Eingeschossige Bauweise in Schleswig Holstein

Diskutiere Eingeschossige Bauweise in Schleswig Holstein im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, eine Bitte vorweg: Die freundlichen User, die hier im Forum immer nur wenig hilfreiche Kommentare geben und ständig darauf...

  1. Ostsee

    Ostsee

    Dabei seit:
    08.01.2011
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Vertrieb
    Ort:
    Scharbeutz
    Hallo zusammen,

    eine Bitte vorweg:

    Die freundlichen User, die hier im Forum immer nur wenig hilfreiche Kommentare geben und ständig darauf hinweisen, dass man einen Planer fragen kann, mögen bitte gleich weiterklicken.
    Mir ist bewußt, dass ich als Laie keine Bauplanung durchführen kann und dies Fachleuten überlassen sollte.
    Wir haben nicht vor ein Haus selber zu bauen, sondern werden alles brav von Fachleuten planen und ausführen lassen. Die nachfolgende Frage dient zu unserer Orientierung und soll uns ermöglichen in einem Fachgespräch die richtigen Fragen stellen zu können und eigene Irrwege oder falsche Hoffnung helfen zu verhinden.

    So, nun zur Frage:

    Wir möchten ein Haus in einem Wohngebiet mit eingeschossiger Bauweise errichten lassen.

    Die GRZ liegt bei 0,35 und das Grundstück hat knapp 600qm.

    Insgesamt möchten wir ca. 200qm Wohnfläche erreichen.

    Das EG soll Außen-Abmessungen von ca. 12x11m bekommen, man könnte ggf. noch einen Meter in beide Richtungen erweitern.

    Dachneigung muss mind. 35° betragen.

    Die Firsthöhe liegt bei max. 9m laut B-Plan.

    Um ermitteln zu können ob unsere Wunschvorstellung realistisch sind und ob die Grundfläche sinnvoll ist, suche ich nun nach einer Berechnungmöglichkeit für das OG.

    In Schleswig-Holstein gilt, soweit ich weiß, ein Verhältnis von 4:3 von EG:OG.
    Luftraum etc. zählt dabei zur Fläche mit dazu, somit kann man nicht besonders viel tricksen.
    Ab welcher Raumhöhe fängt in SH die Grundfläche in welchem Verhältnis an zu zählen?

    Gibt es z.B. etwas wie:

    Unter 1,x m zählt die Fläche nicht
    Zwischen 1,xm und 2,xm zählt die Fläche zu 50%
    Ab 2,xm zählt die Fläche zu 100%

    ?

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe

    Ostsee
     
  2. #2 Baufuchs, 23.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Aus Bauordnung Schleswig-Holstein:

    Fazit:

    Es ist die Grundfläche des DG (nicht EG) für die Berechnung maßgeblich.
    Es ist die gesamte Grundfläche des DG (also auch Flächen unterhalb von h= 1,00m) in Ansatz zu bringen

    Musst also so rechnen:

    Gesamte Grundfläche DG (ab Außenkanten Mauerwerk) berechnen
    Ermitteln an welcher Stelle die Höhe von 2,30m (OK Fußboden bis OK Dachhaut) liegt, damit die "2,30m Fläche" ermitteln und ins Verhältnis zur Grundfläche DG bringen. Ist diese "2,30m Fläche" größer als 75% der Grundfläche, ist das DG ein Vollgeschoss.
     
  3. Ostsee

    Ostsee

    Dabei seit:
    08.01.2011
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Vertrieb
    Ort:
    Scharbeutz
    Ach ja, noch ein Nachtrag. Angesichts immer dicker werdender Dämmung, wo wird die Messlatte angelegt? An der Innenseite des Daches, also an der Zimmerdecke/-schräge oder an der Oberkante Dachpfanne?
     
  4. Ostsee

    Ostsee

    Dabei seit:
    08.01.2011
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Vertrieb
    Ort:
    Scharbeutz
    Ok, hat sich mit der Antwort überschnitten, Danke !
     
  5. #5 Baufuchs, 23.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Steht alles in meinem Beitrag

    = Außenkante Mauerwerk bzw. wenn WDVS Außenkante Dämmung
    = Oberkante Dachhaut

    Nachtrag zur Frage nach GRZ:

    GRZ gibt den Anteil der Grundstücksfläche an, der mit Gebäuden/baulichen Anlagen überbaut werden darf.

    In deinem Fall 0,35x600 = 210 m², das geplante Haus von 11x12 belegt davon 132 m².
     
  6. #6 wasweissich, 23.10.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen.

    heisst dachpfanne :D
     
  7. #7 Baufuchs, 23.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wieso? Dachhaut kann auch Zinkblech/Kupfer o.ä. sein :konfusius
     
  8. Ostsee

    Ostsee

    Dabei seit:
    08.01.2011
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Vertrieb
    Ort:
    Scharbeutz
    Nun ist mir doch noch eine Frage dazu eingefallen.

    Ausschlaggebend für eine große Grundfläche ist bei uns u.a. ein zusätzliches Raumbedarf in Form eines Büros.

    Wenn ich dieses Büro nun als Anbau an das Haus setze und als Fläche mal 20qm ansetze, kann ich dann diese zusätzliche Fläche bei der Berechnung des Verhältnisses EG zu OG mit verwenden?

    Bei meiner Hausfläche von 13,5m x 10,5m komme ich dann auf eine Kniestockhöhe von 1,06m ohne Anbau und 1,67m mit Anbau. Damit würde das Investment in einen Anbau das gesamte OG deutlich aufwerten.

    Kommt natürlich noch darauf an, was uns der Bauträger dann dafür abknöpfen will ;)
     
  9. Ostsee

    Ostsee

    Dabei seit:
    08.01.2011
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Vertrieb
    Ort:
    Scharbeutz
    Im B-Plan steht etwas von Nebengebäuden, diese kann man dann auch mit begrüntem Flachdach ausführen. Kann der besagte Anbau auch als Nebengebäude durchgehen oder müsste ich mich dann auch der 35° Dachneigung unterwerfen?
     
  10. #10 wasweissich, 23.10.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :p;)

    in SH mögen die das blechzeug nicht :D
     
  11. #11 Baufuchs, 23.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Ostsee

    Meinen 1. Beitrag noch mal lesen.

    Das EG ist für die Berechnung der 1-geschossigkeit uninteressant. Es geht um das Verhältnis Grundfläche DG zu H= 2,30m im DG.

    Büroanbau ist kein Nebengebäude.
     
  12. Ostsee

    Ostsee

    Dabei seit:
    08.01.2011
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Vertrieb
    Ort:
    Scharbeutz
    Nun hab' ich es kapiert :) Danke für die Geduld :)
     
  13. Ostsee

    Ostsee

    Dabei seit:
    08.01.2011
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Vertrieb
    Ort:
    Scharbeutz
    Nun bin ich auf noch eine Bemerkung im B-Plan gestoßen, dort heißt es:

    Dachaufbauten und -einschnitte sind bis max. 1/3 der zugehörigen Trauflänge zulässig. Zum Ortgang muss ein Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden.

    Ich bin nun am überlegen, ob wir einen Giebel setzen.

    Wenn ich eine Trauflänge von 13 Metern habe, dann kann ich max. einen 4,3m breiten Giebel ins Konzept aufnehmen lassen. Der Abstand von 1,5m zum Ortgang ist kein Problem

    Wie verhält sich der Giebel nun in Bezug auf die 2,3m Geschichte im DG?

    Wenn ich die Gesamthöhe des Giebels auf 2,295 cm setze, dann dürfte der ja nicht meine 3/4 Bilanz beeinflussen, oder?
     
  14. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
Thema: Eingeschossige Bauweise in Schleswig Holstein
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. geschossigkeit schleswig holstein

    ,
  2. eingeschossige bauweise schleswig holstein

    ,
  3. eingeschossige bauweise schleswig-holstein

    ,
  4. 1 geschossige bauweise schleswig holstein,
  5. vollgeschoss sh,
  6. berechnung der Geschossigkeit schleswig holzstein,
  7. berechnung geschossigkeit schleswig-holstein,
  8. eingeschossige bauweise,
  9. eingeschossig bauen Schleswig-Holstein,
  10. wie wird die dachterrasse zur berechnung des staffelgeschosses schleswig holstein,
  11. berechnung staffelgeschoss schleswig holstein,
  12. staffelgeschoss bei eingeschossiger bauweise,
  13. geschossigkeit schleswig holstein außenwände dg,
  14. geschossigkeit ermitteln sh,
  15. eingeschössig schleswig holstein,
  16. berechnung geschossigkeit,
  17. geschossigkeit sh,
  18. wie berchne ich die geschossigkeit in Schleswig-Holstein,
  19. geschossigkeit schleswig holstein#,
  20. schleswig holstein eingeschossige bauweise,
  21. baurecht schleswig holstein eingeschossig,
  22. lbo schleswig holstein eingeschossig,
  23. berechnung grundfläche baurecht sh,
  24. eingeschossige bauweise tricks
Die Seite wird geladen...

Eingeschossige Bauweise in Schleswig Holstein - Ähnliche Themen

  1. Eingeschossige Bauweise

    Eingeschossige Bauweise: Hallo, wir haben heute ganz kurzfristig die Zusage für einen Bauplatz in unserer Traumgegend bekommen und könnten heute Abend unterschreiben. Da...
  2. Eingeschossige Bauweise Stadtvilla

    Eingeschossige Bauweise Stadtvilla: Guten Morgen zusammen, ich habe mich in diesem Forum angemeldet, weil ich gerne etwas geklärt haben möchte. Es lässt mir keine Ruhe! :) Wir...
  3. Eingeschossige Bauweise umgehen mit Wintergarten (Staffelgeschoss)?

    Eingeschossige Bauweise umgehen mit Wintergarten (Staffelgeschoss)?: Hallo, in einem sehr alten Thread hatte ich von der Möglichkeit gelesen, wie man eine vorgeschriebene eingeschossige Bauweise mit etwas...
  4. Bebaubarkeit in bestehendem Wohngebiet ohne B-Plan, §34

    Bebaubarkeit in bestehendem Wohngebiet ohne B-Plan, §34: Liebe Forumsmitglieder, mit Genuss und Interesse lese ich inzwischen seit über zwei Jahren Beiträge in diesem Forum. Meist mit großem Interesse...
  5. Definition "eingeschossige Bauweise"

    Definition "eingeschossige Bauweise": Hallo zusammen, die Frage vereinfacht dargestellt: Kann ich unter dieser Prämisse: "Es gilt die eingeschossige Bauweise. Das bedeutet, dass...