Revisionsschacht Ausgestaltung; Baumangel

Diskutiere Revisionsschacht Ausgestaltung; Baumangel im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Wer kann uns helfen? Wasserschaden Wir hatten im Haus einen Wasserschaden. Nach mehrfacher "Analyse" sind unser Bauherr und wir zur...

  1. #1 Nichtswisser, 29.10.2011
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    Wer kann uns helfen?

    Wasserschaden
    Wir hatten im Haus einen Wasserschaden. Nach mehrfacher "Analyse" sind unser Bauherr und wir zur Einschätzung gekommen, dass es an der Rückstauklappe liegen kann, oder am Revisionschacht, bzw. in der Verbindung der beiden.

    Das Ganze wurde durch Kamera überprüft. Bei der Absuche wurde festgestellt, dass in der Rohrleitung zwischen Klappe und Schacht es irgendwie nicht weitergeht.

    Revisionschacht - Problem
    Der Revisionsschacht wurde geöffnet, war halb voll mit Schmutzwasser und anderen "Fäkalien" wie Toilettepapier usw.
    Also wurde das Ganze abgepumpt und vom Straßenkanal her mit Druckspülung und Kamera abgesucht. Da lag kein Problem.
    In dem Rohr zwischen Schacht und Klappe hatten sich zwei Steine verkeilt??

    Der Schacht selbst weist ein Gerinne auf. Dabei ist die Verbindung von der Klappe her mit einem halb offenen Rohr vorhanden. Müsste passen, oder?
    Die Entwässerungsrohre für Schmutzwasser und Regenwasser allerdings kommen in den Revisionsschacht. Das ganze Schmutzwasser wird hier aber nur über den reinen Beton ( der zudem noch nicht mal richtig glatt ist) zum Kanal hin weitergeleitet.
    Bei einer Probespülung nach dem Absaugen, blieb bereits wieder Toilettenpapier erst mal leicht hängen.Darf dass sein??

    Unser ehem. Bauherr meint, der Schacht sei so in Ordnung. Und es sei unser Problem, wenn dann hier ein Rückstau verursacht werde, der die Rückstauklappe dicht machen würde und dass Wasser dann im Haus nicht mehr ablaufen kann und so der Wasserschaden entsteht.

    Zum Verständnis:
    Unsere Entwässerung von Schmutzwasser innerhalb des Gebäudes erfolgt in der Kellerumfassung mit entspr. Wanddurchführung und kommt dann in den o.g. Schacht. (Wurde von der Gemeinde gesetzt. In unserer Baubeschreibung steht lediglich: Zur Ausführung gelangt ein Revisionsschacht, DN 1000, für Mischsystem mit Gerinneausbildung..)

    Wir haben Kelleraußenwände aus wassserdichtem Beton.

    Der Wasserschaden im Haus entstand dadurch, dass die Klappe nciht mehr öffnete auf Grund o.g. Situation. Wenn dann Heizung, Waschmaschine ihr Wasser in die Leitungen pumpte, staut es sich an der Klappe und tritt dann im Bodenabfluss in der Gästedusche im Keller aus, verteilt sich unter der Bodenplatte und kommt dann an der Rückstauklappe zum Vorschein.

    Meine (amateurhaften) Fragen deshalb:
    1. Ist es in Orndnung, dass der Revisionsschacht nur zum Teil mit einen Rohr ausgelegt ist, und gerade da wo das Schmutzwasser kommt nur der blanke Beton ist?
    2. Wenn es eine nicht optimale Bauausführung ist, kann ich meinem Bauherrn bezüglich des Revisisonschachtes "belangen"?
     
  2. #2 Manfred Abt, 29.10.2011
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    text ist ja ein wenig schwierig zu lesen aber da werden wir uns schon durchwursteln.

    Aber zuerst mal das Grundlegende:
    welche Konstellation ist gegeben:
    • in welcher Stellung stehts du: Mieter, Eigentümer?
    • Haus seit wann bezogen?
    • Haus in welcher Konstellation errichtet, siehe hier
    • du sprichst immer vom Bauherrn aber ich habe den Eindruck, du meinst nicht unbedingt den Bauherrn, Bauherr ist der Eigentümer des Grundstücks, der dann darauf baut.
    • außer ihr habt vom Bauträger gekauft, dann war der tatsächlich auch mal der Bauherr, Eigentümer und Verkäufer
     
  3. #3 Nichtswisser, 01.11.2011
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    Sorry für meinen schwierigen Text!

    Hallo,

    da es mein erster Beitrag in einem Forum ist und ich nicht wusste wie ich es beschreiben soll, verstehe ich deine Aussage absolut. Werde mir Mühe geben besser zu werden!

    Also wir sind/waren die Bauherrn, wir haben eine Firma damit beautragt uns ein EFH schlüsselfertig zu errichten. Gebaut wurde von August 2004 bis Ende September 2005. Eingezogen sind wir 2005. Die Bauabnahme fand im September 2005 statt.

    Im Oktober 2008 wurde die Firma schriftlich darauf hingewiesen, dass wir im Keller immer noch "starke Geruchsbildung" haben, mit dem Hinweis, dass es auf den (1.) Wasserschaden während der Bauphase zurückzuführen ist.

    Ich freue mich, dass du auf meine Probleme schon mal aufmerksam geworden bist. Für mich ist es hilfreich wenn jemand mit Erfahrung die Fragen stellt. Ich bin auch bemüht sogut wie möglich zu antworten.:o
     
  4. #4 Manfred Abt, 02.11.2011
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    Kriegen wir schon hin.

    Ich verstehe es so:
    • Es gibt einen Revisionsschacht außerhalb des Hauses.
    • dieser hat 3 Zuläufe (1 x vom Rückschlagverschluss, 1 x Schmutzwasser von oberen Geschossen, 1 x Regenwasser) und einen Ablauf zum öffentlichen Kanal
    • Der Schacht hat ein durchlaufendes Gerinne (dein halbes Rohr), an dem der Zulauf vom RSV angeschlossen ist und dessen Ablauf zum öffentlichen Kanal geht
    • Die beiden anderen Anschlüsse (SW und RW) sind seitlich angeschlossen und laufen über die Berme des Gerinnes in den Schacht, die Berme ist aus Beton und hat außer einer Neigung zum Gerinne keine Profilierung.
    • Vermutet wird, dass sich der Modder aus dem seitlichen SW-Anschluss im Schacht so lange ansammelt, bis der Abfluss aus dem Revisionsschacht gestört ist und es so zu Ansammlungen von Dreck auch in der Leitung kommt, die vom RSV aus zuläuft.

    Passt noch alles?
     
  5. #5 Nichtswisser, 05.11.2011
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    Ich hätte es nicht besser erklären können!!!

    1 Punkt: genau, Schacht ist außerhalb
    2 Punkt: wenn ich meinen Bauplan richtig lese laufen SM-Wasser und Regenwasser in einer Leitung in den Revissionsschacht. Lt. Baubeschreibung hieß es auch: Entw.-Leitungen für Schmutz- und Regenwasser (Mischsystem).
    D.h. der Revisionsschacht hat 2 Zuläufe + 1 von einer Ringdrainage für Terrasse.
    3. Punkt: Jawohl!
    4 Punkt: So könnte man das Sagen. Evtl. muss ich noch mal Fotos machen,
    wenn es hell ist. Die jetzigen sind bescheiden.
    5. Punkt: So ist ingesamt die Meinung.

    Durch diese Ansammlung bis zur Rückstauklappe hat diese dann nicht mehr ordentlich bis gar nicht geöffnet. Das Abwasser was aus dem Kellergeschoß kam konnte nicht ablaufen. Dadurch staute sich das Wasser hinter der Klappe und kam im Bodenabfluss der Dusche (KG) zum Vorschein.

    Von da aus hat es sich dann zwischen Wanne und Estrich ausgebreitet und ist das Wasser ist die gemauerten Wände hochgestiegen.

    Mein Gedanke ist deshalb eben dass der Schacht nicht so ist, wie er sein sollte.
     
  6. #6 Manfred Abt, 08.11.2011
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    folgende Anmerkungen:
    • Die Leitungen für SW und RW dürfen nach Norm erst außerhalb des Hauses zusammengeführt werden
    • Zulässigkeit der Anschluss einer Drainage ans Mischsystem sollte dringend hinterfragt werden, sehr unwahrscheinlich
    • Konstellation der Zusammenführung im Schacht ist ungünstig und kann/dürfte für das Problem verantwortlich sein. SW-Zufluss hätte tiefer angeordnet und mit eigenem Gerinne Richtung Auslauf angeordnet werden müssen.
    • Im normativen Regelwerk gibt es zur konkreten Ausgestaltung eines Schachtes eigentlich nichts, es gibt aber die allgemeine Forderung gem. DIN 1986-100, Ziffer 14.1.1: "die Selbstreinigung der Abwasserleitung muss erreicht werden"
     
  7. #7 Achim Kaiser, 08.11.2011
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    Joh mei ....

    Von 2005 bis heute .... Rückstauverschluss in Betrieb und nicht einmal danach geschaut !

    Rückstauverschlüsse sind Inspektions- und wartungsbedürftige Einrichtungen.
    Sie sind halbjährlich zu überprüfen.

    Wäre dieser Inspektions- und Wartungspflicht auch nur ansatzweise nachgekommen worden hätte man solche Funktionseinschränkungen festgestellt.

    Das Schmodder und Mist sich meistens genau dort *versammeln* sorgt für die relativ kurzen Inspektions- Wartungs und Prüfintervalle - man lese die Bedienungsanleitung.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. Julius

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    Ich verstehe schon das mit dem "Bauherr" und "ehemaliger Bauherr" nicht.
    Wem gehörte das Grundstück zum Zeitpunkt der Erbauung des Gebäudes?

    Und warum fällt einem all das erst nach Ablauf aller Gewährleistungsfristen ein...?
     
  9. #9 Nichtswisser, 12.11.2011
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    Hallo Manfred,

    also die Leitungen laufen meinens Wissens erst außerhalb des Hauses zusammen. Die Leitung (SW) aus dem OG geht im Keller ca. 1/2 Meter über Kellerboden in die Aussenwand.
    Du meinst, dass die Drainageleitung nicht mit in den Revisionsschacht eingeleitet werden darf?

    Das diese Konstellation ungüstig ist, wusst ich nicht. Die Baufirma ist ja m.E. sehr zuverlässig und unser Ansprechpartner war damals auch vertrauenswürdig und hat fast immer alles erklärt. Was mich positiv stimmt, ist dass du auch der Meinung bist, dass das SW ein eigenes Gerinne bräuchte. Sollte ich diese DIN als Bezugspunkt für meine ehem. Baufirma mit heranziehen?? (ohne übertrieben zu wirken?)

    Sag schon mal DANKE!!

    Herr Kaiser,

    wir hatten schon während der Bauphase einen Wasserschaden, der m.E. auf diesen Fehler zurückzuführen ist. Da wurde die Rückstauklappe erst eingebaut.
    Während des zweiten Schadens wurde die Klappe wieder überprüft.
    Nicht mal die Firma selbst konnte sich den Schaden erklären und dachte an den Fehler. Rückstauklappe war es nicht!
    Wurde wiederholt aufgemacht und nachgesehen. Erst die Kamera hat den Fehler "in der Leitung" aufgedeckt.
    Soviel zu deinen Ausführungen. Ich weiß dass die Klappe wartungsbedürftig ist! Aber an der liegt es eben nicht!!

    Julius,
    das Haus gehört uns, wir liesen es damals von einer Firma "schlüsselfertig" bauen.
     
  10. #10 Achim Kaiser, 12.11.2011
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    Haste Bilder von dem Schacht mit dem besagten Gerinne ?

    Bei den Beschreibungen bleibt bei mir so einiges hängen :).

    Gruß
    Achim Kaiser

    Seite 7 zeigt *übliche* Gerinneausführungen.
     
  11. Newman

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    NEIN!!!! Zumindest hier in Berlin besteht die Vorschrift, das für Schmutzwasser ein Gerinne aus Steinzeug Verpflichtung ist! Schächte mit Betongerinne dürfen ausschließlich für Regenwasser gebaut werden. (Ausnahmen bestätigen die Regel: Betongerinne für Schmutzwasser können im Einzelfall bei Provisorien bei ausrechendem DN + Durchfluss verbaut werden. Diese Fälle sind aber vorher explizit zu prüfen.)
     
  12. ISYBAU

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    Nun ja, ein Steinzeuggerinne muss es nicht sein, aber eben ein GERINNE.
    Zu prüfen wäre hier, ob dieser Mangel bereits angezeigt wurde und noch Gewährleistung besteht.

    Übrigens ist ein "Rückstauverschluss" an manchen Stellen nützlich und an anderen Stellen "schädlich". Also könnte es auch an der falschen Anordnung eines technisch funktionierenden Bauteils liegen.
     
  13. Newman

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    Gut, ich muss zugeben, ich bin grad wieder übers Ziel hinaus geschossen. Die Vorschrift mit dem Steinzeuggerinne bezieht sich aufs öffentliche Straßenland. Da gelten sowieso andere Regeln. Der Übergabeschacht der Hausanschlussleitung sieht eine Revi-Öffnung aus SML (Gussrohr) vor, welche mittels SML-Rohr bis zum Schachtausgang geführt wird. Danach ist "Lastenübergang" und der Eigentümer für alles weitere verantwortlich.
     
  14. Julius

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    Ist es wirklich so schwer, eine einfache Rückfrage präzise zu beantworten?

    Sie lautete:
    Sprich:
    Ließt Ihr ein Gebäude auf einem Euch schon gehörenden Grundstück errichten (von GU/GÜ) oder habt Ihr ein Haus mit Grundstück gekauft (von BT)?
     
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