Pflastern auf der Grenze

Diskutiere Pflastern auf der Grenze im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Jetzt ist wieder Zeit vergangen. Der Herr Nachbar hat immer noch nicht seinen Rest vom unterirdischen Überbau weg gemacht. Da hab ich ihn gleich...

  1. Hugole

    Hugole

    Dabei seit:
    05.01.2008
    Beiträge:
    236
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechaniker
    Ort:
    Aalen
    Jetzt ist wieder Zeit vergangen. Der Herr Nachbar hat immer noch nicht seinen Rest vom unterirdischen Überbau weg gemacht. Da hab ich ihn gleich mal angehauen. Er wollte nichts mehr davon wissen, dass es ausgemacht war, dass er die Pflaster entfernen lässt und seinen Beton abflext... Gedächtnisschwäche scheint er auch zu haben.

    Ich möcht demnächst weiter machen...
     
  2. Hugole

    Hugole

    Dabei seit:
    05.01.2008
    Beiträge:
    236
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechaniker
    Ort:
    Aalen
    :mauer:mauer:mauer

    Jetzt ist eine Ewigkeit vergangen. Nach mehrmaligem Ermahnen hat der werte Herr seinen Beton rausgemacht. Etwas ist immer noch drin. Als wir ihn fragten, wann er denn seine Rabatten/L-Steine und Pfosten macht, wimmelte er nur ab, das würden wir schon sehen. (Er soll ja sein Sach auch wie besprochen weg machen und L- Steine setzen bzw. seine Rabatten zurück setzen. )
    Nun waren wir vor eineinhalb Monaten beim Bürgermeister, damit der sich der Sache annimmt, nachdem sein Bauamtsmitarbeiter sich nicht mehr drum kümmern will, obwohl er sich eingemischt hat. Nachdem nun der Urlaub der Herren vom Amt rum ist, fuhr heut der Bürgerm. vor. Hat erst mit unserem Nachbarn gesprochen. Und kam dann zu uns.
    Der Herr nebenan hat sich die Sache nun anderst überlegt, er wolle nun keine Pfosten mehr hin machen. Wir können machen was wir wollen.

    HALLO, GEHTS NOCH? WIR HABEN DIE KOSTEN FÜR PFLASTER NEU MACHEN, ENTFERNEN DER ALTEN PFLASTER, VERSÄGTE ALTE PFLASTERSTEINE, GERÄTSCHAFTEN, ARBEITSZEIT UND L-STEINE SETZEN UND DER SAGT ÄTSCH. Können wir da jetzt irgendwas machen, dass der sich an den Kosten beteiligen muss?? Wo sein Wasser hinrinnt, nämlich zu uns, juckt den dann auch nen feuchten Kehrricht. Der wird in die entstehende Rinne maximal Steinchen reinwerfen, damit seine Rabatten nicht umfallen. Das Wasser läuft trotzdem zu uns den Berg runter.

    Der BM hat auch nicht den Mum zu sagen Bursche, so wars ausgemacht. Jetzt sind wir die Geschädigten. Muss man sich sowas gefallen lassen?
     
  3. #43 Der Bauberater, 05.09.2012
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Kopier deinem Nachbarn mal den § 33 Abs. 1 LBO und gib deinem Bürgermeister auch eine. Wer Ärger will, der bekommt ihn :shades

    (1) Bauliche Anlagen dürfen nur errichtet werden, wenn die einwandfreie Beseitigung
    des Abwassers und des Niederschlagswassers dauernd gesichert ist. Das Abwasser
    ist entsprechend §§ 45 a und 45 b des Wassergesetzes für Baden-Württemberg zu
    entsorgen.

    Er muss sein Niederschlagwasser auf seinem Grundstück oder in den Kanal entsorgen. Notfalls einen Antrag auf baurechtliches Einschreiten bei der unteren Baurechtsbehörde!
    Die freuen sich über solche Nachbarschaftskriege :mauer
    LBO-Baden-Wurttemberg
     
  4. Hugole

    Hugole

    Dabei seit:
    05.01.2008
    Beiträge:
    236
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechaniker
    Ort:
    Aalen
    Ist es dann denn wirklich so, dass die Herren und Damen der Baubehörde einschreiten müssen? Als wir bei der zuständigen Stelle am LRA waren, hieß es, das sei ein privatrechtliches Problem und ginge sie nichts an. Wir müssten das privatrechtlich lösen.
     
  5. #45 Der Bauberater, 24.09.2012
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Steht doch in der LBO.
    Allerdings lassen sich die Behörden nicht für euren ganzen Nachbarkrieg vor den Karren spannen. Das gilt nur für die ordnungsgemäße Ableitung des Niederschlagswassers! Den Rest mit Überbau und so dürft ihr privatrechtlich klären.
     
  6. #46 ralph12345, 25.09.2012
    ralph12345

    ralph12345

    Dabei seit:
    23.08.2010
    Beiträge:
    998
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Hamburg
    Wie passt den das zusammen:
    und
    Egal, was der Bürgermeister sagt, der hat auch keine Rechtsprechungskompetenz. Schön, daß er den Schiedsrichter miemen will. Aber in der Tat, wie das LRA sagt, das ist ein privatrechtliches Problem. Geh mal zum Anwalt und prüf, ob Du nicht mit Fristsetzung verlangen kannst, daß der Nachbar dein Pflaster repariert. Zur Not verklag ihn drauf.

    Der Ratschlag hier im Forum war eindeutig: Wegen 1cm Überbau nix machen. Nun ist der Nachbar von sich aus auf Druck/Vorschlag des Bauamtes selber tätig geworden, das muß er nun wohl auch zu Ende führen. Er hat Euer Pflaster beschädigt, nicht nur 1cm abgeflext sondern aufgegraben, das soll er heile machen. Wenn der Nachbar bei sich nichts mehr machen will ist das seine Sache, Euer Pflaster reparieren bleibt ihm als Restaufgabe trotzdem erhalten.

    Wenn ihr nun plötzlich L-Steine haben wollt, ist das Euer Problem. Wenn das das Wasser zurückhalten soll... Auch wegen des Wassers kann man dem Mann per Anwalt Stress machen. Aber hör auf, zu glauben, daß das Problem sich von alleine oder mit Hilfe irgendwelcher Ämter löst.
     
Thema: Pflastern auf der Grenze
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. pflastern bis an grundstücksgrenze

    ,
  2. pflastern an der grundstücksgrenze

    ,
  3. pflastersteine grundstücksgrenze

    ,
  4. grenzbebauung pflaster,
  5. pflastern grundstücksgrenze,
  6. pflastern nachbargrenze,
  7. grenzbereich pflastern,
  8. kann man grundstück zur grenze pflastern,
  9. plastersteingrenze zum nachbarn rechlich,
  10. Wie lange darf man am Zaun pflastern ,
  11. pflastersteine vom nachbarn auf meinem grundstueck,
  12. grenzpunkt entfernt pflastern,
  13. randsteine ohne betin beim nachbarn,
  14. pflasterarbeiten auf grundstücksgrenze entwässerung,
  15. wie weit darf ich meine Einfahrt zum Nachbargrundstück Pflastern?,
  16. pflaster absrand zur grenze,
  17. hof bis an nachbargrenze pflastern,
  18. pflastern bis zur grundstücksgrenze,
  19. nachbar auffahrt steine mein Grundstück,
  20. umrandung pflastersteine grenze,
  21. Beton Rabatte auf nachbargrundstück,
  22. einfahrt pflastren grundgrenze,
  23. Pflasterstein Abstand Nachbar,
  24. brauch ich für eine gepflasterte Fläche Zustimmung des Nachbarn?,
  25. darf ich an die grundstücks Grenze pflastern
Die Seite wird geladen...

Pflastern auf der Grenze - Ähnliche Themen

  1. Einfahrt pflastern, Kantsteine vom Nachbarn "mitbenutzen"?

    Einfahrt pflastern, Kantsteine vom Nachbarn "mitbenutzen"?: Guten Abend, ich habe eine Frage bezüglich der Kantsteine: unsere Nachbarn haben an die Grundstücksgrenze ihre Garage gesetzt und davor eine...
  2. getrommeltes Pflaster fragwürdig verlegt

    getrommeltes Pflaster fragwürdig verlegt: Wir haben uns nach Sichtung mehrerer Plastersteine (5 Steine kamen jeeils als Probe) für einen getrommelten Pflasterstein entschieden mit...
  3. Garage pflastern - was muss man beachten?

    Garage pflastern - was muss man beachten?: Hallo zusammen, ich bin gerade dabei den Boden in meiner Garage (ca. 21 qm²) zu entfernen, da er ziemlich uneben und auch stark abgenutzt ist...
  4. Unterfangung für Pflaster

    Unterfangung für Pflaster: Hallo zusammen, wir leben auf einen älteren Anwesen mit allerhand alter Nebengebäuden. Dieses Jahr würden wir gerne in einem dieser Nebengebäude...
  5. Einfahrt bis an Grundstücksgrenze pflastern

    Einfahrt bis an Grundstücksgrenze pflastern: Hallo Leute, wir wollen dieses Jahr die Einfahrt zum Haus pflastern. Die Einfahrt grenzt an eine kleine Strasse (siehe Bild im Anhang). Die...