Pflastern auf der Grenze

Diskutiere Pflastern auf der Grenze im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo Zusammen, Unser Nachbar hat vor einem guten Jahr seinen Hof gepflastert. Damals waren wir noch nicht so weit. Unser Hof grenzt direkt an...

  1. Hugole

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    Hallo Zusammen,

    Unser Nachbar hat vor einem guten Jahr seinen Hof gepflastert. Damals waren wir noch nicht so weit. Unser Hof grenzt direkt an seinen an. Um Kosten zu sparen, setzte er Rabatten mit einer Betonschürze und setzte keine L-Steine. Er sagte zu uns, dass wir dort dann hinpflastern könnten. Die Außenkanten der Rabatten sind ca. 1cm vom Grenzpunkt weg auf seiner Seite. Nun ein Jahr später haben wir hin gepflastert. Nun regte er sich auf, dass wir an seine Rabattsteine, deren Betonschürze ja zu uns ragt hingepflastert haben.

    Optisch schauts so wies jetzt ist am Besten aus. (Man sieht den cm, den wir drüben sind, aber seine Betonschürze nicht)

    Die :bierchen: - Variante funzt nicht. Es gab in den letzten 2Jahren genug Attacken des Herren und seiner Frau gegen uns. (Spannen, Frontalbeleuchtung ins Schlafzimmer/Bad, Rübergeschnippste Kippen, ...)

    Wir wollen einfach unsere Ruhe. Bevor wir jetzt weiter machen und den Treppenabgang neben unserer Garage, der an seinen Aufbau zur Terasse grenzt (von dem immer fröhlich Rindenmulch und Dreck runterpurzelt) machen, möchten wir Euren Rat: was würdet Ihr tun? (Anmerkung: Hanggrundstück)

    Die "sauberste" Variante wäre, unsere Pflaster nochmal wegreißen (sind noch nicht gerüttelt), L-Steine hin, an die L-Steine hinpflastern. Das ergäbe einen doch recht seltsamen Spalt zwischen unserem und seinem Hof.

    Was würdet Ihr tun?
     
  2. Dingo

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    N I X !!


    Regt er sich nur auf oder ists bereits :bef1021: ??

    Regt er sich auf, weil der die Betonstürze allein bezahlt hat?
    Wie wäre es dann mit 50% Kostenbeteiligung eurerseits an der Grenzkonstruktion?

    Rückbau steht wohl in keinem Verhältnis und zudem wären ja beide betroffen
    (ihr mit den Steinen, er mit der Betonschürze). Dies sollte ihm klar sein oder verdeutlicht werden!
     
  3. marwi

    marwi Gast

    Echt nicht zufassen, Leute gibts...


    Mal ehrlich, ich glaube ich würde den Trennjäger aus der Garage holen, genau 1 cm abschneiden und dann sagen: So und jetzt Du!

    :mauer
     
  4. #4 Livestrong, 01.11.2011
    Livestrong

    Livestrong Gast

    Ja bei so Korinthenkacker macht die Nachbarschaft Spass.
     
  5. Hugole

    Hugole

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    Ja, solch eine Nachbarschaft macht Spaß... am liebsten würd ich echt unsere Steine kleinerflexen .. aber dann hauen die ab. Wollte ich sie befestigen müsste ich L-Steine nehmen und hab ich immer noch das Problem mit seinem Beton...

    Jetzt kann er ja auf uns zeigen... seinen Mist untendrunter sieht man ja nicht.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 01.11.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Moment - wenn seine Steine bis 1 cm rangehen, dann ist doch der Betonrücken auf Eurer Seite - oder?

    Wenn ja - kleinen Brief an den Herren, er möge doch bitte seinen Betonrücken von Eurem Grundstück entfernen. VOLLSTÄNDIG.
    Und dann gleich seinen Hang zu Euch abfangen.

    Was solls - noch schlechter kann das Verhältnis doch gar nicht werden.
     
  7. Dingo

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    Sach ich ja.

    Da machen wir N I X
     
  8. Ruppi

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    rechtlich gesehen hat er einen unterirdischen Überbau mit seiner Betonrückenstütze verursacht. Dieser dürfte ja locker 5cm auf Euere Seite rübergehen.
    Nun habt Ihr einen lächerlich geringen Überbau von 1cm auf dem Boden verursacht. (Überbau kann unterirdisch, auf dem Boden, oder überirdisch erfolgen)
    Rückbau eines Überbaus kann lt § 912 BGB nur verlangt werden, wenn diese Forderung SOFORT erfolgt. Ansonsten kann man eine Überbaurente verlangen, aber keinen Rückbau mehr. Ihr könntet aber auch eine Überbaurente von ihm verlangen, die wäre dann sogar etwas höher.
    Bei so einem geringen Überbau (1cm) zeigt die Praxis aber, dass sowas zumeist im Sande verläuft - da lacht doch jeder Richter nur... Vor allem, wenn dem Nachbarn dadurch keinerlei Nachteile entstehen.

    Die ist KEINE Rechtsberatung, sondern nur eine Meinungsäüßerung meinerseits!
     
  9. #9 BitteDanke, 01.11.2011
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    Ich würde ihn fragen, ob er noch alle Tassen im Schrank hat und anderweitig überhaupt nichts übernehmen.

    Mal ehrlich: Wer im Außenbereich bei Abständen von 5 cm und weniger eine Änderung vom Nachbar verlangt,der gehört eingewiesen...

    Sowas gibt's wirklich nur in Deutschland!
     
  10. Ruppi

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    Mir selber ist es passiert, dass der GU unsere Fertiggarage dierkt an die gemauerte Garage des Nachbarn drangestellt hat, so dass also Garage an Garage standen. Da kam kurz danach ein Brief des Nachbarn, in dem dieser verlangte, dass unsere Garage verschoben wird, weil wir nun um 8 cm auf sein Grundstück überbaut hatten. Hört sich so einfach an, aber so eine Garage wiegt 19 Tonnen!
    Das Argument, dass dann ein Spalt von ca. 9cm zwischen den Garagen entsteht, in dem sich Unrat, Müll, Kadaver und Feuchtigkeit sammeln hat er zwar gelten lassen, sagte aber, das sei ihm egal, ihm gehe es hier ums Prinzip!

    Also musste wieder ein Kran her, damit die Garage verschoben werden konnte (die hängt dann an 4 Stahlseilen). Ich möchte gar nicht wissen, was das unseren GU gekostet hat. Es war nunmal seine Schuld, da ich ihn vorab auf die Grenzsituation hingewiesen hatte.

    In einem weiteren Brief hat der Nachbar dann auch noch verlangt, dass die unterirdischen Streifenfundamente (80cm tief), die auch ein paar cm zu ihm überragen, "in kompletter Länge, Breite und Tiefe" entfernt werden und dass wir "selbstverständlich" jegliche Pflaster etc. stregenstens auf unser Grundstück zu beschränken haben.
     
  11. #11 Pruefhammer, 01.11.2011
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    @ruppi: ich kenne die Bay LBO nicht in dem Punkt, aber muss eine Grenzgarage nicht auch wirklich grenzständig sein? Wäre das in eurer LBO so, dann würde ich den Nachbarn mal drauf hinweisen, SEINE Garage mal 8cm rüber zu rücken.
    Der Zwang zur wirklichen grenzständigkeit soll nämlich genau verhindern, dass solche Schmutzspalte entstehen.
     
  12. Ruppi

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    Aus der BayBO

    In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig:
    Garagen einschließlich deren Nebenräume...
     
  13. Ruppi

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    Interessant ist auch die Aussage unseres GU (der das wohl schon verschiedentlich vor Gericht erlebt hat), dass bis zu 3 cm Überbau, oder Überschreitung der Abstandsflächen im Rahmen der üblichen und unvermeidlichen Toleranzen liegt und auch von den Gerichten so gesehen wird.
     
  14. #14 wasweissich, 01.11.2011
    wasweissich

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  15. Ruppi

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    Cool wäre es aber auch, den Nachbarn vor Gericht ziehen zu lassen, wo es ihn dann zu 100% zerbröseln wird. Schon weil 1cm wegen der üblichen Toleranzen einfach kein Überbau ist, weil er Euch diesen mündlich sowieso genehmigt hat "können Sie ja dann dranpflastern", und weil er mit seinen Betonrückenstützen garantiert 4-5cm bei Euch unterirdisch überbaut hat.
    Ergo: die Wahrscheinlichkeit, dass er hier was ändern muss ist wesentlich höher, als die dass Ihr was ändern müsst (die dürfte bei 0% liegen)
     
  16. #16 wasweissich, 01.11.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    was dein GU dir da erzählt hat ist so nicht ganz richtig . da hats schon wegen 2 cm rückbau gegeben .
     
  17. Ruppi

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    gerichtlich verfügte? Das wäre mir neu!
    Bitte mal AZ der Entscheidung und Name des Gerichtes durchgeben.
     
  18. #18 Karlheinz, 01.11.2011
    Karlheinz

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    geht's noch?! Warst Du dabei, als diese mündliche Genehmigung erfolgte, und kannst Das deshalb bezeugen? Wenn nicht: Vielleicht mit Tips mal etwas zurückhalten ...
     
  19. Ruppi

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    Hugole schrieb: "Er sagte zu uns, dass wir dort dann hinpflastern könnten."

    @Karlheinz: ist wohl ein Mißverständnis. Das war kein Tip von mir, sondern ich habe lediglich den NAchbarn wiedergegeben.

    Ganz viele Absprachen und Vereinbarungen dieser Art finden mündlich statt, das ist doch ganz normal und übrigens genauso gültig, als hätte man es schriftlich vereinbart.
    Außerdem, wie gesagt, wegen 1cm... Der Nachbar hat hier definitiv keine Chance!

    Keine Vermessung erfolgt auf einen cm genau. Mit hat ein Vermessungsingenieur gesagt, dass immer von 2cm Ungenauigkeit auszugehen ist. Deshalb wird auch kein Gericht hier etwas dieser Art entscheiden.
     
  20. Samuel

    Samuel Gast

    das ist natürlich (xxx) sagen wir: dem widerspreche ich mal ganz entschieden.

    Im Prinziep aber für den Fragesteller (wurde ja schon erwähnt):

    1: sei nett zu deinem Nachbarn = tue nichts, warte mal ganz entspannt ab (das kann auch Spaß machen = seine Kosten, seine Zeit, seine Nerven).
    2: fordere den Rückbau seiner, sich auf deinem Grund befindlichen Bauwerke / Bauwerksteile (macht weniger Spaß, aber wenn es denn hilfreich ist)

    Der hat gar nichts zu wollen oder zu können.
     
Thema: Pflastern auf der Grenze
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