Hinweispflicht?

Diskutiere Hinweispflicht? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich war gestern noch ein Velux-Innenfutter bei einem Kunden einbauen ( ich hasse die Dinger abgrundtief). Er hat die Decke neu gedämmt (drüber...

  1. H.PF

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    Ich war gestern noch ein Velux-Innenfutter bei einem Kunden einbauen ( ich hasse die Dinger abgrundtief). Er hat die Decke neu gedämmt (drüber leicht gedämmter Spitzboden) und die Dachschrägen auch gedämmt. An den Dachschrägen hat er blaue Folie, Nähte mit Teppichklebeband verklebt, Decke überhaupt keine Folie, nix...

    Wie weit geht bei solch haarsträubendem Baumurks (ca 70 Jahre alt, Hobbymurkser) eigentlich meine Hinweispflicht? MUSS ich da was sagen? Oder kann ich es sehen, graue Haare bekommen vor Brass und die Klappe halten?


    Ja, bei Gerüstlosen Baustellen muß ich was sagen z.B.

    Aber bei so was was teure Folgeschäden nach sich ziehen kann? Muß ich da auch was sagen?


    Gruß Holger
     
  2. bernix

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    ...das A + O ist hier die richtige Kommunikation.

    Kannst ihm zB. sagen, dass du eine gute und eine schlechte Nachricht für ihn hast.
    Die schlechte ist dass konstruktiv einiges im Argen liegt und zu erheblichen Schäden führen kann.

    Die gute Nachricht: Aufgrund des Alters kann er Glück haben und die Schäden treten nach seinem Ableben auf.....:Brille
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 29.10.2011
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    Ich würde es als Hinweis auf die Rechnung schreiben.
    Du hast Deiner Pflicht genüge getan und er brauchs nicht beachten. :D
     
  4. Baumal

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    kurzer schriftlicher hinweis, dann gehts deinen
    haaren auch besser...:D
     
  5. Yilmaz

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    Ich würde mir nie die mühe machen und ihm schriftlich auf irgendein pfusch den er selber baut hinweisen. Mündlich sagen wie es richtig ist und gut ist!
    Hier sind weder menschen gefährdet noch dein gewerk.
     
  6. #6 popolini, 29.10.2011
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    Wäre es schlimm gewesen ihm das zu sagen?
    Ich wäre sicher froh. Wenn er genug Geld hätte könnte er sich einen Fachmann leisten. Freiwillig sind sicher die wenigsten "Hobbymurkser", vor allem mit 70 ;)
     
  7. #7 wasweissich, 29.10.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn du wüsstest............
     
  8. #8 Gast23627, 31.10.2011
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Auf jeden Fall schriftlich hinweisen!!

    Das Thema Hinweispflicht ist auch hier im Forum schon behandelt worden.

    Finde ich gerade nicht.

    Grüße
     
  9. Yilmaz

    Yilmaz

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    @Josef, da müßte man sich jeden abend im büro setzen und bauherren oder AG drauf hinweisen was andere gewerke für pfusch abliefern?
    Ich sags einfach das interessiert mich überhaupt nicht solange mein gewerk nicht dadrunter leidet und es nicht um leib und leben anderer menschen geht.
     
  10. Eric

    Eric

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    @Yilmaz

    In der pauschalen Form mit Sicherheit die falsche Einstellung. § 4 Nr. 3 VOB/B, der entsprechend auch für den BGB-Bauvertrag gilt, lesen und verstehen.

    Prüf- und Hinweispflichten bestehen allerdings nur hinsichtlich der Gewerke, auf denen der Unternehmer aufbaut und deren Mangelhaftigkeit sich auf die eigene Leistung übertragen kann oder die den vorangegangenen Murks überdecken. Ein Unternehmer muß also grundsätzlich nicht auf Mängel an Gewerken hinweisen, mit denen seine Leistung keinerlei Berührungspunkte hat.

    Hier bestehen offenbar Probleme hinsichtlich der Luftdichtheit der von einem Hobbybauer angebrachten Dampfbremse ( Teppichklebeband usw. ). Die Dampfbremse ist auch an dem DFF luftdicht anzuschließen. Erst danach darf das Innenfutter angebracht werden. Wenn die Dampfbremse auch im Bereich des Innenfutters fehlerhaft montiert war, würde ich ein Hinweispflicht bejahen. In den übrigen Bereichen erscheint eine Hinweispflicht zweifelhaft. Da die Luftdichtheit allerdings nur als einheitliches Ganzes wirksam ist, spricht nichts dagegen, den Zweifel durch einen Hinweis auszuräumen. Ist in jedem Fall besser, als sich womöglich später über den Umfang der Hinweispflicht vor Gericht zu streiten.
     
  11. Yilmaz

    Yilmaz

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    @Eric, genau so meine ich das. In diesem fall muß Holger nur bedenken anmelden weil er auf ein Baumurks (egal von wem erstellt) aufbauen würde.
     
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