Heizungsrohre "auf Putz" verlegt

Diskutiere Heizungsrohre "auf Putz" verlegt im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin. Wir sind eigentlich "nur" Mieter einer Doppelhaushälfte, hatten aber vor 3 Wochen ein Leck in...

  1. #1 Sonstwas, 27.10.2011
    Sonstwas

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    Hallo,

    ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin. Wir sind eigentlich "nur" Mieter einer Doppelhaushälfte, hatten aber vor 3 Wochen ein Leck in einer Heizungsleitung.

    Sanitärfirma ist dann gekommen, das Leck wurde lokalisiert etc. Das Ergebnis ist, dass die Heizungsleitungen sehr marode sind und neu verlegt werden müssen und zwar komplett, Zu- und Ablauf.

    Nun hat die Heizungfirma angefangen alle Heizkörper neu anzufahren. Das heißt die Heizungsrohre gehen an der Decke durch die Diele in das Wohnzimmer zur Außenwand, hinauf in den zweiten Stock, sowie zu den einzelnen Heizkörpern (3) im Wohnzimmer. Mittlerweile fühle ich mich in unserem Wohnzimmer eher wie in einem Heizungsraum wie in einer gemutlichen Bleibe.

    Ich habe euch einige Bilder eingefügt, damit ihr sehen könnt, was ich meine.[​IMG]

    Nun meine Frage:
    Gibt es tatsächlich keine andere Möglichkeit, wie die Rohre "auf Putz" zu verlegen? hätte man diese nicht auch in die Wände legen können? Oder eine elastische Zuführung verwenden?

    Kann ich noch was dagegen unternehmen? Unser Vermieter bemüht sich leider nicht wirklich.



    Im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe!
    Sonstwas
     
  2. Julius

    Julius

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    Das soll ja wohl ein schlechter Witz sein!
    Ein wahres Gruselkabinett.
    Wenn Bruno das sieht, besteht die ernste Gefahr, daß er einen Herzinfarkt bekommt!!!

    Selbstverständlich wäre das anders gegangen (und hätte auch anders gemacht werden müssen).

    Du kannst direkt jedoch gar nichts machen.
    Aber eine angemessene deutliche Mietminderung (vielleicht garniert mit einem netten Schrieb von Deinem Anwalt) wird den Vermieter schon auf Trab bringen...
     
  3. #3 BitteDanke, 28.10.2011
    BitteDanke

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    Ihr wohnt nicht zufaellig in England, oder?
    Da gehoert sowas naemlich zu den aRdT :p
     
  4. Dingo

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    Mietminderung (z.B. wg. Baulärm, nicht funktionierende Heizung in d. Wintermonaten).
    Beratung bei Fach-Anwalt nutzen.

    Mietminderung wg. "Grenzwertige Schönheit im Bauwerk" gibts eher nicht.
    Kommt da ggf. noch nen Kasten drumherum?

    Gut gemeint und schlecht gemacht muß sich nicht immer ausschließen, zunächst habe ich jedoch ehrlich gesagt an eine Entmietung der anderen Art gedacht.
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Weiß der Vermieter überhaupt was er da beauftragt hat?

    Wenn Nein, dann sollte man ihn darüber informieren. Wenn Ja, dann könnte man vermuten, daß der Vermieter den Billigsten beauftragt hat, ist ja "nur" eine Mietwohnung.

    Eine Mietminderung wegen der Optik ist wohl kaum durchsetzbar.

    Ich wette, als nächstes kommt der Vorschlag "die kann man doch weiß anmalen".

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 Linda2010, 28.10.2011
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    Ach du heiligs Blechle.... ähh... Röhrle :mauer

    Hatte auch schon mal eine undichte Wasserleitung in einer Mietwohnung. Hier wurde aber das komplette Rohr aufgeklopft und ausgetauscht und später wieder verputzt.

    Wenn der Vermieter das aus Kostengründen aber so in Auftrag gibt, kannst du nicht viel machen. Ist ja gruselig. Hoffentlich wirds wenigstens mit einem ordentlichen Trockenbau verkleidet.....
     
  7. #7 Baufuchs, 28.10.2011
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    Baufuchs Gast

    Selbst wenn ihr als Mieter da jetzt nichts machen könnt (mal mit Mieterverein reden!), müsste dem Vermieter klar sein, dass er bei einem evtl. Mieterwechsel wohl kaum jemand findet, der so eine Hütte anmietet.
     
  8. #8 Baldbauherr, 28.10.2011
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    Ich habe soetwas noch nie gesehen.
    Als Vermieter würde ich soetwas auch nie dulden.
    Es gibt ein System aus Sockelleisten mit passenden Verrohrung und passenden Anschlüssen.

    Nur als Beispiel: Sockelleisten

    Was hat Dein Vermieter da vor? Alles mit Abkastungen verkleiden oder so lassen?
     
  9. bernix

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    ....da stellt sich mir ganz spontan die Frage:

    Wäre es noch schlechter gegangen, die Rohre zu verlegen....?

    (mE: viel Luft nach "unten" ist nicht mehr...)
     
  10. Julius

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    Wie kommt Ihr darauf, daß da "allein wegen der Optik" keine Minderung begründet wäre?

    Das stellt ME eine nachträgliche deutliche Verschlechterung der Mietsache dar, welche dann nur noch einen merklich geringeren Mietzins erzielen könnte.
    Ich sehe keinen Grund, warum der Mieter dies akzeptieren müßte.
    Der Vermieter ist verpflichtet, den Standard, welchen die Wohnung bei Vertragsschluß hatte, aufrechtzuerhalten! Dazu gehört auch der Umstand, ob die Heizungsrohre UP oder AP verlegt sind.

    Aber selbst für eine Nicht-Bodenleistenkanal-AP-Verlegung wäre das Gezeigte schlicht vollkommen unakzeptabel!!!

    Als Erstes würde ich dringend den Vermieter ins Haus bitten, damit der sich das Elend mal selbst ansieht.
     
  11. bernix

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    ....:28:
     
  12. Dingo

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    @Julius: ich denke "Optik" ist nichts greifbares

    Heizung nicht nutzbar: die Bude ist kalt, kannst du messen
    Baulärm: kannst du messen

    Optik: ??? Vielleicht hätte bei diesem Auftrag eine andere Firma/ein anderer Handwerker eine viel bessere Lösung gefunden, weil sie nicht mit Rohrleitungen in der Bude wohnen möchten.
    Handwerkerehre für ein auch optisch ansprechendes Meisterwerk .... dies war hier wohl nicht gewünscht oder auch fachlich zu erwarten.

    Optik läßt sich hier halt nicht meßbar bewerten.
     
  13. #13 Baldbauherr, 28.10.2011
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    Natürlich spielt "Optik" im Mietrecht eine Rolle und der Mieter hat ein Recht auf "vergleichbare Optik" wie bei Vertragsabschluss.
    Alternative wäre dauerhafte Senkung der Miete oder Umzug.

    Nur ist es evtl. schwieriger durchzusetzen als ein defekte Heizung oder Lärm/Dreck.

    Ist denn schon bekannt, ob die Rohre verkleidet werden oder als zusätzliche Heizflächen dienen sollen? :mauer
     
  14. #14 JaquesTati, 28.10.2011
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    @Baldbauherr

    Könnten Sie bitte einmal die Aussage „Recht auf vergleichbare Optik“ mit irgendetwas belegen.

    @Sonstwas

    Ob eine Mietminderung zulässig sein könnte, ist so pauschal nicht zu beantworten, da es sich ja vermutlich nicht um eine zugesicherte Eigenschaft handelt (alle Heizungsrohre haben unter Putz verlegt zu werden). Eine entsprechende Nachfrage beim örtlichen Mieterverein und ein nachfolgendes Gespräch mit dem Vermieter können nicht schaden.

    Wenn die technische Umsetzung so okay sein sollte und davon keine Gefahr ausgeht und die Mietsache daher weiterhin noch im vollen Umfang nutzbar ist, sehe ich die Chancen für eine erfolgreiche (deutliche) Mietminderung eher als gering an.

    Und über Geschmack lässt sich trefflich streiten – mir würde es auch nicht gefallen aber nur wenige Kilometer von hier entfernt wohnt beispielsweise ein Architekt, der so etwas bewusst als „Gestaltungselement“ zum Einsatz bringt, sowohl bei Alt- als auch bei Neubauten.

    mfG

    Jaquestati
     
  15. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Moin Julius,

    wieso soll ich dabei einen Herzinfakt bekommen? So wurden früher in Altbauten (aber auch in Neubauten) bei uns im Norden die Rohre meistens verlegt. Nur wurden die Rohre sauber und vernünftig gebogen. Erst im Schwabenländle habe ich die "Unterputz-Installationen" gelernt :D

    Heutzutage würde ich soetwas auch nicht mehr tolerieren. Hier war ein wahrer Pressie am Werk :mega_lol:

    Gruß

    Bruno
     
  16. #16 Baldbauherr, 28.10.2011
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    Bitteschön: mal irgendetwas Optische Mängel

    Mietminderung bis hin zum Rückbau. Natürlich kann man sich jetzt darüber streiten, ob das tatsächlich ein optischer Mangel ist.
    Für mich schon.

    Optische Mängel im Treppenhaus können schon Mietminderungen zwischen 5-10% rechtfertigen. Wie sieht es dann im Wohnbereich aus?
     
  17. #17 JaquesTati, 28.10.2011
    JaquesTati

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    Die Qualität des „mal irgendetwas Optische Mängel“ Verweises ist aber eher dürftig, der persönliche Erguss eines Anwalts…

    Und auch Ihre Schlussfolgerung aus dem Zitat sind m. E. nicht korrekt, der Mieter hat ein Anrecht darauf, dass der Mangel beseitigt wird (der ursprüngliche Mangel der defekten Heizungsrohre wurde ja auch beseitigt) und das die „Schäden“ die Zuge der Arbeiten entstanden sind auch entsprechend beseitigt werden (Durchbrüche verschließen, Tapezieren,..), aber von einem Rückbau kann keine Rede sein. Das wird nirgendwo erwähnt.

    Dreh- und Wendepunkt wird sein, ob die verrohrte Metallskulptur unter der Decke einen tatsächlichen Mangel darstellt/den Gebrauch der Mietsache einschränkt oder nicht. Das subjektive Empfinden ist hierbei nachrangig.

    Aber ich stimme Ihnen zu, dieser Anblick würde mich auch stören und mein persönliches Wohlbefinden in diesem Haus entsprechend beeinträchtigen.
     
  18. Julius

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    Ich weiß zwar nicht, wo Du beratend tätig bist. Aber mit Vermietung von Immobilien oder mit Jura dürfte es nichts zu tun hab en...
     
  19. bernix

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    ...der Beitrag ist mE schon recht aussagekräftig...

    Ich lese dieses heraus....

    In einer (Zweit-) Wohnung,in der ich mich vier Nächte die Woche aufhalte (den Rest der Woche auf der Arbeit oder zu Hause) wird sicher keine Minderung möglich sein...hier ist die Funktion als temporäre Unterkunft gegeben.
    In einer qualitativ aufwändig, stimmig dekorierten Wohnung, die einen Lebensmittelpunkt (Ausruhepunkt) darstellt, wird das anders aussehen. Hier ist die Einrichtung ein Teil der Funktion...

    gruss
     
  20. #20 Baldbauherr, 28.10.2011
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    Der Mieter hat ein Anrecht darauf, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird.

    Gruß, B.
     
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