Schlüsserfertig gakauft und vor dem Fertigstellung des Hauses einziehen?

Diskutiere Schlüsserfertig gakauft und vor dem Fertigstellung des Hauses einziehen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben vom BT ein schlüsselfertiges Haus gekauft. Schlüsselfertig heißt hier, dass wir noch Fliesenlegen (außer Nassbereiche),...

  1. #1 Tapferelch, 27.10.2011
    Tapferelch

    Tapferelch

    Dabei seit:
    07.07.2011
    Beiträge:
    52
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ärztin
    Ort:
    Aldenhoven
    Hallo,

    wir haben vom BT ein schlüsselfertiges Haus gekauft. Schlüsselfertig heißt hier, dass wir noch Fliesenlegen (außer Nassbereiche), Parkettlegen und Malerarbeiten selber erbringen können.
    Aktuell sind wir bzw. der Bauträger in zeitlicher Verzögerung. In unserem Vertrag ist die Bauzeit für ca.7-8 Monate festgelegt. Diese Zeitraum (8Monate) werden wir Anfang November schon überschreiten.
    Ich habe den BT über diese Verzögerung angesprochen. Aktuell kommt noch Rohinstallation, Dachdeckung etc. Also noch mehrere Wochen Arbeit. Da wir eine Wärmepumpe haben wird das Haus wahrscheinlich nicht innerhalb von 4-5 Wochen trocken geheizt. BT meinte...."wenn die Isolierung außen angebracht ist (aber noch Außenputz nicht fertig), können wir eingentlich einziehen. Außenputz würde man bei besserer Wetterlage (über +5 °C) fertigstellen."

    Hier hätte ich die Frage an Euch: Was würdet Ihr in unserer Stelle machen? Ist es überhaupt zulässig? Wann sollten wir dann die Abnahme machen? Vor dem Einzug? Kann ich einfach sagen, dass das Haus nicht fertig ist, mindestens nicht so wie im Vertrag steht...deswegen ziehe ich nicht ein? Kann ich die durch diese Verzögerung entstandene Zusatzkosten durch den BT erstatten lassen?

    Vielen Dank für die Antworten im Voraus

    MfG
    Tapferelch
     
  2. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Du mußt den BT nach Ablauf der 8 Monate ( genau rechnen und nicht zu früh mahnen! ) in Verzug setzen, d.h. daran erinnern, dass er Dir die Fertigstellung des Hauses im Bauvertrag in 7 - 8 Monaten zugesagt hat, dieser Zeitraum verstrichen ist und er Dir daher den anfallenden Verzugsschaden zu ersetzen hat.

    Abnehmen tust Du die Hütte natürlich erst dann, wenn die vom BT geschuldeten Leistungen fertiggestellt sind und keine wesentlichen Mängel vorhanden sind.

    Wenn Du vor der Abnahme einziehen solltest ( sofern der BT dies überhaupt zulassen sollte ! ), muß der BT darauf hingewiesen werden, dass dies unter dem Druck der Verhältnisse ( Ende der Mietzeit der Mitwohnung usw. ) erfolgt und eine Abnahme mit dem Einzug nicht verbunden ist.

    Die Frage des Einzugs stellt sich aber derzeit offensichtlich noch nicht.

    Da man mit BT nicht bauen sollte und erfahrungsgemäß jetzt der Streit beginnen wird, solltest Du einen Anwalt einschalten. Die Anwaltskosten sind Verzugskosten, die der BT zu ersetzen hat.
     
  3. #3 Lynx1984, 27.10.2011
    Lynx1984

    Lynx1984

    Dabei seit:
    30.09.2010
    Beiträge:
    97
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kundenbetreuer
    Ort:
    Großraum Karlsruhe
    Hallo Tapferelch,

    das Einziehen / selbst Hand anlegen vor der Abnahme kann gefährliche Folgen haben. Viele Haftungsfragen wird der BT einfach ablehnen können und auf Eure Ingebrauchnahme und damit Abnahme verweisen. Hierzu wurden bereits im Forum einige Beiträge geschrieben. Das kann Dich schnell in Teufels Küche bringen.

    Ob Du Deine entstandenen und entstehenden Zusatzkosten auf den BT abwälzen kannst kommt ganz auf den Vertrag drauf an. Häufig sind nämlich nur Bauzeiten festgelegt. Nicht aber ein konkretes Fertigstellungsdatum. Sprich ab Fertigstellung Bodenplatte/Keller bis Fertigstellung (ist nicht gleich Abnahme und erst nicht recht mängelfrei oder gar bezugsfähig) ist ein Zeitraum vereinbart, der eh gehalten wird... "pseudogarantien" Was steht genau in Deinem Vertrag?

    Du spricht von angesprochen... Das ist sicherlich gut um Konflikte zu vermeiden. Um tatsächliche Ansprüche gegenüber dem BT durchzusetzen immer die Schriftform wählen ggf. Rechtsbeistand.

    Was anderes praktisches: In ein deutlich unfertiges Haus zu ziehen kann einen selbst schnell fertig machen, denn die Arbeit ist dann allgegenwärtig und wird i.d.R. auch nicht schneller fertig. Lass es lieber sein.

    Beste Grüße
     
  4. #4 Tapferelch, 27.10.2011
    Tapferelch

    Tapferelch

    Dabei seit:
    07.07.2011
    Beiträge:
    52
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ärztin
    Ort:
    Aldenhoven
    Hallo,

    vielen Dank für euren Antworten.

    In unserem Vertrag steht: "voraussichtlicher Baubeginn 10.01.2011, hierfür soll Baugenehmigung vorhanden sein und Grundstück vorbereitet sein (2 Bäume sollen gefällt werden). Bauzeit beträgt ca. 7-8 Monate."
    Grundstück war schon 07.01.2011 fertig vorbereitet, Baugenehmigung haben wir 25.01.2011 erhalten.

    " da man mit BT nicht bauen sollte" Na ja. Dass wir mit dieser Firma nicht bauen sollten....jetzt wissen wir auch, leider zu spät. :think

    Nach unseren Einschätzungen sollte das Haus bis auf Außenputz Anfang- Mitte Januar fertig werden. Wir sollten also die Kündigung unseres Mietvertrages langsam wegschicken. Dises Haus, das wir derzeit mieten, wird verkauft, ist aber noch nicht verkauft. Es besteht also keinen zeitlichen Druck unserseits. Mit der Inhaberin alles abgeklärt. :28:
    Der Bautreger es nicht nur erlaubt, sondern möchte/will dass wir früher einziehen. Haus wäre innen abgabefertig, nur Außenputz nicht. Ich habe bei diesen Gedanken irgenwie ein mulmiges Gefühl. :hammer:


    Wir legen selbstverständlich alles schrifltich fest. Ich denke der Bauträger hat schon unsreren Brifeen genug. :e_smiley_brille02:
    Wir werden wahrscheinlich auch einen Anwalt einschalten. :motz

    Es geht nicht nur um Kosten den man abwälzen möchte...wenn ich das Gefühl hätte, dass hier richtig betreut wird, dass die offene Fragen schnell geklärt werden, dass die Baustelle richtig vorankommt....würde ich auch sogar 2-3 Monaten-Zusatzkosten abschlucken.
    Aber wenn mir nach 6 Monaten klar wurde, dass wir in mehreren Fragen "betrugen" wurden, und dass der BT die Baustelle nicht richtig im Hand hat (keine fachkundige Bauleitung) etc. dann kriegt man einen dicken Hals.....:mauer

    Frage: Wenn ich nicht früher einziehe und dazu stehe, dass das Haus vertragsgemäß, einschließlich Außenputz, fertiggestellt wird...kann ich uns hierdurch "Schaden" anrichten?

    LG

    Tapferelch
     
  5. #5 Havanadiver, 27.10.2011
    Havanadiver

    Havanadiver

    Dabei seit:
    27.09.2011
    Beiträge:
    218
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Geschäftsführer
    Ort:
    BW
    Warum, das beunruhigt mich ein bischen?
     
  6. #6 Baufuchs, 27.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Tapferelch

    Nach deinen anderen Beiträgen hast du kein Haus von einem Bauträger gekauft, sondern lässt von einem Generalübernehmer ein Haus auf deinem Grundstück bauen.

    Mal hier nachlesen und uns dann aufklären.
     
  7. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Jaa.
     
  8. #8 Tapferelch, 27.10.2011
    Tapferelch

    Tapferelch

    Dabei seit:
    07.07.2011
    Beiträge:
    52
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ärztin
    Ort:
    Aldenhoven
    BT vs GÜ

    Hallo,

    BT oder BÜ...ehrlich gesagt...ich denke nicht, dass mir jetzt in dieser Frage "Einzugstermin" große Unterschiede macht. Oder? Der Chef von dieser Firma nennt sich als Bauträger. Mag wohl sein, dass rein rechtlich er ein Generalübernehmer ist.
    Vertraggemäß kaufen wir von Ihm ein schlüsselfertiges Haus.

    Liebe Julius..."jaaa"...und welche?


    MfG


    Tapferelch
     
  9. #9 Tapferelch, 27.10.2011
    Tapferelch

    Tapferelch

    Dabei seit:
    07.07.2011
    Beiträge:
    52
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ärztin
    Ort:
    Aldenhoven
    Gerneralübernehmer

    Lieber Baufuchs,

    nachgelesen, ja Du hast recht....sorry, wir haben einen Generalübernehmer

    LG
    Tapferelch
     
  10. #10 Baufuchs, 27.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es macht einen großen Unterschied, ob es ein Bauträger oder ein GÜ ist.

    Der BT ist Bauherr, ihm gehört das Grundstück. Er kann dem Käufer z.B. den Zutritt zum Objekt verwehren. Eigentumsübertragung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung.

    Beim GÜ gehört Dir das Grundstück, Du hast das Hausrecht. Alles was fest mit dem Gebäude verbunden wurde (z.B. Fenster) steht in deinem Eigentum, selbst wenn Du die Fenster nicht bezahlt hast, kann der GÜ die nicht einfach wieder ausbauen.

    usw.
     
  11. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Es kann sein, daß Du dadurch einen Schadenersatzanspruch verwirkst.
    Denn Du hast eine Schadenminderungspflicht!
    Und es ist ja nicht einzusehen, warum der GU/GÜ Dir noch die Miete für die alte Wohnung bezahlen soll, nur weil zwar noch der Außenputz etc. fehlt, aber das Haus schon voll nutzbar wäre.

    Das klärt und erläutert Dir gerne der Anwalt Deines geringsten Mißtrauens.
     
  12. #12 wasweissich, 27.10.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    genau der ist jetzt jener , welcher die fettnäpfchen aus dem weg räumen muss .... mit baurecht/vertragsrecht sollte er sich aber auskennen .;)
     
  13. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Das zweite "a" des "ja" ist übrigens lediglich dem Umstand geschuldet, daß der Server keine Antworten zuläßt, welche kürzer als 4 Zeichen sind...
     
  14. #14 Tapferelch, 27.10.2011
    Tapferelch

    Tapferelch

    Dabei seit:
    07.07.2011
    Beiträge:
    52
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ärztin
    Ort:
    Aldenhoven
    Schaderersatzanspruch?

    Lieber Julius,

    Schadenminderungspflich? Schaderersatzanspruch? Ich bin ein bischen Schockiert.
    Es wären 1000 Seiten nicht genug das zu beschreiben was Alles bei unser Bauvorhaben über GÜ schiefgelaufen sind.
    Es kostete uns enorme zietlicher, gestlicher Aufwand die Sachen zu klären, zu regeln, oft über Baugutachter. Wegen "zigmal" fehlerhafter Wärmebedarfsberechnung Erstellung diese auf eigene Kosten, falsch gezogene Wände, Abweichungen von ursprünglichen Bauplan, falsche Drainage, ungünstig gelegte Luftungskanäle (hierdurch eingeschränkte Möglichkeiten bei Korrenkturarbeiten) etc. und diese sind nur harmlose Beispiele. Und über die psychische Belastungen noch keine Rede.

    Ab Einzug soll ich bei kfw-Bank nach 2 Jahren den EnEv 55 nachweisen. Der Putz sollte eine 2,5 cm dicke Isoputz sein. Schaffen wir diesen Nachweis auch wenn wir in 1. Jahr ohne Außenputz heizen sollen? Und die Umstände bei Außenputzarbeiten? Werden wir dafür entschädigt?

    Kurz und gut...ich habe in der nähe einen Professor für privaten Baurecht gefunden. Ich denke er wird uns im Verlauf helfen können.

    LG Tapferelch
     
  15. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Na, wenn das bei Euch so zugeht, hättet Ihr aber schon LÄNGST einen Anwalt haben MÜSSEN, der Eure Interessen vertritt!
     
  16. #16 Thomas B, 28.10.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Nur mal zum Verständnis (ganz ohne Betrachtung der rechtlichen Dinge!!!):

    Wie wollt Ihr denn in ein haus einziehen, bei dem weder Bodenbeläge noch Malerarbeiten fertiggestllt wurde. Das heißt doch im Klartext, daß dort nur der blanke Estrich liegt.

    Wo stellt ihr die Möbel hin? Wie sollen denn Eure Eigenleistungen ausgeführt werden (Fliesen,m Parkett, Maler,..) wenn schon alles vollsteht?????

    Mehrere Wochen...naja...mehrere Monate bestehen natürlich auch inrgendwie aus mehreren Wochen....

    Wenn Ihr heute noch keine Dachdeckung habt, die Rohinstallation noch nicht gestartet wurde, dann sehe ich vor meinem inneren Auge hier eher einen Rohbau. Demzufolge ist innen noch nicht verputzt und es gibt auch noch keinen Estrich (hier sich mal über dessen Trocknungszeit informieren...).

    Ich denke also nicht, daß ein vorzeitiger Einzug überhaupt machbar wäre.

    Grüße

    Thomas
     
  17. #17 BitteDanke, 28.10.2011
    BitteDanke

    BitteDanke

    Dabei seit:
    13.09.2011
    Beiträge:
    430
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Mainz
    Wird ein Haus eigentlich nicht schon beim Abzug abgenommen (Stichwort: konkludentes Handeln)?
    Zumindest hat man dann doch die bereits fertiggestellten Gewerke abgenommen, oder?

    Oder wurde im Vertrag eine foermliche Abnahme vereinbart?

    Ich persoenlich wuerde nicht in ein noch nicht vollkommen fertiggestelltes Haus einziehen!
    Ausserdem ist die relative Luftfeuchte am Anfang noch sehr hoch.
    Der Winter bietet sich doch gerade dazu an, das Haus noch richtig zu trocknen.

    Falls ihr eine KWL habt, wuerde ich die im Winter bei laufender Heizung erstmal 2-3 Wochen auf mittlerer Stufe laufen lassen und zusaetzlich noch 2-3 Entfeuchter reinstellen. Dann ist schon ein Grossteil der Feuchtigkeit raus.
     
  18. #18 Baufuchs, 28.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dach nicht eingedeckt/WDVS ist noch nicht angebracht.

    bereits für WDVS braucht der GÜ Temperaturen von +5 °. Wenn der also weiter so bummelt, kriegt er nicht mal mehr das WDVS ans Haus. Da braucht man sich um Putz keine Gedanken machen.

    Selbst wenn er das WDVS noch hinkriegt:

    - alle Rohinstallationen fehlen noch
    - Fenster nicht eingebaut ?
    - Innenputz fehlt
    - Estrich + Trockungsphase fehlt
    - San-Objekte einbauen
    - Heizungsanlage einbauen

    bis der GÜ das bei seinem bisherigen Arbeitstempo erledigt hat, ist es wieder mollig warm.....:biggthumpup:

    Wie Thomas schon schrieb: Mehrere Monate sind auch mehrere Wochen.

    PS: 2 Wochen Weihnachtsferien kommen auch noch.
     
  19. #19 Tapferelch, 28.10.2011
    Tapferelch

    Tapferelch

    Dabei seit:
    07.07.2011
    Beiträge:
    52
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ärztin
    Ort:
    Aldenhoven
    Hallo,

    ich finde Euren Antworten sehr interressant, Danke, und sehe ich, dass unser Lage gar nicht so einfach ist.

    Wir haben vertragsgemäß vorgesehene Abschlagzahlungen nach bestimmten geleisteten Arbeitsabschnitten, ohne Zwischenabnahmen. Es wird am Ende ein Blower door Test und ein Endabnahme gemacht.

    Wir haben einen Gutachter (von uns beauftragt), der auf unseren Wunsch die Zwischenkontrollen macht. Unabhängig von der GÜ. Hierdurch sind schon viele-viele Mängel und Mißverständnisse aufgeklärt worden.

    "mehrere Wochen"...meinte ich hier auch so 8-12 Wochen, auch nur mit besten willen.

    Flieselegen würde uns ein Dritter (Fachmann) machen (soll noch vor Treppeninstallation fertig sein), Parkettlegen und Malerarbeiten machen wir selber (Familie).
    Ursprünglich war es so geplant, dass das Haus bis spätestens Ende Oktober fertiggestellt wird. Blower door Test, dann Abnahme. Un danach, also ca. jetzt sollten wir Bodenbeläge und Malerarbeiten durchführen und nach unserem Geschmack einziehen. Wir ziehen vor dem Bodenbeläge und Mahlerarbeiten selbstverständlich nicht ein. Diese Arbeiten sind aber Vertragsgemäß optional, also unabhängig von Übernahme des Hauses.

    Vielen Dank für Euren Antworten

    LG
    Tapferelch, die Optimistin
     
  20. #20 Thomas B, 28.10.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Wenn der Bautenstand wirklich so ist, wie beschrieben, also noch keine Dachdeckung, keine Rohinstallation (demzufolge auch noch kein Innenputz), kein Estrich usw. und mit dem Bau im Frühjahr (März?) 2011 begonnen wurde, so würde ich, das bisherige Arbeitstempo als Maßstab angenommen, eine Frtigstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen für irgendwann zwischen März und Juli 2012 vermuten.

    Thomas
     
Thema: Schlüsserfertig gakauft und vor dem Fertigstellung des Hauses einziehen?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. in unfertigen neubau einziehen

    ,
  2. einzug unfertiges Haus ohne abnahme

Die Seite wird geladen...

Schlüsserfertig gakauft und vor dem Fertigstellung des Hauses einziehen? - Ähnliche Themen

  1. Angebot prüfen: Fertigstellung der Giebelwände

    Angebot prüfen: Fertigstellung der Giebelwände: Liebes Bauexpertenforum, schön, dass es euch gibt. [SPOILER] Für die Fertigstellung zweier Giebelwände und deren Verbindung zum Dachstuhl liegt...
  2. Abnahme/Hausübergabe vor Fertigstellung / Fertighaus technikfertig

    Abnahme/Hausübergabe vor Fertigstellung / Fertighaus technikfertig: Hallo zusammen, wir bauen gerade ein Fertighaus und stehen etwas im Verzug mit der Fertigstellung. Eine aviserte Hausübergabe und Fertigstellung...
  3. Elektriker kurz vor Ende abgehauen, Firma für Fertigstellung finden

    Elektriker kurz vor Ende abgehauen, Firma für Fertigstellung finden: Hallo zusammen, wir haben einen Elektroinstalleteur erwischt, der sich später als Berufsanfänger herausgestellt hat. Nachdem 6 Monate später die...
  4. Behördliche Bauabnahme vor Fertigstellung

    Behördliche Bauabnahme vor Fertigstellung: Hallo, unser Bauvorhaben wurde - ohne unser Zutun - nach einem unangemeldeten Besuch eines Baukontrolleurs vom Bauamt als abgeschlossen...
  5. Terrassentür fertigstellen, Terrassentür abdichten, Mauerwerk abdichten

    Terrassentür fertigstellen, Terrassentür abdichten, Mauerwerk abdichten: Hallo, vielleicht kann mir jemand mit der richtigen Fertigstellung meiner Terrassentür helfen. Das ist die Hauptfrage. Zum Verständnis hier...