Rechnung des Handwerkers ablehen, mindern?

Diskutiere Rechnung des Handwerkers ablehen, mindern? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben einen Trockenbauer beauftragt die Decke im Bad und Flur abzuhängen, weiterhin sollte er im Wohnzimmer eine Bordüre rundum...

  1. stefor

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    Hallo,

    wir haben einen Trockenbauer beauftragt die Decke im Bad und Flur abzuhängen, weiterhin sollte er im Wohnzimmer eine Bordüre rundum errichten. Die Bad und Flurarbeiten sind gut ausgeführt worden. Im Wohnzimmer kam er jedoch nicht in die Gänge, dadurch haben wir die Fertigstellung abgelehnt.

    Der Trockenbauer hatte im Wohnzimmer aber schon die UK montiert und später wieder ab- und mitgenommen. Er hat 2 Termine zur Besprechnung des Fortschritts platzen lassen.

    Daraufhin wollten wir uns mit Ihm einigen und er hat mir eine "Rechnung" zugeschickt (siehe Anhang). Damit war ich nicht einverstanden, daraufhin kam eine nun offizielle, diese weicht aber vom Angebot, welches ich unterschieben habe ab. So ist z.B. im Angebot garkein Stundenlohn festgelegt, dieser wurde angeblich mündlich vor Ort besprochen, was nicht der Fall war (ist dies überhaupt rechtens? Ich kann je behaupten er wollte es für 5 EUR/Std machen).

    Nun stellt sich für mich die Frage was am sinnvollsten ist. Ich glaube wir haben keinen Rechtsschutz (denkbar schlecht). Kann ich den Rechnungsbetrag selber mindern? Er hat mir bereits mit Inkasso gedroht und auf den Stress habe ich keine Lust. Macht ein Anwalt sinn? Noch zu zahlen sind 1217 EUR.

    Er hat mir gesagt, dass er für seine Halbausgeführten Werke Fotos als Beweise hat.

    Ich bitte hier nicht um Rechtsberatung aber um Erfahrungsberichte in ähnlichen Situationen.

    MfG
     
  2. #2 Reinsch, 29.10.2011
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    Warum UK wieder abgenommen statt fertig zu stellen ?
    Welcher Anhang ?
     
  3. stefor

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    Anhang wie immer vergessen, sorry. Ist eine E-Mail mit einem Anhang wie diesem eigentlich als Beweis zugelassen? Da die neue Rechnung nun plötzlich die Restforderung von 1223 EUR ausweist.

    Abgenommen weil der Maler/Parkettleger reinmusste da sonst die Bezugsfertigkeit 01. Nov nicht gewährleistet wäre.


    [​IMG]
     
  4. #4 Gast23627, 29.10.2011
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Ebenso unklar wie ihre Fragestellung...

    ist wohl auch der Sachverhalt.

    Das hier in ihren Beitrag hinein projizierte Papier ist ein (Schmier-) Zettel mit einigen Zahlen und keine "Rechnung".
    Aber das sollten sie als "Selbstständiger" auch wissen.

    Und "zugelassen" sind alle Informationen im Rahmen der Forumsregeln.

    "Erfahrungsberichte" gleich welcher Art helfen Ihnen mit Sicherheit nicht weiter.

    Eine Rechtsberatung erhalten Sie hier nicht.
     
  5. #5 Gast943916, 29.10.2011
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    warum er die Arbeiten nicht fertig gestellt hat versteht hier wohl keiner...

    was ich nicht sehe ist eine Rechnung, wie JSch schon schreibt,
    dreh doch den Spiess mal um, erkläre ihm, dass du zum Anwalt gehen wirst, da er keine Rechnung stellt die nachvollziehbar und korrekt ist. Ausserdem wirst du ihn für Terminverschiebungen haftbar machen und zwar mit allen Konsequenzen.
    Aufgrund der "Rechnung" liegt ausserdem der Verdacht der Schwarzarbeit nahe, das FA wird sich freuen...

    mal sehen was er nach dem Gespräch macht.....
     
  6. #6 Baufuchs, 29.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    dann kommt der mit "hat mir den Auftrag ohne Fristsetzung entzogen, ich will nun volle Vergütung abzgl. ersparter Aufwendungen".

    Da haben sich 2 getroffen....:konfusius
     
  7. stefor

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    Den Anhang hier, hat er mir per Mail vorab geschickt weil man sich einigen wollte, diese 688,72 EUR habe ich aber abgelehnt. Daraufhin hat man sich auf der Baustelle gesehen und er hat mir gedroht mit Mahnung/Inkasso, er sagte, er habe Fotos die belegen, dass er bereits erfüllte Arbeiten rückgängig machen wollte.

    Nochmal, die Arbeiten wurden nicht fertiggestellt, weil er nicht in die Pötte kam und der Maler/Parkettleger reinmusste, somit habe ich seine Arbeiten abgeblasen (ohne Frist, scheinbar ein Fehler meinerseits).

    HEUTE, kam eine richtige Rechnung mit ausgewiesener MwSt. Diese beträgt aber nun 1223 EUR. Ich frage mich ob gesendete Mails mit Anhang als Beweise anerkannt werden?

    Grundsätzlich schätze ich mal, sitzt er am längeren Hebel da kein Fixtermin für die Fertigstellung vereinbart wurde/keine Mahnung meinsterseits zur Erfüllung der Arbeiten rausgegangen ist, usw.
     
  8. #8 Baufuchs, 29.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Damit wird er dir wohl kommen.

    Helfen kann dir nur ein Anwalt, der das alles mal auseinander dröselt.
     
  9. stefor

    stefor

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    Zitat aus seiner Mail:

    "Die Menge der Stundenlohnarbeiten wurden auf der Baustelle vor Ort mit Ihnen vereinbart und werden selbstverständlich auch so in der Rechnung übernommen."

    Kann also hier sowohl er als auch ich was anderes behaupten? Wer hat dann im Endeffekt recht oder ist es von vorne rein nichtig?

    In der von mir unterschriebenen Auftragsbestätigung stehen keine Stundenlohnpreise!
     
  10. #10 Baufuchs, 29.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Beachte Satz 2 aus Beitrag #8
     
  11. Lebski

    Lebski Gast

    Bezahlen musst du die ortsübliche Vergütung. Da sind 35 €/h sicher nicht zu hoch.
    Du kannst das alles vor Gericht durchfechten. Kostet dann Gutachter usw. Wird vermutlich ein teurer Spass.
     
  12. #12 robert0204, 30.10.2011
    robert0204

    robert0204

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    Hast Du eine Ordentliche Rechnung erhalten oder nicht? (Auf eine Rechnung gehören 14 Punkte)
    Was gemacht wurde, muss auch bezahlt werden. Dazu kommt noch, was war vereinbart?
    Ich würde es so machen:
    Bezahlen was gemacht wurde, und den Handwerker den Rest einklagen lassen.
    35€ die Stunde sind normal.
    Dein Zettel, der hier abgebildet wurde, ist keine Rechnung, also bestehe erst einmal auf eine ordentliche Rechnung.
     
  13. Eric

    Eric

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    1. Leistung im Bad und Flur muß, da fertiggestellt, in jedem Fall bezahlt werden. Art und Höhe der Vergütung hat der AN zu beweisen. Der Beweis wird üblicherweise durch Angebot und Auftragsschreiben geführt. Gibt es hier aber offenbar nicht.

    Böse Falle, wenn der AG dann einen Pauschalpreis in Höhe von X € darlegt. Denn dann muß der AN die Pauschalpreisvereinbarung widerlegen.

    Hier wurden 1.000,00 Abschlag gezahlt. Also werden wohl mehr als 1.000,00 € für Bad und WZ vereinbart worden sein.

    2. Wohnzimmer: Ablehnung der Fertigstellung war rechtlich eine Kündigung. Ohne vorherige Fristsetzung war sie grundlos und führt zu § 649 BGB.

    Die Frage ist aber, ob eine einvernehmliche Beendigung des Vertrages hinsichtlich Wohnzimmer zustandegekommen ist. Denn der AN wollte auch nicht mehr und hat die begonnene Arbeit wieder demontiert. Das wird er ja wohl kaum ohne Zustimmung des AG gemacht haben. Also einvernehmliche Vertragsbeendigung hinsichtlich WZ ?

    Montierte und demontierte Leistung im WZ bekommt der Trocki in keinem Fall vergütet. Er durfte nämlich nicht demontieren. UK ist mit der Anbringung ins Eigentum des AG übergegangen. Demontage war eine Eigentumsverletzung und verbotene Eigenmacht --> Schadensersatzanspruch in Höhe der Mehrkosten für Neumontage der UK.

    Was die nicht ausgeführte Leistung im WZ anbelangt, hat der AN, wenn keine einvernehmliche Vertragsbeendigung vorliegen sollte ( s.o. ), mit vielen ???? allenfalls einen Anspruch aus § 649 BGB; also 5 % Pauschalentschädigung. Mehr ist hinsichtlich der Vortragslast für den Trocki Juristerei am Hochreck und das bekommt er eh nicht hin.

    Für die Rechnung gibts keine Formvorschrift. Die konnte der Trocki insofern auch auf ein Stück Toilettenpapier schreiben. Mit der 2. Rechnung bekommt er also Probleme.

    Du solltest zum Anwalt, wenn denn der Trocki den Anspruch weiterverfolgen sollte.
     
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