Zirkulationspumpe defekt Garantie oder Verschleiß?

Diskutiere Zirkulationspumpe defekt Garantie oder Verschleiß? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, in unserem EFH ist anscheinend nach 4Jahren und 10 Monaten die Warmwasser-Zirkluationspumpe hinüber. (die Zeitschaltuhr tut noch, aber...

  1. Birdie

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    Hallo,

    in unserem EFH ist anscheinend nach 4Jahren und 10 Monaten die Warmwasser-Zirkluationspumpe hinüber. (die Zeitschaltuhr tut noch, aber sie springt nicht an)

    Der bauträger sagt nun, das sei keine Garantie, da diese Pumpen Verschleißteile sein.

    Das kommt mir etwas spanisch vor, ist das wirklich so?

    TSchau
    Stefan
     
  2. #2 Jürgen V., 31.10.2011
    Jürgen V.

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  3. R.B.

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    Jepp. Gilt auch bei spanischen Pumpen. ;)

    Man könnte aber mal prüfen, ob es hierfür eine erweiterte Garantie des Herstellers gibt.

    Gruß
    Ralf
     
  4. Birdie

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    verdammt... naja...

    Danke für die Aussage.

    Nur so: was sind "spanische Pumpen"?

    Tschau
    Stefan
     
  5. #5 ecobauer, 01.11.2011
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    Das sind die Pumpen, die Dir spanisch vorkommen!:konfusius
     
  6. #6 BitteDanke, 01.11.2011
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    Wir haben uns die Zirkulationspumpe komplett gespart.
    Wird euer Wasser jetzt nicht in angemessener Zeit warm?
     
  7. Birdie

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    Im Bad geht's mti einer halben bis einer Minute noch, ist nur "unkompfortabel"


    In der Küche (deutlich längere Leitungen) dauerts erheblich länger jetzt.

    TSchau
    STefan
     
  8. #8 BitteDanke, 01.11.2011
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    In unserer Kueche (direkt ueber HWR dauert's keine 10 s), im Gaeste-WC (am weitesten entfernt gelegen) sind's 45 s, wobei ich mir dort nicht zwangslaeufig die Haende mit warmem Wasser waschen muss.
    Und beim Duschen im Gaeste-WC kann ich die 45 s locker verschmerzen.
     
  9. Uwe!

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    das kann man so m.E. nicht stehen lassen.

    Das die "SHKler" das gern als "Verschleißteil" deklarieren, ist nachvollziehbar, aber so nicht zulässig. Ein Pumpe muss selbstverständlich das schaffen, wozu sie gedacht ist, nämlich Wasser pumpen. Dafür gibt's die Gewährleistung und die greift für einen Pumpe genau so wie für ein Auto, einen Staubsauger oder sonst was.
    Je nach Vertrag wird sie aber ggf. nach 2 Jahren zu ende sein, so dass hier nach über 4 Jahren wirklich ncits mehr zu holen ist.
    Nur "Verschleißteil" klingt immer so nach "darf jederzeit kaputt gehen, haste einfach Pech" und dem ist eben nciht so!
     
  10. #10 Achim Kaiser, 02.11.2011
    Achim Kaiser

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    Denkfehler Herr Industriekaufmann !

    *Gewährleistung* heisst dass das Bauteil bzw. das Werk zum Zeitpunkt der Abnahme mangelfrei, dem Vertrag entsprechend etc hergestellt / eingebaut wurde.

    Wird ein Bauteil nun 4 Jahre 10 Monate betrieben ist festzustellen warum es ausgefallen ist.
    Nach der Abnahme bzw. spätestens 6 Monate danach liegt die Beweislast dafür beim Auftraggeber.

    Es besteht auch die Möglichkeit einer Hersteller*garantie* die den Ausfall u.U. abdeckt. Hier sind die Garantiebedingungen immer im Einzelfall zu prüfen, was genau damit abgedeckt ist.

    Fazit :
    Wenn bewiesen werden kann dass die Pumpe schon zum Zeitpunkt der Abnahme mangelhaft war, DANN greift Gewährleistung.
    Wenn es nicht bewiesen werden kann ...

    Dieses Thema - insbesondere bei Pumpen und elektrischen Bauteilen wie Regelungen etc - ist immer mit viel Streitpotential behaftet.

    Der Auftraggeber muss sich im klaren sein dass *Gewährleistung* keine Vollkaskoversicherung ist.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. Uwe!

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    Kein Denkfehler Herr GWI

    Das Gewähleistung und Garantie zwei verschiedene Paar Stiefel sind, ist mir hinreichend bekannt, das darfst Du mir glauben. Auf Garantie bin ich absichtlich nciht eingegangen, weil ich mal anneheme, dass es nicht viele Hersteller gibt, die auf ihre Zirk-Pumpen eine (brauchbare) Garantie geben.

    Und das das ganze im Zweifelsfall ein gut geeigenter Fall für Streitereien ist, hab ich nicht bestritten, oder?
    Und wenn wir schon beim Rechtsstreit sind: Der Beweis kann ggf. auch in der Form erbracht werden, das ein unsachgemäßer Gebrauch etc. glaubhaft ausgeschlossen werden kann und damit nur ein Fertigungsfehler als Ursache über bleibt. Aber so weit wollt ich die rechtlichen Tiefen gar nicht gehen, weil wohl auch kaum jemand wegen einer 20€ Pumpe einen Rechtsstreit anfängt.

    Mir ging es letztlich nur um den Hinweis, das sich der Handwerker ncith einfach mit der pauschalen Aussage "ist Verschleißteil" aus der Affäre ziehen kann! Und dabei bleibe ich!

    Ein klassisches Verscheißteil sind z. B. bei Auto Bremsbeläge, Reifen etc.
    Da ist der Begriff auch verständlich und Nachvollziebar. Das sind Teile die durch den normalen Gebrauch zwangsweise nach bestimmter Zeit nicht mehr nutzbar sind. Das trifft auf eine Pumpe ganz sicher nicht zu.
    Außerdem hat man selbtverständlcih auch auf Bremsbeläge und Reifen Gewährleistung!
     
  12. R.B.

    R.B.

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    Ich würde mich jetzt nicht an dem Wort "Verschleißteil" hochziehen. Alle beweglichen Teil unterliegen einem Verschleiß, das tut aber hier nichts zur Sache.

    Fakt ist, dass das nach über 4 Jahren kein Fall für die gesetzl. Gewährleistung ist. Ob hier eine erweiterte Garantie des Herstellers greift, kann man mangels Infos nicht sagen. So geben beispielsweise manche Hersteller eine Garantie von 5 Jahren, die aber an strenge Bedingungen geknüpft ist.

    Kopie aus der Garantieurkunde eines Herstellers:
    Das ist nur eine Bedingung von Vielen die erfüllt sein muss. Details dazu finden sich in den Garantiebedingungen der Hersteller.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 burkhard, 02.11.2011
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    Achtung Laientipp!
    Manchmal sind die "Dinger" auch bloß ein wenig fest gelaufen und mit ein paar gefühlvollen (Hammer-)schlägen wieder zum Leben zu erwecken.
     
  14. R.B.

    R.B.

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    Bitte nicht den Hammer auspacken. Man kann die Welle auch so wieder gangbar machen. Die Erfahrung zeigt aber, dass damit das Problem nur in die Zukunft verlagert wird.

    Gruß
    Ralf
     
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