Energieverordnung

Diskutiere Energieverordnung im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Bei Wikipedia steht: Früher wurden die Ablesewerte einzelner Wohnungen oder Räume zusätzlich mit einem sogenannten Lageausgleichfaktor...

  1. #1 mamasue, 27.10.2011
    mamasue

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    Bei Wikipedia steht:

    Früher wurden die Ablesewerte einzelner Wohnungen oder Räume zusätzlich mit einem sogenannten Lageausgleichfaktor beaufschlagt, um Nachteile z. B. durch schlechtere Wärmedämmung im Dachgeschoss auszugleichen. Nach der Einführung der Heizkostenverordnung sind Lageausgleichsfaktoren in Deutschland nicht mehr zulässig. Der Ausgleich muss jetzt z. B. über eine niedrigere Miete erfolgen.

    Hätte man dann jetzt das Recht auf eine niedrigere Miete bei einer Dachgeschosswohnung die im letzen Jahr 1000,-€ Heizkostennachzahlung hatte? Oder beruht es nur auf Kulanz des Vermieters?

    Danke erstmal... mamasue
     
  2. R.B.

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    Wieso? Du hast doch erst den Mietvertrag unterschrieben, und es finden sich sicherlich auch vergleichbare Wohnungen deren Miete teurer ist.

    Und zur Erinnerung, eine NACHZAHLUNG bei den Heizkosten sagt noch gar nichts aus. Oft werden bei Vermietung die Nebenkosten aus historischen Werten abgeleitet, und somit zu niedrig angesetzt. Da bleibt eine Nachzahlung nicht aus.

    Überweise Deinem Vermieter 500,- € jeden Monat als Vorauszahlung für die Heizkosten, und Du wirst mit Sicherheit keine Nachzahlung bekommen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 27.10.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Was wird das denn???
    Erst eine Bruchbude mieten und dann hinterher Mängel suchen, um die Miete zu drücken - idealer Weise auf 0???

    DU hast die Wohnung besichtigt und sie entweder im Wissen um die Mängel gemietet (Dann leb gefälligst damit) oder nicht genügend eigenes Wissen gehabt und darauf verzichtet, dieses zur Besichtigung beizuziehen.
    Dann lebe mit Deinen eigenen Fehlentscheidungen!!

    Alternativ - sofort kündigen und eine bessere Bleibe suchen!

    Ausserdem - was sagt denn eine Nachzahlung des Vormieters aus? Nichts im Bezug auf DEIN Wohn- und Heizverhalten!
     
  4. #4 susannede, 27.10.2011
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    Was soll der Ton?

    @ mamasue

    hat man so pauschal sicher nicht. Schon gar nicht im rechtlichen Sinn.

    Fragen also:

    - wer hat da 1000 EUR Heizkosten nachgezahlt, und wie war dessen Heizverhalten ?
    - wie verhält sich die DG-m2-Kaltmiete zu m2-Kaltmiete anderer (nicht-DG)-Wohnungen im Haus ?

    Eine Nachzahlung in dieser Höhe ist entweder durch exzessives Heizverhalten begründet, eine riesige Wohnfläche oder durch einen bisher viel zu niedrigen Abschlag bei den Heizkosten. Damit schönen manche Vermieter gern die Gesamtmietkosten...ein zu hoher Abschlag suggeriert ja auch, wie es um die Wärmehaltung der Wohnung steht.

    Letztendlich steht es aber jedem frei, sich eine zu ihm/ihr passende Wohnung zu suchen.
     
  5. #5 susannede, 27.10.2011
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    Habe jetzt auch den anderen Faden gelesen, und keinen Wissennachhang gegenüber den Herren mehr.

    Ihr solltet Euch fragen, wie lange Ihr (mit Kleinkind?) in dieser DG (wievieltes Geschoss?)-Wohnung bleiben wollt...
    Stichwort: Schlepperei.

    Meine Lösung im Studium in ähnlich ungedämmten Verhältnissen war abdichten, abdichten, abkleben, usw. - Kastenfenster bauen, also zur Not eine gut umklebte (Plexiglas-)Scheibe vor das undichte Dachfenster.
    Und doppelt anziehen....2 Paar Socken, 2 Pullis.

    Und zwar mit allem, was der Baumarkt oder andere Quellen hergeben !!!

    Großes Kälteloch meist auch der Türspalt der Eingangstür zum Treppenhaus - Bürstendichtung, Rahmenfalzdichtungen (selbstklebende Gummihohlprofile)
     
  6. #6 ReihenhausMax, 27.10.2011
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    Einen Energieausweis wirds mit 95% Wahrscheinlichkeit nicht geben, oder?
    Was hat der Vormieter denn absolut an Heizkosten gehabt?
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 27.10.2011
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    Zur Nachzahlung noch eine Möglichkeit:

    Ich sollte mal Ärger bekommen, weil eine Mieterin nach der Sanierung der Eltanlage zum Auszug rd. 1.000 € Stromkosten nachzahlen sollte.
    Ich hätte da wohl andere Wohnungen auf Ihren Zähler klemmen lassen, blablabla.
    Rd ein 1/2 Jahr später kommt die Turnusablseung des Grundversorgers und der Anruf bei mir, ob da der Zähler irgendwie getauscht worden wäre? Es wäre ein viel zu niedriger Stand gegebenüber der Abrechnung drauf. Häää?

    Ende vom Lied - die Mieterin hatte den Zählerstand der Nachbarwohnung angegeben, der Ableser natürlich den richtigen.
    :mauer :mauer
     
  8. #8 mamasue, 27.10.2011
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    Hallo,

    also die Vormieter hatten vier Winter hier gewohnt und die ersten drei Winter keine Heizkosten-Nachzahlung gehabt. Aber im vierten Winter war die Nachzahlung gleich 1000,-€. Ich habe mit meiner Nachbarin gesprochen und diese meinte, dass es bei ihr auch so war. Deshalb habe ich auch etwas im Internet rechechiert.

    Da ich bei Wikipedia auf den Artikel stieß, dachte ich das es mit den mittlerweile unzulässigen Lageausgleichfaktoren zusammen hängen könnte.

    Wir wundern uns nur, wieso die Kosten auf einmal so hochgeschossen sind.

    @ susannede

    doppelt Socken und Pulover sind schon an. Den russischen Zeitungstrick habe ich jetzt an einem Fenster gemacht. Mal sehen wie der Unterschied ist. Deine Lösungen werde ich mir aber noch vor Augen halten. Danke

    Mit meiner Energieverordnung Frage gehe ich wohl eher zum Mieterschutzbund.
     
  9. R.B.

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    Sind DEINE Kosten so hoch geschossen?

    Es kann viele Gründe geben, und es war zu erwarten, dass im letzten Jahr (und dieses Jahr auch) die Mieter mit heftigen Nachzahlungen rechnen müssen. Schau Dir mal die Entwicklung der Gas- und Ölpreise an. Hat der Vermieter zu ungeschickten Zeitpunkten eingekauft, dann hat er mal locker 50% mehr auf den Tisch geblättert.

    Wenn dann die Vorauszahlungen für die Nebenkosten nicht angepasst wurden, gibt´s jedes Jahr eine Überraschung.

    Deswegen braucht man Zahlen, Zahlen und nochmals Zahlen, denn sonst kann man gar nichts vergleichen. Ich optimiere ständig, und reduziere jedes Jahr den Verbrauch, und trotzdem schaffe ich s nicht, die Preissteigerungen zu kompensieren.

    Nebenbei bemerkt hat der Vermieter gar keinen Grund zu schummeln, denn die Verbrauchskosten werden immer auf die Mieter umgelegt.

    Gruß
    Ralf
     
  10. Talya

    Talya Gast

    Steigende Preise und veränderte Witterungsbedingungen sind für höhere Heizkosten verantwortlich. Und auch das Nutzerverhalten trägt einen nicht unerheblichen Teil dazu bei, was verbraucht wird. Ob und wieviel mehr läßt sich rein aus der Aussage von euch nicht erraten.

    Ansonsten, wie siehts mit der Nachtabsenkung (von ... bis... ) aus?

    Das sind Faktoren, an denen der Vermieter "drehen" könnte aber da hat er in der Tat nichts davon. Denn "Nachzahlungen" setzen ja voraus, daß der Vermieter vorgelegt hat. Und wer macht das schon gerne ... am liebsten ist denen doch immer, wenn sie hinterher mehr bekommen haben und Rückzahlungen veranlassen dürfen anstatt Nachforderungen.
     
  11. #11 ThomasMD, 23.11.2011
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    Es gibt Mieter, die sind drei Jahre lang zur Ablesung nicht zu Hause und werden geschätzt.
    Im 4. Jahr wird dann mal wirklich abgelesen und das böse Erwachen ist da.

    Es gibt sicher noch tausend andere Möglichkeiten für die Nachzahlung. Lage und Teuerung in dieser Höhe würde ich erst mal ins Reich der Fabel verweisen.
     
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