Heizungsrohre "auf Putz" verlegt

Diskutiere Heizungsrohre "auf Putz" verlegt im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, Danke für Eure Anworten. Offensichtlich habe ich als "Nichthandwerker" doch den richtigen Eindruck der Arbeiten. Ich habe heute...

  1. #21 Sonstwas, 28.10.2011
    Sonstwas

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    Hallo,

    Danke für Eure Anworten. Offensichtlich habe ich als "Nichthandwerker" doch den richtigen Eindruck der Arbeiten.

    Ich habe heute Morgen versucht unseren Vermieter auf die Mängel hinzuweisen und den Bau zu stoppen (es wurden nochmal zwei ähnliche Verbindungen gelegt).

    Anscheinend hat er alles aber so beauftragt und es ist schon richtig so. Das Thema mit "weiß anstreichen" und verkleiden wird wohl die einzige Lösung bleiben. Kürzlich hat er von einer Mieterhöhung gesprochen. Diese ist somit hoffenlich vom Tisch und wir werden uns wohl nach etwas anderem umsehen...

    Prinzipiell wäre mir ein Rückbau auch am liebsten, ich denke aber nicht, dass dieser durchsetzbar ist. Im Endeffekt schneidet er sich ins eigene Fleisch. Die nächsten Mieter werden wohl schwerer zu finden sein ...

    Danke für Euer Mitgefühl!

    Grüße
    Sonstwas
     
  2. #22 JaquesTati, 28.10.2011
    JaquesTati

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    @Julius

    Leider zweimal leicht daneben :Brille

    Vielleicht habe ich mich etwas zu unglücklich ausgedrückt, aber meines Erachtens hat Sonstwas die besten Chancen, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese Verrohrung einen Mangel darstellt und zwar einen Mangel aus technisches Sicht. Also im Endeffekt, dass irgendetwas daran nicht technisch zulässig ist und diese Auskunft könnten wenn überhaupt hier nur die entsprechenden Fachleute im Forum geben (Raumhöhe, Dämmung, Durchgangshöhe, Gefährdung,..).

    Die Argumentationskette reiner optischer Mangel wäre mir zu gewagt, nach bisheriger Sachlage könnte ein findiger Anwalt an zwei Punkten eventuell einen Hebel ansetzen. Dieser hier benutzte schwammige Ausdruck „optischer Mangel“ hängt von so vielen Faktoren, dass das mir einfach zu unsicher wäre.


    @bernix
    Also das entnehme ich aber nicht dieser Auflistung, im zweiten Absatz ist das ja ganz nett umschrieben, Tenor „jeweiliger Einzelfall und viele andere Kriterien“. Übrigens Lebensmittelpunkt ist aus steuerlicher Sicht aber etwas anders definiert, hier spielen u.a. Familienstand und Freizeitaktivitäten eine entsprechende Rolle, der Ausruhepunkt muss nicht unbedingt der Lebensmittelpunkt sein. Im Gegensatz zu der Formulierung „optischer Mangel“ hat der Gesetzgeber sehr genau festgelegt, was der Lebensmittelpunkt ist und was nicht, vollkommen unabhängig davon ob es der tatsächlichen Lebenssituation entspricht oder nicht.


    Ansonsten einmal vier Beispiele, mit denen ich bis dato so zu tun hatte:

    - Austausch alter einglasiger Holzfenster gegen weiße moderne Kunststofffenster (leichte Maßänderung und vollkommen andere Fensteraufteilung), Reaktion des Mieters zu starker Kontrast zu seinem Interieur, Wohlbefinden gestört, irgendwann erfolgte die Mietminderung (25%), Verhandlung, Urteil: Minderung nicht zulässig. Folge Mietverhältnis war arg belastet und wir haben uns nachher im gegenseitigen Einverständnis auf eine Auflösung des Mietverhältnis geeinigt.
    - Einbau einer Zentralheizung mit neuen Flachheizkörpern, ein raumhoher Heizkörper in exponierte Lage als Designobjekt (bestand grob beschrieben aus hintereinandergestellten und miteinander verbundenen ovalen gebogenen Rohren, hat sich der Mieter als Entschädigung für die Beeinträchtigung wird der Einbauzeit gewünscht). Wurde von meiner Seite aus nachträglich aus technischen Gründen gegen einen leistungsstärkeren Flachheizkörper ausgetauscht, denn die Heizleistung von dem Designding waren lt. Installateur nicht ausreichend. Folge, Mieter war verärgert – Stichwort zugesicherte Eigenschaft – und hat auf den Einbau bestanden. Wir haben uns nachher außergerichtlich auf eine Einmalzahlung geeinigt. Alternativ hätte der Installateur einen weitere Heizkörper mit komplett neuer Verrohrung vom Heizungskeller aus installieren müssen (teurer).
    - Auszug eines insolventer Kreativmieters, fast alle maßgearbeiteten Innentüren eines Altbaus hatte er mit Quast und Ölfarbe strukturiert „gestaltet“. Mit Nachmieterin vereinbart, dass diese nach Möglichkeit aufgearbeitet oder durch neue Türen ersetzt werden. Aufarbeitung zum Teil nicht mehr möglich bzw. zu teuer, daher gegen optisch vergleichbare Innentüren in Standardgröße ausgetauscht, bei zwei Türen hat sich die Durchgangsbreite verkleinert. Fazit verärgerte Mieterin und ich durfte nachher insgesamt fünf Türen entsprechend beim Schreiner anfertigen lassen.
    - Umstellung der Heizungsanlage von Öl auf Gas, der Versorger wollte mir bei die Zuleitung auf dem kürzesten Wege quasi quer durch den Keller legen, technisch vielleicht okay aber ich wollte keine gelbes Rohr mitten unter der Kellerdecke haben. Ich habe damals mit Sicherheitsrisiko argumentiert (Mieter könnten ja dort Gegenstände aufhängen) und außerdem hätte es massiv mein ästhetisches Empfinden gestört (eigentlicher Grund). Fazit, ich habe verloren und um dennoch nicht dieses Rohr quer durch den Keller laufen zu haben alle Zusatzkosten übernommen, die bei der Verlegung um das Mietshaus herum angefallen sind.

    @Baldbauherr

    Der Mieter hat kein pauschales Anrecht, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird, der Vermieter ist verpflichtet eine Mietsache in einem bestimmten Zustand zu halten, die mit den gesetzlichen Vorgaben/Vorschriften in Einklang steht, auch gegenüber seinem Mieter hat er Verpflichtungen – aber nicht mehr und auch nicht weniger. Sinn und Zweck bei einer Vermietung ist es, (langfristig) Gewinn zu erzielen und das steht nicht immer in Einklang mit den sozialen Belangen.

    Aber eigentlich brauchen wir nicht mehr Worte zu diesem Thema zu verlieren, alle Diskussionsteilnehmer sind doch der Ansicht, dass das unmöglich aussieht und das man es hätte besser lösen können. Ich persönlich hätte aber arge Bauchschmerzen mit der Aussage, dass eine signifikante Mietminderung (wenn überhaupt) oder sogar ein kompletter Rückbau vor Gericht durchsetzbar wäre. Und was nützt Sonstwas eine minimal Minderung wenn er sich das Konstrukt jeden Tag betrachten muss. Außerdem könnte der Vermieter eventuell noch etwas an ein paar monetären Stellschrauben drehen, dass für ihn die Minderung quasi egalisiert werden könnte.

    @ Sonstwas, ich kann Ihnen wirklich nur an Herz legen, sich einmal mit dem Mieterverein in Verbindung zu setzen und sehr zeitnah das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. In der Juris-Datenbank habe ich auf Anhieb kein entsprechendes Urteil zu Ihren Gunsten gefunden.

    mfG

    Jaquestati
     
  3. #23 Havanadiver, 28.10.2011
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    Boah, geht garnicht, das sieht aus wie in einem Keller oder Lagerraum oder wie bei mir in der Fertigungshalle. Lass dir das nicht gefallen. Ab zum Anwalt.
     
  4. #24 Baldbauherr, 28.10.2011
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    Von "pauschal" habe ich ja auch nicht geschrieben. Beim Rest stimme ich Ihnen zu. Den "bestimmten Zustand" müssten wir dann eben definieren, wobei wir dann aber wieder.....
     
  5. bernix

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    Bitte nicht so sehr an dem Wort festbeißen...mit ist kein besserer Begriff eingefallen....

    Zu Holzfenster: ....man kann sich da seine Gedanken machen, was der Richter möglicherweise gedacht hat: Austausch der Holz gegen neue K.Fenster. Hier steht schon mal eine objektive funktionale Verbesserung gegen gegen eine subjektiver Verschlechterung. Ein Abzug von 25% könnte weiterhin den Richter zu der Vermutung gebracht haben, dass hier ein Mieter eine Veränderung stark zu seinen Gunsten umbiegen wollte....und hat dem einen Riegel vorgeschoben...

    Zu Heizkörper: ...hier wurden Verträge nicht eingehalten....das Ergebnis ist also naheliegend....

    Zu Kreativmieter: ....da können wir uns jetzt Gedanken machen, um wieviel sich die Durchgangsbreite verändert hat...zumindest hätte ein bißchen Kommunikation einen Teil der Kosten (für die Standardtüren) erspart....

    Gasrohr im Keller: ....zu deinem ästhetischen Empfinden äußere ich mich mal besser nicht...

    Fazit: ...du hast für dein ästhetisches Empfinden bezahlt und du hast auch für das ästhetische Empfinden deiner Mieter bezahlt...ausgenommen der erste Fall, aber, wie schon geschrieben...wenn der Mieter statt 25 nur 10% abgezogen hätte und dies mit ästhetischem Empfinden und weniger Licht beschrieben hätte, dann vermute ich, dass du auch da den Kürzeren gezogen hättest....

    Wie dem auch sei: Ästhetisches Empfinden spielt ja anscheinend eine Rolle...
     
  6. #26 Baustopp, 28.10.2011
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    Heftig.

    Aus meiner Sicht kann es eigentlich nicht sein, dass durch eine Mängelbeseitigung das Gesamterscheinungsbild der Wohnung derart beeinträchtigt wird. Hier gehts ja nicht um ein Detail (wie etwa bei den genannten Beispielen), sondern um die Verunstaltung des gesamten Wohnraums. Für neue Mieter könnte dies ein Hauptgrund sein, die Wohnung abzulehnen. Der alte Mieter wird so also in die Lage gebracht, entweder weiter in einer Wohnung zu wohnen, die er in diesem Zustand potentiell nie bezogen hätte, oder die Kosten und Mühen eines Umzugs zu tragen.

    Allerdings hätte der Mieter meiner Meinung nach sehr beherzt eingreifen müssen, als sich die Katastrophe abzuzeichnen begann, denn ein Rückbau (der dadurch weitgehend zu vermeiden gewesen wäre) ist meiner Meinung nach nicht verhältnismäßig.

    So bleibt für mich nur wahlweise
    - der Versuch einer Mietminderung (und zwar erst mal ohne Anwalt)
    - zusammen mit dem Vermieter über eine verträgliche Verkleidung wenigstens der Hauptstränge nachzudenken
    - manchmal gucken sich so Sachen ja weg...
    - Umzug

    Baustopp
     
  7. Julius

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    Na, dann fröhliches Weggucken... :wow

    Mit so nen modernen Kunstobjekt in der Wohnung hat man jedenfalls immer Gesprächsstoff, wenn Gäste kommen (falls man so mutig ist, sich in so ne Werkstatt noch Gäste zu laden!).
     
  8. SvenW

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    Ich schätze schon, das der Mieter einen Minderungsanspruch hat.
    Normalerweise läuft es anders herum, indem der Vermieter die Wohnung aufwertet und der Mieter dafür mehr zahlen muß. Die Miete bestimmt sich ja zum teil nach dem Mietpreisspiegel und in dem dürfte die Wohnung durch die neue "Kunst am Bau" erheblich abrutschen.

    Ich würde mal bei einem Mieterverein vorsprechen, die kennen entsprechende Urteile und können einem sagen ob eine Minderung erlaubt ist oder nicht. Ich würde allerdings nicht zu lange damit warten, sonst heißt es noch das man die Veränderung akzeptiert hat.

    IMHO rechtfertigt die Gefahr von Augenkrebs immer einen Mietabschlag. :e_smiley_brille02:
     
  9. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Naja, soetwas würde mich schon eher stören :mauer

    [​IMG]
     
  10. #30 bauvorhaben, 07.11.2011
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    Mietminderung müsste möglich sein

    Doch, gibt es schon - allerdings nicht mit dieser Begründung.
    Dieser Zustand entspricht sicher nicht der ursprünglich im Mietvertrag :deal "vereinbarten Gebrauchsüberlassung der Mietsache" wie (evtl.) Übernahmeprotoikoll beschrieben, da die Leitungen ja wohl vorher uP waren, oder ?

    Auch uP-Elektroleitungen können nicht später einfach auf Putz verlegt werden.

    Hier also klarer Minderungsanspruch, weniger Geld bringt Vermieter imnmer auf Trab.
    Evtl. Ersatzvornahme androhen und mit Miete aufrechnen - dann könntet Ihr Euich das richtig schön machen (lassen):bounce: und dem Vermieterin Rechnung stellen, um ihm zu zeigen, wie man dies sach- und fachgerecht machrt und was das dann kostet:e_smiley_brille02: !

    Nur nicht zu lange warten. Wenn Ihr zunächst nichts tut, habt Ihr diesen Zustand akzeptiert mund aus die Maus(Mionderungsrecht flöten).:bef1021:
     
  11. #31 JaquesTati, 09.11.2011
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    @bauvorhaben

    Mit Ihrer Empfehlung lehnen Sie sich aber arg weit aus dem Fenster und man kann dem Fragesteller nur dringend empfehlen, Ihren Ratschläge nicht einfach so ungeprüft zu folgen!

    Rechtsberatung gibt es hier keine, aber was Sie indirekt ansprechen tangiert den Bereich des Zulassens von Konklusionen, im Alltag tagtäglich mehrfach vollzogen, aber bei einer Mietsache ist das deutlich komplexer. Und um das hier auch nur annähernd abschätzen zu können, fehlen viele grundlegende Informationen.

    mfG

    Jaquestati
     
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