WDVS fehlende Überdämmung der Fenster, wer muss nachbessen?

Diskutiere WDVS fehlende Überdämmung der Fenster, wer muss nachbessen? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Nachdem es keine DIN genormten WDVS gibt, diese also nicht in der Bauteil Regelliste stehen gellten die Herstellervorschriften sowie die...

  1. #21 Hundertwasser, 31.10.2011
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    Nachdem es keine DIN genormten WDVS gibt, diese also nicht in der Bauteil Regelliste stehen gellten die Herstellervorschriften sowie die anerkannten Regeln der Technik. Dazu zählen die DIN 18345 und 55699 und das entsprechende BFS Merkblatt. Daneben ist im Neubau die DIN 4108 einzuhalten, Beispielhaft werden dort im Beiblatt 2 Regeldetails aufgelistet, auch von Fensteranschlüssen. Hier wird eine Überdeckung der Fensteröffnung von 3 cm vorgesehen (Rohbaumaße!). Das alles muss m. E. nicht in einer Detailplanung vorgesehen werden. Auch bin ich nicht der Meinung ein WDVS als Einzelmaßnahme bedarf eines Planers. Bevor jetzt die Architekten kollektiv aufheulen: Ich habe auch schon genug Fehlplanungen durch Architekten gesehen, wahrscheinlich genau so viel wie Pfusch durch die Handwerker.

    Im konkreten Fall heisst das für mich, da ja offensichtlich keine Detailplanung vorliegt, der Handwerker muss hier selbst eine Planungsleistung vollbringen und danach fachlich korrekt ausführen. Sollte eine Ausführungsanweisung des Auftraggebers den ardT zuwieder laufen hat der Handwerker bedenken anzumelden.
     
  2. uban

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    Danke Hundertwasser,

    ich werde nach dem Feiertag mir einen Anwalt suchen der sich mit der neuen Enev Verordnung auskennt und lasse mir das Prozess-Risiko erläutern. Selbst im Fall dass ich die zusätzlichen Kosten zu 100% an den Maler abdrücken könnte werde ich es aus meinem altmodischen Gerechtigkeitsempfinden nicht machen. Ich fühle mich dem Handschlag verpflichtet den ich mit dem Maler gemacht habe, wir muessen zusammen durch.

    Der Handwerker heute duerfte eigentlich ohne Architektenvorgaben (detaillierte Zeichnungen und schriftliche Anweisungen) kein Auftrag annehmen, das planerische Risiko wäre mir zu hoch.

    Gruss, uban
     
  3. #23 CapaMAXX, 31.10.2011
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    mich würde mal interessieren was er da für eine spezielle leibungsplatte hat.

    lass ihn doch mal erklären warum er den fensteranschluss nicht mit den anputzleisten macht.

    hier in dem video welches du schon verlinkt hast ab 1:00min.
    http://www.youtube.com/watch?v=xED_L8oQ0OA&feature=related
     
  4. #24 Hundertwasser, 31.10.2011
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    Die Ausführung des WDVS hat mit der EnEV wenig zu tun. Maßgeblich sind die DIN Normen die ich schon zitiert habe sowie die anerkannten Regeln der Technik (aRdT).

    Der Fachhandwerker darf selbstverständlich Arbeiten ohne Detailplanung eines Architekten ausführen - er muss nur wissen was er tut. Das viele Handwerker gerade im Bereich WDVS Defizite haben ist mir durchaus bewusst. Auf der anderen Seite gibt es aber auch genug Archis die genauso wenig Ahnung haben. Erst im abelaufenen Monat wieder so etwas erlebt:

    Pläne? Fehlanzeige, Eingabeplan 1:100 muss reichen
    Details? Muss der Maler mit dem Spengler abklären

    Einbindung Fenster in 26 cm EPS (Passivhaus)?

    Aussage des Archis: "Hat der Statiker vorgegeben" Die einzigen Unterlagen waren Auszüge aus der DIN 4108-2. Da kann ich gar nicht so viel fressen wie ich kotzen möchte.

    Das der Maler dieser Situation hilflos gegenüber stand macht die Sache nicht besser. Da kämpft dann Not gegen Elend.
     
  5. uban

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    Bei Gima habe ich Platten LPS vor einem Jahr zum ersten mal gesehen, bei den Vor-Ort-Termin habe ich davon erzählt und dann fiel auch dem STO Aussendienst das eigene Produkt ein (da muss ein dahergelaufener Laie dem AD die Lösungsmöglichkeit aufzeigen).

    Gima kann man im Internet ergoogeln,
    http://www.gima-spezial.de/inhalt/start/lpsgkplus.htm

    während die 'Pronto' Platten von STO sich nicht finden lassen.

    @Hundertwasser,
    die DIN hat mit der ENEV nichts direkt zu tun, aber es ist (ein unbekanntes ) Gesetz das der Handwerker die Konformität seiner Arbeit mit der ENEV erklären muss (Ordnungsstrafe wenn eingeklagt wird). Da will ich mich in den nächsten Tagen anwaltlich beraten lassen. Wenn ich mangels Leibungsdämmung im Bad/Küche Schimmel bekomme habe ich Anspruch auf Schadensersatz gemäss den ENEV Verordnungen. Das wird sich noch nicht herumgesprochen haben. Der einfachste indirekte Zusammenhang ist die Bestandsdämmung mit z.B. nur 5 cm, handwerklich perfekt ausgeführt, aber ein Verstoss gegen die ENEV, hier folgt die Strafe wenn es zur Anzeige bei den Behörden kommt.
    So habe ich das mir in den letzten 2 Stunden angelesen.
     
  6. #26 Hundertwasser, 31.10.2011
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    Wow, warum stellst du dann hier noch Fragen, bist ja jetzt Experte und kannst uns erzählen wie WDVS richtig geht. Leider kann ich der traurigen Wahrheit nicht ins Gesicht sehen das ich zu wenig Bescheid weiss. Da habe ich einen Beruf erlernt, Gesellenjahre abgeleistet und die Meisterprüfung abgelegt. Weiterbildung betrieben, Energieberater gemacht und für über 2000 Beiträge hier in Datenbanken gewühlt, DIN Normen gelesen, interpretiert und zwischendrin jahrelang auf Baustellen nach dem Rechten gesehen. Wirklich, ich schäme mich total weil ich in 20 Jahren nicht begriffen habe was du in 2 Stunden sofort erfasst hast.

    Aber allerhöchsten Respekt. Du hast es wirklich drauf. Falls ich mal eine Frage zum Thema WDVS habe darf ich dich hoffentlich kontaktieren.
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 01.11.2011
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    Uban - Du hast gar nichts verstanden!

    Denn es geht nicht um ein irgendein Schimmelrisiko, sondern um ein klar definiertes!
    Kann Dir Dein WDVSler also BEWEISEN, dass dieses bestimmte Risiko auch ohne Überdämmung nicht gegeben ist, kannst Du Dir all die von Hundertwasser aufgezählten Regeln irgendwo hinstecken, wo sie dekorativ wirken!

    @Hundertwasser - doch, eine Planung ist auch für so etwas "simples" wie eine Fassadendämmung erforderlich!
     
  8. uban

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    @Hundertwasser,
    Ich will doch hier keinen zu Nahe treten, das mit der ENEV und Unternehmererklärung hatte ich kurz zuvor zum ersten mal überhaupt gelesen. Auch neu war für mich das der Unternehmer eine Konformitätserklärung ( bei falschen Angaben Bussgelder bis 50.000·€) für sein angebrachtes WDVS abgeben muss, das habe ich gemeint mit ' angelesen '.

    Es ging mir nie um WDVS i.A. bzw deine Leistungen in deinem Beruf und im Forum, deine Erfahrung lässt nicht anlesen, bei aller Zeit der Welt nicht. Entschuldigung wenn es so ankam.



    @ Ralf, die Fenster mit 76mm Bautiefe sind mauerbündig, und nicht überdämmt, ich habe da eine Wärmebrücke die zumindest bei der hohen Luftfeuchtigkeit im Bad schon in Richtung Schimmelausbildung gehen könnte.
    Das mit dem Schimmel war nur Bsp, ich wollte ausdrücken das ein Handwerker nach meinem Laienverständnis nicht nur drauflos arbeiten darf, sondern sich an fachspezifische Vorgaben zu richten hat. (darunter verstehe ich einen mindest U-Wert, oder auch eine 3cm Blendrahmen-Überdämmung) Abweichungen bedürfen zu seiner Absicherung der schriftlichen Zustimmung/Anordnung des Bauherren.
    (für diese scheinbar simple Frag gibt es mindestens zwei Meinungen)


    Selbst bei etwas anscheinend gewöhnlichen Bauauftrag wie einem WDVS braucht man heute nicht nur einen Fachhandwerker und einen Planer, anscheinend ist auch spezieller Fach-Jurist unumgänglich geworden.
     
  9. #29 schwarzmeier, 01.11.2011
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    So simpel ist es scheinbar nicht mit der WDVS-Planung, wenn sie icht nach dem Objekt ausgerichtet ist und nur au Herstellerbroscüten universell abgecovert . Mich freut so was ja, da liegt der Nachtrag ja schon serviert !
    Ich habe schon WDVS-Planungen von Architekten-Ing., u. Bauämtern gesehen, da dränden sich die Nachträge für den Handwerker geradezu auf, wenn Dieser sie erkennt und zu nutzen vermag .
    Wenn ich allerding Planungen von Dietmar Langpeter /Schwenk oder Stefan Komma/Sto in Händen halte, dann hat das alles Hand und Fuß .
     
  10. #30 schwarzmeier, 01.11.2011
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    Da ich wohl schon einige Winter mehr auf dem Silberrücken als Wolfgang habe und meine Meisterprüfung schon fast 40 Jahre zurückliegt, ich seit 1978 WDVs verarbeite, einen Goldenen Meisterbrief irgenwo in der Ecke stehen habe, 2,5 m einschl. Fachliteatu meines Handwerks im Regal und auch gelesen habe, allerdings ohne Akademische Grad, muß ich mich wohl in die Ecke schämen und schließe mich Wolfgang an. Zukünftig sollten wir bei einem WDVS wohl doch einen Akkademiker zur Planung herbeiziehen, der noch nie einen qm selber baute, aber das wiegt ja das Studium ja längst auf .:bierchen::bierchen:....
     
  11. #31 Hundertwasser, 01.11.2011
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    Planung ja, Architekt nein.
     
  12. uban

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    Habe mich heute mit den Handwerker geeinigt, die teureren Leibungsplatten (Kostenvoranschlag um die 1500€) werden von mir bezahlt, er kommt mit einem reduzierten Stundensatz bei deren Montage entgegen .

    Heute haben wir zusammen auf der Baustelle gearbeitet (ich habs Dach ausgebssert während er die Giebelwand verdübelt hat).

    Bin wirklich erleichtert dass jetzt die Arbeit im Vordergrund steht und nicht das Kleingedruckte.

    Später werde ich mir die Infos zu den Vor- / Nachteilen zu den verschiedenen Oberputzen anlesen, Hundertwasser hat's ja gut aufbereitet (x-mal gelesen, will aber nicht in meinen Kopf bleiben). :winken
     
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    Hallo Uban,

    hier ist mein Senf:

    Natürlich gibt es keine direkte Vorschrift, die besagt, dass die Blendrahmen 3 cm (Rohbaumaß) bzw. 2 cm überdämmt werden müssen. Das ergibt sich nur indirekt im Neubau, wenn der Planer die Regeldetails nach Beiblatt 2, DIN 4108m zu Grunde legt.

    Gleichwohl muss man 2011 bei WDVS-Fachbetrieben voraussetzen, dass Blendrahmen auch im Altbau überdämmt werden sollten, so dass es seine Pflicht gewesen wäre darauf hinzuweisen und dich zu fragen, wie tief die lichte Breite der Öffnung sein muss.

    Da ich davon ausgehe, dass deine Fensterbänke klassische U-Aufkantungen haben, ist es sogar zweckmäßig, dass die Leibung noch gedämmt wird, dann man diese dann besser in die Dämmschicht einbinden kann.

    Da der Verarbeiter hier seine Hinweispflicht versäumt habt und das Ausbilden der Leibung einen Aufwand darstellt, ist 50:50 sicherlich fair.


    EnEV Hinweis-Pflicht bei Altbauten:

    Der Verarbeiter muss sinngemäß nur bestätigen, dass der U-Wert der Anforderung der EnEV entspricht (<=0,24 W/m²K). Das ist bei 14 cm WLG 035 immer und bei 12 cm fast immer erfüllt.

    Die Qualität der Wärmebrückenausbildung und der WDVS-Ausführung allgemein spielt hierbei (leider) tatsächlich keine Rolle.
     
  14. uban

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    leider wird die Aufteilung 70:30 sein, d.h. ich das Material und er montiert es zu einem etwas guenstigeren Preis.

    Der Maler hat das Objekt so knapp kalkuliert ( er kauft auch immer so knapp Material ein dass er öfters neues holen muss) dass er an seine Schmerzgrenze kommt. Es ist aber mein Haus und ich möchte es zuegig zu Ende bringen, daher bin ich auch bereit ihm weiter entgegenzukommen wie üblich. Der Werkvertrag wird dann etwas teurer ausfallen da wir auch eine angeblich qualitativ bessere Armierung (eine andere Mischung, habe mir nur merken können dass deren Farbe bereits weiss ist und der Oberputz braucht dann auch nicht mehr grundiert zu werden?, nicht dass er mit das guenstigste Material als aufpreispflichtige Ware verkauft) bekommen werden.

    Und ja, die Fensterbänke haben U-Aufkantungen. Gibt es besondere Regeln wie stark das U überdämmt werden soll? Da die Laibungsplatten nur mit 2 oder 3 cm Stärke geliefert werden stehe ich angesichts der etwas ungenauen Arbeitsweise des Malers vor der Frage ob mit 2 cm Platten (plus 0,5cm Putz) die obere U-Schiene ca 0,5cm frei bleibt oder ob ich lieber die 3cm Leibungsplatte nehme, dann wäre der Abschluss der Leibungsdämmung/Putz ca 0,5cm über der U-Schiene hinaus.

    Wenigstens hat der SV eine sehr moderate Rechnung ausgestellt.
     
  15. Roth

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    Hoffentlich hält der sparsame Mensch sich wenigstens an die bauaufsichtliche Zulassung, z.B. was die vorgeschriebene Mindestschichtstärke von Armierung und Oberputz betrifft...
     
  16. sepp

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    hier steht eigentlich alles drin.
    wer sich hauptberuflich mit wärmedämmung beschäftigt, hat auch diese regeln zu beachten. resp. DIN 4108
     
  17. #37 CapaMAXX, 05.11.2011
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    die aufkantung der fensterbänke sind bündig einzuarbeiten, damit wasser, dass an der laibung runterläuft unten abtropfen kann. und nicht auf der aufkantung stehen bleibt.

    das dein maler recht knapp kalkuliert und das material immer so knapp bestellt , kann ich mir schon vorstellen wenn sich der erst vor kurzem selbständig gemacht hat.
     
  18. Mark

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    @Sepp

    Uban schreibt "Bei der Sanierung...", somit hat es wenig Sinn die Anforderungen der EnEV für Neubauten zu zitieren. Gleichwohl ich der Meinung bin, dass diese auch bei der Sanierung im Rahmen des machbaren beachtet werden müssen.

    @Uban

    Das mit den speziellen Leibungsplatten würde ich sein lassen. Dein Maler soll die Leibung ganz normal dämmen, armieren und verputzen. Zwischen Blendrahmen und Leibungsdämmung gehört eine Gewebeanputzleiste (bewegungsentkoppelt am besten mit integrierten Kompriband) und zwischen Leibungsdämmung und U-Aufkantung ein Kompriband.

    Wie schon CapaMaxx schreibt muss der Laibungsputz bündig mit der U-Aufkantung abschließen.
     
  19. uban

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    @Roth,

    er macht ordentlich drauf vom der 'classic' Armierungsmasse (zumindest werden recht viele Eimer geleert). Die 'classic' Variante kostet etwas Aufpreis, aber laut Datenblatt hat es nur Vorteile, z.B. Rissüberbrückend (bis zu 2 mm, sind wohl Faser miteingearbeitet) ggü der zementhaltigen Armierung. Wegen dem Wetter hat er auch die 'QS' Variante, die ist für Temperaturen ab 1°C vorgesehen und trocknet deutlich schneller ab.
    Nachdem er das Gewebe mit einer ersten Schicht dünn eingearbeitet hat will er nach der Trocknung noch eine Schicht Armierungsmasse aufbringe und eine sehr glatte Grundlage für den Oberputz herstellen (nächste Woche soweit das Wetter mitspielt). Wegen der Verwendung einer organischen Armierung kann er nur noch mit Silikon- bzw Kunstharzputzen weitermachen, ich habe noch ein paar Tage Zeit für eine Entscheidung (bei 230m2 sind's geschätzt 600-900€ höhere Kosten).

    @Sepp, Mark
    er hatte die Dämmplatten leider nur bis zum Fensterblendrahmen gezogen, (bei drei Fenstern war das von mir auch so gewollt damit die Vorbaurollläden auf den Fensterrahmen montiert werden können), als 'mitdenkender' WDVS-Profi hätte er seine Bedenken zur Wärmebrücke bei fehlender Überdämmung äussern können bzw zweimal nachfragen ob ich wirklich eine Wärmebrücke bei allen Fenstern haben will. Ist zwar nicht gesetzlich gefordert, aber wenn man dämmt dann sollte es doch naheliegen dass Wärmebrücken vermieden werden.

    @Mark
    Da es keine Mauerwerksfläche (Fenster sind mauerbündig) zum Ankleben gibt und nur ein mineralisches/schaum Verkleben an den bestehenden Platten doch für mich etwas zu waghaft ist kam die Idee mit den 'Pronto'-Platten, da wird eine schlagregenfeste Leiste an den Blendrahmen geklebt, die Styrodurplatten reingestellt und ggfs mit Schaum zusätzlich zu den bestehenden Dämmplatten fixiert. Dass die Styrodurplatten bereits eine fertige Gewebe-Eckausbildung haben sehe ich nur als Vorteil.
    Kostet etwas mehr aber was soll ich machen wenn die Dämplatten zu kurz geschnitten wurde.

    @CapaMAXX
    am Samstag haben wir entschieden dass 3cm dicke Leibungsplattendraufkommen, das Bordprofil-Kante ist rechnerisch 3,5cm zur Aussenseite des Blendrahmens eingezogen. Es sollte jetzt keine grössere Handwerkskunst sein die Platten mit Verklebung/Beschichtung ziemlich genau bündig zum Bordprofil abschliessen zu lassen.

    Ich hoffe dass das Projekt gut und erfolgreich zu Ende geführt wird. Er hat meine Zusage dass Materialmehrkosten ggü der ursprünglichen Kalkulation von mir selbstverständlich getragen werden.
    Da ich nur einemal im Leben dämmen werde bin ich bereit den Mehrwert durch höherwertiges Material auch finanziell zu tragen (auch wenn der Maler urspünglich alles nur günstigst abwickeln wollte, er soll die Materialkosten unabhängig von seinen Lohnkosten erstatt bekommen).
     
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