Werkvertrag und Regelung zu Erdarbeiten

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  1. MicMic

    MicMic

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    Hallo Bauexperten-Gemeinde.

    Ich bin neu hier im Forum und ein derzeit etwas zermürbter und gestresster Bauanfänger. Derzeit befinden wir uns in der Endphase der Rohbaugewerke und es geht an den Innenausbau und die Einfahrt unseres neuen Eigenheims.

    Ein Thema beschäftigt mich im Bezug auf die Erdarbeiten, ggf. hat jemand eine Idee wie sich der unsere Werkvertrag lesen lässt. Ich habe die Suchfunktion genutzt und nur Fälle gefunden die das Thema gestreift haben, allerdings mir meine Frage nicht beantworten.

    Vor unserem Haus liegen nach einem Aushub von 15x12 Meter Keller nebst Garagenfundament noch große Mengen an Erdmassen. Geschätzt ca. noch ca. 150m³-200m³. Wir haben und gedacht die überschüssige Erde würde noch abgefahren. Der von uns beauftragte Bauunternehmer teilte uns allerdings mit dass dies übrige Muttererde sei, die wir gut auf dem Grundstück nutzen könnten. Zur Info: Die Außenanlagen sind nicht im Komplettpreis enthalten ;-). Der von uns bestellte Garten- und Landschaftsbauer sagte uns dass die Erde unbrauchbar wäre und das Gelände ja noch überall mit ausreichend Erde versehen sei, sodass eher zuätzliche 200m² noch ausgebaggert werden müssten um Einfahrten und Wege anlegen zu können.

    In unserer Bauleistungsbeschreibung steht folgendes:
    Der Mutterboden wird im Bereich der Baugrube abgetragen und die Baugrube ausgehoben. Überschüssige Erdmassen werden abtransportiert. Das Abtragungs- und Aushubmaterial werden auf der Baustelle getrennt gelagert. Der Arbeitsraum wird mit Aushubmaterial bis zum bestehenden Terrain wieder verfüllt.

    Nun ist eigentlich alles was auf der Baustelle aufgetürmt wurde "überschüssig". Warum müssen wir uns um die Abfuhr kümmern?

    Vielleicht kennt sich jemand aus mit diesen Klauseln und kann mir erläutern wo der Hasenfuß ist?

    Würde mich über zielführende Kommentare freuen. Ich habe hier nicht den Anspruch an eine juristische Beratung, allerdings auch kein Interesse an sinnlosen Kommentaren. Danke.

    Gruß
    Mic
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Zuerst Unterscheidet man zwischen Mutterboden (optisch meist dunkler, Humusreich) und Aushub (und Abtragsmaterial). Dies macht auch euer Bauvertrag. So wie es beschrieben ist, wären grob 20 % der Massen Mutterboden, dieser soll laut Baubeschreibung getrennt vom Rest gelagert werden.
    Der Mutterboden wird ganz am Anfang abgeschoben, ist ca. 20 cm stark an der Oberfläche des Baubereiches. Dieser Mutterboden ist euer Eigentum, wenn welcher da ist. Der Garten- und Landschaftsbauer bestreitet dies ja, da sollte man nochmal nachhaken.
    Die überschüssigen Erdmassen (Abtragungs und Aushubmaterial) muss nach Beschreibung abtransportiert werden.
     
  3. #3 Livestrong, 03.11.2011
    Livestrong

    Livestrong Gast

    Steht sonst nichts bei? Bei mir ergänzt sich der Satz:auf kosten des ag....
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 03.11.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    @ Lebski - kennst DU das Baugebiet????
    Wenn nein, wie kommst Du auf dieses Maß???

    Ich habe schon 20, 30, 40, sogar 50 cm Mutterboden gehabt!

    ******

    @ TE:
    Miß erstmal genau nach, wieviel da wirklich rumliegt. Dann die Fläche mit der Stärke des Mutterbodens aus dem Baugrundgutachten und dem Auflockerungsfaktor 1,2 multiplizieren, dass müsste dann grob passen.
    Wenn nicht, liegt da was rum, was wohl durch den BT/GÜ/GU abzufahren wäre.

    Das der Boden nicht brauchbar ist, bedeutet ja nicht, dass es nicht trotzdem der alte Mutterboden wäre. Der kann ja auch schon immer unbrauchbar gewesen sein!
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

    Ne kenne ich nicht. Deshalb steht da auch ca. für circa davor.

    Gegenfrage: Woher ist bekannt, dass es ein Baugrundgutachten gibt?
     
  6. MicMic

    MicMic

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    Guten Morgen und schon mal recht herzlichen Dank für die Hinweise.

    Der Mutterboden ist bei uns in etwa 30cm hoch, so der Garten- und Landschaftsbauer. Darunter befindet sich eine Schicht lemhaltiger Boden. Unser als Mutterboden deklarierter Berg ist zwischenzeitlich mit Unkraut zugewachsen und er müsste einmal abgezogen werden damit man mehr erkennen kann. Aber aus meiner Sicht ist der Boden vollkommen in Ordnung. Denke der gute Gartenbauer wird damit gemeint haben dass er einfach zu viel ist und daher nicht zu gebrauchen ist. Wie auch immer, bei der Fläche von 15x12 Metern errechne ich, egal ob 30 ode 40 cm Mutterboden, immer unter 100m³ (angenommen Dichte 1,2).

    @Livestrong: Es gibt sonst keinen weiteren Satz.

    Es stellt sich die Frage wie man die Hügel idealiter in ihrer Masse bewerten kann. Da es keine Quadrate oder einfach zu messende Flächen sind, tue ich mich schwer zu beurteilen wieviel m³ da jetzt nochliegen.

    Da ich hier nicht unerhebliche Kosten für den Abtransport vermute, möchte ich mich allerdings schon zumindest versichert haben dass ich es abtransportieren muss auf eigene Rechnung oder der BT/GU. Weiß jemand was man in etwa/ganz grob für den Abtransport pro 100³ rechnen kann?

    Gruß
    Mic
     
  7. Dingo

    Dingo

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    Ich würde zunächst die Außenanlagen komplett fertig stellen.
    Dafür de ngelagerten Mutterboden verwenden.
    Nach Fertigstellung der Arbeiten kannst du abschätzen wieviel
    abgefahren werden muß (wenn überhaupt).
    Betreffend Abtransport:
    1. Frage in der Nachbarschaft, wer was brauchen kann (da gibts immer jemanden der etwas abnimmt)!
    2. Anbieten über sog. Bodenbörse
    3. Galabauer fragen
    4. Angebot über Fuhrunternehmen
     
  8. MicMic

    MicMic

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    Hallo Dingo.

    Danke für die Info. Leider benötigen wir überhaupt nichts mehr davon, da zusätzlich noch das ganze Grunstück ausgebaggert wird um es nachher mit Bruchsteinen etc. zu versehen. Also keine großen Grünflächen etc.. Alles muss raus ;-).

    Ich werde aber einmal schauen ob es eine Bodenbörse gibt die unseren Boden nimmt.

    Gruß
    Mic
     
Thema: Werkvertrag und Regelung zu Erdarbeiten
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