das dumme am ErneuerbareEnergienWärmegesetz ist, dass es auf den Nutzen gar nicht ankommt.

    Die Anforderungen gelten nur dann als erfüllt, wenn 0,4 m² Kollektorfläche je m 2 Nutzfläche nachgewiesen werden.

    Fazit: So wie jetzt gebaut werden die Anforderungen nicht erfüllt. Wenn aber Erfüllung zugesichert bzw. gefordert, dann ist Jetzt-Zustand mangelhaft.
     
  5. #5 Alfons Fischer, 01.11.2011
    Alfons Fischer

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    Durch die drei Kollektoren wird die Anforderung nach EEWärmeG rechnerisch zu etwa 35% erfüllt.
    Es wäre gut möglich, dass die Anforderungen nach EEWärmeG dennoch erfüllt werden. Zum Beispiel, wenn nach Energieausweis die Anforderungen nach EnEV um etwa 10% (also 2/3 der Anforderung nach EEWärmeG, Anlage zum EEWärmeG, Nr. VI)) unterschritten wären.
    Oder es wird vielleicht ein Holz-Kaminofen/Kachelofen genutzt (Anlage zum EEWärmeG, Nr. II), der auch einen gewissen Anteil bringen kann. Oder eine Lüftungsanlage mit WRG vorhanden ist (Anlage zum EEWärmeG, Nr. IV Nr. 2).
    Oder das Haus ist an ein Fernwärmenetz angeschlossen, kann u.U. auch ein Nachweis sein.

    Die einzelnen Maßnahmen dürfen nach EEWärmeG) nämlich addiert/kombiniert werden (§8 EEWärmeG: Kombination).
     
  6. #6 Bernd123, 01.11.2011
    Bernd123

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    Danke für die interessante Antwort. Woran bzw. an welcher Stelle des Energieausweises kann man denn erkennen ob die Anforderungen nach Enev unterschritten sind?

    Wir wissen nur, dass

    - die Hülle aus Porotonsteinen 30 cm gebaut ist
    - keine zusätzliche Dämmung da ist
    - kein Fernwärmeanschluß da ist
    - in allen 3 Wohnungen keine Öfen o.ä. genutzt werden
    - keine Lüftungsanlagen mit WRG installiert sind
    - keine Erdwärme genutzt wird

    Wir befürchten, dass hier auf Kosten der Käufer gespart wurde. Ich frage mich nur wie man auf diese Weise überhaupt eine Baugenehmigung bekommt.
     
  7. Julius

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    Wirklich ein BT?

    Warum kauft man so ne Ganzbillichwillich-Hütte überhaupt?

    Wurde das Konzept vorher nicht durch eigenen Fachmann beurteilt?
     
  8. #8 Baufuchs, 01.11.2011
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    Baufuchs Gast

    Bei deiner 30er Wand Pororton brauchst Du dir keine Gedanken machen, ob die Anforderungen EnEv im Sinne von "Erneuerbare Energien braucht es nicht" unterschritten wurden.

    Baugenehmigung gibts, weil EnEv Nachweis erst bei Baubeginn einzureichen ist. Wenn dann da keiner reinguckt und nur abheftet, läuft es so wie bei euch.

    Fazit:
    Kollektorfläche ist zu klein um ErneuerbareEnergienWärmegesetz zu erfüllen.
     
  9. #9 Bernd123, 01.11.2011
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    Danke Baufuchs,

    "Bei deiner 30er Wand Pororton brauchst Du dir keine Gedanken machen, ob die Anforderungen EnEv im Sinne von "Erneuerbare Energien braucht es nicht" unterschritten wurden." Ich nehme an Du meinst, dass damit die EnEv nicht eingehalten werden, richtig?


    "Baugenehmigung gibts, weil EnEv Nachweis erst bei Baubeginn einzureichen ist. Wenn dann da keiner reinguckt und nur abheftet, läuft es so wie bei euch." Ja, offensichtlich genau so gelaufen, und jetzt? Was können wir tun?

    Grüße
     
  10. Julius

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    1) nein, das schrieb und das meinte er nicht

    2) einen eigenen Fachmann mit der entgeltlichen Prüfung der Sachlage (Vertrag, Bauantrag, EnEV-Nachweis, tatsächliche Ausführung) beauftragen

    P.S.
    Steht das "Dilp." für "Das ist leider passiert"...? :mega_lol:
     
  11. #11 Bernd123, 01.11.2011
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    Steht das "Dilp." für "Das ist leider passiert"...? :mega_lol:[/QUOTE]

    stimmt - woher weißt du ...
     
  12. #12 Alfons Fischer, 02.11.2011
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    Vielleicht hat man sich auf Nr. II Nr. 1 zur Anlage des EEWärmeG und fordert den Einsatz von gasförmiger Biomasse. Also den Bezug von Biogas aus dem öffentlichen Gasnetz. Ähnlich Ökostrom.
    Nach §5 Abs. 2 EEWärmeG wären nach den bisher bekannten Angaben damit rund 20% Biogas-Anteil nötig.
     
  13. #13 Alfons Fischer, 02.11.2011
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    Macht also 7.11m² Kollektorfläche. Dies halte ich für ein 3-Familien-Wohnhaus für etwas knapp dimensioniert. :Brille
     
  14. #14 Bernd123, 02.11.2011
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    Trifft auch nicht zu.
     
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